Underdog1965 Dezember 29, 2014 · bearbeitet Dezember 29, 2014 von Underdog1965 Guten Tag, ich hätte einige Fragen wegen dem neuen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz. Ich möchte aus meinem bestehenden Riestervertrag (Fondssparplan) das Kapital zu 100% förderunschädlich entnehmen und für eine Teiltilgung, eines seit 2008 bestehenden Annuitätendarlehens (Grundschulddarlehen) nutzen. Dieses Darlehen wurde für den Kauf unseres selbstgenutzten Eigenheims verwendet. Der Riestervertrag läuft auf meinem Namen, das Annuitätendarlehen auf den Namen meiner Frau. 1. Ist die Kapitalentnahme aus dem bestehenden Riestervertrag grundsätzlich zu 100% möglich? 2. Wie gehe ich das Thema an, wer ist mein Ansprechpartner, der Riesteranbieter oder die Bank bei der das Darlehen besteht ? 3. Was geschieht danach mit dem "alten" Riestervertrag, wie verhält es sich dann in Sachen "nachgelagerter Versteuerung" des entnommen Kapitals? 4. Kann ich danach zum Beispiel einen neuen förderberechtigten Riesterbanksparplan anlegen? 5. Was ist weiterhin zu beachten. Für die Informationen wäre ich sehr dankbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 29, 2014 1. Ist die Kapitalentnahme aus dem bestehenden Riestervertrag grundsätzlich zu 100% möglich? 2. Wie gehe ich das Thema an, wer ist mein Ansprechpartner, der Riesteranbieter oder die Bank bei der das Darlehen besteht ? 3. Was geschieht danach mit dem "alten" Riestervertrag, wie verhält es sich dann in Sachen "nachgelagerter Versteuerung" des entnommen Kapitals? 4. Kann ich danach zum Beispiel einen neuen förderberechtigten Riesterbanksparplan anlegen? 5. Was ist weiterhin zu beachten. 1) Im Rahmen der Regeln des §92a EStG ja. 2) Erst die ZFA (100 Tagefrist) und dann der Anbieter. 3) Bei vollständiger Kündigung nach Entnahme erlischt der Vertrag, bei Teilkündigung bleibt er bestehen. Siehe §92a EStG zu den Möglichkeiten ... Nachgelagerte Besteuerung erfolgt über das fiktive Wohnförderkonto. Bsp.: Du bist 30 Jahre alt, entnimmst 10.000 Euro. Diese 10.000 Euro werden fiktiv mit 2 % p.a. verzinst. Zum Rentenbeginn mit bspw. 67 ergibt sich dann ein fiktiver Wert des Wohnförderkontos, der ist zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Entweder auf einen Schlag mit 30 % Rabatt, oder ratierlich bis zum 85. LJ. Bei Versteuerung auf einen Schlag entfallen die Auflagen (bis 85 in der Bude wohnen bleiben). Alternativ kann das Wohnförderkonto durch ungeförderte Einzahlungen in einen Riestervertrag auch vor Rentenbeginn wieder ausgeglichen werden. 4) Ja. 5) Ähm?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Underdog1965 Dezember 29, 2014 · bearbeitet Dezember 30, 2014 von Underdog1965 1. Ist die Kapitalentnahme aus dem bestehenden Riestervertrag grundsätzlich zu 100% möglich? 2. Wie gehe ich das Thema an, wer ist mein Ansprechpartner, der Riesteranbieter oder die Bank bei der das Darlehen besteht ? 3. Was geschieht danach mit dem "alten" Riestervertrag, wie verhält es sich dann in Sachen "nachgelagerter Versteuerung" des entnommen Kapitals? 4. Kann ich danach zum Beispiel einen neuen förderberechtigten Riesterbanksparplan anlegen? 5. Was ist weiterhin zu beachten. 1) Im Rahmen der Regeln des §92a EStG ja. 2) Erst die ZFA (100 Tagefrist) und dann der Anbieter. 3) Bei vollständiger Kündigung nach Entnahme erlischt der Vertrag, bei Teilkündigung bleibt er bestehen. Siehe §92a EStG zu den Möglichkeiten ... Nachgelagerte Besteuerung erfolgt über das fiktive Wohnförderkonto. Bsp.: Du bist 30 Jahre alt, entnimmst 10.000 Euro. Diese 10.000 Euro werden fiktiv mit 2 % p.a. verzinst. Zum Rentenbeginn mit bspw. 67 ergibt sich dann ein fiktiver Wert des Wohnförderkontos, der ist zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Entweder auf einen Schlag mit 30 % Rabatt, oder ratierlich bis zum 85. LJ. Bei Versteuerung auf einen Schlag entfallen die Auflagen (bis 85 in der Bude wohnen bleiben). Alternativ kann das Wohnförderkonto durch ungeförderte Einzahlungen in einen Riestervertrag auch vor Rentenbeginn wieder ausgeglichen werden. 4) Ja. 5) Ähm?! Hallo polydeikes, Danke für die Antworten. Laut DRV ist mein Vorhaben nicht möglich, da der Darlehensvertrag nur auf den Namen meiner Frau läuft. Gruß Underdog Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 30, 2014 Lass dich halt mit aufnehmen in den Darlehensvertrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag