Matthew Pryor Mai 18, 2015 · bearbeitet Mai 19, 2015 von Matthew Pryor Da hat sich die Zusatzqualifikation doch gelohnt.Halten wir fest:Eine 99%-Prognose ist nicht mehr als eine Prognose.Es gibt zum Einen die diversen Ausschlusstatbestände,zum Anderen gilt die erweiterte Vorsorge bspw. (auch bei anderen Anbietern ) nicht für die Erfüllung von Obliegenheiten. Und munter zwischen einem "Leistungsupdate" und einer "Leistungsgarantie" hin und her zu hüpfen und dabei der Meinung zu sein,es handele sich um das Gleiche,ist auch nicht gerade zielführend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Questo Mai 19, 2015 · bearbeitet Mai 19, 2015 von Questo Die Interrisk ist auch hier sehr attraktiv. Leider ist das Thema Fahrrad ein Knackpunkt. Die Regelung zwingt mich dazu das Rad über Nacht einzuschließen, sonst habe ich weniger Versicherungsschutz. Hallo, ich hätte da mal ein paar Fragen zur Interrisk Hausrat XXL und Fahrrad.... 1.) der Fahrradkeller in unserem Mehrfamilienhaus läst sich nicht abschließen und es gibt auch keine Vorrichtungen, an die die ein Fahrrad angeschlossen werden könnte. Reicht die Sicherung des Rads mit einem vernünftigen eigenständigen Schloss (zwischen Hinterrad und Fahrradrahmen) oder wird einem bei einem etwaigen Abhandenkommen da schon grobe Fahrlässigkeit unterstellt? 2.) Was genau bedeutet der sog. beendete Gebrauch nachdem das Fahrrad innerhalb eines Gebäudes untergestellt werden muss? Wenn ich spätabends damit nach Hause komme und nicht mehr vorhabe, damit zu fahren? Anders gefragt: wie sieht's aus, wenn ich damit abends zum Sport fahre oder noch um die Häuser ziehen will? Müsste ich dann das Fahrrad jedes Mal innerhalb eines Gebäudes unterbringen oder reicht es, das Rad auf der Straße an einem festen Gegenstand (Laternenpfahl etc.) anzuschließen? 3.) Gilt die Hausrat XXL nur für mich oder kann ich das Fahrrad auch privat an Freunde verleihen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren? Danke schonmal für Eure Hilfe! Beste Grüße, Questo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 19, 2015 1.) der Fahrradkeller in unserem Mehrfamilienhaus läst sich nicht abschließen und es gibt auch keine Vorrichtungen, an die die ein Fahrrad angeschlossen werden könnte. Reicht die Sicherung des Rads mit einem vernünftigen eigenständigen Schloss (zwischen Hinterrad und Fahrradrahmen) oder wird einem bei einem etwaigen Abhandenkommen da schon grobe Fahrlässigkeit unterstellt? Solange du grds. nur am Rahmen absicherst (bspw. vor dem Haus), entfällt die XXL Regelung mit bis zu 3.000 Euro und es bleibt bei bis 750 Euro Entschädigung. Um die bis 3.000 Euro bekommen zu können muss: a) der Fahrradrahmen wurde durch ein eigenständiges Fahrradschloss mit anderen Gegenständen so verbunden, dass eine einfache Wegnahme nicht möglich war, b) nach beendetem Gebrauch wurde das Fahrrad zudem in einem Gebäude untergebracht. Insofern also Schlußfolgerung für dich: Im Gebäude selbst reicht, auch wenn kein abschließbarer Raum. Um aber voll von XXL zu profitieren, solltest du das Fahrrad am Fahrradrahmen mit anderen "Gegenständen" (Treppe, Wand, was Schweres ...) verbinden oder zumindest die Schadensmeldung schlüssig so schreiben ... :- Um nur die bis 750 Euro zu bekommen, muss nur ein eigenständiges Schloss verwendet werden, am Rad würde reichen ... 2.) Was genau bedeutet der sog. beendete Gebrauch nachdem das Fahrrad innerhalb eines Gebäudes untergestellt werden muss? Wenn ich spätabends damit nach Hause komme und nicht mehr vorhabe, damit zu fahren? Anders gefragt: wie sieht's aus, wenn ich damit abends zum Sport fahre oder noch um die Häuser ziehen will? Müsste ich dann das Fahrrad jedes Mal innerhalb eines Gebäudes unterbringen oder reicht es, das Rad auf der Straße an einem festen Gegenstand (Laternenpfahl etc.) anzuschließen? Beendeter Gebrauch meint, das eine weitere Nutzung nicht vorgesehen ist und auch nicht angenommen werden könnte. Wenn du bspw. um 2 Uhr nachts kurz nach Hause fährst, das Fahrrad grad vor der Tür stehen lässt, 15 Minuten Pipi machst, wiederkommst und das Fahrrad ist weg ... wird es für dich schwierig nachzuweisen, dass der Gebrauch nicht beendet war ... 3.) Gilt die Hausrat XXL nur für mich oder kann ich das Fahrrad auch privat an Freunde verleihen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren? Nur für die mitversicherten (in häuslicher Gemeinschaft lebenden) Personen. Freunde dürften da idR nicht drunter fallen. Zu beachten sind dann auch §8 Versicherungsort und §9 Außenversicherung. Anders sieht es aus, wenn das Fahrrad durch Raub entwendet wird. Diebstahl ist quasi einfach Wegnahme, Raub meint bspw. die vorhergehende Bedrohung des Freundes. Kurzum: Überlässt du das Fahrrad einem Freund, der wird des Nächtens bedroht und zur Herausgabe gezwungen, dann wäre das Fahrrad weiterhin versichert. Wird das Fahrrad einfach nur dem Freund gestohlen, besteht kein Versicherungsschutz. --- Je nach Intensität der Fahrradproblematik kann ggf. ein Blick auf Versicherer mit expliziter Fahrradzusatzversicherung zur Hausrat sinnvoll sein. Hier wäre mMn als Erstes mal die Ammerländer zu benennen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ebdem Mai 19, 2015 Danke für die wie immer sehr gute Beantwortung der Fragen . Bei der Abwägung bezüglich der Hausratversicherung war die Fahrradfrage für mich auch wichtig, da ich keinen Raum zum Unterstellen habe. Ich bin deswegen bei der All safe home Versicherung von Konzept und Marketing geblieben. Das Fahrrad ist hier, wenn es mit einem Schloss gesichert ist, gegen Diebstahl versichert (Versicherungsbedingungen, S. 9 §4, 4). Zudem ist der weitere Versicherungsumfang auch ziemlich gut und mit der IR XXL zu vergleichen. Da ich nur eine relativ kleine Wohnung versichern muss, ist die Versicherung für mich sehr gut bezahlbar. Bei größeren Wohnungen sind die Ammerländer und die IR bei vergleichbar gutem Leistungsumfang teilweise günstiger. Hier musst du abwägen, was für dich besser ist. Einen ersten, groben Überblick über die sehr guten Angebote geben neben den Tipps hier im Forum Vergleichsportale. Empfehlungen findest du z.B.hier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 19, 2015 Da sitzt du einem verständlichen Denkfehler auf. Nehmen wir mal das heute übliche Fahrrad mit Schnellspannerrädern. Wenn du jetzt ein Schloss am Rad anbringst, ist das Fahrrad gem. dem von dir benannten Tarif nicht gesichert, was wiederum verwirrend ist. Ich weiss, ist verwirrend, weil nichts vom Rahmen dasteht. Der Leistungsumfang der IR geht weiter, da er von einfacher Wegnahme spricht. Die ist schon mit betätigen von Schnellspannern nicht mehr gegeben. Ist ein blödes Thema, ich weiss. Sicherheitshalber das Fahrrad immer am Rahmen an einem Gegenstand sichern oder zumindest die Schadensmeldung entsprechend verfassen ... egal welche Police. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ebdem Mai 19, 2015 Die guten Details ... sind tatsächlich verwirrend. Ich sichere das Rad (fast) immer am Rahmen mit einem dicken Schloss an einem nicht wegnehmbaren Gegenstand (Fahrradständer, Laterne, Baum). Schnellspanner hab ich keine - nachdem mein Rad schon mal nur noch mit Rahmen erhalten geblieben ist (und ich den Rahmen durch die Gegend tragen durfte), hab ich dort Schrauben, die vorne nur mit Spezialschlüssel aufgehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Questo Mai 20, 2015 Danke, polydeikes , für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ebdem Juni 5, 2015 · bearbeitet Juni 5, 2015 von ebdem Danke erstmal für den Tipp bezüglich der besseren Absicherung bei der IR. Ich habe mir gestern die Bedingungen von IR und K&M noch mal angesehen und im Detail verglichen. Die IR schneidet dabei in vielen Punkten deutlich besser ab. Ich werde wahrscheinlich wechseln. 2.) Was genau bedeutet der sog. beendete Gebrauch nachdem das Fahrrad innerhalb eines Gebäudes untergestellt werden muss? Wenn ich spätabends damit nach Hause komme und nicht mehr vorhabe, damit zu fahren? Anders gefragt: wie sieht's aus, wenn ich damit abends zum Sport fahre oder noch um die Häuser ziehen will? Müsste ich dann das Fahrrad jedes Mal innerhalb eines Gebäudes unterbringen oder reicht es, das Rad auf der Straße an einem festen Gegenstand (Laternenpfahl etc.) anzuschließen? Beendeter Gebrauch meint, das eine weitere Nutzung nicht vorgesehen ist und auch nicht angenommen werden könnte. Wenn du bspw. um 2 Uhr nachts kurz nach Hause fährst, das Fahrrad grad vor der Tür stehen lässt, 15 Minuten Pipi machst, wiederkommst und das Fahrrad ist weg ... wird es für dich schwierig nachzuweisen, dass der Gebrauch nicht beendet war .... Noch mal kurz dazu eine Frage: Wenn ich aber das Rad tagsüber nutze, um zur Arbeit zu fahren und es dort abstelle und es dann weg ist, dann gilt auch die 3.000 € Regelung, oder? Ich hatte ja die Absicht damit zurück zu fahren und es war noch im Gebrauch? Ist das eine falsche Einschätzung oder gelten die 750 € bei täglicher Benutzung des Rades vor allem nachts, wenn man in der Wohnung schläft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 5, 2015 Noch mal kurz dazu eine Frage: Wenn ich aber das Rad tagsüber nutze, um zur Arbeit zu fahren und es dort abstelle und es dann weg ist, dann gilt auch die 3.000 € Regelung, oder? Ich hatte ja die Absicht damit zurück zu fahren und es war noch im Gebrauch? Ja.Wenn du die zusätzlichen Anforderungen erfüllt hast (→Sicherung des Fahrrades mit einem eigenständigen Schloss (→bedeutet auch,dass ein Rahmenschloss allein nicht ausreicht) mit anderen Gegenständen (wobei angenommen werden muss,dass der "andere Gegenstand" eine erleichterte Wegnahme nicht zulässt)),greift die erweiterte Deckung.Da ja davon ausgegangen werden kann,dass der endgültige Gebrauch noch nicht erfüllt ist.Je nach Wert des Fahrrades und allgemeiner Wertigkeit für dich würde ich diesen Punkt aber noch einmal genauer unter die Lupe nehmen,bezüglich beendetem Gebrauch und Stellplatz außerhalb eines Gebäudes gibt es bessere Regelungen als die der IR,auch bei der Konzept&Marketing.Die 1.500€ der K&M sind auch nicht das Ende der versicherbaren Fahnenstange,gegen Beitragszuschlag ist auch eine Erhöhung möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ebdem Juni 5, 2015 Danke für die Antwort . Das ist mir jetzt deutlich klarer. Mein Fahrrad hat insgesamt ca. +- 1.300 € gekostet. Nur 750 € bitter. Aber beim Wechsel zur IR und bei meinem aktuellen Nutzungsverhalten (schließe es fast immer an einem Fahrradständer, Baum etc. an und habe ein dickes, eigenständiges Schloss) , bestünde das Risiko bei einem Diebstahl nur 750 € erstattet zu bekommen, vor allem dann, wenn ich es nachts nicht mit in die Wohnung nehme. Ich werde mir auf jeden Fall noch mal die Ammerländer Excellent anschauen. Im direkten Vergleich zwischen K&M und IR, den ich gestern angefangen habe, erscheint der IR für mich in vielen kleinen Punkten (außer beim Fahrrad) besser. Die beiden Konzepte nehmen sich im Umfang der Leistungen nicht viel. Aber bei K&M fällt negativ auf, dass viele Leistungen (Kostenübernahme) durch teilweise sehr geringe Limits begrenzt sind, während der IR hier deutlich großzügigere oder keine Limits hat. Auch der Service ist beim IR mit einer Hotline und weiteren Leistungen besser. Pluspunkt bei K&M ist der Allgefahrenschutz (den kann man aber beim IR auch dazu buchen, heißt dann unbenannte Gefahren, oder?) und die hohen Versicherungssumme für Hausrat (500.000 €) und Wertgegenstände. Für mich kam bei diesen Werten die Frage auf, ob das wirklich nötig ist. Die Werte wirken etwas unrealistisch und eher wie ein nettes Marketingversprechen als wie eine sinnvolle Notwendigkeit. Wegen der Obliegenheiten wirkte der IR etwas entspannter, weil die Belegpflicht hier scheinbar offener gehandhabt wird (oder nur so in den Bedingungen formuliert wird). Aber deswegen habe ich noch Anfragen bei der Versicherung gestellt und bin gespannt was als Antwort kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 6, 2015 · bearbeitet Juni 6, 2015 von Matthew Pryor Mein Fahrrad hat insgesamt ca. +- 1.300 € gekostet. Nur 750 € bitter. Aber beim Wechsel zur IR und bei meinem aktuellen Nutzungsverhalten (schließe es fast immer an einem Fahrradständer, Baum etc. an und habe ein dickes, eigenständiges Schloss) , bestünde das Risiko bei einem Diebstahl nur 750 € erstattet zu bekommen, vor allem dann, wenn ich es nachts nicht mit in die Wohnung nehme. In diesem Fall ist die Regelung der K&M für dich vorteilhafter,von der erhöhten Entschädigung der IR würdest du demnach im Vergleich zur K&M gar nicht profitieren können.Der Kaufpreis bzw. der Neuwert wäre ja bei der K&M auch vollumfänglich gedeckt. Ich werde mir auf jeden Fall noch mal die Ammerländer Excellent anschauen. Sicher keine schlechte Alternative,da preislich zumeist attraktiv.Lässt sich nicht abschließend sagen,da die Tarifzone nicht bekannt ist,aber das findest du auch ohne uns heraus .Beachte dabei,dass die Versicherungssumme für Fahrräder auf 2% der Versicherungssumme begrenzt ist und du da ggbfs. nachbessern müsstest,indem du die Versicherungssumme für Fahrräder entsprechend aufstockst.Ansonsten hat die Ammerländer ebenfalls eine verbesserte Regelung gegenüber der IR,analog zu K&M. Pluspunkt bei K&M ist der Allgefahrenschutz (den kann man aber beim IR auch dazu buchen, heißt dann unbenannte Gefahren, oder?) Richtig.Allerdings kannst du diesen Baustein nur wählen,wenn du dich gleichzeitig gegen Elementargefahren versicherst.Das schlägt sich wiederum auf den Beitrag nieder,und unter Umständen bekommst du den Elementarschutz und damit die Erweiterung gegen unbekannte Gefahren aufgrund deiner Risikozone gar nicht bzw. nur gegen Aufschlag.Das wäre zu prüfen. und