Philipp_ Dezember 27, 2014 · bearbeitet Dezember 27, 2014 von Philipp_ Hallo, die nette Dame von der Bank hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich Anspruch auf Wohnungsbauprämie habe und dazu einen Bausparvertrag von Schwäbisch-Hall, Tarif Standard abschließen könnte. Ich habe schon eine abbezahlte Wohnung und möchte keine Schulden aufnehmen, deswegen könnte ich mit dem BSPV nur renovieren. Sie hat vorgeschlagen, einen Bausparvertrag mit 10.000€ Vertragssumme abzuschließen, ihn jährlich mit 512€ zu besparen und die Wohnungsbauprämie zu kassieren. Nach 7 Jahren könne ich mir das Geld samt Bonuszinsen und Prämie, etwa 4000€, auszahlen lassen, und damit irgendetwas renovieren. Wenn ich tatsächlich 7 Jahre lang Wohnungsbauprämie kriegen würde, käme ich auf eine sagenhafte Verzinsung von 2,3% und der einzige Nachteil wäre, dass ich das Geld für Renovierungen verwenden müßte. Wenn ich nach zwei oder drei Jahren keinen Anspruch mehr auf Wohnungsbauprämie hätte oder die Zinsen bis dahin gestiegen sind, kann ich den Vertrag einfach kündigen, und die Wohnungsbauprämie (x*45€) würde die Abschlussgebühr (100€) aufheben, ich hätte also keinen Verlust gemacht. Auch dann müßte ich natürlich irgendwas renovieren lassen, damit ich die Wohnungsbauprämie behalten kann. Für mich hört sich das fast zu einfach an. Kann man mit einem Wohnungsbauprämien-geförderten BSPV tatsächlich auch renovieren? Ich dachte immer, man müßte davon Immobilien kaufen. Ist da sonst irgendein Pferdefuß? Hätte ich noch eine Chance, die Prämie für 2014 zu kriegen? Muss das Geld bis zum 31.12. bei der Bausparkasse eingegangen sein, oder reicht es, wenn es abgebucht ist? Vielen Dank, Philipp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpf-leser Dezember 27, 2014 · bearbeitet Dezember 27, 2014 von wpf-leser Hey Philipp_! [...]der einzige Nachteil wäre, dass ich das Geld für Renovierungen verwenden müßte. Das ist nicht immer so.Wichtige Frage dazu: Wie alt bist du? (Und natürlich auch: hast du schon einmal WoP für einen Bausparvertrag bekommen, ohne sie wohnungswirtschaftlich verwendet zu haben?) Hier nachgelesen? Wenn ich nach zwei oder drei Jahren keinen Anspruch mehr auf Wohnungsbauprämie hätte oder die Zinsen bis dahin gestiegen sind, kann ich den Vertrag einfach kündigen, und die Wohnungsbauprämie (x*45€) würde die Abschlussgebühr (100€) aufheben, ich hätte also keinen Verlust gemacht. Das dürfte in den seltensten Fällen funktionieren, siehe hier.Bei prämienschädlicher Auflösung des Bausparvertrags bekommst du die WoP natürlich nicht. Hätte ich noch eine Chance, die Prämie für 2014 zu kriegen Dir ist klar, dass du - um die Prämie zu bekommen - entsprechend in den Vertrag eingezahlt haben musst, also dass die Prämie nur auf Einzahlungen deinerseits geleistet wird? Insgesamt wirkt das auf mich momentan (sry) weder durchdacht noch verstanden.