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Energy

Leidiges Steuerthema

Empfohlene Beiträge

Energy
· bearbeitet von Energy

Hallo zusammen,

 

ich hoffe ihr hattet alle ruhige und besinnliche Weihnachtstage und konntet etwas abschalten. :rolleyes:

 

Da ja nun der Jahreswechsel vor der Tür steht, habe ich eine kurze Frage:

 

Wenn ich mit den Gewinnen von Aktien und ETFs durch Käufe und Verkäufe nicht über meinen Freistellungsauftrag komme, dann muss ich in meiner Einkommensteuererklärung ja nichts angeben oder? Ich habe mich schon mit dem Thema befasst und habe es so verstanden, wollte mich jetzt nur nochmal absichern.

 

Ich hatte im Jahr 2014 Aktien von Apple und Google ge- und verkauft. Außerdem habe ich aktuell noch Aktien von Nordex im Depot (auch 2014 gekauft).

 

Außerdem hatte ich meine ETFs neu strukturiert.

 

Im Jahr 2014 ge- und verkauft habe ich:

 

- Comstage S&P 500 (ETF012)

- Comstage Stoxx Europe 600 (ETF060)

 

Gekauft im Jahr 2014 und aktuell noch im Depot:

- Comstage EM (ETF127)

- Comstage NA (ETF113)

- Comstage MSCI Pazific (ETF114)

- Ishares Stoxx Europe 600 (263530)

 

Muss ich hinsichtlich meiner Steuererklärung noch etwas beachten?

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

Liebe Grüße

Energy

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Energy

Schade dass mir keiner antwortet sad.gif

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Anleger Klein

Ohne WKN keine Auskunft möglich wg. der Eigenheiten der Fonds. Ich bin dafür aber kein Spezialist.

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Cai Shen

Solange der Gewinn aus 2014 verkauften Positionen sowie vereinnahmten Zinsen / Dividenden / Ausschüttungen den Sparerpauschbetrag nicht überschreitet, musst du auch nichts angeben.

Selbst wenn der Freistellungsauftrag überschritten wurde, ist der Gewinn bereits ordnungsgemäß versteuert und die Abgabe der Anlage KAP nicht vorgeschrieben.

Eine freiwillige Angabe könnte sich rentieren, wenn Freistellungsaufträge unglücklich zwischen verschiedenen Banken aufgeteilt sind oder eine Günstigerprüfung zu gezahlten Kapitalertragssteuern ergibt, dass der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegt.

 

Zur Problematik der thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträgen aus evtl. gehaltenen steuerhässlichen Fonds muss jemand anders antworten, interessiert mich nicht.

 

Jetzt zufrieden? ;)

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Anleger Klein

Zur Problematik der thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträgen aus evtl. gehaltenen steuerhässlichen Fonds muss jemand anders antworten, interessiert mich nicht.

Jetzt zufrieden? ;)

 

Genau auf die Problematik wollte ich hinaus :-)

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Energy

Ohne WKN keine Auskunft möglich wg. der Eigenheiten der Fonds. Ich bin dafür aber kein Spezialist.

 

Guten Morgen,

 

sorry hatte die Tage wenig Zeit um die WKN zu ergänzen. Dies habe ich nun getan. Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Möchte mir gerne die 200 € für den Steuerberater sparen :/.

 

Vielen Vielen Dank.

 

Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch ins Jahr 2015, vor allem Gesundheit.

 

Gruß

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Energy

Schade sad.gif

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Hellerhof

Hättest du dich mit deinen Investitionen beschäftigt, dann wüsstest du wie sich diese steuerlich verhalten.

 

Deine Comstage ETF und der ishares Stoxx Europe 600 sind steuerlich unproblematisch. Steht so in X Threads an noch mehr Stellen im Forum.

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Mr. Jones
· bearbeitet von Mr. Jones

Cai Shen hat doch schon alles gesagt.

 

Deine ETFs sind denkbar unkritisch. Comstage und dt. iShares...

 

Edit: zu langsam

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Energy

Hättest du dich mit deinen Investitionen beschäftigt, dann wüsstest du wie sich diese steuerlich verhalten.

 

Deine Comstage ETF und der ishares Stoxx Europe 600 sind steuerlich unproblematisch. Steht so in X Threads an noch mehr Stellen im Forum.

 

 

Cai Shen hat doch schon alles gesagt.

 

Deine ETFs sind denkbar unkritisch. Comstage und dt. iShares...

 

Edit: zu langsam

 

Danke euch. Ja das weiß ich, dass diese steuerlich unproblematisch sind, nach diesen Kriterien habe ich die ETFs ausgewählt. Allerdings weiß ich nicht, ob es egal ist wenn ich meinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft habe und ich auch dann nichts angeben muss. Das Geschäftsjahr der ETFs geht ja oft bis 30.06. eines Jahres.

 

Das verunsichert mich alles etwas. Wäre jemand so nett und würde mir kurz die einzelnen Möglichkeiten aufzeigen. Wäre super.

 

DANKE

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Hellerhof

Die Wertsteigerungen, die durch etwaige Ausschüttungen entstehen, sind bis zum Ausschüttunsgtermin (trifft nur für den ishares zu) im Anteilspreis der ETF enthalten. Daher rührt, dass keine Buchung stattgefunden hat, die für dich eine steuerrechtliche Relevanz hat. Du musst also nichts angeben, da deine Bank in beiden Fällen den Betrag, der über deinen Pauschbetrag ODER deinen bei deiner Depotbank eingereichten Freistellungsauftrag hinaus geht, automatisch versteuert.

 

Allerdings weiß ich nicht, ob es egal ist wenn ich meinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft habe und ich auch dann nichts angeben muss.

 

Dein genaues Problem verstehe ich zwar immer noch nicht, hoffe dir aber trotzdem geholfen zu haben. Das Ende des Geschäftsjahrs des ETF ist in jedem Fall unproblematisch.

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Energy

Die Wertsteigerungen, die durch etwaige Ausschüttungen entstehen, sind bis zum Ausschüttunsgtermin (trifft nur für den ishares zu) im Anteilspreis der ETF enthalten. Daher rührt, dass keine Buchung stattgefunden hat, die für dich eine steuerrechtliche Relevanz hat. Du musst also nichts angeben, da deine Bank in beiden Fällen den Betrag, der über deinen Pauschbetrag ODER deinen bei deiner Depotbank eingereichten Freistellungsauftrag hinaus geht, automatisch versteuert.

 

Allerdings weiß ich nicht, ob es egal ist wenn ich meinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft habe und ich auch dann nichts angeben muss.

 

Dein genaues Problem verstehe ich zwar immer noch nicht, hoffe dir aber trotzdem geholfen zu haben. Das Ende des Geschäftsjahrs des ETF ist in jedem Fall unproblematisch.

 

Guten Abend,

 

vielen Dank für die Antwort. Ich versuche meine Bedenken/Fragen nochmal zu erklären.

 

Alle meine ETFs sind ja steuereinfach. Die Comstage sind Swapper. Nun habe ich gelesen, dass Erträge der ETFs weggeswappt werden und grds. keine Ausschüttungen anfallen. Allerdings kann es trotzdem (warum auch immer) dazu kommen, das nicht alles weggeswappt werden kann und eine Ausschüttung erfolgt. Dies weiß ich ja erst am Ende des Geschäftsjahres, also meist am 30.06. Das weiß ich halt nicht, ob dies für mich relevant ist, da ich meinen Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft habe.

 

Also kann man bei mir pauschal sagen, dass ich nichts angeben muss, so lange mein Freistellungsauftrag noch nicht überschritten ist? Egal ob Ausschüttung, Verkauf oder nicht geswappt??

 

Danke.

 

Gruß

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Ravemaster84

Dein Problem liegt glaube ich nicht an der steuerlichen Besonderheit von ausländischen Thesaurierern, sondern eher in einem Missverständnis mit der Steuererklärung selbst.

 

Das Geschäftsjahr des ETF kann dir ja egal sein, weil du in der jetzigen Steuererklärung für 2014 nur die Erträge angeben musst die auch in "deinem" Geschäftsjahr (nämlich 2014) angefallen sind.

Sollte der ETF sein Geschäftsjahr zum 30.06.2015 beenden und dann wirklich ausschüttungsgleiche Erträge ausweisen, dann wirst du diese Erträge in "deinem" Geschäftsjahr 2015 angeben müssen. Das wird aber erst Anfang 2016 mit der Steuererklärung für 2015 sein.

 

Zum Beispiel musst du ja auch nicht bei einem Banksparplan mit Abschlussbonus in 2016 diesen Bonus in 2014 und 2015 versteuern / befreien lassen. Lediglich die erhaltenen Zinszahlungen.

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Energy

Dein Problem liegt glaube ich nicht an der steuerlichen Besonderheit von ausländischen Thesaurierern, sondern eher in einem Missverständnis mit der Steuererklärung selbst.

 

Das Geschäftsjahr des ETF kann dir ja egal sein, weil du in der jetzigen Steuererklärung für 2014 nur die Erträge angeben musst die auch in "deinem" Geschäftsjahr (nämlich 2014) angefallen sind.

Sollte der ETF sein Geschäftsjahr zum 30.06.2015 beenden und dann wirklich ausschüttungsgleiche Erträge ausweisen, dann wirst du diese Erträge in "deinem" Geschäftsjahr 2015 angeben müssen. Das wird aber erst Anfang 2016 mit der Steuererklärung für 2015 sein.

 

Zum Beispiel musst du ja auch nicht bei einem Banksparplan mit Abschlussbonus in 2016 diesen Bonus in 2014 und 2015 versteuern / befreien lassen. Lediglich die erhaltenen Zinszahlungen.

 

Ja das macht Sinn. Danke.

 

Also ist meine obene aufgestellte These korrekt und ich muss nichts angeben?

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Ravemaster84
· bearbeitet von Ravemaster84

Sollten die Comstage-ETFs in 2014 keine ausschüttungsgleichen Erträge gehabt haben, wirst du für 2014 nix in der Anlage KAP eintragen müssen.

 

Wenn sie ausschüttungsgleiche Erträge in 2014 gehabt haben, müsstest du auch trotz FSA die Angabe in der Steuererklärung machen.

Der Grund hierfür ist, dass der Fonds im Ausland nicht verpflichtet ist die Abgeltungssteuer für Erträge an das deutsche Finanzamt abzuführen. Daher ist denen auch egal, ob ein FSA besteht oder nicht.

Daher musst du bei ausländischen Fonds mit Thesaurierungen (egal ob voll- oder teil-) selbst aktiv und werden und die Steuer über die Steuererklärung abführen.

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Energy

Sollten die Comstage-ETFs in 2014 keine ausschüttungsgleichen Erträge gehabt haben, wirst du für 2014 nix in der Anlage KAP eintragen müssen.

 

Wenn sie ausschüttungsgleiche Erträge in 2014 gehabt haben, müsstest du auch trotz FSA die Angabe in der Steuererklärung machen.

Der Grund hierfür ist, dass der Fonds im Ausland nicht verpflichtet ist die Abgeltungssteuer für Erträge an das deutsche Finanzamt abzuführen. Daher ist denen auch egal, ob ein FSA besteht oder nicht.

Daher musst du bei ausländischen Fonds mit Thesaurierungen (egal ob voll- oder teil-) selbst aktiv und werden und die Steuer über die Steuererklärung abführen.

 

Ah ok jetzt verstehe ich das. Vielen Dank.

Und die Angabe finde ich dann im Bundesanzeiger mit der ISIN oder?

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Ravemaster84

Und die Angabe finde ich dann im Bundesanzeiger mit der ISIN oder?

 

Jupp.

 

Ebenfalls wird dir deine Depotbank auch eine Steuerbescheinigung mit den Erträgen deiner Fonds in 2014 geschickt haben / noch schicken.

Ich glaube, dass hier auch die entsprechenden Erträge ausgewiesen werden (kann es aber nicht genau sagen, da ich kein Depot habe).

Selbst wenn: Du bist verpflichtet deine Steuern zu zahlen. Also liegt im Zweifelsfall auch die Holschuld der Informationen bei dir. Daher schaue lieber in den Bundesanzeiger. So würde ich es zumindest machen.

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west263

egal ob ausschüttend oder thesaurierend und auch egal ob Erträge angefallen sind oder nicht, zu jedem in deinem Depot befindlichen ETF / Fonds bekommst Du eine Steuermitteilung / Abrechnung. Jeweils spätestens 4 Monate nach Geschäftsende.

Wenn man das im Auge behält, kann man sich dieses nachschauen im Bundesanzeiger auch sparen.

 

Ebenfalls wird dir deine Depotbank auch eine Steuerbescheinigung mit den Erträgen deiner Fonds in 2014 geschickt haben / noch schicken.

aber nur als eine Summe für alle im Depot befindlichen ETF / Fonds.

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Sollten die Comstage-ETFs in 2014 keine ausschüttungsgleichen Erträge gehabt haben, wirst du für 2014 nix in der Anlage KAP eintragen müssen.

 

Wenn sie ausschüttungsgleiche Erträge in 2014 gehabt haben, müsstest du auch trotz FSA die Angabe in der Steuererklärung machen.

Der Grund hierfür ist, dass der Fonds im Ausland nicht verpflichtet ist die Abgeltungssteuer für Erträge an das deutsche Finanzamt abzuführen. Daher ist denen auch egal, ob ein FSA besteht oder nicht.

Daher musst du bei ausländischen Fonds mit Thesaurierungen (egal ob voll- oder teil-) selbst aktiv und werden und die Steuer über die Steuererklärung abführen.

 

 

Und die Angabe finde ich dann im Bundesanzeiger mit der ISIN oder?

 

Jupp.

 

Ebenfalls wird dir deine Depotbank auch eine Steuerbescheinigung mit den Erträgen deiner Fonds in 2014 geschickt haben / noch schicken.

Ich glaube, dass hier auch die entsprechenden Erträge ausgewiesen werden (kann es aber nicht genau sagen, da ich kein Depot habe).

Selbst wenn: Du bist verpflichtet deine Steuern zu zahlen. Also liegt im Zweifelsfall auch die Holschuld der Informationen bei dir. Daher schaue lieber in den Bundesanzeiger. So würde ich es zumindest machen.

 

 

egal ob ausschüttend oder thesaurierend und auch egal ob Erträge angefallen sind oder nicht, zu jedem in deinem Depot befindlichen ETF / Fonds bekommst Du eine Steuermitteilung / Abrechnung. Jeweils spätestens 4 Monate nach Geschäftsende.

Wenn man das im Auge behält, kann man sich dieses nachschauen im Bundesanzeiger auch sparen.

 

Ebenfalls wird dir deine Depotbank auch eine Steuerbescheinigung mit den Erträgen deiner Fonds in 2014 geschickt haben / noch schicken.

aber nur als eine Summe für alle im Depot befindlichen ETF / Fonds.

 

Guten Morgen,

 

vielen Dank für eure Hilfe. Jetzt ist mir die gesamte Thematik etwas klarer. Ich würde also so vorgehen (am Beispiel des Comstage MSCI EM; LU0635178014):

 

1. Den ETF im Bundesanzeiger suchen. Dabei finde ich folgende Daten:

post-26334-0-59174500-1420276145_thumb.jpg

 

Es stehen noch mehr Angaben dort, aber für mich ist ja eigentlich nur bis Punkt "Ausschüttungsgleiche Erträge" relevant oder?

 

2. Ich kann jetzt feststellen, es steht überall 0,00 und somit muss ich nichts in meiner Steuererklärung angeben. Richtig?

 

Jetzt habe ich allerdings das Problem, dass diese Angaben nur bis zum 30.06.2014 sind und somit noch ein halbes Jahr fehlt. Ich habe keine weiteren Angaben gefunden. Somit kann ich ja jetzt noch nicht meine Steuererklärung machen und muss warten bis mir die restlichen Angaben vorliegen oder verstehe ich das falsch?

 

Nun noch zu den verkauften ETFs:

Wie gesagt habe ich bei den Verkäufen nicht meinen FSA überschritten. Muss ich dann trotzdem nachschauen, ob ausschüttungsgleiche Erträge angefallen sind und dies dann dort angeben?

 

Ich hoffe ich konnte es verständlich rüberbringen :)

 

Danke euch.

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west263
Jetzt habe ich allerdings das Problem, dass diese Angaben nur bis zum 30.06.2014 sind und somit noch ein halbes Jahr fehlt. Ich habe keine weiteren Angaben gefunden. Somit kann ich ja jetzt noch nicht meine Steuererklärung machen und muss warten bis mir die restlichen Angaben vorliegen oder verstehe ich das falsch?

Es gibt nur eine Abrechnung pro Jahr, also ist die, die Du gefunden hast für das 2014. Wenn was anzugeben wäre in der Steuererklärung, müsste das im Jahr 2015, in der Steuererklärung für 2014, geschehen.

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Energy
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Jetzt habe ich allerdings das Problem, dass diese Angaben nur bis zum 30.06.2014 sind und somit noch ein halbes Jahr fehlt. Ich habe keine weiteren Angaben gefunden. Somit kann ich ja jetzt noch nicht meine Steuererklärung machen und muss warten bis mir die restlichen Angaben vorliegen oder verstehe ich das falsch?

Es gibt nur eine Abrechnung pro Jahr, also ist die, die Du gefunden hast für das 2014. Wenn was anzugeben wäre in der Steuererklärung, müsste das im Jahr 2015, in der Steuererklärung für 2014, geschehen.

 

Ja ich möchte ja die Steuererklärung für das Jahr 2014 machen...

 

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Energy

Scheint keiner mehr Lust zu haben auf meine Anfängerfragen :/

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Schinzilord

Es wurde doch schon alles 3 mal gesagt.

In der 20xx Steuerklärung musst du eben alle ausschüttungsgleichen Erträge (in deinem Fall KEINE), angebe, welche im Fiskaljahr 20xx angefallen sind.

Pfeif auf das Geschäftsjahresende. Kann dir egal sein, ob du Erträge angeben musst, die am 30.6. oder 31.12. angefallen wären...

Alle Erträge, die innerhalb des Fonds an beliebigen Tagen tatsächlich zufliessen, also ab dem ersten Tag nach Geschäftsjahresende bis zum darauf folgenden Jahr gelten für das Finanzamt eh erst ab dem Tag des Geschäftsjahresende als steuerwirksam zugeflossen....

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Kühlschrank

Scheint keiner mehr Lust zu haben auf meine Anfängerfragen :/

 

Ein Marketing-Mensch würde dir jetzt wahrscheinlich sagen, dass du dazu schon mit dem Threadtitel maßgeblich beigetragen hast.

 

Aber da ich keiner bin, lass ich das mal.

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Energy

Es wurde doch schon alles 3 mal gesagt.

In der 20xx Steuerklärung musst du eben alle ausschüttungsgleichen Erträge (in deinem Fall KEINE), angebe, welche im Fiskaljahr 20xx angefallen sind.

Pfeif auf das Geschäftsjahresende. Kann dir egal sein, ob du Erträge angeben musst, die am 30.6. oder 31.12. angefallen wären...

Alle Erträge, die innerhalb des Fonds an beliebigen Tagen tatsächlich zufliessen, also ab dem ersten Tag nach Geschäftsjahresende bis zum darauf folgenden Jahr gelten für das Finanzamt eh erst ab dem Tag des Geschäftsjahresende als steuerwirksam zugeflossen....

 

Hi,

 

ich möchte gerne die Steuererklärung für das Jahr 2014 machen. Da ich im Bundesanzeiger nur für das Geschäftsjahr bis 30.06.2014 finde weiß ich ja gar nicht, ob im Rest des Jahres 2014 noch Erträge angefallen sind. Dies muss ich ja wissen. Mir fehlt ja somit für das Jahr 2014 der Zeitraum vom 01.07.2014 bis 31.12.2014. Oder ist es so, dass ich dies dann quasi erst in der Steuererklärung für das Jahr 2015 (welche ich 2016 erstelle) berücksichtigen muss. Denn dann habe ich den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2014.

 

Sorry aber irgendwie habe ich dies noch nicht richtig verstanden. Ich finde was du und West schreibt irgendwie wiedersprüchlich. Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mir es kurz erklären könntest. Wäre super. Was dann mit meinem Ishares Stoxx Europe 600 ist weiß ich auch nicht, da dieser ja ausschüttend ist und somit auch Daten im Bundesanzeiger vorhanden sind. Meiner Meinung nach greift hier der FSA und ich muss nichts angeben, egal ob ich drüber oder drunter bin.

 

Danke.

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