otto03 Januar 11, 2015 da die Banken das ja ans Finanzamt melden Ist mir neu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand Januar 11, 2015 Werden Kapitalerträge bei deutschen Banken nicht automatisch gemeldet? Davon bin ich bisher ausgegangen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 Januar 11, 2015 1. Tagesgeld 35.000 EUR (davon sollen 20.000 EUR angelegt werden, Rest für Liquidität) 2. Festgeld ca. 5.000 EUR 3. Rückkaufswert LV ca. 25.000 4. Wert Aktien: 30.000 5. Wert Fonds: 28.000 Du bist selbständig, und an ausbleibende Aufträge glaubst Du nicht. Dann ist die nächste Frage bevor ich überhaupt weiter an Aktien denken würde: Wie ist Deine Absicherung bei zB Berufsunfähigkeit oder einer mehrmonatigen Erkrankung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
markman Januar 11, 2015 1421009018[/url]' post='931561'] 1. Tagesgeld 35.000 EUR (davon sollen 20.000 EUR angelegt werden, Rest für Liquidität) 2. Festgeld ca. 5.000 EUR 3. Rückkaufswert LV ca. 25.000 4. Wert Aktien: 30.000 5. Wert Fonds: 28.000 Du bist selbständig, und an ausbleibende Aufträge glaubst Du nicht. Dann ist die nächste Frage bevor ich überhaupt weiter an Aktien denken würde: Wie ist Deine Absicherung bei zB Berufsunfähigkeit oder einer mehrmonatigen Erkrankung? BU ist vorhanden, Anspruch steigt jedes Jahr, Krankentagegeld auch. Gruß,Markman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Januar 11, 2015 Als Selbständiger steht sicherlich erst einmal die Risikovorsorge im Vordergrund, sprich: - BU-Versicherung (ist bei dir vorhanden inkl. einer Dynamik) - Fragestellung: ist die BU-Rente so hoch gewählt, dass damit neben den Lebenshaltungskosten auch noch eine Altersvorsorge möglich wäre? - Krankentagegeld (ist bei dir vorhanden) - Fragestellung: reicht das Tagegeld nur für die Privatkosten oder auch noch für Betriebskosten? Existiert hier ggf. noch eine Betriebsausfallversicherung? - Pflegetagegeld (nicht vorhanden?) - wäre ggf. auch noch eine Überlegung als Ergänzung - Risikolebensversicherung (nicht vorhanden?) - ggf. nötig, falls noch Betriebskredite laufen sollten oder zur Absicherung der Lebensgefährtin (soweit gewünscht) Rücklagenbildung in Form von Tagesgeld und kurzlaufenden Festgeldern: - die würde ich als Selbständiger (je nach Betriebsform und laufenden Betriebskosten) sehr hoch ansetzen (Betriebsausfälle, Nachinvestitionen, Steuerzahlungen, Worst-Case-Zeiten etc.pp.) - man muss auch immer davon ausgehen, dass die eine oder andere Versicherung im Falle eines Falles ggf. nicht in voller Höhe zahlt oder nur sehr verzögert zahlt usw. Altersvorsorge: - fondsgebundene LV (ist bei dir vorhanden, sogar steuerfrei da von 2000) - klassische Rürup-Versicherung (wäre eine Überlegung mit niedrigen Grundbeiträgen und jährlich flexibel aufstockbar bis 20.000 Euro je nach persönlichem Steuersatz) - ggf. freiwillige Beiträge in die GRV (umlagefinanziertes Standbein) - ETF-Sparpläne Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart Januar 11, 2015 Werden Kapitalerträge bei deutschen Banken nicht automatisch gemeldet? Davon bin ich bisher ausgegangen Nö, allerdings werden die Freistellungsaufträge gemeldet. Das Finanzamt überprüft, ob die einzelnen Freistellungsaufträge in der Summe die Höchstgrenze nicht überschreiten. Liegen die Einnahmen aus Kapitalerträgen unterhalb der Freibeträge, fällt für diese keine Einkommensteuer an. Diese Einnahmen müssen dann auch nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Kreditinstitute und Versicherungen sind verpflichtet, oberhalb der Freibeträge die Abgeltungssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Liegt kein Freistellungsauftrag vor, muss die Abgeltungssteuer von Kapitalerträgen generell an das Finanzamt abgeführt werden. Bei den ausschüttungsgleichen Erträgen wird nach meinem Verständnis nichts abgeführt, diese muss man angeben, darum sind die Fonds ja steuerhässlich. Wenn da die Abgeltungssteuer auch abgeführt würde, wären die Fonds steuerschön. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kühlschrank Januar 11, 2015 Werden Kapitalerträge bei deutschen Banken nicht automatisch gemeldet? Davon bin ich bisher ausgegangen Da bist du falsch ausgegangen. Aber Unwissenheit schützt vor Steuerhinterziehung nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand Januar 12, 2015 Na dann ist es ja umso besser, dass ich keine steuerhässlichen Fonds mehr im Depot habe. Danke für die Erläuterung. Hätte gedacht, es läuft wie beim (Angestellten-)Gehalt, dass ja definitiv gemeldet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag