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schockino

GKV Beiträge bei Kapitalerträgen

Empfohlene Beiträge

schockino
· bearbeitet von schockino

Liebe „Wertpapier Community“, mich beschäftigt zur Zeit die Frage welche Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf mich zukommen und wie ich diese ggfs. „optimieren“ kann.

 

Aktuell bin ich Angestellter und privat Krankenversichert. Ich beabsichtige in Kürze entweder:

 

a) einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu unterschreiben und (nach einer wahrscheinlichen Sperrfrist) ALG 1 zu beziehen (9 bis 12 Monte, danach "Privatier) und dann als pflichtversicherter in die GKV zurückzukehren.

 

Oder

 

b) Meine Arbeitszeit bei meinem Arbeitgeber deutlich zu reduzieren und wieder als Pflichtmitglied in der GKV versichert zu sein.

 

Wenn ich jetzt zur GKV zurückkehre, dann erreiche ich noch die 9/10 Regelung (wer 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte in der GKV versichert war, kann zum Renteneintritt den Status KvdR erhalten und zahlt dann GKV Beiträge nur auf Renteneinkünfte, nicht auf Kapitaleinkünfte). Da ich mit erheblichen Kapitaleinkünften rechne und die Entwicklung der PKV Beiträge im Alter m. E. Nach ein nicht kalkulierbares Risiko sind, möchte ich diesen Weg gehen.

 

Egal ob a) oder b) eintritt, ich möchte dann meinen Lebensunterhalt aus Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinnen) bestreiten. Bei b) ggfs. dauerhaft mit wenigen Stunden pro Woche weiterarbeiten. Bei a) dann nach Bezug des ALG 1 als „Privatier“ leben.

 

Mit Schrecken habe ich festgestellt, das die GKV im Fall a) ordentlich zuschlägt und ich auf alle Kapitaleinkünfte den vollen Beitragssatz (ca. 15%) bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen muss. Das sind dann um 7.000 Euro pro Jahr (ich gehe -im Durchschnitt- von Kapitalerträgen in etwa der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze aus) !

 

Soweit ich richtig informiert bin, würde ich im Fall b) aber den GKV Beitrag nur auf das Arbeitseinkommen zahlen. Nehmen wir mal an ich bekomme als Angestellter weiterhin 1000 Euro pro Monat, dann wäre ich für ca. 75 Euro im Monat krankenversichert (50% der ca. 15% zahlt ja der Arbeitgeber). Also nur ca. 900 Euro pro Jahr, gegenüber b) mehr als 6000 Euro Ersparnis pro Jahr (bis Renteneintritt weit über 100.000 Euro).

 

Fragen:

 

1. Ist das wirklich so das ein pflichtversicherter Angestellter Beiträge zur GKV nur auf das Arbeitseinkommen zahlt ?

 

In der Praxis ist da ja so, ich kennen keinen pflichtversicherten Arbeitnehmer der seiner Krankenkasse die Kapitalerträge mitteilen muss. Aber gibt es hier in der Praxis evtl. doch Ausnahmen, speziell bei sehr niedrigen Einkommen ?

 

2.1 Im Fall a), wie ermittelt die GKV die Kapitaleinkünfte ?

 

Ich habe mehrfach gelesen das i.d.R. hier der Einkommensteuer Bescheid herangezogen wird. Ist das richtig, gibt es intelligentere (günstigere) Lösungen ?

 

2.2 Gib es hier Möglichkeiten bei geschätzten 50.000 Euro Kapitalerträgen pro Jahr die Einnahmen (im Steuerbescheid) zu optimieren / reduzieren so dass die GKV nicht die 15% auf die vollen Kapitalerträge verlangen kann ?

 

2.3 Was verlangt die GKV bei jährlich stark schwankenden Kapitalerträgen

 

Kapitalerträge aus Spekulationsgeschäften werden m. E. nach nicht kontinuierlich in der gleichen Höhe anfallen. Nehmen wir mal an im Jahr 1 kommen 100.000 Euro zusammen. Im Jahr 2 brechen die Börsen ein, mein Einkommen aus Kapitaleinkünften ist negativ (realisierte Verluste von 50.000 Euro). In Jahr 3 erziele ich wieder 50.000 Euro Einkünfte.

 

2.3.1 Auf welche Einnahmen würde die GKV in diesem Beispiel den Beitrag berechnen ?

 

Ich vermute in Jahr 1 bis zur Beitragsbemessungsgrenze von etwa 50.000 Euro müsste ich GKV Beiträge zahlen. Im Jahr 2 dann nur den Mindestsatz für die GKV (etwa 120 Euro pro Monat), da keine Einkünfte. Kann ich im Jahr 3 die Verluste aus Jahr 2 nutzen um im Jahr 3 nur den Mindestbeitrag zu zahlen ?

 

In Summe habe ich nicht im Traum daran gedacht welche Fragestellungen und Entscheidungen in diesem Zusammenhang auf mich zukommen, daher bin ich sehr dankbar für Wissen, Anregungen und Erfahrungen.

 

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Fleisch

Auch wenn ich derartiges Rosinenpicken als Schmarozzerei am Sozialsystem empfinde antworte ich mal.

 

1. Ja, sofern die Einkünfte sowie Wochenarbeitszeit überwiegen. Das ist im Speziellen abhängig davon, welchen Status jemand hat: Hauptberuflicher AN mit oder ohne Selbstständigkeit, Minijob, Familienversicherung, usw.. Die Möglichkeiten für Fallkonstellationen sind größer als sich die meisten das vorstellen können.

2. Sofern Kapitalerträge, abhängig von Status, herangezogen werden erfolgt dies auf Basis des letzten Steuerbescheids. Dieser ist unmittelbar (und das heißt auch unmittelbar einreichen zur Prüfung!) nach Erhalt die Bemessungsgrundlage zur Berechnung. Günstigere Lösung heißt Optimierung der Kapitalerträge. Tricks und Details sind abhängig vom Status und den persönlichen / familiären Planungen des / der Betroffenen.

2.2 s.o.

2.3. Basis Steuerbescheid. Positive Erträge werden "verbeitragt", negative Erträge mindern das zu versteuernde Einkommen, Guthaben wird aber keines produziert !

2.4. Verlust / Gewinn-Verrechnung geht nicht. Die Optimierung ist nicht Aufgabe der Sozialträger ! Optimierungsaufgabe liegt beim einzelnen.

 

Im Übrigen darf ich mal auf die sog. 55er-Regel der GKV hinweisen...einfach mal nach googlen.

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Kobil-Caan

Liebe „Wertpapier Community“, mich beschäftigt zur Zeit die Frage welche Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf mich zukommen und wie ich diese ggfs. „optimieren“ kann.

 

Aktuell bin ich Angestellter und privat Krankenversichert. Ich beabsichtige in Kürze entweder:

 

a) einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu unterschreiben und (nach einer wahrscheinlichen Sperrfrist) ALG 1 zu beziehen (9 bis 12 Monte, danach "Privatier) und dann als pflichtversicherter in die GKV zurückzukehren.

 

Oder

 

b) Meine Arbeitszeit bei meinem Arbeitgeber deutlich zu reduzieren und wieder als Pflichtmitglied in der GKV versichert zu sein.

 

Wenn ich jetzt zur GKV zurückkehre, dann erreiche ich noch die 9/10 Regelung (wer 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte in der GKV versichert war, kann zum Renteneintritt den Status KvdR erhalten und zahlt dann GKV Beiträge nur auf Renteneinkünfte, nicht auf Kapitaleinkünfte). Da ich mit erheblichen Kapitaleinkünften rechne und die Entwicklung der PKV Beiträge im Alter m. E. Nach ein nicht kalkulierbares Risiko sind, möchte ich diesen Weg gehen.

 

Egal ob a) oder b) eintritt, ich möchte dann meinen Lebensunterhalt aus Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinnen) bestreiten. Bei b) ggfs. dauerhaft mit wenigen Stunden pro Woche weiterarbeiten. Bei a) dann nach Bezug des ALG 1 als „Privatier“ leben.

 

Mit Schrecken habe ich festgestellt, das die GKV im Fall a) ordentlich zuschlägt und ich auf alle Kapitaleinkünfte den vollen Beitragssatz (ca. 15%) bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen muss. Das sind dann um 7.000 Euro pro Jahr (ich gehe -im Durchschnitt- von Kapitalerträgen in etwa der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze aus) !

 

Soweit ich richtig informiert bin, würde ich im Fall b) aber den GKV Beitrag nur auf das Arbeitseinkommen zahlen. Nehmen wir mal an ich bekomme als Angestellter weiterhin 1000 Euro pro Monat, dann wäre ich für ca. 75 Euro im Monat krankenversichert (50% der ca. 15% zahlt ja der Arbeitgeber). Also nur ca. 900 Euro pro Jahr, gegenüber b) mehr als 6000 Euro Ersparnis pro Jahr (bis Renteneintritt weit über 100.000 Euro).

 

Fragen:

 

1. Ist das wirklich so das ein pflichtversicherter Angestellter Beiträge zur GKV nur auf das Arbeitseinkommen zahlt ?

 

In der Praxis ist da ja so, ich kennen keinen pflichtversicherten Arbeitnehmer der seiner Krankenkasse die Kapitalerträge mitteilen muss. Aber gibt es hier in der Praxis evtl. doch Ausnahmen, speziell bei sehr niedrigen Einkommen ?

 

2.1 Im Fall a), wie ermittelt die GKV die Kapitaleinkünfte ?

 

Ich habe mehrfach gelesen das i.d.R. hier der Einkommensteuer Bescheid herangezogen wird. Ist das richtig, gibt es intelligentere (günstigere) Lösungen ?

 

2.2 Gib es hier Möglichkeiten bei geschätzten 50.000 Euro Kapitalerträgen pro Jahr die Einnahmen (im Steuerbescheid) zu optimieren / reduzieren so dass die GKV nicht die 15% auf die vollen Kapitalerträge verlangen kann ?

 

2.3 Was verlangt die GKV bei jährlich stark schwankenden Kapitalerträgen

 

Kapitalerträge aus Spekulationsgeschäften werden m. E. nach nicht kontinuierlich in der gleichen Höhe anfallen. Nehmen wir mal an im Jahr 1 kommen 100.000 Euro zusammen. Im Jahr 2 brechen die Börsen ein, mein Einkommen aus Kapitaleinkünften ist negativ (realisierte Verluste von 50.000 Euro). In Jahr 3 erziele ich wieder 50.000 Euro Einkünfte.

 

2.3.1 Auf welche Einnahmen würde die GKV in diesem Beispiel den Beitrag berechnen ?

 

Ich vermute in Jahr 1 bis zur Beitragsbemessungsgrenze von etwa 50.000 Euro müsste ich GKV Beiträge zahlen. Im Jahr 2 dann nur den Mindestsatz für die GKV (etwa 120 Euro pro Monat), da keine Einkünfte. Kann ich im Jahr 3 die Verluste aus Jahr 2 nutzen um im Jahr 3 nur den Mindestbeitrag zu zahlen ?

 

In Summe habe ich nicht im Traum daran gedacht welche Fragestellungen und Entscheidungen in diesem Zusammenhang auf mich zukommen, daher bin ich sehr dankbar für Wissen, Anregungen und Erfahrungen.

 

 

Moin,

 

ich sag mal nur was zu 2.3

 

Kurz gefasst Arschkarte. Lange Version also Antwort auf 2.3.1 gilt für eine freiwillige GKV Versicherung.

 

Jahr 1 100.000€ also entsprechender Beitrag.

Jahr 2 nimmt das vorherige Jahr (Jahr 1) als Grundlage für die Beiträge, also entsprechender Beitrag wie Jahr 1. Mit der nächsten Steuererklärung kannst du zwar nachweisen das du nichts verdient hast, aber

im GKV Sozialismus gilt Beitrag immer Rückerstattung nimmer.

Jahr 3 nimmt das vorherige Jahr (Jahr 2) als Grundlage für die Beiträge, was ersteinmal bedeutet du zahlst den Minimumbeitrag. Aber mit der nächsten Steuererklärung wird nachgewiesen das du 50.000€ verdienst hast,

hier darfste natürlich nachzahlen + Verzugszinsen :D.

 

Bei den Erträgen wäre vielleicht ja auch auswandern eine Option? Gegeben dem Fall bitte vorher gut anwaltlich beraten lassen, denn da gibts ganz tolle Tretminen vom deutschen Staat .. :D

 

Grüße Kobil-Caan

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Ramstein

Wenn ich jetzt zur GKV zurückkehre, dann erreiche ich noch die 9/10 Regelung (wer 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte in der GKV versichert war, kann zum Renteneintritt den Status KvdR erhalten und zahlt dann GKV Beiträge nur auf Renteneinkünfte, nicht auf Kapitaleinkünfte). Da ich mit erheblichen Kapitaleinkünften rechne und die Entwicklung der PKV Beiträge im Alter m. E. Nach ein nicht kalkulierbares Risiko sind, möchte ich diesen Weg gehen.

Natürlich bleibt dir das Risiko der zukünftigen Gesetzesänderung mit Beitragspflicht für alle Einnahmen. M.E. ist dieses Risiko deutlich mehr als ein Restrisiko.

 

PS: Hast du eine Augenfehler, oder warum die Schriftgröße?

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Laser12

Moin,

 

Du erwartest von uns allen Ernstes, dass wir Dich dabei unterstützen, eine GKV zu übervorteilen, nachdem du angekündigt hast, die Arbeitslosenversicherung schädigen zu wollen, indem Du Leistungen einplanst ohne wirklich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen?

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Holgerli

Auch wenn ich mich bei dem ein oder anderen hier im Forum unbeliebt mache: Aber es sind solche Schmarotzer wie Du, die unser Solzialsystem kaputt machen. Die sich jahrelang der GKV entziehen, weil sie in der PKV Geld sparen können und dann wenn es im Alter teuer wird wieder der Allgemeinheit auf der Tasche liegen wollen. Und wenn Dein Entsetzen (Zitat: Mit Schrecken habe ich festgestellt, das die GKV im Fall a) ordentlich zuschlägt) wirklich so groß ist, dann bleib in der PKV.

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FranzFerdinand

Ein geiziger (mutmaßlicher) Millionär sollte bei so einem sozialschädlichen Vorhaben wirklich nicht unterstützt werden.

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Maikel

Auch wenn ich derartiges Rosinenpicken als Schmarozzerei am Sozialsystem empfinde antworte ich mal.

Rosinenpickerei betreibt in dem Fall die GKV!

Bei einem Angestellten bleiben Kapitaleinkünfte völlig unberücksichtigt,

aber bei einem "kleinen Selbständigen" werden plötzlich auch die Kapitaleinkünfte, und zwar alle, für den Beitrag herangezogen. Außerdem ggf. Mieteinkünfte etc.

 

2. Sofern Kapitalerträge, abhängig von Status, herangezogen werden erfolgt dies auf Basis des letzten Steuerbescheids.

Aber dank AbgSt brauchen die Kapitalerträge doch gar nicht mehr im Einkommens-Steuerbescheid zu stehen.

Zukünftig dank neuer Regelung zur KIrchensteuer noch seltener.

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Fleisch

sorry Maikel, aber da bist du nicht vollständig richtig informiert. Über das Wie, warum und wo soll aber an dieser STelle nicht diskutiert werden. Es geht hier schließlich um was anderes

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tobi444
· bearbeitet von tobi444

(Beitrag entfernt)

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Maikel
· bearbeitet von Maikel

sorry Maikel, aber da bist du nicht vollständig richtig informiert. Über das Wie, warum und wo soll aber an dieser STelle nicht diskutiert werden.

Was soll das?

Warum hältst du deine "vollständig richtigen" Informationen zurück? Gibt es sie also gar nicht?

Was bleibt, ist ein unqualifizierter Vorwurf.

Bitte vervollständige den Vorwurf, oder nimm ihn zurück.

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Fleisch

...weil das Dinge sind, die deutlich komplexer sind als sie hier mal eben darzulegen. Die Informationen gibt es, die gibt es auch verdichtet als Sammelinformationen bei den entsprechenden Stellen, treffen aber aufgrund der vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten nur auf einen Bruchteil der Personen zu. Nur ein Beispiel: Fallkonstallationen mit Minijob: mehr als 4300 Möglichkeiten machbar. Mein als von dir empfundener Vorwurf ist daher weit weniger unqualifiziert als es den Anschein hat.

 

Über das Für und Wider von GKV-Beiträgen auf Kapitalerträge könnt ihr von mir aus diskutieren. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind gegeben, aber man sollte dann auch Leute fragen, die sich wirklich damit auskennen, dann ist das auch alles halb so wild wie es hier dargestellt wird. Ich werde mich jedenfalls, da ich das Rosinenpicken von PKV-Versicherten, die ab dem Zeitpunkt wo es für sie teuer wird wieder ins soziale Nest zurückwollen und dies plötzlich dann doch wieder alles interessant wird, nicht weiter beteiligen. Ich gehe davon aus, dass sich jemand, der in diesen Gehaltssphären unterwegs ist ausreichend selbst informieren kann und entsprechende Leute ordentlich dafür bezahlt. Mehr werde ich daher nicht mehr in diesem Thread dazu schreiben.

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Thomas B

Ich greif den alten Thread nochmal auf, weil ich vor kurzem vor der Überlegung stand, bei Anmeldung zur Arbeitslosenagentur mich bei der GKV anzumelden oder in der PKV zu bleiben:

 

zu a) Es ist gar nicht möglich, durch Arbeitslosigkeit bis 12 Monate dauerhaft in die GKV zurückzukehren. Dazu müsste man >12 Monate Pflichtmitlied in der GKV gewesen sein und <55 Jahre. Also nicht vorschnell PKV kündigen bei Arbeitslosigkeit.

 

zu 2.3.1) Der Verlustvortrag mindert die Einkünfte im nächsten Jahr und die Beiträge müssten daher korrekt berechnet werden.

 

Allgemein halte ich so etwas ohnehin nicht für seriös planbar, siehe die jetzige Diskussion über die Abschaffung der Abgeltungssteuer.

Die Empörung über die "Optimierung" ist zwar berechtigt, allerdings zwingt mich der Staat seit einigen Jahren auch, mich krankenzuversichern. Die Option, einfach alles in Ungarn machen zu lassen, wenn das Geld im Alter mal knapp werden sollte, habe ich damit nicht mehr.

D.h. ich bin gesetzlich gezwungen, einen unvorteilhaften Vertrag mit einem Privatunternehmen bis zum Tod einzugehen. Und ich habe fingierte Abrechnungen und das Übertherapieren usw. alles schon selbst erlebt.

Unser Krankensystem dürfte eines der größten Betrugssyteme hierzulande sein.

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