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Mysterion

Betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung

Empfohlene Beiträge

Mysterion
· bearbeitet von Mysterion

Ich habe bald die Möglichkeit, über den Arbeitgeber per Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge fürs Alter vorzusorgen.

Nach einiger Recherche stellt sich die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung als Mogelpackung dar - das Geld investiere ich lieber selbst an der Börse.

 

Mich würde nun interessieren ob/wie ich dennoch von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren kann. Ist eine betr. AV ohne Entgeltumwandlung möglich und wie stelle ich das am besten an? Im Grunde wäre eine Direktversicherung auch hier das beste, da ich diese recht einfach zu neuen AG "mitnehmen" kann (und mein AG wohl ohnehin nur das anbietet) Zudem sollte der AG auch hier Steuern sparen und man könnte die Einzahlungen des AG zukünftig als "non cash benefit" bei Gehaltsverhandlungen erhöhen/beim neuen AG weiterlaufen lassen.

 

Danke für eure Ratschläge

 

edit: bitten in altern. Kapitalanlagen verschieben - danke

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Cauchykriterium

Ich habe bald die Möglichkeit, über den Arbeitgeber per Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge fürs Alter vorzusorgen.

Nach einiger Recherche stellt sich die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung als Mogelpackung dar - das Geld investiere ich lieber selbst an der Börse.

 

Mich würde nun interessieren ob/wie ich dennoch von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren kann. Ist eine betr. AV ohne Entgeltumwandlung möglich und wie stelle ich das am besten an? Im Grunde wäre eine Direktversicherung auch hier das beste, da ich diese recht einfach zu neuen AG "mitnehmen" kann (und mein AG wohl ohnehin nur das anbietet) Zudem sollte der AG auch hier Steuern sparen und man könnte die Einzahlungen des AG zukünftig als "non cash benefit" bei Gehaltsverhandlungen erhöhen/beim neuen AG weiterlaufen lassen.

 

Danke für eure Ratschläge

Natürlich ist eine bAV ohne Entgeltumwandlung möglich: wenn der AG sie finanziert, ist das eine leichte Übung. Aufwendungen für AG-finanzierte bAV sind übrigens (unter Einhaltung gewisser Spielregeln) Betriebsausgaben und mindern den Steueraufwand des AG. Bitte beachte aber, dass AG-finanzierte bAV den sogenannten Unverfallbarkeitsfristen unterliegt. Manchmal gibt's nichts, was Du beim Ausscheiden behältst, sofern keine vertragliche Unverfallbarkeit per sofort vereinbart ist.

Wenn der AG aber nichts verschenken möchte, sind Deine AN-Anteile wohl immer irgendwie aus Deinem Entgelt (oder ggf. auch VL) zu bestreiten?

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Mysterion

Wie das genau aussieht muss ich noch klären, will nur vorher bestmöglich informiert sein. VL laufen derzeit separat in einen VL Sparvertrag.

 

Die Sache mit den Unverfallbarkeitsfristen bzw der Tatsache, dass Ansprüche entfallen können ist ja mal ein ziemlicher Witz seitens des Gesetzgebers - in der heutigen Zeit wechselt man doch auch unter 35 alle paar Jahre den Job. Danke für den Hinweis!

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
Die Sache mit den Unverfallbarkeitsfristen bzw der Tatsache, dass Ansprüche entfallen können ist ja mal ein ziemlicher Witz seitens des Gesetzgebers

Genau hier hat der Gesetzgeber doch angesetzt und Arbeitnehmer seit 2009 deutlich besser gestellt.

Herabsetzung der Altersschwelle von 30 auf das 25. Lebensjahr für arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten sowie die sofortige Unverfallbarkeit von Beiträgen des Arbeitnehmers (Direktversicherung).

 

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/altersvorsorge/bav/arbeitgeberwechsel-betriebliche-altersversorgung.jsp

http://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1b.html

 

Was gibts jetzt noch zu motzen?

 

Nach einiger Recherche stellt sich die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung als Mogelpackung dar

Die Erkenntnisse dieser Recherche würden mich etwas detailierter als pauschal herabwertend interessieren. wirklich!

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Mysterion
· bearbeitet von Mysterion

Zugegeben nicht sehr wissenschaftlich,aber die obersten beiden Videos und diverse Artikel

 

http://m.youtube.com/results?q=betriebliche%20altersvorsorge&sm=1

 

Betriebsrente mindert ges. Rente

Gesparte Sozialversicherungsbeiträge darf man beim Renteneintritt bezahlen (plus AG Anteil)

Profiteure sind die Versicherungen sowie der AG

 

 

Edit danke für die links, Frage dazu

 

"Zusagen, die ab dem 01.01.2009 erteilt wurden, sind unverfallbar sobald der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage seit mindestens fünf Jahren besteht."

 

D.h. wenn nur der AG einzahlt wie von mir geplant und ich alle 4 Jahre den AG wechsle, dann verfällt alles?

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Cauchykriterium

D.h. wenn nur der AG einzahlt wie von mir geplant und ich alle 4 Jahre den AG wechsle, dann verfällt alles?

Ja, sofern keine vertragliche Unverfallbarkeit vereinbart worden ist.

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Mysterion

Laut Info meines AG handelt es sich um einen Gruppenvertrag - werde ich nachfragen müssen ob man so etwas individuell vereinbaren kann.

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Cauchykriterium

Die vertragliche Unverfallbarkeit betrifft nur eine Vereinbarung zwischen Deinem AG und Dir. Das hat mit dem Versicherungsvertrag, mit dem die bAV konkret durchgeführt wird, nichts zu tun.

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ebdem

@ Mysterion: Willkommen im Forum. Schau dir mal diese Debatte hier an.

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edwin

Leider wird oft BAV mit Direktversicherung gleichgesetzt, dabei gibt es fast unzählige Möglichkeiten.

 

Selbst Fondssparen im Rahmen der BAV ist möglich, der Arbeitgeber muss hierzu nur ein Depot bei ebase, DWS, oder Metzler eröffnen.

Da dies allerdings mit etwas mehr buchhalterischem Aufwand verbunden ist, scheuen sich viele Steuerberater davor und empfehlen den Unternehmern lieber gleich die Direktversicherung, kommt zwar nicht viel raus ist aber bequem.

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