Matthew Pryor Mai 11, 2015 Der Markler sagt, dass 8 Mio. € reichen. Wenn der Mahkla das sagt und entsprechend dokumentiert... Als Single habe ich bei der HKD laut Homepage einen Jahresbeitrag von 97,58 €. Mit der entsprechenden Auswahl aller Zusatzbausteine.Und einem wiederum entsprechend deutlich erhöhten Leistungsumfang als bei der VHV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 11, 2015 Klar hast du was falsch verstanden. Die HKD ist auch mit max. Deckungssumme nur besagte 3 Taler im Jahr teurer, für Pfennigfuchser nicht einmal ganze 3 Taler. Man kann allerdings Zusatzpakete buchen, was die Kosten deutlich steigern kann. Diese Zusatzpakete wären wiederum im weitesten Sinne bei der IR XXL schon inkludiert, was den Preis relativiert. Somit liegt die XXL im Leistungsumfang grundsätzlich (kein Streit über Details bitte) über der HKD in Grundkonfiguration, aber die HKD und VHV in Grundkonfiguration sind vergleichbar. Passe ich die VHV durch weitere Optionen an, wird auch diese entsprechend teurer ... Ich würde im Leben keine VHV PHV abschließen, meiner ganz persönlichen Erfahrung nach einer der dilletantischsten Läden überhaupt. Genauso sind aber Matthews Erläuterungen zur IR richtig. Die IR ist einfach für die übliche Denkweise (jedes Jahr irgendein Schmuh an Versicherungsbetrug weil irgendwas kaputt gegangen ist) die völlig ungeeignete Ansprechstelle. IR ist aus meiner Sicht die Wahl, wenn man auf hochwertige Bedingungen setzen und nicht jeden Kleinscheiß auf ominöse Weise bei seinem Haftpflichtversicherer regulieren möchte. Letzteres ist rein statistisch die Realität und für sowas gibt es HUK und Co. ... Wenn es einem an der bedingungsgemäßen Leistungswahrscheinlichkeit relevanter Kostenrisiken liegt, spielt die IR hingegen immer oben mit. Und ich bewerte es grundsätzlich als positiv, wenn im Sinne der Versicherungsgemeinschaft von "gutem Recht" Gebrauch gemacht wird. Zumindest in Sparten, mit derartig hohen Quoten hinsichtlich Versicherungsbetrugs. Das die Servicequalität und Kundenorientierung der IR nun wieder Lichtjahre hinter einer HKD dümpelt, lasse ich dabei aber gänzlich unbestritten. Den Punkt kann aber wiederum ein qualifizierter und anständig bezahlter Makler ohne R aus meiner Sicht aufwiegen. --- Abgesehen davon: Mit relevanten Aspekten / Unterschieden in den Bedingungen scheinst du ja nicht viel zu tun haben zu wollen, für dich scheint der Preis und nicht der Nutzen das Entscheidungskriterium zu sein. Und daher: Armer "MaRkler" ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 12, 2015 · bearbeitet Mai 12, 2015 von Matthew Pryor ... Volle Zustimmung,gerade in Hinsicht auf den letzten Absatz.Mir ist auch nicht klar,warum man sich an einen Vermittler wendet,um dann wiederum eine Eigenrecherche anzustellen,bei der von völlig unterschiedlichen Vorgaben ausgegangen wird.Das der Tarif der HKD mit allen Extras dann deutlich teurer ist als die VHV,sollte doch eigentlich klar sein.Da muss der Vermittler schon eine dicke Haut haben,um sich das anzutun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ebdem Mai 13, 2015 Danke für die Antworten. Mein Kurs und mein Vorgehen hier in diesem Thread waren tatsächlich schlingerhaft, sprunghaft und etwas unlogisch. Dafür will ich mich erstmal entschuldigen. Ich habe neben dem Einsatz von Portalen auch die Vertragsbedingungen angesehen und verglichen. Leider war ich dabei auch etwas überfordert, weil ich teilweise die Wichtigkeit der vielen Vertragsbedingungen nicht einordnen konnte. Auch waren die Kritiken an den Versicherungen und Vergleichsportalen, die in anderen Threads geäußert wurden, nicht sehr vertrauensfördernd. Kurz auch zur Klarstellung bezüglich des Maklers: Er hat mir den Vergleich mit der vhv ungefragt zugeschickt, deswegen bin ich überhaupt erst darauf gekommen. Ich hatte ihn nur etwas wegen einer Tarifoption bei meiner aktuellen PHV gefragt (nächstes Mal google ich selbt), dann kam schon der Vergleich mit der Empfehlung vhv. Ich hätte da wahrscheinlich klarer sagen sollen, dass ich schon Vorstellungen habe, habe es aber da nicht gekonnt. Jetzt zu den sachlichen Punkten: Der HKD Tarif mit 50 Mio Deckungssumme und den 3 Talern mehr ist der Tarif Komfort, oder? Und stimmt, der HKD Komfort (nicht Plus) liegt ziemlich nahe am vhv. Nach den Ausführungen, die für mich überzeugend waren, werde ich noch mal die Details von HKD und IR XXL vergleichen und dann abschließen. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 13, 2015 Der HKD Tarif mit 50 Mio Deckungssumme und den 3 Talern mehr ist der Tarif Komfort, oder? Und stimmt, der HKD Komfort (nicht Plus) liegt ziemlich nahe am vhv.Genau.Das sind im Prinzip die Grundtarife:VHV Klassik-Garant bzw. HKD Komfort.Wie von polydeikes ausgeführt,sind die prinzipiell vergleichbar,im Detail unterscheiden sie sich natürlich schon.Nun hast du die Möglichkeit,beide Tarife optional zu verbessern.Bei der VHV über den Zusatz "Exklusiv" und über den Baustein "Best-Leistungs-Garantie" (vergleichbar mit der "Erweiterten Vorsorge" der Haftpflichtkasse).Bei der HKD über ein Baukastensystem,insgesamt sind es 4 Bausteine,die man einzeln oder auch komplett dazubuchen kann.So wird aus dem Komfort dann "Plus".Bei der Interrisk besteht dieses Baukastensystem nicht,dafür bekommst du einen grundsätzlich bereits sehr hochwertigen Tarif. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 13, 2015 Mhm jain. Die IR hat ja ebenfalls 3 Tarife, L, XL, XXL. Die L läge für einen Single als Courtagevariante bspw. bei 56,23 und somit in der Preisklasse von VHV und HKD in Grundkonfiguration. Für den Versicherungsbedarf eines Singles ohne Kinder mag auch die L so einigermaßen mit HKD und VHV vergleichbar sein. Darüber hinaus (Lebensgemeinschaft bis Familie) wird es aber schon eng, das fängt schon mit den mitversicherten Personen an. Auch wenn die L Variante preislich zu HKD und VHV vergleichbar ist, im Deckungsumfang liegt sie in so einigen relevanten Punkten (immer individuell) deutlich drunter. Im Gegenzug komme ich aber auch mit allen Bausteinen einer HKD / VHV quanitativ nicht an die XXL ran, was keine Aussage darüber trifft, ob man individuell den XXL Umfang benötigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 13, 2015 · bearbeitet Mai 13, 2015 von Matthew Pryor Auch waren die Kritiken an den Versicherungen und Vergleichsportalen, die in anderen Threads geäußert wurden, nicht sehr vertrauensfördernd. Zum Einen:Das sind Erfahrungswerte,die 1:1 in die Praxis umsetzbar sind:Polydeikes mit den "Gelben",ich mit den "Grünen".Du darfst aber getrost davon ausgehen,dass die Anzahl der Verträge,die wir beide jeweils im Bestand haben,in Relation zum Gesamtbestand eher gering sind.Andere Vermittler mögen andere Erfahrungen gemacht haben.Wenn du unseren persönlichen Groll auch noch in die Entscheidungsfindung einbeziehst,wirst du nie auf einen grünen Zweig kommen. Zum anderen:Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht,dass auch Vergleichsportale nicht fehlerfrei sind und das auch schon an verschiedenen Stellen konkretisiert.Führst du jetzt direkt mit einem Vermittler ein Gespräch,kann und soll der dir den Umfang bzw. seine Aussagen entsprechend dokumentieren.Das leisten Vergleichsportale in der Regel nicht.Zumal ich den Umfang der verglichenen Punkte je nach Portal mehr oder weniger als lückenhaft erachte.Ich bin im Laufe der Zeit dazu übergegangen,ein eigenes System zu entwickeln.Das ist dann in der Beratungspraxis relativ zeitaufwendig,verschafft mit aber auf der anderen Seite auch eine gewisse Sicherheit.Letzten Endes bleibt es beim Lesen und Verstehen der Bedingungswerke,was steht drin und auch was steht nicht drin. Mhm jain. Die IR hat ja ebenfalls 3 Tarife, L, XL, XXL. Stimmt schon was du sagst.Ich meinte das so,dass ich bei HKD und VHV individuell dazubuchen kann (bei der HKD mehr,bei der VHV weniger umfangreich),bei der Interrisk kaufe ich eines der fertigen,nicht änderbaren Konzepte.Mal mehr,mal weniger umfangreich.Vorteil eines von Grund auf umfangreichen Bedingungswerkes gegenüber den erweiterten Leistungsversprechen:Ich muss dem Versicherer im Zweifelsfall nicht nachweisen,welcher Versicherer eine verbesserte Leistung zum Zeitpunkt des Schadensfalles anbietet.Das spart Zeit und Aufwand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ebdem Mai 14, 2015 · bearbeitet Mai 14, 2015 von ebdem Danke für das - wie immer sehr gute - Feedback. Ich kann mittlerweile auch die Kritik an den bzw. die Schwierigkeit mit den Vergleichsportalen und deren Vergleichen verstehen. Es ist schwierig, darauf ein sinnvolles Urteil zu fällen, weil die verschiedenen Regelungen in den Versicherungsbedingungen im Detail erst deutlich werden, wenn man die Vertragsbedingungen schaut. Auch ist das Bepunktungssystem der Portale, wie z.B. bei verivox, auch nur semi-hilfreich. Wenn man sich nur eine Versicherung mit nur 90 von 102 Punkten entscheidet, können gerade die Schäden in dem Bereich mit 12 Punkten fehlen. Auch ist eigentlich nicht klar, wie genau Punkte verteilt werden. Ein eigenes System kann da weitaus zielführender und fehlerfreier sein. Die "Scheinobjektivität" der Vergleichssysteme war mir nicht bewusst. Ich habe mir die Versicherungen der vhv, HKD und IR noch mal angesehen. Alle Versicherungen habe ich jeweils mit 50 Mio € Deckungssumme betrachtet. Bei der HKD habe ich gute Gründe gefunden, alle Bausteine abzuschließen. Für Freizeit spricht der Schutz bei gemieteten Sachen, für Beruf spricht der Schutz bei Schlüsseln und der Schutz gegenüber Arbeitskollegen und Chef, für Recht spricht die Absicherung der Durchsetzung der eigenen Interessen und für erweiterte Vorsorge spricht das "Update" des Vertrag. Somit lande ich bei ca. 98 € jährlich, ohne SB. Bei der vhv spricht auch einiges für die Best-Leistungs-Garantie. Als Single mit Schadensfreiheit komme ich damit auf einen Jahresbeitrag von 76,17 €, ohne SB (mit SB: 61 €). Schäden haben keine Auswirkung auf die Vertragshöhe, aber ab 2 Schäden kann ich keinen Vertrag online abschließen. Bei der IR komme ich mit 5 Jahren Schadensfreiheit im Tarif XXL auf einen Jahresbeitrag von 72,29 €, ohne SB (mit SB: 54 €). Im Schadensfall geht der Tarif auf 97 € hoch. Im Leistungsvergleich bleibt der vhv, wie bereits gesagt, deutlich hinten dran. Was mir aufgefallen ist: Die Deckung für ein unbebautes Grundstück ist bei 5.000 qm begrenzt. Die Personenschäden sind auf max. 8 Mio € begrenzt. Bei Schlüsselverlusten greift ein SB von 150 €. Bei Mietsachschäden greift ein SB von 150 €. Die HKD mit allen Paketen und die IR XXL unterscheiden sich kaum. Mit Blick in die Vertragsdetails unterscheiden sich auch die nebenberuflichen Tätigkeiten, die für mich interessant waren, zwischen beiden Anbietern kaum. Bei der HKD taucht für mein Gefühl insgesamt im Vergleich zur IR öfter mal ein SB auf. Beide Versicherungen haben keine Mindestschadenshöhe für die Ausfalldeckung. Ein Vorteil der HKD ist sicherlich die erweiterte Vorsorge. Aber unter dem Strich tendiere ich doch etwas mehr zur IR XXL. Zwar bin ich damit wahrscheinlich "überversichert", weil ich viele Einschlüsse aktuell nicht brauche. Aber es ist auch nicht schlecht diese zu haben - gerade weil ich in Zukunft nie weiß, ob ich sie mal brauchen könnte. Zudem wäre die IR XXL auch jederzeit täglich kündigbar. Auch ist der Preis mit Schadensfreiheitsrabatt attraktiv und könnte durch einen Selbstbehalt auf 54 € sinken. Wobei ich hier noch mal überlegen muss, da die Einsparung nur bei 18 € jährlich liegt. Bei einem Schadensfall in 8 Jahren hätte ich mit SB draufgelegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dayripper Mai 14, 2015 Bei einer elementaren Versicherung wie der PHV, die existentielle Risiken absichert, würde ich Kriterien wie ein"Einsparpotenzial" von 18/30/50€ im Jahr ehrlich gesagt ignorieren und mich komplett auf die Versicherungsbedingungen konzentrieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ebdem Mai 14, 2015 Ja. Richtig. Die sind ja bei HKD und IR fast gleich gut und insgesamt bei beiden sehr gut (und besser als die vhv bei vergleichbarem Preis). Für die Abwägung zwischen den beiden Tarifen kann der Preis aber durchaus eine Rolle spielen - die guten Versicherungsbedingungen werden durch die Abwägung des Preises und SB-Modelle ja nicht schlechter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 16, 2015 Die HKD mit allen Paketen und die IR XXL unterscheiden sich kaum. Mit Blick in die Vertragsdetails unterscheiden sich auch die nebenberuflichen Tätigkeiten, die für mich interessant waren, zwischen beiden Anbietern kaum. Bei der HKD taucht für mein Gefühl insgesamt im Vergleich zur IR öfter mal ein SB auf. Beide Versicherungen haben keine Mindestschadenshöhe für die Ausfalldeckung. Ein Vorteil der HKD ist sicherlich die erweiterte Vorsorge. Die Selbstbeteiligungen werden durch die Erweiterte Vorsorge wieder aufgehoben.Die entsprechende Regelung findet sich bei der HKD in den besonderen Bedingungen,Punkt V (Vario-Pakete) und dort im Unterpunkt 4.2.Eine SB greift danach nur,wenn sie generell für den Vertrag vereinbart wurde. Mitunter ergeben sich durch die Erweiterte Vorsorge auch Bedingungsvorteile gegenüber der IR XXL. Ein Beispiel wäre die Maximalentschädigung prp Person bei Personenschäden.Bei der XXL gilt ein Sublimit von 15 Millionen € (nicht falsch verstehen,das ist schon sehr ordentlich),bei der HKD von 10 Mio..Mit Verweis auf den Tarif "Best Selection" der Janitos wäre aber ein Sublimit von 20 Mio. gegeben. Ein weiteres Beispiel ist die Verursachung von Sach- und Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen (man denkt dabei gerne an die Kinder,aber auch man selbst kann bspw. bei einer Demenz als deliktunfähig gelten).Die Interrisk deckelt die Versicherungssumme in diesem Fall auf 100.000€.Auch hier gibt es Versicherer,die bis zur generellen Versicherungssumme Ersatz leisten und kein Sublimit vorsehen,bspw. Domcura. Wenn ich das als VN weiß und der HKD durch Vorlage des entsprechenden Bedingungswerkes nachweise,gibt es schon einige Punkte,in denen ich gegenüber der IR im "Vorteil" bin.Die Liste ließe sich noch um den ein oder anderen Punkt erweitern.Ich wollte an dieser Stelle nur kurz veranschaulichen,was durch die Erweiterte Vorsorge möglich ist.Nachteilig ist natürlich,dass ich als VN dem Versicherer einen entsprechenden Tarif benennen muss,was einen zeitlichen Aufwand bedeutet,den ich bei der IR nicht habe.Aber das kann man dann ja auf den Vermittler abwälzen . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 16, 2015 · bearbeitet Mai 16, 2015 von polydeikes Obwohl wir das Thema schon mal hatten, dennoch an dieser Stelle erneut um Missverständnissen beim flüchtigen Lesen vorhergehender Beiträge vorzubeugen: Diese Erweiterung bezieht sich immer nur auf bedingungsgemäß mitversicherte Ereignisse (sowie nicht Ausgeschlossene) und deren Sublimits. Was nicht mitversichert (ausgeschlossen) ist, wird auch durch die erweiterte Vorsorge nicht eingeschlossen, auch wenn das häufig anders dargestellt wird. Es gibt zwar mMn seit nicht all zu langer Zeit einen Tarif mit derartiger Blankoregelung (Bayerische Prestige), die Sinnhaftigkeit der wesentlich älteren und damals sicherlich innovativen Regelung der HKD ist aber eher eine andere. Die HKD spart sich somit einfach das Wettrüsten um (ggf. auch weniger sinnvolle) Sublimits samt anschließender Neukalkulation der Tarife nebst ständig neuen Bedingungen. Das Paket an sich ist sinnvoll und die Vorgehensweise für die HKD selbst ist sinnvoll. Nur ein Blankocheck ist es eben nicht. Kurzum: Ich müsste nicht nur nachweisen, dass ein anderer Versicherer leistet / höher leistet, ich müsste auch gewiss sein, dass die HKD oder / respektive die Musterbedingungen den Sachverhalt nicht ausgeschlossen haben ... und das dürfte wiederum dann doch ein wenig zu viel Anspruch an den durchschnittlichen Versicherungsnehmer sein. Die IR hat die klareren Bedingungen, dabei bleibe ich. --- Willkürliche Beispiele ohne Wertung: Schäden von in einem Haushalt lebenden Nicht-Angehörigen: IR abgedeckt, HKD nur Personenschäden Geliehene und geleaste Sachen, bei der IR mitversichert, bei der HKD nur Geliehene, nicht aber Geleaste, es gelten diverse weitere Ausnahmen (Ausschlüsse) wie bspw. Schmuck und Wertsachen Schlüsselbegriff (Verlust) bei der IR XXL gilt in Erweiterung auch für Codekarten, Schlüsseln zu beweglichen Sachen (Autoschlüssel) usw. usf. ... einfach alles was der Mensch unter Schlüsseln versteht. Bei der HKD muss ich die Schlüssel überhaupt erst mal einschließen und dann sind doch wieder zig Ausnahmen zu beachten, bspw. im Ehrenamt nur Vereinsschlüssel, keine Codekarten, nur berufliche Schlüssel (keine Amts- oder Dienstschlüssel), keine Auto- oder Tresorschlüssel bzw. Schlüssel von beweglichen Sachen, keine Folgeschäden bei nicht schuldhaftem Schlüsselverlust usw. usf. ... --- Und nochmal was zu diesen Erfahrungsgeschichten: Ich geh mal davon aus, dass MP genau wie ich positive Erfahrungen mit der HKD hat. Man muss allerdings nicht lange googlen, um auch gegenteilige Meinungen zu finden. VHV sieht auch nicht besser aus und anderen geht es genauso. Gerade aber der Bereich Haftpflicht / Hausrat - bzw. die ganze Privatsachsparte - ist die Versicherungssparte mit dem höchsten Anteil an Versicherungsbetrug und über die typischen Formfehler der Versicherungsnehmer sprechen wir mal gar nicht erst. Insofern wird sich zu jedem Versicherer in diesen Sparten irgendwo negative Berichterstattung finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 16, 2015 · bearbeitet Mai 17, 2015 von Matthew Pryor Bezogen auf den Grundtarif kann man das so sehen.Teile der genannten Punkte sind wiederum über die erweiterte Vorsorge mitversichert,es verbleibt das Restrisiko,dass der Bedingungsvorteil zum Zeitpunkt des Schadensfalles nachweisbar sein muss. Wobei man nicht vergessen darf zu erwähnen,dass die Ausschlüsse durch die zugrunde liegenden Bedingungen wieder eingeschlossen werden können,dass würde bspw. bei den genannten Autoschlüsseln der Fall sein. Die Bayerische setzt im Prinzip auf den Regelungen der HKD auf,auch dort gelten Ausschlüsse analog zur HKD.Zu erwähnen bleibt noch,dass die Tarife,auf die sich der VN (der ja in diesem Fall U 30 bzw. knapp darüber ist) beziehen möchte,auch für diesen offen sein müssen.Damit scheiden dann bspw. Tarife aus,die grundsätzlich erst ab einem gewissen Alter angeboten werden,nennen wir sie "Seniorentarife". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TWP17 Mai 17, 2015 Ich würde mir an deiner Stelle die Tarife bei Stiftung Warentest, als zusätzliche Meinung, nochmal anschauen (Ausgabe 12/14 wurden Haftpflichtversicherung getestet). Die wichtigsten Risiken sind bei allen Versicherungen ähnlich im Leistungsumfang (bei den einen heisst es XXL und der andere bietet einen Leistungsupdate). Das es im Netz fast nur negative Infos gibt ist fast normal. Ist halt die Versicherung mit den grössten Betrugspotential. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Mai 17, 2015 Nach den Ratschlägen hier , ist der Hinweis auf Stiftung Warentest überflüssig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 17, 2015 Grundproblem von Finanztest fängt bei der PHV schon dabei an, dass bspw. das triviale Thema "mitversicherte Personen" überhaupt nicht geprüft wird. Das heißt im individuellen Fall im Klartext: Bei einer Gesellschaft besteht bspw. überhaupt Versicherungsschutz, bei der nächsten gar nicht. Und bevor der Punkt nicht individuell passt, braucht man gar nicht weiter in die Bedingungen schauen, was denn ggf. mitversichert wäre, wenn man denn überhaupt versichert wäre. Die Welt besteht halt nicht nur aus Finanztest Modelfällen und das ist Finanztest auch egal, sie haften ja nicht für ihren Bockmist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TWP17 Mai 17, 2015 Nach den Ratschlägen hier , ist der Hinweis auf Stiftung Warentest überflüssig. Das ist deine, von mir respektierte, Meinung. Ich gab den TO nur den Hinweis einer zusätzlichen Meinung. Zusätzlich gebe ich, auch wenn ich meine das es vorher schon angesprochen wurde, den zusätzlichen Hinweis das einige Versicherer (zb aus dem Finanztest Artikel) eine sogenannte best-Leistungsgarantie oder ähnliches haben, dh die besten Leistungen (auch zukünftig, wobei ich persönlich das nicht für notwendig halte) aller deutschen Versicherer sind vorsorglich drin. Das sollte im Normalfall für 99% der möglichen Schadenfälle ausreichend sein. Auch die Summen sind bei allen VU ausreichend oder hat einer schon mal einen deutschen Haftpflichtschäden eines privaten Versicherungsnehmers von mehr als 5 Mio. mitbekommen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 17, 2015 · bearbeitet Mai 17, 2015 von polydeikes Nach den Ratschlägen hier , ist der Hinweis auf Stiftung Warentest überflüssig. Zusätzlich gebe ich, auch wenn ich meine das es vorher schon angesprochen wurde, den zusätzlichen Hinweis das einige Versicherer (zb aus dem Finanztest Artikel) eine sogenannte best-Leistungsgarantie oder ähnliches haben, dh die besten Leistungen (auch zukünftig, wobei ich persönlich das nicht für notwendig halte) aller deutschen Versicherer sind vorsorglich drin. Sry, setzen, 6. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 18, 2015 dh die besten Leistungen (auch zukünftig, wobei ich persönlich das nicht für notwendig halte) aller deutschen Versicherer sind vorsorglich drin. Das sollte im Normalfall für 99% der möglichen Schadenfälle ausreichend sein. Nein,sind sie nicht.Sonst hätten wir tatsächlich den bereits angesprochenen Blankoscheck,den es so nicht gibt.Wie sollte das dauerhaft und tragfähig kalkulierbar sein? Auch die Summen sind bei allen VU ausreichend oder hat einer schon mal einen deutschen Haftpflichtschäden eines privaten Versicherungsnehmers von mehr als 5 Mio. mitbekommen ? Ja. Die wichtigsten Risiken sind bei allen Versicherungen ähnlich im Leistungsumfang (bei den einen heisst es XXL und der andere bietet einen Leistungsupdate). Völlig verschiedene Baustellen.Der eine bietet einen statischen Versicherungsschutz an (ausgenommen die Update-Garantien,die Bedingungsverbesserungen können aber nur von der IR selbst kommen),der andere reagiert auf sich ändernde Marktverhältnisse.Da sind wir zwar noch lange nicht bei Deinem "alles mit drin",aber der Unterschied dürfte klar sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TWP17 Mai 18, 2015 Gegebenenfalls hab ich mich zu verkürzt ausgedrückt und deshalb ein Beispiel ...sicher kein 100% Blankoscheck und nicht schön zu kalkulieren (ich könnte das aufgrund einer Zusatzqualifikation)...aber nichtsdestotrotz in die Zukunft gerichtet (wird) Beispiel Bedingungstext: Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen(Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als die xx anbietet, wird die xx im Schadenfall - den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern, - Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers,jedoch maximal bis zu der diesem Vertrag zugrundeliegenden generellen Versicherungssumme, erweitern, - Selbstbeteiligungen, sofern es sich nicht um generell zum Vertrag vereinbarte handelt , auf die Höhe solcher eines anderweitigen Vertrages reduzieren. Ausnahmen wie Vorsatz, etc gibt es natürlich auch. 100%-Blankoscheck - nein (die Kalkulation wird eher über Summenerweiterungen gehen), aber weitreichender Schutz - soll jeder selbst entscheiden.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 18, 2015 Und was soll uns das jetzt sagen?Das wurde hier und an anderer Stelle mehr als erschöpfend diskutiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TWP17 Mai 18, 2015 · bearbeitet Mai 18, 2015 von TWP17 Na ja, das das fast 100%-Risiko sehr wohl kalkulierbar ist und das auch zukünftige Leistungsversprechen anderer VU in eine Kalkulation (natürlich unter Variablen) mit einberechnet werden können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 18, 2015 Ja.Das nennt sich dann Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TWP17 Mai 18, 2015 · bearbeitet Mai 18, 2015 von TWP17 Ja Versicherung (Gesetz der großen Zahl) und nicht Versicherungsverwaltung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag