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Borat2

Frist Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

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Borat2

Hallo,

 

Habe eine kurze Frage zur Steuererklärung.

Angenommen, ich habe aus 2013 Aktienverluste und bisher keine freiwillige Steuererklärung abgegeben. (Student, nicht berufstätig)

Nun habe ich aus 2014 Aktiengewinne, die ich mit den Aktienverlusten aus 2013 verrechnen will.

 

Kann ich die Steuererklärung für 2013, also die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags jetzt, also 2015, noch abgeben und damit der Verkust berücksichtigt werden?

 

Vielen Dank,

MfG

Borat2

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west263

Ich wage mich mal etwas vor und hoffe, das das so richtig ist.

 

Deine Verluste aus 2013 müssten sich eigentlich im Verlusttopf der Bank befinden. Einzige Ausnahme, Du hast bis zum 15.12.2013 eine Verlustbescheinigung beantragt, (was ich nicht hoffe).

Normalerweise müsste die Bank die Gewinne von 2014 mit den Verlusten von 2013 (die sich in diesem Topf befinden) verrechnen. Erst wenn da nichts mehr ist, zahlst Du Abgeltungssteuer.

 

Um sicher zu gehen, müsste man die Abrechnung vom Verkauf sich anschauen.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

west263 hat völlig recht, ich wollte in etwa das Gleiche schreiben.

 

Und wenn du doch eine Verlustbescheinigung hast, dann kannst du auch jetzt noch eine Erklärung für 2013 abgeben. Es dürfte dann auf einen Nullbescheid und einen Feststellungsbescheid hinauslaufen.

Voraussetzung ist aber natürlich, dass es sich nicht um Altgeschäfte gehandelt hat, also der Kauf nach 2008 stattfand.

 

Stefan

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Borat2

Hallo,

 

vielen Dank für die schnellen und klaren Antworten!

Meine Bank ist Comdirect, im Jahr 2013 sind nicht ausgeglichene Verluste aus Aktivenveräußerungen angefallen.

Im Jahr 2014 sind Erträge aus Aktienveräußerungen angefallen.

Das Konto verfügt über eine Nichtveranlagungsbescheinigung.

 

Werden die Verluste im Normalfall also automatisch ins nächste Jahr übertragen, trotz Nichtveranlagungsbescheinigung?

 

Viele Grüße,

Borat2

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Borat2,

 

Das Konto verfügt über eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Oh, diese sehr wichtige Information hättest du gleich angeben sollen.

 

In dem Fall führt die Bank keinen Verlusttopf. Imho musst du in die Veranlagung 2013 gehen, ich hab' aber keine Ahnung wie du die Verluste nachweisen kannst. Was hast du denn 2013 von Comdirect für Unterlagen bekommen? Steuerbescheinigung?

Warte am besten mal auf Taxadvisor, der kennt sich da besser aus.

 

Im Jahr 2014 sind Erträge aus Aktienveräußerungen angefallen.

Das Konto verfügt über eine Nichtveranlagungsbescheinigung.

Also sind gar keine Steuern abgeführt worden. Oder?

 

Stefan

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Borat2

Von Comdirect habe ich Unterlagen, um die Verluste nachzuweisen, also eine Steuerbescheinigung.

2014 sind auch keine Steuern abgeführt worden, ich liege mit den Veräußerungen über dem Freibetrag, habe aber ja noch Verluste aus 2013, bei der Verrechnung werde ich dann unter dem Freibetrag liegen.

 

Ich denke ich werde demnächst eine Steuererklärung für 2013 abgeben, um die Verluste anerkennen zu lassen, für 2014 dann die Steuererklärung rechtzeitig abgeben. Dann sollte das passen, Fristen wurden ja nicht überschritten, nach dem was ich bisher gelesen habe.

 

Vielen Dank für euren schnellen und guten Rat! :)

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