Tooni Dezember 28, 2014 Ich habe einmal eine Frage an die Steuerexperten hier: Wie werden eigentlich Stückzinsen bei einer ausländischen Anleihe steuerlich behandelt? Gibt es einen Unterschied zwischen Stückzinsen und der eigentlichen Zinszahlung des Emittenten? Wenn ich bei einer deutschen Bank eine ausl. Anleihe kaufe (z.B. Wienerberger, WKN A0G4X3), muss ich ja zunächst Stückzinsen bezahlen. Wenn ich sie vor dem Zinstermin wieder verkaufe, erhalte ich Stückzinsen gutgeschrieben. In beiden Fällen ist ja der ausländische Emittent nicht wirklich beteiligt. Wird trotzdem eine ausländische Quellensteuer einbehalten? Und falls ja - wird sie dann auch beim Kauf der Anleihe entsprechend gutgeschrieben? Oder sind Stückzinsen da eher ein Vorgang, der nur der deutschen AbgSt, unterworfen wird? Danke und Gruß, Tooni P.S.: Wienerberger ist ein eher beliebiges Beispiel, ich hätte auch eine schwedische Anleihe der SEK nehmen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Dezember 28, 2014 Ich habe bisher noch nie eine Quellensteuer auf ausländische Anleihen gezahlt.* Dabei handelte es sich um USD Anleihen von Emittenten mit Sitz in den USA. Zu beachten ist hier, daß ich kein US Bürger noch sonstwie in den USA steuerpflichtig bin und jährlich das W-8BEN bei meiner Bank einreiche. Keine Ahnung wie das bei anderen Ländern aussieht, kannst dich ja hier mal durchackern: https://www.wertpapier-forum.de/topic/26539-quellensteuern-bei-auslaendischen-bonds/ * Einmal ist es doch passiert, aber nur weil die Bank das W-8BEN nicht beachtet hat, die Quellensteuer wurde mir dann erstattet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 28, 2014 Hallo Tooni, auf Stückzinsen gibt es keine Quellensteuern. Das gilt zumindest beim Handel an deutschen Börsen, für ausländische kann ich es nicht sicher sagen (wer kann das schon bei so vielen Ländern). Dafür wird aber ggf. später auch der komplette Kupon mit Quellensteuer belegt, das sollte man einkalkulieren (je nach dem, ob man die Quellensteuer angerechnet oder erstattet bekommt - oder nicht). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Dezember 29, 2014 Ich danke Euch für die Antworten! Danke auch für die Ergänzung "Handel an deutschen Börsen". Ich hatte tatsächlich auch nur dt. Börsen gemeint - aber vergessen hinzuzufügen. Das Ergebnis (Keine ausl. Quellensteuer auf Stückzinsen) hatte ich ja fast schon erwartet/erhofft - aber es ist eben doch besser, dies einmal bestätigt zu bekommen. Vielen Dank und Gruß Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag