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Sparbuechse

Bestehene Riester Fondspolice aus 2002 kündigen?

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tyr

Die Riester Rente ist doch nur ein Altersvorsorgebaustein, um eine gewollt aufgerissene Versorgungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stopfen. Den privaten ungeförderten Fondssparplan kann eine Riester Rente meiner Meinung nach nicht ersetzen.

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ebdem

@ tyr: :thumbsup:

 

@ Sparbuechse: Was ist denn dein Ziel bei dem ganzen Manöver? Maximale Rendite? Sicherheit? Streuung? Kosteneinsparung? Sichere Rente?

Das Garantiekapital ist eigentlich auf den jährlichen Auszügen aufgewiesen, die dir dein Anbieter schickt. Bei mir ist das zumindest der Fall.

Bei den Krisen solltest du auch zwischen den Anlageklassen Anleihen und Aktien im Fond unterscheiden. Es ist wahrscheinlicher, dass Aktien volatiler sind.

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Sparbuechse

@ Sparbuechse: Was ist denn dein Ziel bei dem ganzen Manöver? Maximale Rendite? Sicherheit? Streuung? Kosteneinsparung? Sichere Rente?

Das Garantiekapital ist eigentlich auf den jährlichen Auszügen aufgewiesen, die dir dein Anbieter schickt. Bei mir ist das zumindest der Fall.

Bei den Krisen solltest du auch zwischen den Anlageklassen Anleihen und Aktien im Fond unterscheiden. Es ist wahrscheinlicher, dass Aktien volatiler sind.

 

 

Mir gehts drum, das passende Gesamtportfolio fürs Alter zu haben und ich habe den Thread unter der Fragestellung gestartet, ob ich für mein Produkt nicht zu viel zahle.

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ebdem

Klingt nach dem richtigen Ziel :thumbsup:.

Aber was ist passend? Wann ist es für dich passend? Welche Kriterien soll dein Gesamtportfolio erfüllen? Welche nicht?

 

Zum Zahlen: Ich glaube die Antwort hier war nein. Zu vergleichbaren Kostenstrukturen siehe auch hier.

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Sparbuechse

Hatten wir das nicht schonmal so grob diskutiert? Von der Sicherheitskomponente her hätte ich den Riester heute nicht mehr abgeschlossen, aber aufgrund meines ETF-Vermögens denke ich, dass er langfristig schon gut reinpaßt. Ich bin eher auf der Rendite-Seite zu Hause als bei maximaler Sicherheit. Aber wie oben schon beschrieben, da er in meinem speziellen Fall (und schon seit 2002 abgeschlossen) nicht deutlich besser als ein ETF-Plan performen wird, ist der Riester-Vertrag für mich durchaus richtig und ok.

 

Ich warte jetzt mal die Antwort der Versicherung auf meine Fragen ab, dann schauen wir mal weiter.

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Sparbuechse

Hallo zusammen,

 

ich habe - nach fast fünf Monaten Wartezeit - mittlerweile die Antworten auf die meisten meiner Fragen zu meiner Riester Fonds-Rentenversicherung erhalten. Kernfrage waren die Verrentungsbedinungen, dazu schreibt man mir:

 

"Die mit Ihnen bei Abschluss der Versicherung vereinbarten Versicherungsbedingungen gelten in der Regel für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Zu Änderungen an den Versicherungsbedingungen kann es nur durch aktuelle Gerichtsurteile oder ähnlichem kommen."

 

Und zu den Verrentungsbedingungen:

"Der mit Ihnen vereinbarte Rentenfaktor von 45,10 Euro (monatliche Rente für je ein Guthaben von 10.000 Euro) ist garantiert. Die sogenannte Treuhänderklausel (diese ermöglicht es Versicherungsunternehmen die garantierte Rente an die zu Rentenbeginn veränderte Lebenserwartung des Versicherten nach unten anzupassen) findet bei Ihrem Tarif keine Anwendung."

 

Allerdings steht in den Allgemeinen Bedingungen selbst:

"§ 19 Welche Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrags können geändert werden?

 

(1) Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen können die in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesenen tariflichen Rentenfaktoren (vg. § 1 Absatz 5) und die Bestimmungen für die Überschußbeteiligung (vgl. § 2) auch für bestehende Versicherungsverträge geändert werden.

Eine Änderung entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen ist aber nur dann möglich, wenn diese erforderlich erscheint, um die dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten. darüber hinaus ist es erforderlich, daß ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderung überprüft und deren Angemessenheit bestätigt hat."

