Gathon Januar 2, 2015 Moin zusammen, leider bin ich zu diesem Thema bisher nicht fündig geworden und bei meiner Bank beiße ich auf Granit. Evtl. habe ich auch tatsächlich einen Denkfehler :-) Folgendes Szenario: Ich habe bei meiner Hausbank ein Depot, welches, wie es sich für eine Sparkasse gehört, schön teuer ist. Daher habe ich ein neues Depot bei der DAB eröffnet und dort einen Depotübertrag beantragt. Hat auch alles fix funktioniert und die Wertpapiere tauchten nach 5 Tagen in meinem neuen Depot auf. Einen Tag später wurden ebenfalls die Anschaffungsdaten / Einstandskurse eingepflegt. Hier fielen mir besonders bei den kleineren Positionen sofort Fehler auf. Die Sparkasse hat der DAB die Anschaffungswerte inkl. der beim Kauf der Wertpapiere angefallenen Gebühren, Provisionen etc. übertragen!? Ganz vereinfacht gesagt: Ich habe z. B. bei der Sparkasse 1000 Aktien X zum Kurs von 1,20 gekauft. Entspricht 1.200 Euro. Hierfür habe ich Gebühren in Höhe von EUR 50,00 bezahlt. Also in Summe 1.250,- Euro. Nun hat die Sparkasse der DAB einen Anschaffungspreis von 1,25 übertragen. Ich habe dies umgehend bei der Sparkasse reklamiert und erhielt von dort die Antwort, man wäre gesetzlich verpflichtet, bei einem unentgeltlichen Depotübertrag die Gebühren in die Einstandskurse zu integrieren. In meinen Augen kann das nicht richtig sein. Somit würde ich ja z. B. bei einem Verkauf zu 1,10 / Aktie einen Verlust von EUR 100,00 machen. Die DAB würde mir aber aufgrund des Einstandskurses von 1,25 einen Verlust von EUR 150,00 bescheinigen. Umgekehrt, bei einem Verkauf mit Gewinn natürlich genau das Gegenteil. Das kann doch (auch aus steuerlicher Hinsicht) nicht richtig sein?! Oder stehe ich gerade tatsächlich auf dem Schlauch? Vielen Dank für Euer Feedback! Gathon Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 2, 2015 Es ist richtig. Du stehst auf dem Schlauch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 2, 2015 Möchtest du bei identischem Verkaufspreis lieber weniger anrechenbaren Verlust machen? oder möchtest du bei identischem Verkaufspreis lieber mehr steuerpflichtigen Gewinn machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Januar 2, 2015 ... Die Sparkasse hat der DAB die Anschaffungswerte inkl. der beim Kauf der Wertpapiere angefallenen Gebühren, Provisionen etc. übertragen!? Ganz vereinfacht gesagt: Ich habe z. B. bei der Sparkasse 1000 Aktien X zum Kurs von 1,20 gekauft. Entspricht 1.200 Euro. Hierfür habe ich Gebühren in Höhe von EUR 50,00 bezahlt. Also in Summe 1.250,- Euro. Nun hat die Sparkasse der DAB einen Anschaffungspreis von 1,25 übertragen. Ich habe dies umgehend bei der Sparkasse reklamiert und erhielt von dort die Antwort, man wäre gesetzlich verpflichtet, bei einem unentgeltlichen Depotübertrag die Gebühren in die Einstandskurse zu integrieren. In meinen Augen kann das nicht richtig sein. Somit würde ich ja z. B. bei einem Verkauf zu 1,10 / Aktie einen Verlust von EUR 100,00 machen. Die DAB würde mir aber aufgrund des Einstandskurses von 1,25 einen Verlust von EUR 150,00 bescheinigen. Umgekehrt, bei einem Verkauf mit Gewinn natürlich genau das Gegenteil. Das kann doch (auch aus steuerlicher Hinsicht) nicht richtig sein?! Oder stehe ich gerade tatsächlich auf dem Schlauch? .. Nein, stimmt schon so, wie es die Sparkasse gemacht hat. Der Übertrag der Anschaffungswerte dient ja hauptsächlich steuerlichen Zwecken - die neue Depotbank braucht die Werte, um beim Verkauf die fälligen Steuern ( oder den fälligen Verlustvortrag ) richtig berechnen zu können. Und die Kaufgebühren gehören steuerlich zum Anschaffungswert - Werbungskosten gibt es in der Anlage KAP nicht mehr. Wenn Du trotzdem die Kaufgebühren gern versteuern möchtest, kannst Du das Finanzamt je mal nach einem Spendenkonto fragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gathon Januar 2, 2015 Danke Wova....jetzt hats Klick gemacht. Ich schiebe es mal auf die Feiertage und den dazugehörigen Alkoholskonsum ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag