AiGelb Januar 15, 2015 Hi, kurze Frage ich habe meine Handelsaktivitäten auf den Metatrader mit GKFX ausgelegt. Dadurch sind ja beliebig viele Trades (weil durch PC ausgeführt) möglich. Meine Strategie lasse ich also vielfach laufen. Nun meine Frage gehen wir davon aus, dass das System 10000 Trades macht (im Jahr). Wie ist der Umgang in der Steuererklärung, letztlich weis ich ja den Gewinn aus, muss ich zudem alle Trades ausweisen. Ich meine das ist eine praktische Frage letztlich wären das ja Unsummen von Papier?! Grüße AiGelb Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Januar 16, 2015 Der Finanzbeamt erschießt dich, wenn Du mit 1000 Belegen kommst. :-) Nimm die für die Steuererklärung vorgesehene Steuerbescheinigung und übertrag die kummulierten Werte in die Steuererklärung. Wenn Du der depotführenden Stelle nicht vertraust und annimmst, dass die Zahlen in der Steuerbescheinigung falsch sind, dann must Du richtig viel arbeiten. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Januar 16, 2015 Der Finanzbeamt erschießt dich, wenn Du mit 1000 Belegen kommst. :-) Gibts da eventuell eine Einspruchsfrist ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AiGelb Januar 16, 2015 Nimm die für die Steuererklärung vorgesehene Steuerbescheinigung und übertrag die kummulierten Werte in die Steuererklärung. Wenn Du der depotführenden Stelle nicht vertraust und annimmst, dass die Zahlen in der Steuerbescheinigung falsch sind, dann must Du richtig viel arbeiten. Gruß Padua Genau die kummilierten Werte übertrage ich ja sowieso... die sind natürlich auch korrekt... Die Frage ist ob die Einzel-Trades mit abgegeben werden müssen... Letztlich ist das halt eine riesige Tabelle.... mit dann zig hunderten Seiten... Grüße Ulrich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sahnejoghurt 14. Juni interessant. Gibts da neue Erkenntnisse? LG Sahne Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 16. Juni · bearbeitet 16. Juni von MeinNameIstHase Am 15.1.2015 um 18:26 von AiGelb: Wie ist der Umgang in der Steuererklärung, letztlich weis ich ja den Gewinn aus, muss ich zudem alle Trades ausweisen. Ich meine das ist eine praktische Frage letztlich wären das ja Unsummen von Papier?! Wenn du es nicht händisch machst, will das FA im Zweifel von Dir einen Ablaufplan, wie der Gewinn auf die Einzeltrades runtergebrochen wird. Das heißt, das FA will von Dir erklärt wissen, ob Du die Auswertung Deines Brokers auch erklären kannst. u.a. folgende Fragen musst du beantworten können: Wie taucht ein Kauf-Trade in der Auswertung auf: Depotbestand erhöht sich um x Wertpapiere. Wie taucht ein Verkauf-Trade auf? Umsatzerlös, Depotbestandsveränderung und gegen was wird der Gewinn berechnet? Was steht im P/L-Statement (GuV-Ausweis), Performancebericht? Typisch werden Wertpapiere dort mit Marktwert ausgewiesen, der nicht-realisierte Gewinne enthält. Wie werden Dividenden/Zinsen erfasst, getrennt nach Herkunft (mind. Deutschland, Rest der Welt) und einbehaltene QSt? Wenn du denen 1000 Seiten vorlegst, könnte es Ärger geben, weil du deiner Erläuterungspflicht nicht nachkommst. Du musst in der Lage sein, dem Sachbearbeiter zu erklären, was in den 1000 Seiten wo steht, nicht umgekehrt. Und ... wie stellst du sicher, dass alle Trades erfasst sind? Die einfachste Schätzung bei solchen Mengen ist: Vermögen am Jahresende minus Vermögen am Jahresanfang = Gewinn. Diese Verprobung solltest du immer machen und darauf achten, dass Du alle Abweichungen jenseits von Rundungsdifferenzen oder Bewertungsabweichungen aufgrund anderer Quellen für Devisenkurse erklären kannst. Gerade bei Onlinebanken gibt es nur rudimentäre Auswertungen, weil eine gute Software kostet auch viel, wenn sie länderspezifisch für die Kunden jeweils das Steuerrecht abbilden soll. Dazu die Anpassungen an die fortlaufenden Änderungen in den Steuergesetzen. Ergo: Die machen das nicht. Vorteil der Auswertungen ist die Annahme, dass sie innerhalb ihrer Logik zumindest vollständig und richtig ist. Aber auch für Dich selbst: Traue keiner Bank. Du musst in der Lage sein, Deine Trades überprüfen zu können. Excel oder andere Tabellenkalkulationsprogramme spielen mit solchen Datenmengen. Die Zeiten, dass man damit nur 16384 oder 64k Zeilen verarbeiten konnte, sind längst vorbei. Realistisch betrachtet, wird kaum ein Sachbearbeiter beim FA aber Stunden in eine Prüfung investieren, die am Ende ein paar Hundert Euro mehr an Steuern ergeben kann. Die wirklich fitten Prüfer müssen pro Jahr für's FA eher Millionen an Steuern "rausholen", was grob 20.000 pro Arbeitstag ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 16. Juni vor 4 Minuten von MeinNameIstHase: Die einfachste Schätzung bei solchen Mengen ist: Vermögen am Jahresende minus Vermögen am Jahresanfang = Gewinn. Diese Verprobung solltest du immer machen und darauf achten, dass Du alle Abweichungen jenseits von Rundungsdifferenzen oder Bewertungsabweichungen aufgrund anderer Quellen für Devisenkurse erklären kannst. Diese naheliegende Idee wird bei den meisten Leuten nicht funktionieren und falsche bis fatal falsche Ergebnisse liefern. Das geht nur wenn du am Jahresanfang mit Null Bestand anfängst und zum Jahresende auch wieder alles verkaufst. Das kann man mit Optionen machen, aber doch nicht mit Coins die man ein Jahr halten möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 16. Juni vor 11 Minuten von SlowHand7: Diese naheliegende Idee wird bei den meisten Leuten nicht funktionieren und falsche bis fatal falsche Ergebnisse liefern. Das geht nur wenn du am Jahresanfang mit Null Bestand anfängst und zum Jahresende auch wieder alles verkaufst. Wer tausende Trades macht, hat die Wertpapiere meist nur wenige Stunden bis Tage im Depot. Und man sollte selbstverständlich unrealisierte Gewinne im Anfangsbestand kennen, dito im Endbestand. Das nennt sich Überleitungsrechnung. Das Problem ist aber, dass das FA bei unzureichender Erläuterung schätzt, nicht der Steuerpflichtige, denn der ist erklärungspflichtig. Und die vom FA wissen meist genau, welche Schätzmethode ihnen am besten in den Kram passt. In einem Verfahren gibt es regelmäßig Vorstufen, z.B. die Aufforderung zur Steuererklärung Belege einzureichen, wenn nötig mit Androhung von Zwangsgeldern, wenn Fristen nicht eingehalten werden usw. Wer dann damit überfordert ist, was er tun soll, muss sich halt einen StB leisten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag