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Freezer86

Betriebliche Altersvorsorge

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Freezer86

Hallo zusammen,

 

kürzlich habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt und mache mir nun Gedanken über die angebotene betriebliche Altersvorsorge.

 

 

Hier erst ein paar Basisangaben zur persönlichen Situation:

 

2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

28 Jahre, Angestellter, ca. 65.000€, ca. 600€

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

800€ für Tilgung Darlehen eigenes Haus, noch etwa 12 Jahre bis zur vollständigen Kredittilgung

160€ für Wohnriester

100 € in privaten Fonds-/ETF-Sparplan

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

bei Altersvorsorge geringe Risikobereitschaft, lediglich Fonds-/ETF-Sparplan als risikoreicherer Anlagetyp

2.5 bisherige Risikovorsorge Personen und Sachversicherungen im Überblick

BU-Versicherung, RLV zur Absicherung Darlehen Haus, Haftpflicht, etc.

2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner)

Verheiratet, Ehefrau ist ebenfalls voll berufstätig. Kind ist am Weg, nach der Elternzeit möchte meine Frau dann in Teilzeit arbeiten.

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

Riester, betriebliche Altersvorsorge, privater Fondssparplan

 

 

 

Ich habe bei meinem vorherigen Arbeitgeber zwei BAV-Verträge gehabt (Direktversicherung AG-finanziert und Pensionskasse AG- und AN-

 

finanziert). Das Deckungskapital beträgt jeweils etwa 3.000€.

Leider möchte mein neuer Arbeigeber diese nicht weiterführen (hat dies irgendjemand in der Praxis eigentlich schoneinmal erlebt), bietet

 

jedoch die Übertragung zu seinem Anbeiter an.

 

Ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Alternativen (für die BAV nach dem Chemietarifvertrag) zur Auswahl angeboten bekommen:

 

1. ChemieDirektversicherung

2. ChemiePensionsfonds

 

Die prinzipielle Entscheidung von der tariflichen Altersvorsorge zu partizipieren stellt sich für mich nicht, denn der Arbeitgeber zahlt

 

613,56€ pro Jahr in den Vertrag ein, auch ohne Beteiligung des Mitarbeiters. Es geht mir damit lediglich um die Auswahl zwischen den beiden

 

Produkten und der Frage das bestehende Guthaben aus meinen beiden Verträgen zu übertragen oder diese beitragsfrei zu stellen. Beide

 

Verträge haben noch ein Mindestverzinsung von 2,25%, seit diesem Jahr beträgt diese ja nur noch mindestens 1,25%.

 

 

Es gibt jeweils einen Rechner dazu, welcher die garantierte monatliche Rente und das garantierte Mindestkapital berechnet:

 

Dieses sieht wie folgt aus (jährlicher Beitrag 613,56 €, Laufzeit 36 Jahre):

 

1. ChemieDirektversicherung

Garantierte monatliche Rente: 79,16 €

Garantiertes Mindestkapital: 26.139 €

 

Kosten:

Abschluss- und Vertriebskosten: 0 €

Kosten je Versicherungsjahr: 23,01 €

weitere Verwaltungskosten: 0,3% vom Deckungskapital pro Jahr

 

 

2. ChemiePensionsfonds

Garantierte monatliche Rente: 74,00 €

Garantiertes Mindestkapital: 22.088 €

 

Kosten:

Abschluss- und Vertriebskosten: 9,20 € p.a. in den ersten 10 Jahren

Kosten je Versicherungsjahr: 18,00 €

weitere Verwaltungskosten: 27,61 € pro Jahr (bezieht sich auf jährlichen Beitrag)

 

 

Bei der ChemieDirektversicherung sind die Kosten am Anfang gering, steigen dann aber jährlich an, da sich die Verwaltungskosten auf das

 

Deckungskapital beziehen. Bei dem ChemiePensionsfonds sind die Kosten am Anfang höher als bei der ChemieDirektversicherung, bleiben jedoch

 

konstant bzw. sinken nach 10 Jahren leicht.

 

Ich tendiere derzeit zur Direktversicherung. Was meint ihr?

 

 

 

 

Zusätzliche Entgeltumwandlung mit AN-Anteil:

 

Weiterhin bietet der AG noch eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktzusage an. Hier zahlt der AG 3% des

 

Jahresbruttogehaltes ein. Bis zu diesem Betrag kann der Mitarbeiter sein Gehalt ebenfalls einbringen. Die Verzinsung beträgt jährlich etwa

 

4%. Ein Witwenrente und Waisenrente ist ebenfalls eingeschlossen. Bei der derzeitigen Verzinsung am Markt erscheint mir dieses Angebot

 

attraktiv, man kann den Betrag jederzeit auch beliebig anpassen.

 

Ich habe vor etwa 2% meines Bruttogehaltes einzubringen. Was meint ihr dazu?

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farbfarbrik

Über 2500€ als AG-Zuschuss zur bAV? Nicht schlecht :) Ich bin zwar kein Experte in Sachen bAV, aber so würde ich es machen:

 

- Alte Verträge behalten

- Chemie Pensionsfonds, weil:

die Verwaltungskosten der Direktversicherung mit der Zeit die des Pensionsfonds deutlich übersteigen werden

die Mehrzahl deiner bAV-Verträge sowieso schon "sicher" sind (Direktzusage deines neuen AGs wird den Großteil ausmachen, solltest du dort länger bleiben) und auch wenn du in Sachen Altersvorsorge kein Risiko willst, kann man das bei dem relativ geringen Beitrag und der langen Dauer trotzdem gut machen

- Zuzahlung zur neuen Direktzusage kann man so machen. Du liegst deutlich über der BBG KV und sparst somit keine KV-Anteile, die du später aber wahrscheinlich (alleine) zahlen musst. Da du eh schon relativ viel an bAV-Verträgen hast, würde ich dort nichts weiter einzahlen, aber das ist Ansichtssache. Sobald du über die BBG RV kommst, macht das zusätzliche Umwandeln aber so gut wie keinen Sinn mehr.

Frage an die Experten: Die Beiträge aus tariflichen Leistungen sowie die Leistungen des AGs zur Direktzusage zählen zu den 4% der BBG RV der steuer- und sozialfreien Leistung dazu? Dann sind wir schon bei 2500€ von möglichen 2900€, die steuer- und SV-frei eingezahlt werden können oder?

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asche
Sobald du über die BBG RV kommst, macht das zusätzliche Umwandeln aber so gut wie keinen Sinn mehr.

Warum? Die RV (Säule/Schicht 1) hat doch mit der bAV (Säule/Schicht 2) nichts zu tun?

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

die 613€ ist dein VWL Anspruch + Bonus das kommt noch der" Demografiebetrag die Chemie-Tarifförderung II und damit für 300 Euro weitere 39 €" gekoppelt an die Tariferhöhung

 

 

 

 

http://www.bavc.de/b...032011_st4.html

 

ich hab auch den Chemie Tarifvertrag

 

und ich kann mir nicht vorstelle das der AG über die 2900€ fördert...für 2015

 

Grund er spart keine SV mehr

 

und im ChemieTarifvertrag gibt es 13€ je 100€ Umwandlung...

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Freezer86

Zuzahlung zur neuen Direktzusage kann man so machen. Du liegst deutlich über der BBG KV und sparst somit keine KV-Anteile, die du später aber wahrscheinlich (alleine) zahlen musst.[/size]

 

Ich bin privat krankenversichert, von daher "spare" ich durch die BAV keinen KV-Beitrag.

 

 

 

Frage an die Experten: Die Beiträge aus tariflichen Leistungen sowie die Leistungen des AGs zur Direktzusage zählen zu den 4% der BBG RV der steuer- und sozialfreien Leistung dazu? Dann sind wir schon bei 2500€ von möglichen 2900€, die steuer- und SV-frei eingezahlt werden können oder?

 

Diese Frage würde mich auch interessieren. Zählen nur die AN-Beiträge bei den 4% der BBG RV oder AN+AG-Beiträge?

 

 

Sobald du über die BBG RV kommst, macht das zusätzliche Umwandeln aber so gut wie keinen Sinn mehr.

Warum? Die RV (Säule/Schicht 1) hat doch mit der bAV (Säule/Schicht 2) nichts zu tun?

 

Ich vermute er meint, dass dann keine "Ersparnis" von RV-Beiträgen mehr erfolgt.

 

 

die 613€ ist dein VWL Anspruch + Bonus das kommt noch der" Demografiebetrag die Chemie-Tarifförderung II und damit für 300 Euro weitere 39 €" gekoppelt an die Tariferhöhung

 

ich hab auch den Chemie Tarifvertrag und ich kann mir nicht vorstelle das der AG über die 2900€ fördert...für 2015

 

Grund er spart keine SV mehr und im ChemieTarifvertrag gibt es 13€ je 100€ Umwandlung...

 

Mein AG zahlt 3% vom Entgelt des Mitarbeiters. Das ist bei uns durch Betriebsvereinbarung geregelt, hat nichts mit dem ChemieTarifvertrag zu tun bzw. gilt zusätzlich zu diesem. Wir sind ein "Familienunternehmen" mit allgemein sehr guten Sozialleistungen. Für alle Entgeltbestandteile die die BBG der Rentenversicherung übersteigen, zahlt mein AG sogar 13%.

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Matthew Pryor
Diese Frage würde mich auch interessieren. Zählen nur die AN-Beiträge bei den 4% der BBG RV oder AN+AG-Beiträge?

Sowohl als auch.

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Freezer86
· bearbeitet von Freezer86

Hallo zusammen,

 

Diese Frage würde mich auch interessieren. Zählen nur die AN-Beiträge bei den 4% der BBG RV oder AN+AG-Beiträge?

Sowohl als auch.

 

Danke für die Auskunft. Das bedeutet in meinem Fall, dass die 4% der BBG-RV schon fast durch die AG-Zahlungen erreicht sind. Es bleiben noch etwa 250€ p.a. übrig.

 

 

 

 

- Alte Verträge behalten

 

Weißt du wie sich das mit den Kosten verhält? Unten mal eine Aufstellung der Kosten die beim Abschluss angegeben wurden. Bin mir gar nicht so sicher, ob das Sinn macht...

 

 

In den Unterlagen vom Abschluss finden sich folgende erschreckende Zahlen:

Beitragsfreie garantierte mtl. Rente Pensionskasse: ca. 35 €

Beitragsfreie garantierte mtl. Rente Direktversicherung: 0 € :w00t:

 

Bei den Garantiewerten ist leider kein Rückkaufswert angegeben, ich nehme jedoch an, dass ich durch das Ausscheiden bei meinem derzeitigen Arbeitgeber demnächst eine Information von der Debeka darüber erhalten werden.

 

Bestehender Vertrag Debeka Pensionskasse:

Die Abschluss- und Vertriebskosten betragen insgesamt 2.544,56 EUR. Sie dienen unter anderem der Deckung der Kosten für die Entwicklung und Bereitstellung von Beratungs- und Vorsorgesoftware, für die Produktentwicklung, für den Beratungsaufwand, für die Antragsprüfung sowie die Ausfertigung der Vertragsunterlagen. [...]

 

Alle mit diesen Serviceleistungen und dem Vertrag einhergehenden Verwaltungskosten zu Ihrer Rentenversicherung von

jährlich 94,97 EUR für die Dauer von 42 Jahren

 jährlich 75,99 EUR für die Dauer des Rentenbezugs der versicherten Person

werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind bereits in Ihrem Beitrag enthalten.

 

Bestehender Vertrag Debeka Direktversicherung:

Für diesen Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten sowie weitere Kosten zu entrichten, die im Beitrag bereits enthalten sind.

 

Die Abschluss- und Vertriebskosten bestehen aus dem einmaligen Betrag von 569,02 EUR.

 

Weitere in den Beitrag einkalkulierte Kosten:

jährlich 29,98 EUR für die Dauer von 44 Jahren

 jährlich 17,24 EUR für die Dauer des Rentenbezugs der versicherten Person

 

In beiden bestehenden Verträgen steht zusätzlich noch:

In den Beiträgen ist/sind weiterhin berücksichtigt:

 Kollektivstufe K

Die Versicherung wird im Rahmen eines Kollektivvertrages abgeschlossen. In dem Beitrag ist die Kollektivstufe K berücksichtigt. Diese Vergünstigung entfällt, wenn die hierfür im Kollektivvertrag vorgesehenen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die zu versichernde Person aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Versicherungsnehmer ausscheidet. Mit Wegfall der Vergünstigung verringert sich bei gleichem Beitrag die versicherte Leistung.

 

 

Wenn ich das so lese, muss ich feststellen, dass sowohl der Chemie-Pensionsfonds als auch die Chemie-Direktversicherung von der Kostenseite her deutlich fairer/besser sind als bei der Debeka.

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schuggy

Ich würde die BAV schon n alleine wegen der problematischen Mitnahme bei Arbeitsplatzwechsel nicht machen. Das wichtigeste im langfristigen Invstement ist der Zinseszinseffekt der ja unterbrochen werden kann. Das sind bei langen Laufzeiten 20-30-40 Jahre Welten.

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Matthew Pryor

Welcher Zinseszins soll denn wie unterbrochen werden?

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schuggy

Ok das war blöd ausgedrückt. Ich meinte, dass es besser wäre wenn es nur einen Topf geben würde, auf denen Einzahlungen geschehen und dann später auch der Zinseszins Effekt größer wird.

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Cauchykriterium

Hä?

Wenn ein Topf beispielsweise 5.000 € enthält und mit einem Zinssatz verzinst wird, warum sollte in diesem Topf nach einer bestimmten Zeit mehr enthalten sein, als nach Ablauf der selben Zeit in zwei Töpfe zu jeweils 2.500 € gebe, die mit dem gleichen Zinssatz wie im ersten Topf verzinst werden?

 

Einfaches Beispiel ohne zwischenzeitliche weitere Einzahlung/Beiträge: Kapital K, zerteilt in zwei Teiltöpfe K_1 und K_2 (vgl. auch Distributivgesetz aus der fünften Klasse!):

K * (1+r)^n = (K_1 + K_2) * (1+r)^n = K_1 * (1+r)^n + K_2 * (1+r)^n

 

Mit weiteren Einzahlungen/Beiträgen ändert sich das übrigens nicht. Solange der Zinssatz in beiden Töpfen der gleiche sei.

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schuggy

Hä?

Wenn ein Topf beispielsweise 5.000 € enthält und mit einem Zinssatz verzinst wird, warum sollte in diesem Topf nach einer bestimmten Zeit mehr enthalten sein, als nach Ablauf der selben Zeit in zwei Töpfe zu jeweils 2.500 € gebe, die mit dem gleichen Zinssatz wie im ersten Topf verzinst werden?

 

Einfaches Beispiel ohne zwischenzeitliche weitere Einzahlung/Beiträge: Kapital K, zerteilt in zwei Teiltöpfe K_1 und K_2 (vgl. auch Distributivgesetz aus der fünften Klasse!):

K * (1+r)^n = (K_1 + K_2) * (1+r)^n = K_1 * (1+r)^n + K_2 * (1+r)^n

 

Mit weiteren Einzahlungen/Beiträgen ändert sich das übrigens nicht. Solange der Zinssatz in beiden Töpfen der gleiche sei.

 

Stimmt. Mein Argument muss ich zurücknehmen. Dummer Fehler.

Dennoch würde ich die BAV nicht in Betracht ziehen. Unterm Strich kommt man normal im privaten Weg besser weg

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akista

Hallo zusammen.

 

Ich habe auch eine Frage zur bAV in der Chemischen Industrie: Meine Frau zahlt monatl. 2% ihres Bruttoeinkommens aus dem Netto in die vom Arbeitgeber vorgegebene Pensionskasse (hauseigene Kasse nur für diesen Konzern). Der Arbeitgeber zahlt angeblich das vierfache dieses Betrages (ergo 8%) noch mal ein. Dafür gibt es keine VL. Dieser Betrag taucht aber nirgendwo auf. Weder auf der Entgeltabrechnung noch werden dadurch Sozialversicherungsbeiträge eingespart. Er steht auch nicht im Arbeitsvertrag und die o.g. 2% gehen vom dort vereinbarten brutto ab. Mit der Unterschrift unter den AV war meine Frau dann auch in dieser Pensionskasse, was soweit rechtens ist, wie ich mit erschlossen habe.

Vllt ein vereinfachtes Rechenbeispiel: 4000,- Euro monatl. brutto abzgl. Steuern und Sozialabgaben = ca. 2.350,- Euro netto abzgl. 80,- Euro bAV = 2.270,- Euro Überweisungsbeitrag.

 

Wer von Euch kennt diese Form der bAV, die ja anders zu sein scheint, als die klassische Entgeltumwandlung?

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Cauchykriterium

Diese Form der bAV heißt "Arbeitgeberfinanzierte bAV" und ist die ursprüngliche Form, die schon sehr viel länger existiert als die Entgeltumwandlung. Letztere ist ein modernes Vehikel; den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gibt's ja auch erst seit ein paar Jahren.

Der steuerliche Zufluss beim Arbeitnehmer findet bei AG-finanzierter bAV erst im Leistungsfall statt und wird somit erst dann "bemerkt" und wahrgenommen, wenn man zu faul ist, in den Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen zu lesen, die sehr wahrscheinlich im Unternehmen gelten und diese arbeitgeberfinanzierte bAV begründen. In den meisten Fällen verschickt der Arbeitgeber oder eine ggf. zu grunde liegende Versicherung/Pensionskasse einmal im Jahr oder anderweitig regelmäßig sogenannte "Leistungsnachweise", die einen Überblick über die bisherigen und möglichen zukünftigen Leistungen geben. Einfach mal in der Personalabteilung fragen.

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Freezer86

[...]

Dennoch würde ich die BAV nicht in Betracht ziehen. Unterm Strich kommt man normal im privaten Weg besser weg

 

Das mag stimmen, wenn die betriebliche Altersvorsorge eine hohe Kostenquote aufweist oder der Arbeitgeber keinen oder nur einen geringen Zuschuss gibt.

 

In meinem Fall wird die betriebliche Altersvorsorge jedoch großzügig vom Arbeitgeber bezuschusst, deshalb stellt sich diese grundsätzliche Frage für mich nicht.

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FranzFerdinand

Ist bei einem Bruttogehalt in dieser Größenordnung der Verlust an Rentenansprüchen eigentlich noch relevant? Wenn man an der Beitragsbemessungsgrenze ist, ist der bAV-Abzug ja unschädlich, richtig?

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Matthew Pryor

Solange man durch die Umwidmung nicht unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht,ändert sich nichts.

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FranzFerdinand

Also macht es ab 6.050€ brutto im Monat keinen Unterschied mehr :) Danke soweit.

 

Ist denn die generelle Empfehlung pro oder contra bAV unabhängig vom Gehalt?

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