die hohen Versicherungssumme für Hausrat (500.000 €) und Wertgegenstände. Für mich kam bei diesen Werten die Frage auf, ob das wirklich nötig ist. Die Werte wirken etwas unrealistisch und eher wie ein nettes Marketingversprechen als wie eine sinnvolle Notwendigkeit. Nun ja.Bedenke,dass beide Versicherer bei korrekter Angabe der Wohnungsgröße zwar auf eine Anrechnung einer Unterversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme verzichten.Das heißt ja aber noch lange nicht,dass du auch immer den vollen Schaden erstattet bekommst.Nehmen wir beispielhaft eine Wohnungsgröße von 80 qm.Versicherst du bei der Interrisk nun die erhöhte Versicherungssumme von 700€ pro Qm,ergibt sich eine Versicherungssumme von 56.000€.Dazu kommt eine Vorsorgeversicherung von 30% der Versicherungssumme.Das heißt,dass bei einem "Totalschaden" ab 72.800€ die maximale Entschädigungsleistung erreicht ist (versicherte Kosten außen vor,die haben mit deinem Hausrat erst einmal wenig zu tun).Da wäre bei der K&M (zumindest im Tarif allsafe home) deutlich mehr Luft nach oben.Nun kenne ich den Wert deines Hausrates nicht,vielleicht spielt dieser Punkt in deinen Überlegungen auch gar keine Rolle.Eine Unterversicherung im Sinne einer zu geringen Versicherungssumme ist trotz Unterversicherungsverzicht bei der K&M demnach deutlich geringer als bei der IR. Edit:Natürlich könntest du auch bei der IR eine höhere Versicherungssumme wählen,falls nötig.Du bist ja nicht auf die Regelung zum Unterversicherungsverzicht limitiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ebdem Juni 7, 2015 Danke für das Feedback . Die Ammerländer habe ich mir gerade angesehen. Sie hat neben der guten Fahrradabsicherung spannende Features. So werden teilweise Beschädigungen nach einem Unfall oder bei Fahrrädern als Reisegepäck gezahlt (S. 7 der Bedingungen). Auch der Diebstahl von Gepäckstücken wird auf Fernreisen übernommen (S.3). Leider finde ich die Absicherung von Gefahren durch Rauch und Ruß ziemlich dünn. Da es in Mehrfamilienhäusern (in denen ich wohne) immer vorkommen kann, dass ein Brand in der Nachbarwohnung zu starker Rauchentwicklung führt und das eigene Mobiliar (Teppiche, Textilien, Matratzen insbesondere) davon betroffen ist, sehe ich eine gute Absicherung hier als wichtig an. Die Ammerländer hat aber nur folgenden Schutz: "Abweichend von VHB 2014 Abschnitt „A“ § 2 Nr. 1 leistet derVersicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durchRauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schadendurch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlichbestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstückbefindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagenausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt." (S. 2 der Bedingungen). Wenn ich das richtig verstehe, ist damit kein Brand in der Nachbarwohnung abgedeckt. Das ist mir zu wenig Schutz und damit ist die Ammerländer leider raus... Das mit der maximalen Entschädigungsleistung ist absolut richtig. Da ist die K&M deutlich besser, weil sie eine sehr hohes Maximum hat. In meinem Fall wäre aber auch die IR eine finanzierbare Lösung. Durch meine Tarifzone und mit der Allgefahrendeckung liegen beide Versicherungen bei den Kosten gleich auf - wenn die IR einen Schadenfreiheitsbonus hat Der Tarif XXL ist gerade bei den Limits für Kostenerstattungen deutlich besser als K&M. Einige Beispiele: Phishing bei IR 3.000 €, bei K&M 500 €, Trickdiebstahl 10.000 € vs. 500 €, Kartenmissbrauch 10.000 € vs. 2.000 €, Datenrettung 3000 € vs 500 €. Die Serviceleistungen, wie der Bank-/Kreditkarten- und Dokumenten-Service oder das 24-Stunden-Service-Telefon sind auch ziemlich nett. Super an der IR (und auch an der Ammerländer) ist die Übernahme von Mehrkosten durch Technologiefortschritt (S. 9 der Bedingungen). Das ist gerade bei viel Technik zu Hause sehr gut. Anscheinend bietet K&M das leider nicht an - vielleicht habe ich es aber auch überlesen. Ich bin mal gespannt was meine Anfrage bei der K&M deswegen erbringt. Vorteil der IR ist auch die Übernahme von Kosten bei Reiseabbruch oder -storno. Die K&M zahlt nur, wenn man eine Reise abbrechen muss, nicht aber für die Stornierung. Bei vielen anderen Punkten ist die K&M gleich auf. Sie bietet auch mehr als die IR: Die Allgefahrendeckung ist standardmäßig dabei, auch bei Schäden durch Wind zahlt die K&M - die IR nicht. Auch die Absicherung der Fahrräder ist besser als bei der IR. Da beide Versicherungen doch sehr gut und zudem bezahlbar sind, ist es schwer zu sagen, welche wirklich besser ist. Die IR hat meiner Meinung nach bei vielen kleinen Schäden, aber auch im "schlimmsten Fall" (Wohnung brennt ab), etwas die Nase vorn. Aus meinen bisherigen Erfahrungen habe ich aber die Hausratv. vor allem für das Fahrrad gebraucht. Hier ist K&M besser. Ich werde mal die Antwort auf meine Anfage zu den technischen Innovationen abwarten. Auch bin ich gespannt darauf, wie beide Versicherungen im Schadensfall mit Flohmarktkäufen, die oft keine Belege haben, umgehen. Zum Schluss noch eine doofe Frage: Wenn dazu nichts im Versicherungsvertrag steht, gibt es keine Gepäckabsicherung durch bestimmte Klausel oder ähnliches? PS: Wie ich auch mit etwas Verwunderung feststellen musste, ist es, wenn man nach der Leistung geht, in seltenen Fällen sinnvoll mehre Versicherungen bei einem Versicherer zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 7, 2015 Bzgl. deiner "Schall und Dunst" Überlegung: Kann es sein, dass du noch Probleme hast zuzuordnen, welche Versicherung und welcher Versicherungsnehmer für welchen Schaden haftet / zahlen muss. Mir drängt sich der Eindruck gerade auf? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ebdem Juni 7, 2015 Danke für die Nachfrage . Kann durchaus sein. Mir wurde von meinem Makler erzählt, dass im Fall eines Brandszenarios mit Rauchbeschädigung der Möbel meine Hausrat wichtig ist. Aber jetzt wo du fragst, vermute ich, dass die PHV des Schädigenden/Brandverursachers zahlen müsste, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 7, 2015 Ich war ja nun nicht dabei und weiss demnach nicht, wo der Kasusknacktus liegt. Aber zumindest die obigen Zeilen stimmen so nicht ganz. Ich versuche es mal abgekürzt und vereinfacht: Feuer ist grundsätzlich eine versicherte Gefahr in der Hausrat. Die Definition kann abweichen. Aber: Grundsätzlich sind Rußschäden in Folge eines Feuers, bei dem der Brandherd *** selbst versichert ist, auch IMMER mitversichert. Im Falle eines übergreifenden Feuers aus der Nachbarwohnung, so oder so abgesichert. Die Hausrat und die Haftpflicht des Verursachers würden ggf. in Regress genommen. Im Idealfall hat der Nachbar eine Hausrat, zwecks Neuwertproblematik. Wäre der Fall nicht abgesichert *** - komme ich gleich dazu - müsste Hausrat oder Haftpflicht des Nachbarn in Anspruch genommen werden. Die Hausrat des