 

Irgendwie beißt sich das, oder? Ist das nicht genau das Gegenteil dessen, was mir die Versicherung im Anschreiben mitgeteilt hat? Oder verstehe ich da etwas nicht richtig? Wie sieht denn eine "normale" Treuhänderklausel aus?

 

Ansonsten teilte man mir mit, dass auch ein Fondswechsel mittlerweile möglich ist (muß ich mir noch genau anschauen), und die Werte des Deckungskapitals, sowie Informationen zur Kostenseite.

 

Bin mir in der Summe nicht sicher, wie ich jetzt meine Gesamtversicherung bewerten soll - also ob auch die Bedingungen dafür sprechen, sie zu behalten oder ob ich mich nach Alternativen erkundigen sollte.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ein Muster für die Treuhänderklausel gibt es so nicht. Findet man auch durchaus ohne das Wort "Treuhänder" in den Versicherungsbedingungen.

 

Der springende Punkt ist die Frage, wer was wann tun kann. Dazu gibt es unabhängig von allen bedingungsseitigen Regelungen den §89 VAG. Dies ist ein Gestaltungsrecht der Bafin, nicht des Versicherers. Dieser 89er im VAG macht jede weitere bedingungsseitige Regelung mit der Begründung Schutz der Versicherungsgemeinschaft überflüssig. Versicherer sind keine Banken und werden im Gegensatz zu diesen hart reguliert. Der 89 VAG ist aus Sicht eines Betroffenen (noch kein Praxisbeispiel) zwar nicht schön, aber ein effizientes Instrument der Bafin für den Fall der Fälle.

 

Für andere Produkte bestehen auch weitere VVG seitige Normen zur Beitrags-( bzw. Leistungs-)anpassung ...

 

Anpassungsrechte des Versicherers sind hingegen nicht nur nicht schön, sie sind eigentlich gänzlich inakzeptabel. Auch wenn die Mehrheit (auch hier) solche Verträge besitzt oder darauf zuläuft. Worst Case sind dann Regelungen zur gänzlichen Bedingungsanpassung, wie von mir bspw. schon häufiger mit einem Bild von der Generali zitiert.

 

---

 

Die Treuhänderklausel besagt nur, dass bei (starker) Änderung der Rechnungsgrundlagen der Rentenfaktor angepasst werden kann. Wir suchen also nach der Begründung Änderung der Rechnungsgrundlagen und dem Recht des Versicherers (nicht der Bafin / Aufsichtsbehörde) Anpassungen vorzunehmen (mit Zustimmung eines Treuhänders)...

 

(1) Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen können die in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesenen tariflichen Rentenfaktoren (vg. § 1 Absatz 5) und die Bestimmungen für die Überschußbeteiligung (vgl. § 2) auch für bestehende Versicherungsverträge geändert werden.

Eine Änderung entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen ist aber nur dann möglich, wenn diese erforderlich erscheint, um die dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten. darüber hinaus ist es erforderlich, daß ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderung überprüft und deren Angemessenheit bestätigt hat."

 

Wir haben analog zum 89er des VAG ...

- nicht nur als vorübergehend anzusehenden und nicht vorhersehbaren

 

Aber ... der Versicherer kann ändern und muss dafür nur einen unabhängigen Treuhänder anrufen. Im Gegensatz zu bspw. ...

 

... so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen ...

 

---

 

Insofern lügt deine Versicherung nicht. Denn sie führt aus:

 

Die sogenannte Treuhänderklausel (diese ermöglicht es Versicherungsunternehmen die garantierte Rente an die zu Rentenbeginn veränderte Lebenserwartung des Versicherten nach unten anzupassen) findet bei Ihrem Tarif keine Anwendung."

 

Eine Anpassung gem. erwartungsgemäßer Steigerung der Lebenserwartung ist nicht nicht vorhersehbar. Insofern ist gem. der Bedingungen eine solche Anpassung nicht möglich. Du hast zwar sehr wohl eine Treuhänderklausel in deinem Vertrag, aber du hast keine Treuhänderklausel gem. Definition deines Versicherers. :D

 

Reine Begriffsglauberrei ... wie es bei "unerwarteter, starker Änderung" aussehen würde ... überlasse ich deiner Interpretation ...

 

---

 

So eine richtig schöne Treuhänderklauseln finden sich im Regelfall bei Allianzverträgen ... ist ja schließlich auch nur der Marktführer. :D

 

Ob es nun jeweils eine Treuhänderklausel ist oder nicht ... völlig geschenkt, völlig uninteressant. Relevant ist, was kann der Versicherer selbst tun, um bspw. Rentenfaktoren zu ändern, Rentenerhöhungen aus Überschüssen zu vermeiden usw. usf. ... Und da ist eine "verständliche" Treuhänderklausel nur eine von vielen, vielen Möglichkeiten.

 

 

Das nachfolgende ist so ziemlich der Worst Case vor dem Hintergrund Verrentungsgrundlagen, Beispiel Auszügen stammen von der Allianz Alpha Invest ... um zu verdeutlichen, wo das eigentliche Problem liegt und das die Begriffsglauberrei um Treuhänderklauseln (oder wie manch versicherer wirbt, "keine marktübliche" Treuhänderklausel) absolut nebensächlich ist ...

 

 

 

Wenn zum Erhöhungstermin auf Grund aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) für die Berechnung der →Deckungsrückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Rentenversicherungen im Sinne von Absatz 3 a) andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die Erhöhungen der garantierten Mindestrente auch diese verwenden.

 

...

 

Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Vertragsabschluss oder bei der letzten Erhöhung der garantierten Mindestrente, werden wir Sie hierüber informieren.

 

...

 

Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnen wir die Höhe der lebenslangen Rente mit dem zu diesem Zeitpunkt mit den maßgebenden Rechnungsgrundlagen berechneten Rentenfaktor ...

 

Für die Berechnung des Rentenfaktors verwenden wir als maßgebende Rechnungsgrundlagen den →Rechnungszins und die Sterbetafel (→Tafeln), die in der Beitragskalkulation zum Zeitpunkt des Rentenbeginns für neu abzuschließende vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung bei uns gelten. ...

 

...

 

In diesem Fall werden wir einen unabhängigen Treuhänder hinzuziehen,der den Rentenfaktor zu prüfen und dessen Angemessenheit zu bestätigen hat ...

 

 

Ganz unten steht im Rahmen eines Sonderfalls das Wort Treuhänder und es ist mit Abstand der nebensächlichste Teil dieser Bedingungsauszüge ...

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Sparbuechse

Wow polydeikes, vielen Dank für die unglaublich ausführliche Antwort!

 

Wenn ich Deinen Beitrag und die Antwort meines Versicherers zusammenfasse, dann sind die Verrentungsbedingungen schon jetzt festgeschrieben und man plant, sich daran zu halten (mit einigen Gestaltungsmöglichkeiten über Treuhänder, gem. VAG), aber zumindest nicht so offen wie bei der Allianz. Das war doch, wenn ich den alten Thread von Ende 2014 lese, die Hauptfrage bzgl. der Entscheidung, ob ich diese Versicherung behalte oder nicht, oder? Den Versicherungsschein und die kompletten Bedingungen habe ich jetzt mittlerweile auch und könnte sie hier reinstellen, wenn das was bringen sollte?

 

Jetzt, wo die Verrentungsbedingungen und deren Anpassbarkeit bekannt sind - welche Alternativen sollte ich mir denn mal anschauen? Tappe hier leider noch ziemlich im dunkeln...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Sagen wir mal so: Die harten Verrentungsbedingungen und der Zeitpunkt der endgültigen Festlegung dieser war MEINE Hauptfrage.

 

Du hast nun mal rein zeitlich einen BiSex Vertrag mit äußerst hohem Rentenfaktor. Ein günstigerer Vertrag mit deutlich niedrigerem Rentenfaktor muss daher nicht besser sein, so der Rentenfaktor save ist. Das war mein argumentativer Ausgangspunkt.

 

Grund dafür, zwischen deinem 2002er RF und heutigen sicheren RF liegen gute 30 % Unterschied (ca. 15 % macht allein BiSex vs. UniSex aus). Das ist ganz normale Marktentwicklung, deutlich niedrigere Rentenleistungen pro Kapital als "zugesagt" sind branchenüblich, das Gegenteil eben die Ausnahme.

 

Daher argumentiere ich bei Produkten mit Zwangsverrentung (insb. Riester und Rürup, tlw. bAV) immer für absolut sichere Verrentungsgrundlagen, wenn es um Neuabschlüsse geht.

 

---

 

Als Alternativen mit Versicherungsmantel sind Nettotarife einen Blick wert. Klassisch sehe ich die HRV 50 der Alte Leipziger vorn, fondsgebunden (wg. Vertriebsstop der Condor) aktuell den Volkswohlbund mit der AFR als Honorartarif.

 

Darüber hinaus gibt es natürlich auch diverse Riesterprodukte ohne Versicherungsmantel in der Ansparphase, iwann landen aber auch diese ganz oder teilweise bei einer Versicherung.

 

---

 

Die Bedingungen anzuhängen kann nicht schaden, ich schaue es mir an, wenn ich Lust, Laune und Zeit habe.

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Sparbuechse

Gibts da irgendwo einen für mich zugänglichen Vergleich für die Netto-Tarife der AL und des Volkswohlbundes? Oder kann man das nur als qualifzierter Vermittler machen? Ich hab gegoogelt und nichts gefunden...

 

Bedingungen lade ich nachher mal hoch...

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polydeikes

Durchgängigen Vergleich nein, Vorsorgekampagne.de versucht es grafisch bei den Fondspolicen, rechnet aber falsch. Ansonsten habe ich zu den Produkten eigentlich wiederholt die Kostenbelastungen gepostet. Alles andere basiert auf den individuellen Kennzahlen / Alter usw. ... -> Rentenfaktoren usw. ...

 

Die HRV50 hat mit dem 60 Euro Trick eine laufende Kostenbelastung von 4,4 % auf die 60 Euro und 3 % auf Zulagen, Sonderzahlungen, Überträge. Macht für maximale Beiträge rund 3,1 % laufende Kostenbelastung zzgl. Honorar und ist damit was die Kosten angeht für Sparer bis ca. 45 ziemlich konkurrenzlos. Hinzu kommt das Honorar und 2,5 % von der Rente.

 

Bei den Fondspolicen ist natürlich immer entscheidend, was ich eigentlich haben möchte (Fondsauswahl) und was ich einzahle. Die Condor hatte halt bei bspw. 70 World / 30 EM die Besonderheit, dass die laufenden Kosten für die individuelle Fondsauswahl durch die fondsunabhängige Überschussbeteiligung niedriger waren, als bei einer Direktanlage 70 / 30. Das Produkt ist im Moment nicht mehr abschließbar. Alle anderen Fondspolicen sind zwangsläufig teurer als die Direktanlage, in welchem Umfang ... immer individuell.

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tyr

Du kannst dir ja Angebote zu beiden Tarifen machen lassen und dann anonymisiert hier hochladen. Bei genügend interessierten Forenteilnehmern läuft der Vergleich dann hier.

 

Die Vertragsbedingungen der AL Tarife inklusive HRV50 Stand 2015 Kosteninfo findest du im AL Vermittlerportal http://www.vermittlerportal.de/leben/leben-private-altersvorsorge/leben-riester-renten.htm

 

Vergleichbares vom VWB ist mir nicht bekannt. Der VWB ist scheinbar derzeit der Meinung, diese Infos vor der Öffentlichkeit verstecken zu müssen und interessierte Kunden mit einer sehr knappen Website auf Versicherungsvermittler zu verweisen.

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ebdem
· bearbeitet von ebdem

Hier ist der direkte Link zu dem HRV50.

 

Für den klassischen Honorar-VWB Tarif im Vergleich mit dem HRV50 habe ich auf Basis der 2014-Werter (VWB) und der 2015-Werte (AL) folgende Kalkulation erstellt (der AL Tarif ist bereits im WPF-Way modifiziert). Es kann sein, dass einige Werte nicht mehr ganz stimmen. Aber es geht ja um die allgemeine Tendenz:

kostenbelastung6fnupovcjy.jpg

 

 

Für den Honorar-Fondtarif des VWB habe ich in drei Szenarien folgende Kostenbelastung aus den Vertragsdetails ziehen können (ich hätte die Grafik noch mal bereinigen sollen, ich hoffe, dass sie trotzdem verständlich ist - entscheidend ist die Zeile erste beschriebe Zeile unter Zulage):

 

vwbur06v2d9lt.jpg

 

Einen Vertragsvorschlag mit Modellrechnung vom VWB kann ich gerne per Nachricht verschicken oder auch hochladen, wenn jemand einen Tipp hat, wie ich ein gesicherters pdf schwärzen kann.

 

Bei Interesse kann ich auch noch meinen Recherchen zu den Gesellschaften etc. hochladen.

 

Ansonsten wirst du vielleicht auch hier etwas fündig.

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polydeikes

Den VWB kannst in 2015 auch über Sonderzahlung laufen lassen, allerdings von 180 aus. Hast dann Grundkosten für 180, abweichende Kosten für Sonderzahlung, abweichende Kosten für Zulagen. Ergibt je nach indiv. Situation einen heiteren Kostenmix.

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ebdem
· bearbeitet von ebdem

Ja, Das hab ich versucht mit dem VWB Wpf-Way Abschnitt in Bild 1 versucht auszudrücken.

Ob der real so machbar ist, weiß ich leider nicht. Der VWB hat bei seinen Tarif nicht nur prozentuale Elemente enthalten, sondern auch fixe Kosten. Wie das beim Honorartarif ist, müsste eine Person mit Zugang zur Software herausfinden. Es kann also sein, dass der VWB im WPF-Way durchaus bei 130 € Kostenbelastung liegt. Dafür ist er in der Rente wahrscheinlich preiswerter.

 

Allein auf der Kostenseite wären auch die Tarife der Direktversicherer, wie z.B. HUK 24 etc, interessant. Dagegen gibt es aber auch gute Punkte.

 

AL und VWB können übrigens auch über die Überschüsse in Fonds investieren. Das Fondportfolio des VWB würde ich persönlich als attraktiver bezeichnen.

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Sparbuechse

Vielen Dank - muß mir das mal irgendwie genau anschauen und Angebote vergleichen. Die Kostensicht ist ja die eine Seite der Medaille, allerdings kommt es dabei ja schwerpunktmäßig an, was am Ende dabei rauskommt (Stichwort Verrentungsgrundlagen, kann die Argumentation von polydeikes komplett nachvollziehen).

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tyr

Was am Ende vor Steuern wieder garantiert aus dem Vertrag herauskommt wäre bei klassischen Rentenversicherungen mit Überschüssen in Fonds die Garantierente und bei fondsgebundenen Riester Rentenversicherungen nach meinem Verständnis die eingezahlten Beiträge multipliziert mit dem garantierten (Mindest-) Rentenfaktor.

 

Ich würde aber auch an die Zeit vor der Rente denken. Wenn das noch mehrere Jahrzehnte sind wäre die Chance auf eine zwischenzeitliche Beitragsfreistellung oder Vertragskündigung statistisch ziemlich hoch. Die letzte Statistik zu Riester-Rentenversicherungen, die ich mir angeschaut habe hatte über die Jahre ziemlich konstant ca. 5% Kündigungsrate. Nach z. B. 30 Jahren bleiben nur mal mit dieser angenommenen Rate noch 0,95^30 = 22% aller ursprünglich abgeschlossenen Beiträge übrig. Das deckt sich dann wie zufällig mit den Aussagen von Verbraucherschützern, die angeben, dass über 80% aller kapitalbildenden Versicherungsverträge über eine Laufzeit von mehr als 30 Jahren während dieses Zeitraums gekündigt werden.

 

Oder du nutzt zwischendurch die Möglichkeit von Wohnriester und entnimmst Kapital. In allen diesen Fällen sind die Vertragskosten und das zwischenzeitliche Vertragswertniveau (inklusive Schwankungen der Fondsanteile) das, was zu diesem Zeitpunkt aus dem Vertrag herauskommen kann.

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ebdem

Oder du nutzt zwischendurch die Möglichkeit von Wohnriester und entnimmst Kapital. In allen diesen Fällen sind die Vertragskosten und das zwischenzeitliche Vertragswertniveau (inklusive Schwankungen der Fondsanteile) das, was zu diesem Zeitpunkt aus dem Vertrag herauskommen kann.

 

Diese Option ist übrigens auch mit Blick auf die Vererbbarkeit attraktiv - hängt aber auch alles wieder vom Einzelfall ab.

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tyr

AL und VWB können übrigens auch über die Überschüsse in Fonds investieren. Das Fondportfolio des VWB würde ich persönlich als attraktiver bezeichnen.

Sowohl VWB als auch AL bieten doch Aktien ETFs auf den MSCI World und Emerging Markets an:

AL: https://www.alte-leipziger.de/service/fondsinfos.htm

VWB: https://www.volkswohl-bund.de/cms/Portals/0/Dokumente/formularcenter/KD06_Fondsaenderung.pdf

 

Welche Unterschiede siehst du? Ich sehe bei beiden keine Renten oder Geldmarkt ETF als Sicherungsfonds.

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ebdem

Welche Unterschiede siehst du?

 

Hier auch noch ein Link zu den Fonds des VWBs bei Morningstar.

 

Beim VWB hast du einfach etwas mehr Fonds. Dadurch lassen sich z.B. beim Thema Value oder im Bereich Nachhaltigkeit Strategien vllt besser umsetzen. Bei den ETFs wäre ein Plus noch der Arero.

 

Aber das Fondportfolio nimmt sich nicht viel. Leichte Vorteile sehe ich beim VWB.

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tyr

In der Tat. Und beim VWB gibt es noch den iShares Euro Aggregate Bond ETF im Angebot. Damit kann man sich auch ohne den Arero ein passives Depot aus Aktien und Anleihen zusammenstellen.

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polydeikes

Huk24 und Co. haben alle variable Rentengrundlagen. Man kann das ja von mir aus machen, wenn man den letzten 30 Jahren und meiner Argumentation keinen Glauben schenken mag. Aber einen 2002er BiSex Altvertrag mit dem RF gg. ein HUK24 Überraschungsei tauschen, sry da gibts dann nur nen Wallbashsmiley von mir. Das halte ich für äußerst dumm, sry.

 

Und ich persönlich würde den Altvertrag hier auch nicht anrühren.

 

---

 

Das Erstellen von Musterangeboten im Thread für die zwei Ges. ist das geringste Problem, oft genug gemacht. Man benötigt Geburtsjahr und Förderkonstellation (Zulagenanspruch) sowie geplante Einzahlungen. Wir haben uns in Geralds Kostenthread damals nur bewusst dagegen entschieden, da manche Ges. sowas äußerst ungern sehen.

 

---

 

@tyr:

 

Meine Stornoquote in den letzten rd. 10 Jahren Riester liegt exakt bei 0. In den 3 Jahren Nettopolicenvermittlung ebenfalls bei 0. Was ich sagen will: Es ist ein riesiger Unterschied, ob man bewusst riestert oder auf übliche Art und Weise das Zeug da mit den Zulagen macht.

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Sparbuechse

Seeing is believing rolleyes.gif, hab mal meine Daten in die Rechner von HUK24 und Cosmosdirekt eingegeben, selbst wenn ich mich 13 Jahre jünger mache und damit den Vertragsstart in 2002 sehr hemdsärmlig simuliere, komme ich bei weitem nicht an den Rentenfaktor, den ich jetzt habe. Bin gespannt, wie AL und Volkswohlbund stehen.

 

@Polydeikes, in meinem Fall wäre das dann Geburtsjahr 1981, und die Zulage ohne Kinder basierend auf 2100 Euro/Jahr, gern als Alternative den WPF-Way mit 60 Euro. Wäre klasse, wenn Du das mal rechnen könntest.

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polydeikes

Ich mach dir das morgen mal hier rein. RF technisch sieht das da aber nicht besser aus. Den von mir vorgestellten Weg über Sonderzahlungen kann man nicht als Angebot erstellen, das muss man sich selbst herleiten oder vorrechnen lassen, es ändert sich ja nur der Vertragswert am Ende.

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tyr
· bearbeitet von tyr

@tyr:

 

Meine Stornoquote in den letzten rd. 10 Jahren Riester liegt exakt bei 0. In den 3 Jahren Nettopolicenvermittlung ebenfalls bei 0. Was ich sagen will: Es ist ein riesiger Unterschied, ob man bewusst riestert oder auf übliche Art und Weise das Zeug da mit den Zulagen macht.

Das kann ich absolut nachvollziehen.

 

Ich würde trotzdem bei noch Jahrzehnte langen Laufzeiten bis zur Rente nur möglichst maximal flexible Verträge abschließen. Vor den noch nicht absehbaren Wendungen des Lebens wie Scheidung, chronischer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder verändertem Lebensplan bewahrt einen auch die beste Beratung nicht.

 

Deshalb bin ich für junge Riester Sparer, die das Alter von Familie/Kinder/Hauskauf noch vor sich haben eher erstmal für einen kostenlosen Riester Banksparplan, statt z. B. so eine Vertragswechselhistorie wie ein anderer User hier im Forum hin zu legen, mit immer neuen Abschlusskosten.

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