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Odysseus

Hallo an alle! Bisher gehöre ich zu den schweigenden und dankbaren Mitlesern, habe aber jetzt ein aktuelles steuerrechtliches Problem, zudem ich eine Frage habe:

 

 

 

 

Letzte Woche habe ich Aktien verkauft, die zum Teil aus einer Zeit vor Einführung der Kapitalertragssteuer stammen. Der damalige Kaufpreis lag über dem Verkaufspreis, sodass ich durch den Verkauf Verluste gemacht habe. Meine Frage ist: Kann ich jene Verluste über die Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen, die aus Aktienverkäufe letzter Woche stammen, welche Kapitalertragssteuerpflichtig sind? Oder handelt es sich bei den Verlusten trotz der erst jetzt eingetretenen Verlustrealisierung um sogenannte Altverluste, die nicht mehr verrechenbar sind?

 

Ich hoffe, das Problem halbwegs verständlich beschrieben zu haben und bin für jede Hilfe dankbar!

 

 

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

die zum Teil aus einer Zeit vor Einführung der Kapitalertragssteuer Abgeltungsteuer stammen.
Und damit sind es Altgeschäfte, die einjährige Spekulationsfrist ist längst abgelaufen.

 

Stefan

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Odysseus

Hallo,

 

die zum Teil aus einer Zeit vor Einführung der Kapitalertragssteuer Abgeltungsteuer stammen.
Und damit sind es Altgeschäfte, die einjährige Spekulationsfrist ist längst abgelaufen.

 

Stefan

 

Ja Abgeltungssteuer meinte ich natürlich! Danke für die schnelle Antwort, Stefan! - Klassifizierung als Altgeschäft richtet sich folglich nach dem Kaufzeitpunkt... hatte ich schon befürchtet.

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domkapitular

Was heist denn "...zum Teil" ?

Und hast du alle Aktien dieses Bestandes verkauft ?

Wenn ein Teil nach 2009 angeschafft wurde gilt ja für diesen neues Recht - mit "first in - first out"

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Odysseus

Was heist denn "...zum Teil" ?

Und hast du alle Aktien dieses Bestandes verkauft ?

Wenn ein Teil nach 2009 angeschafft wurde gilt ja für diesen neues Recht - mit "first in - first out"

 

ja ich habe alle verkauft. mit dem nach 2009 angeschafften Teil wurden jedoch Gewinne erzielt und von diesen auch sogleich die Abgeltungssteuer von der depotführenden Bank korrekt abgezogen. Ich war mir eben nur nicht sicher, ob für die Klassifizierung als "Altgeschäft" der Kauf- oder Verkaufszeitpunkt maßgebend ist, wäre es nämlich der Verkaufszeitpunkt, dann wäre für die kompletten Verkäufe neues Recht anwendbar gewesen und die Verluste hätten auf die für die Gewinne gezahlten Steuern angerechnet werden können.

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