(Edit: Fehler meinerseits, siehe unten) Grüße, wpf-leser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Dezember 27, 2014 Hätte ich noch eine Chance, die Prämie für 2014 zu kriegen Dir ist klar, dass du - um die Prämie zu bekommen - entsprechend in den Vertrag eingezahlt haben musst, also dass die Prämie nur auf Einzahlungen deinerseits geleistet wird? Alle Zahlungen ( Abbuchungen, Überweisungen und Zinsen ) innerhalb eines Kalenderjahres sind WoP-berechtigt. Für 2014 zu spät ( 5 Bankarbeitstage gehen dieses Jahr am Stück verloren ) wenn der BSV erst noch eingerichtet werden muss. Als wohnwirtschaftliche Verwendung zählt auch die Tilgung von Darlehen, das Darlehen kann auch kurz vorher temporär aufgenommen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philipp_ Dezember 27, 2014 Wichtige Frage dazu: Wie alt bist du? 37, die Regelung mit der vorzeitigen Verfügung kann ich also nicht nutzen. Bei prämienschädlicher Auflösung des Bausparvertrags bekommst du die WoP natürlich nicht. In dem Link steht, dass bei vorzeitiger Verfügung "unverzügliche und unmittelbare wohnwirtschaftliche Verwendung" unschädlich für die WoP ist. Deswegen dachte ich, dass man kündigen und die WoP behalten kann, wenn man etwas renoviert. Interpretiere ich das falsch? Hat die Bankberaterin darin recht, dass man WoP-geförderte BSV auch für Renovierungen verwenden kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpf-leser Dezember 27, 2014 · bearbeitet Dezember 27, 2014 von wpf-leser Hallo zusammen! @Kolle: Oh, danke. Das (@alle Zahlungen) hatte ich tatsächlich falsch in Erinnerung. @Philipp_: In dem Link steht, dass bei vorzeitiger Verfügung "unverzügliche und unmittelbare wohnwirtschaftliche Verwendung" unschädlich für die WoP ist. Deswegen dachte ich, dass man kündigen und die WoP behalten kann, wenn man etwas renoviert. Interpretiere ich das falsch? Nein, das sollte schon so passen. Entschuldige bitte meinen Schnellschuss oben, ich habe das Ganze aus einer falschen Sichtweise heraus betrachtet - ich war der Auffassung, du suchst eigentlich etwas zum Sparen und nicht zum Renovieren. Wenn letzteres natürlich (mehr oder weniger) geplant ist, sieht das ganz gut aus. Viele Grüße, wpf-leser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Dezember 27, 2014 Hat die Bankberaterin darin recht, dass man WoP-geförderte BSV auch für Renovierungen verwenden kann? Ja ! Sogar für eine neue Küche ( aber nicht für neues Schlafzimmer ). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philipp_ Dezember 28, 2014 Hat die Bankberaterin darin recht, dass man WoP-geförderte BSV auch für Renovierungen verwenden kann? Ja ! Sogar für eine neue Küche ( aber nicht für neues Schlafzimmer ). Vielen Dank! Ich werde am Montag mal fragen, ob ich nicht doch irgendwie dieses Jahr noch einen BSV abschließen, das Geld einzahlen und die WoP kriegen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 28, 2014 Dir ist klar, dass du - um die Prämie zu bekommen - entsprechend in den Vertrag eingezahlt haben musst, also dass die Prämie nur auf Einzahlungen deinerseits geleistet wird? Alle Zahlungen ( Abbuchungen, Überweisungen und Zinsen ) innerhalb eines Kalenderjahres sind WoP-berechtigt. Für 2014 zu spät ( 5 Bankarbeitstage gehen dieses Jahr am Stück verloren ) wenn der BSV erst noch eingerichtet werden muss. Als wohnwirtschaftliche Verwendung zählt auch die Tilgung von Darlehen, das Darlehen kann auch kurz vorher temporär aufgenommen werden. Jain. Lastschriftmandate können entsprechend zurückdatiert werden. Bei Versicherungen ist das kein Problem, daher dürfte das bei Bausparkassen auch kein Problem sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philipp_ Dezember 29, 2014 Es hat tatsächlich noch funktioniert, da die Bank das Referenzkonto für ihre BSP-Kunden selbst verwaltet.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag