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spassiv

Vanguard FTSE All-World UCITS ETF

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JFI

Danke für die Info.

 

Hab blöderweise schon einen kleinen Anteil (500 €) gekauft. Da ich den ETF aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie verkaufen werde, ensteht mir aber auch kein Nachteil, wenn ich mich um Belege nicht weiter kümmere, nicht wahr?

 

Ich warte jetzt erst mal 2018 ab und sehe dann weiter.

 

 

 

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tyr
· bearbeitet von tyr

Du musst steuerhässlich thesaurierte ausschüttungsgleiche Erträge von dir aus selbständig versteuern bzw. bei der Steuererklärung mit noch verfügbarem Freibetrag verrechnen (lassen). Da kann es kein nicht weiter kümmern geben.

 

Dieser gesetzliche Stand ist in 2017 immer noch aktuell: https://www.test.de/Auslaendische-thesaurierende-Fonds-Was-Sie-fuer-die-Steuererklaerung-wissen-muessen-4691865-4691870/

 

Ich würde das Ding lieber wieder vor Ende Dezember aus dem Depot kicken und dafür Handelsgebühren zahlen, statt für so eine Miniposition extra Steueraufwand zu betreiben. Das wird wohl billiger sein als extra dafür erstmalig den Aufwand für die Abführung/Verrechnung der steuerhässlich thesaurierten agE zu betreiben. Es sei denn, du machst das ohnehin bereits routinemäßig und noch für andere steuerhässliche Fonds. Dann ist der Mehraufwand wohl überschaubar.

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Wertpapiernoob

Das ist alles halb so wild.

 

Die Depotführende Bank wird die entsprechende Belege dir zukommen lassen und damit lässt sich alles klären. Entsprechende Angaben notfalls in der Steuererklärung zu hinterlegen ist kinderleicht und ist nur ein Teil der typischen Panikmache die hier im Forum betrieben wird.

 

Vielleicht handelt es sich sogar hierbei um verdeckte Lobbyarbeit und gezielte Intervention. :w00t:

 

Alles was nicht der Status Quo ist wird hier nicht offiziell anerkannt. :-* Streiteren über wenige Eurocents Gebühren oder der Trackingdifferenz (Oh mein Gott! :wacko:) sind viel wichtiger. :rolleyes:

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 5 Minuten schrieb Wertpapiernoob:

Das ist alles halb so wild.

 

Die Depotführende Bank wird die entsprechende Belege dir zukommen lassen und damit lässt sich alles klären. Entsprechende Angaben notfalls in der Steuererklärung zu hinterlegen ist kinderleicht und ist nur ein Teil der typischen Panikmache die hier im Forum betrieben wird.

 

Dann rechne doch mal vor, welche Aufwände fallen an für Nachdenken, Ermitteln, abführen/verrechnen der Steuer und später beim Verkauf Jahre später wieder ermitteln, rechnen, zurückfordern, kontrollieren usw.

 

Wenn das alles bei z. B. 30 Euro Stundenlohn unterhalb der Handelskosten für den Verkauf für jemanden machbar ist, der das zum erstem Mal (!) macht: Hut ab.

 

Smileys machen es nicht besser.

 

Den Sinn für eine 500 Euro-Miniposition kann ich erst recht nicht erkennen. Aufwand für nichts. Noch interessanter wird es für Otto-Normalarbeitnehmer, der sonst gar keine Steuererklärung abgeben würde.

 

Ich setze mich dann gerne mal mit der Stoppuhr neben dich, wie du das alles in unter einer Stunde Aufwand erstmalig hinbekommst. Und dabei habe ich noch nicht mal die Zeit für das Nachdenken darüber erfasst.

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GoGi

Problem: Dieser FTSE All-World enthält keine Small Caps. Den richtigen Total World Stock ETF gibt es nur mit Domizil USA, was auch ab 2018 nicht sinnvoll sein wird für europäische Anleger.

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JFI
vor 2 Stunden schrieb tyr:

Ich würde das Ding lieber wieder vor Ende Dezember aus dem Depot kicken und dafür Handelsgebühren zahlen, statt für so eine Miniposition extra Steueraufwand zu betreiben. 

Das Ende des Geschäftsjahres liegt bei diesem ETF nicht am Ende des Kalenderjahres, sondern Ende Juni.

 

Ich habe die Anteile nach Juni 2017 gekauft.

 

Voraussichtlich wird erst wieder im Juni 2018 teilthesauriert.

 

Da dann bereits das neue Steuergesetz greift, brauche ich nichts weiter tun, und es bleibt steuereinfach.

 

Korrekt?

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 13 Minuten schrieb JFI:

Voraussichtlich wird erst wieder im Juni 2018 teilthesauriert.

Es wird ein Rumpfgeschäftsjahr mit Ende Dezember 2017 gebildet. Ob eine Thesaurierung hier zwingend ist und ob sie steuerhässlich ist, ist mir noch unklar. Denn es wird ja auch ein fiktiver Verkauf Ende Dezember 2017 durchgeführt, und vielleicht ist dieser nicht steuerhässlich. Aber dann hätte man ggf. sogar ab Juni 2016 schon ohne Steuerhässlichkeit kaufen können, zumindest sehe ich keinen Unterschied. Wenn das so ist. Es ist mir aber nicht klar.

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tyr
vor 43 Minuten schrieb JFI:

Das Ende des Geschäftsjahres liegt bei diesem ETF nicht am Ende des Kalenderjahres, sondern Ende Juni.

 

Ich habe die Anteile nach Juni 2017 gekauft.

 

Voraussichtlich wird erst wieder im Juni 2018 teilthesauriert.

 

Da dann bereits das neue Steuergesetz greift, brauche ich nichts weiter tun, und es bleibt steuereinfach.

 

Korrekt?

 

Da noch kein Anwendungserlass über die korrekte Anwendung des neuen Steuergesetzes besteht bleibt eine Restunsicherheit, wie das Gesetz angewendet werden wird.

 

Wenn du dir sicher bist, dass zum Jahreswechsel und dem fiktiven Kauf/Verkauf nichts steuerhässlich thesauriert wird könnte es in Ordnung sein.

 

Wie das praktisch ablaufen soll ist mir jedoch nicht verständlich. Die Dividenden aus den Aktien im Fonds werden ja laufend weiter gezahlt. Was außer einer steuerhässlichen Thesaurierung soll denn mit den Dividenden nach der letzten Auszahlung in 2017 vor dem 31. Dezember passieren, wenn keine Thesaurierung, wenn das Geschäftsjahresende ungleich 31. Dezember ist?

 

Allein schon die Diskussion hier macht das für die 500 Euro Miniposition uninteressant...

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 1 Stunde schrieb tyr:

Was außer einer steuerhässlichen Thesaurierung soll denn mit den Dividenden nach der letzten Auszahlung in 2017 vor dem 31. Dezember passieren, wenn keine Thesaurierung, wenn das Geschäftsjahresende ungleich 31. Dezember ist?

Die andere Möglichkeit: Sie werden thesauriert, dann wird das Ding fiktiv verkauft. Der Verkauf führt dazu, dass die Steuern abgerechnet werden, d.h. für 2017 müssen in der Steuererklärung keine ausschüttungsgleichen Erträgen erfasst werden, d.h. steuerschön.

 

(Im Prinzip müsste die Summa aus Veräußerungsgewinn und Thesaurierung in der Steuerbescheinigung stehen, aber das wird laut Gesetz auf den tatsächlichen Verkauf verschoben.)

 

Aber (wie tyr schon erwähnt hat) ohne Anwendungserlass und ohne Urteile viel Spaß beim Spekulieren. :vintage:

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor einer Stunde schrieb GoGi:

Die andere Möglichkeit: Sie werden thesauriert, dann wird das Ding fiktiv verkauft. Der Verkauf führt dazu, dass die Steuern abgerechnet werden, d.h. für 2017 müssen in der Steuererklärung keine ausschüttungsgleichen Erträgen erfasst werden, d.h. steuerschön.

 

Der Vorschlag hört sich gut an, wenn das so kommt bleiben ja keine Sorgen übrig? ;)

 

Dieses Steuerthema frisst so viel Zeit dass man ernsthaft überlegen könnte, das einfach sein zu lassen, in einer günstigen (!) Fondspolice Aktien-ETF auf einen Weltindex zu besparen und es dabei zu belassen, mit viel weniger Steuergedöns. Irgendwann dann zum Entnahmezeitpunkt wird dann Kapitalertragsteuer fällig (oder Ertraganteilsbesteuerung in einer Rentenphase) und gut ist. Nebenbei hätte man noch die leidige Vorabpauschale erledigt...

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GoGi

Man sollte in Deutschland Altersvorsorgedepots einführen, wie man sie auch in verschiedenen Varianten in den USA führen kann.

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JFI

Das fände ich auch toll. Etwas in der Richtung Vanguard: genossenschaftlich organisiert.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 21 Minuten schrieb GoGi:

Man sollte in Deutschland Altersvorsorgedepots einführen, wie man sie auch in verschiedenen Varianten in den USA führen kann.

 

Das wäre sehr zu begrüßen. Ich glaube nur nicht daran, dass irgendeine der größeren Parteien dies in der nächsten Zeit umsetzen könnte, siehe aktuelle Einstellung der Parteien zu Geldanlage bei den Bürgern: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/wie-die-parteien-die-private-geldanlage-gestalten-wollen-15207388.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0

 

Die Politiker bekommen es noch nicht einmal hin, die Riester-Rente auf die andauernde Niedrigzinsphase hin anzupassen, geschweige denn Zulagen und Fördergrenzen bei Riester einem regelmäßigen Inflationsausgleich zu unterwerfen. Altersvorsorgedepots wie in den USA, daran glaube ich für die nächsten Jahre in Deutschland nicht.

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Mangalica

Xetra ist definitiv ein erster großer Schritt. Richtig interessant würden die Vanguard-ETFs für mich (frühestens ab 2018) aber erst, wenn sie auch bei Tradegate handelbar wären. Ich bin gespannt, ob das in absehbarer Zeit auch noch passieren wird.

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KISS

Was ist der Vorteil von Tradegate gegeüber Xetra

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Mangalica
vor 4 Stunden schrieb KISS:

Was ist der Vorteil von Tradegate gegeüber Xetra

Für mich als ING-DiBa-Kunde sind alle ETF-Käufe ab 500 € über Tradegate komplett kostenlos, natürlich bis auf den Spread, der zumindest zu Xetra-Handelszeiten bei Tradegate auch nicht viel schlechter als bei Xetra ist.

 

Und da das Hauptmarktsegment von Tradegate der Handel von Privatanlegern ist, ist das Listing auf Tradegate für mich auch ein gewisses Zeichen, dass dem Fondsanbieter die Kleinanleger nicht völlig egal sind. Die neue Vanguard-Seite ist bislang ja ausschließlich für institutionelle Anleger gemacht.

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vesh
vor 18 Stunden schrieb KISS:

Vanguard inkl. dem FTSE All World ist seit heute in Frankfurt handelbar

http://www.fondsprofessionell.at/news/unternehmen/headline/us-fondsgigant-vanguard-greift-in-deutschland-an-138151/

 

und es gibt auch eine neue deutsche Webseite

https://www.de.vanguard/web/cf/professionell/de/home

 

 

 

 

 

 

Genial! Ich warte auch schon ewig darauf, dass man in Deutschland sinnvoll in Vanguard Fonds investieren kann ohne sich dafür total zu verbiegen. Bin sehr gespannt auf 2018 :)

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JFI

Ich finds auch super.

 

Wenn jetzt noch ein Total World Stock (also small, mid und large caps) kommt, perfekt.

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KISS

Welcher ETF enthält dann mehr Diversifikation 

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tyr
· bearbeitet von tyr

MSCI ACWI IMI, und natürlich beliebige Portfolio-ETF, die neben dem Aktien-Weltdepot in weitere Anlageklassen streuen.

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HenY
Am ‎20‎.‎09‎.‎2017 um 12:11 schrieb tyr:

Du musst steuerhässlich thesaurierte ausschüttungsgleiche Erträge von dir aus selbständig versteuern bzw. bei der Steuererklärung mit noch verfügbarem Freibetrag verrechnen (lassen). Da kann es kein nicht weiter kümmern geben.

 

Dieser gesetzliche Stand ist in 2017 immer noch aktuell: https://www.test.de/Auslaendische-thesaurierende-Fonds-Was-Sie-fuer-die-Steuererklaerung-wissen-muessen-4691865-4691870/

 

Ich würde das Ding lieber wieder vor Ende Dezember aus dem Depot kicken und dafür Handelsgebühren zahlen, statt für so eine Miniposition extra Steueraufwand zu betreiben. Das wird wohl billiger sein als extra dafür erstmalig den Aufwand für die Abführung/Verrechnung der steuerhässlich thesaurierten agE zu betreiben. Es sei denn, du machst das ohnehin bereits routinemäßig und noch für andere steuerhässliche Fonds. Dann ist der Mehraufwand wohl überschaubar.

 

Zu dieser Thematik hätte ich nochmal eine Frage:

 

Ich selbst habe auch in einen steuerhässlich ETF investiert. Das allerdings in diesem Jahr. Ich selbst mache keine Steuererklärung, da es sich bei mir nicht lohnt und ich immer unter dem Steuerfreibetrag bin, dass soll auch so bleiben. Habe ich es richtig verstanden, dass ich dann für meinen steuerhässlich ETF dennoch eine Steuererklärung machen müsste? Falls ja, kann ich dieser Problematik dadurch entgehen, dass ich den ETF noch in diesem Jahr verkaufe? 

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otto03
· bearbeitet von otto03
vor 23 Minuten schrieb HenY:

 

Zu dieser Thematik hätte ich nochmal eine Frage:

 

Ich selbst habe auch in einen steuerhässlich ETF investiert. Das allerdings in diesem Jahr. Ich selbst mache keine Steuererklärung, da es sich bei mir nicht lohnt und ich immer unter dem Steuerfreibetrag bin, dass soll auch so bleiben. Habe ich es richtig verstanden, dass ich dann für meinen steuerhässlich ETF dennoch eine Steuererklärung machen müsste? Falls ja, kann ich dieser Problematik dadurch entgehen, dass ich den ETF noch in diesem Jahr verkaufe? 

 

Interessant, noch nie gehört.

 

Zu deiner Frage: grundsätzlich ja, nicht grundsetzlich hängt es m.E. von deinem Kauftermin und der letzten und/oder der nächsten technischen Thesaurierung (Geschäftsjahresende) ab.

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