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sh1ne

KAP trotz ausländ. thes. ETF vergesssen (Kapitalerträge unterhalb Pauschbetrag) - was tun?

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sh1ne
· bearbeitet von sh1ne

Hallo wertpapier-community,

 

Ich habe eine Frage und dazu nur teilweise etwas in alten Threads gefunden.

 

Für das Jahr 2013 hatte ich eine Steuererklärung abgegeben (zu viel Einkommenssteuer gezahlt wegen Arbeitsbeginn Mitte des Jahres usw. ...) und hatte damals meine Kapitalerträge (ca. 80 Euro) nicht angegeben, da diese unterhalb des Pauschbetrags lagen. Es ist allerdings ein ausländischer thesaurierender Investmentfond vorhanden gewesen => Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge ca 40 €, hierfauf entfallene anrechenbare ausländische Steuer ca. 1,50. Die Angaben sind von der comdirect Steuerbescheinigung für das Jahr 2013. Das Kapital ist vom DB X-Tracker Dax, den ich in 2013 ge- und wieder verkauft hatte.

 

 

Die 1,50 Euro anrechenbare ausländische Steuer wären mir egal. Wichtig ist mir kei nRisiko einzugehen in Richtung Steuerhinterzieheung usw. ... die Frage ist, ob der Nachweis "Kapitalerträge < Pauschbetrag" hier greift.

Soll/Kann ich die KAP für die 2013 nachreichen?

 

Auch für das Jahr 2014, 2015 werden Summen aus ähnlichen Transaktionen voraussichtlich unterhalb des Pauschbetrags anfallen. Soll ich die Angaben aus dem Steuerbescheid der comdirect in die KAP ab jetzt dann einfach übernehmen?

Danach ist dann eh Schluss mit den ausländischen thesauriereren...

 

Danke & viele Grüße, sh1ne

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

da du weit unter dem Sparer-Pauschbetrag liegst und außerdem die Wertpapiere bereits wieder verkauft hast brauchst du nichts zu tun.

 

Nur wenn du irgendwann einmal über 801 pro Jahr liegen würdest und dann einen Fonds verkaufst, der über Jahre Erträge thesauriert hat, könnte es etwas mühsam werden. Du müsstest dann belegen, dass die Erträge bereits versteuert unter den Sparer-Pauschbetrag gefallen sind. Wenn du aber immer nur kurzfristig investieren möchtest erübrigt sich auch dieses Problem.

 

Stefan

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sh1ne

Hallo,

 

da du weit unter dem Sparer-Pauschbetrag liegst und außerdem die Wertpapiere bereits wieder verkauft hast brauchst du nichts zu tun.

 

Nur wenn du irgendwann einmal über 801 pro Jahr liegen würdest und dann einen Fonds verkaufst, der über Jahre Erträge thesauriert hat, könnte es etwas mühsam werden. Du müsstest dann belegen, dass die Erträge bereits versteuert unter den Sparer-Pauschbetrag gefallen sind. Wenn du aber immer nur kurzfristig investieren möchtest erübrigt sich auch dieses Problem.

 

Stefan

 

Hallo reckoner,

 

Danke für deine hilfreiche Antwort. Kannst du "kurzfristig" definieren? Macht es einen Unterschied, wenn ich einen ETF über den Wechsel eines Kalenderjahres halte?

Darf ich fragen womit du deine Angaben begründest?

 

Danke & viele Grüße, sh1ne

 

 

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reckoner

Hallo,

 

>>>Kannst du "kurzfristig" definieren?

 

Das hatte ich schon mit meinem zweiten Satz versucht.

 

Es geht erstens darum, dass ein vor vielleicht zwei Jahren gekaufter Fonds noch keine großen Thesaurierungen enthalten kann (also je länger du hältst um so eher kommst du über die 801 Euro).

Und zweitens ist es natürlich relativ einfach, für die letzten paar Jahre nachzuweisen, dass die Kapitalerträge unter 801 Euro lagen und deshalb gar keine Anlage KAP abgegeben wurde - für 20 Jahre hingegen nicht.

 

Nochmal, damit das Problem klar wird: Thesaurierender Fonds mit jährlich beispielsweise 300 Euro Ertrag (immer gleich, wir sind ja in der Theorie). Wenn man den nun 4 Jahre hält und dann verkauft, wird die Bank 1200 Euro versteuern. Diese Steuern kann man sich dann über die Steuererklärung zurückholen, wenn man nachweist, dass jedes Jahr schon 300 Euro ordnungsgemäß versteuert wurden bzw. unter den Sparer-Pauschbetrag gefallen sind. Und dieser Nachweis könnte etwas aufwendiger werden, da man im Extremfall alle KAPs abgeben muss.

 

 

>>>Macht es einen Unterschied, wenn ich einen ETF über den Wechsel eines Kalenderjahres halte?

 

Nein, zumindest solange du in jedem Jahr unter dem Sparer-Pauschbetrag liegst (bei den genannten Zahlen ist das wahrscheinlich der Fall).

 

 

>>>Darf ich fragen womit du deine Angaben begründest?

 

Ganz einfach: Wer unter dem Sparer-Pauschbetrag liegt muss keine KAP abgeben, egal woher die Kapitalerträge stammen (Inland freigestellt, Inland unversteuert oder Ausland).

 

Stefan

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