Nachbarn zahlt aber eben auch nur im Rahmen der maximalen Entschädigung, welche ggf. durch den Hausrat des Nachbarn ausgeschöpft wäre, dann Zeitwertproblematik der PHV deines Nachbarn. Hat er auch die nicht, hast du hoffentlich eine mit Forderungsausfalldeckung. Das mit der Nachbarwohnung ist zumindest nicht das Problem der Geschichte. --- *** Nun ist blöderweise nicht jedes Feuer abgesichert. Kommt es bspw. über einen Ofen oder Kamin zum Feuer, erfassen das die Musterbedingungen so nicht. Zumindest nicht, solange dieser bestimmungsgemäße Herd vom Feuer nicht verlassen wurde. Kurzum, Rußschäden aus z.Bsp. dem Kamin wären nicht in den Musterbedingungen abgedeckt. Oder du lebst bspw. in Berlin und beim fröhlichen, alljährlichen Container- und Autos abfackeln erleidest du in Folge Rußschäden. Wäre normal auch nicht mitversichert. Dafür würdest du dann eine Regelung benötigen, die zuvor erklärte Problematik des erweiterten Brandherdbegriffs abdeckt. --- OMG, von wegen kurz obwohl inhaltlich stark reduziert, eine richtige Liebe zu Sachpolicen werde ich wohl nie entwickeln ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 8, 2015 "Abweichend von VHB 2014 Abschnitt „A“ § 2 Nr. 1 leistet derVersicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durchRauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schadendurch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlichbestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstückbefindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagenausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt." (S. 2 der Bedingungen). Wenn ich das richtig verstehe, ist damit kein Brand in der Nachbarwohnung abgedeckt. Das ist mir zu wenig Schutz und damit ist die Ammerländer leider raus... Es mag Gründe geben,sich gegen die Ammerländer zu entscheiden,aber hier kreierst du ein Problem,dass so nicht da ist.Anknüpfend an polydeikes`s Beitrag ergänze ich,dass die Ammerländer im Tarif Excellent eine Leistungsgarantie bietet.Das kann man ähnlich sehen wie die Erweiterte Vorsorge in diversen Haftpflichtprodukten.Stündest du nun vor dem Problem,dass ein Rauch- bzw. Rußschäden nicht unter die bedingungsgemäße Definition von Feuer/Brand fällt,müsstest du einen Versicherer benennen,der diese Definition erfüllt.Das wäre Stand heute möglich,da es einige wenige Versicherer gibt,die die Definition Feuer gemäß der AHB (bestimmungsgemäßer Herd...) auflösen.Da die Bedingungen dieser Versicherer (unter anderem wieder die IR) diese verbesserte Definition beitragsneutral integriert haben und dieser Punkt auch nicht unter die Ausschlüsse der Leistungsgarantie der Ammerländer fällt,löst sich dieses Problem buchstäblich in Ruß und Rauch auf. Das Blöde ist,dass man für diese Erkenntnis mehrere Punkte der Versicherungsbedingungen gedanklich verknüpfen muss.Das fällt einem Laien naturgemäß nicht leicht. Die Allgefahrendeckung ist standardmäßig dabei, auch bei Schäden durch Wind zahlt die K&M - die IR nicht. Einspruch Euer Ehren.Versichert sind bei der IR Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen,ergo:Wind.Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern sieht die IR auch keine Mindestwindstärke zur Erfüllung dieser Definition vor.Außen vor bleiben einzig Druckunterschiede (→Durchzug).Da gibt es durchaus bessere Lösungen,aber so exterm wie von dir dargestellt verhält es sich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag