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kutchh

Berufsunfähigkeit: Alte Leipziger, Continentale, Hannoversche, Bayerische

Empfohlene Beiträge

kutchh

Hallo,

 

ich schließe gerade eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab (technische Beruf mit viel Büroarbeit). Über die einzelnen Tarifbedingunen und Versicherer habe ich bereits intensiv mit meinem Makler gesprochen. Es stehen aktuell folgende Versicherer in der engeren Auswahl:

 

Alte Leipziger, Bayerische, Hannoversche, Continentale

 

In diesen Tarifen wären ich jeweils in der besten Tarifgruppe (laut Voranfrage).

 

Grundsätzlich geht Leistung vor. Die Alte Leipziger ist leistungsmäßig bekanntlich die Referenz. Die anderen Versicherer haben deutlich niedrigere Beiträge und bieten nach meiner Einschätzung bzw. Information des Maklers auch eine Top-Leistung, aber mit bekannten Einschränkungen

- Continentale: Nachversicherung nur mit Gesundheitsprüfung

- Bayerische: keine Vergehen im Straßenverkehr mitversichert, "nur" 25% Einkommensverlust definiert bei Verweisung, Ausscheiden aus Berufsleben: abstrakte Verweisung und Verlust der Prüfkriterien nach Fristablauf, Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen im Leistungsfall

- Hannoversche: konkrete Verweisung bei ungenauer Definition von "spürbarem Absinken" von Einkommen/Lebensstellung, Vergehen Straßenverkehr, Dynamik unflexibel (3% und nur einmalig aussetzbar)

 

Ich möchte gerne nach Eurer Meinung fragen bzgl.:

 

1) Seht ihr bei den Versicherern Continentale, Bayerische, Hannoversche ein absolutes K.O. Kriterium das ich übersehen habe?

 

2) Einschätzung der Versicherer Continentale, Bayerische, Hannoversche

Diese sind soweit ich das sehe keine "etablierten" Größen im BU-Markt. Leider finde ich keine Informationen ob die Anbieter im Bereich BU solide und mit ausreichend Knowhow aufgestellt sind. Die Morgen und Morgen Solidität ist jeweils gut, allerdings natürlich auch nicht sonderlich aussagekräftig. Insbesondere die Continentale und die Bayerische scheinen im Bereich BU relative Neulinge zu sein. Mich würde zum Beispiel interessieren, wieviele BU Fälle oder Versicherte grob die unbekannteren Versicherer im Vergleich zu den bekannteren Versicherern haben.

 

Seht ihr bei den genannten Versicherern irgendwelche Gründe um (von den ansonst guten Tarifbedinungen) Abstand zu nehmen?

 

Laut eigenen Darstellung hat die Bayerische übrigens eine weit unterdurchschnittliche RfB Quote (https://www.bbv.de/m...rke_12_2014.pdf) - Ist dies für einen BU-Abschluss relevant?

 

3) Zur Karenzzeit: Sofern im Tarif abschließbar würde ich eine Karenzzeit von ca. 1 Jahr wählen. Hintergrund ist neben dem Beitrag auch die aktuelle Rechtspraxis, dass der KT-Versicherer seine Leistungen erst bei Nachweis der BU einstellen darf und nicht z.B. ab einem rückwirkend bestimmten Beginn der BU.

Dadurch entgehe ich einem evtl. Risiko bei einem AU/BU Übergang den deutlich höheren KTG-Satz zurückzahlen zu müssen. Nebenbei wird der Beitrag etwas niedriger. (Da die Versicherungsdauer durch die Karenz sinkt würde ich das durch eine längere Laufzeit ausgleichen).

 

Ist dieser Gedankengang so verständlich bzw. seht ihr auch diesen Vorteil bei Abschluss einer Karenzzeit?

 

4) Es gibt (ab 2015 auch bei der Alten Leipziger) auch Tarife mit einer Leistung bei 6 Monate AU. Gibt es hier für GKV- oder PKV Versicherte unterschiedliche Vorteile? Das Krankengeld in der GKV ist ja auch etwas anders definiert als das Krankentagegeld in der PKV. Kann ein Einschluss der AU auch Nachteile haben, weil das z.B. das höher abgesicherte KG/KTG nicht greifen würde?

 

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

 

Kutchh

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Matthew Pryor
In diesen Tarifen wären ich jeweils in der besten Tarifgruppe (laut Voranfrage).

Mit exakter Tätigkeitsbeschreibung oder "nur mal lose angefragt"?Wie viele Versicherer wurden um eine Einschätzung gebeten?

Hannoversche: konkrete Verweisung bei ungenauer Definition von "spürbarem Absinken" von Einkommen/Lebensstellung, Vergehen Straßenverkehr, Dynamik unflexibel (3% und nur einmalig aussetzbar)

Schau dir die Regelungen bezüglich Nachprüfung an,da wird es noch düsterer.Der Tarif kann nicht ernsthaft in deine Auswahl gerutscht sein?!

- Continentale: Nachversicherung nur mit Gesundheitsprüfung

Das ist nur halb richtig.Ereignisabhängige NV geht ohne Gesundheitsprüfung.Ohne Risikoprüfung wäre besser,aber so wie von dir beschrieben stimmt es nicht.Vorteil Conti:NV findet immer im Grundvertrag statt.Bei der "Leistungsreferenz" AL auch?

- Bayerische: keine Vergehen im Straßenverkehr mitversichert,

Stimmt so pauschal auch nicht.Ausschlusstatbestände Vorsatz/versuchte Straftat (→Prestige).

Seht ihr bei den genannten Versicherern irgendwelche Gründe um (von den ansonst guten Tarifbedinungen) Abstand zu nehmen?

Wo siehst du bei der HL "ansonsten gute Bedingungen"?Wie definiert sich das für dich persönlich?

 

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kutchh
· bearbeitet von kutchh

Hallo Matthew,

 

vielen Dank für deine sehr hilfreichen Ausführungen und deine Mühe. Ich habe mir die Bedingungen nochmal durchgelesen.

 

Hier noch meine Anworten und Anmerkungen. Falls ich falsch liege, lass es mich bitte kurz wissen.

 

Mit exakter Tätigkeitsbeschreibung oder "nur mal lose angefragt"?

==> Bei den Versicherern wurde mit einer ausführlichen Tätigkeitsbeschreibung seitens des Vermittlers angefragt.

 

Schau dir die Regelungen bezüglich Nachprüfung an,da wird es noch düsterer.Der Tarif kann nicht ernsthaft in deine Auswahl gerutscht sein?!

==> Danke! Das hätte mir (bzw. eigentlich meinem Makler) auffallen müssen. Ich gehe davon davon aus du beziehst dich auf

Hannoversche § 7 (1): Dabei können wir erneut prüfen, ob der Versicherte eine andere Tätigkeit 
im Sinne von § 2 Abs.1 ausübt, wobei auch Tätigkeiten zu berücksichtigen sind, die der Versicherte 
aufgrund neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten ausübt.

 

 

Das ist nur halb richtig.Ereignisabhängige NV geht ohne Gesundheitsprüfung.Ohne Risikoprüfung wäre besser,aber so wie von dir beschrieben stimmt es nicht.

==> Danke für die Klarstellung. Ja, ereignisabhängige NV ohne Gesundheitsprüfung. Ereignisunabhängig mit Gesundheitsprüfung.

Vorteil Conti:NV findet immer im Grundvertrag statt.Bei der "Leistungsreferenz" AL auch?.

==> Danke auch hier für die Klarstellung. Du beziehst dich auf Kapitel II, H 2.2:

Die Nachversicherung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag (Grundvertrag). 
Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen 
und den zugehörigen Allgemeinen oder Besonderen Bedingungen – und alle sonstigen für den 
Grundvertrag geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.

Bei der Alten Leipziger werden allerdings auch die Rechnungsgrundlagen des Ursprungsvertrages zugrunde gelegt. Bei der Nachversicherung gelten dann die aktuell die Bedingungen der aktuell gültigen Tarife. So recht sehe ich hier kein großes Problem.

 

Bayerische: keine Vergehen im Straßenverkehr mitversichert,

==> Danke auch hier für die Klarstellung. Du beziehst dich auf Bayerische § 5c (in den Tarifen Komfort oder Prestige):

kein Versicherungsschutz wenn die BU verursacht wird ... durch vorsätzliche Ausführung 
oder den Versuch einer Straftat durch die versicherte Person;

 

Das wäre dann eine bessere Regelung als die von der Hannoverschen, bei der auch das Vergehen generell ausgeschlossen wird (außer bei Fahrlässigkeit):

durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens 
durch den Versicherten. Bei lediglich fahrlässiger Ausführung der Tat erfolgt kein Leistungsausschluss;

 

Die Regelung der Continentale interpretiere ich als noch besser als bei der Bayerischen, da alle Vergehen bei < 1.1 Promille nicht zum Ausschluss führen:

Vergehen im Straßenverkehr, bei denen bei der versicherten Person eine 
Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurde, 
sowie fahrlässige Verstöße sind von diesem Ausschluss nicht betroffen

 

Wo siehst du bei der HL "ansonsten gute Bedingungen"?Wie definiert sich das für dich persönlich?

Das hat sich mit deinem Verweis auf die Verweisung in der Nachprüfung geklärt, die Hannoversche ist dann keine Option mehr.

 

Bzgl. der Bayerischen stelle ich mir vor Allem eine Frage:

  • Die Versicherung bei einem erfahrenen bzw. großen Versicherer ist mir wichtig. Für die Continentale als Teil der R+V [EDIT] trifft das zu. Die Bayerische ist auch einer der größten Versicherer in Deutschland, hat allerdings kaum Erfahrung bei der BU (siehe auch Bewertung von Morgen Morgen zur BU Erfahrung); es wurde etwa nur einge geringe dreistellige Anzahl an Leistungsfällen bearbeitet, das ist z.B. gerade mal 5% der Fälle die die Alte Leipziger abwickelt. Soll dieser Punkt bei der Bewertung aus deiner Sicht eine Rolle spielen, auch wenn die Versicherungsbedingungen an sich gut sind?

 

 

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TaurusX
· bearbeitet von TaurusX

Continentale Teil der R+V ?? seit wann das denn ?

Kann es sein, das du mit der Condor verwechselst ?

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kutchh

Continentale Teil der R+V ?? seit wann das denn ?

Kann es sein, das du mit der Condor verwechselst ?

 

Ja, sorry. Da hab ich mich blamiert. Klar, Condor ist Teil der R+V.

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zwo50

Für die Continentale als Teil der R+V trifft das zu - meinst evtl. Condor?

 

Die Bayerische ist auch einer der größten Versicherer in Deutschland - hat nichts mit Bayern Versicherung, siehe auch http://www.diebayeri.../impressum.html

Ist nur Marketing "mit Reinheitsgebot", was auch immer das bedeuten mag - kommt bestimmt gut, wenn man in Weihenstephan Brauwesen studiert hat ;)

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kutchh

Für die Continentale als Teil der R+V trifft das zu - meinst evtl. Condor?

 

Die Bayerische ist auch einer der größten Versicherer in Deutschland - hat nichts mit Bayern Versicherung, siehe auch http://www.diebayeri.../impressum.html

Ist nur Marketing "mit Reinheitsgebot", was auch immer das bedeuten mag - kommt bestimmt gut, wenn man in Weihenstephan Brauwesen studiert hat ;)

 

Brauwesen habe ich nicht studiert : -) Aber auch hier muss ich euch recht geben nach einem kurzen Studium der Geschäftsberichte. Bin davon ausgegangen, dass die Bayerische / Ex-BBV zumindest keiner der kleineren Anbieter ist.

 

Das ist aber eigentlich genau meine Frage: Wenn ein guter Tarif gemäß Bedingungen für den Versicherer in Frage kommt, inwiefern spielt es eine Rolle wenn der Versicherer noch relativ neu im BU-Geschäft ist und auch eher zu den kleinen Versicherern gehört?

 

Danke,

 

Kutchh

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tyr

Der Neuling kann z. B. in die engere Wahl kommen, wenn das Gesamtpaket aus Annahmebedingungen und Vertragsbedingungen für deinen Fall besser ist als bei den üblichen Verdächtigen.

 

Dein BU-Makler sollte diese Kriterien hoffentlich gemeinsam mit dir gewichten können.

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Matthew Pryor
Bei den Versicherern wurde mit einer ausführlichen Tätigkeitsbeschreibung seitens des Vermittlers angefragt.

Sehr gut.

Danke! Das hätte mir (bzw. eigentlich meinem Makler) auffallen müssen. Ich gehe davon davon aus du beziehst dich auf

Genau.Das kann nicht Sinn der Sache sein,das man abgestraft wird,wenn man wieder arbeiten möchte und theoretisch auch kann.Wenn sich der Versicherer derart leicht auf einen ausgeübten Verweisungsberuf zurückziehen kann,ist das schlecht.

Bei der Alten Leipziger werden allerdings auch die Rechnungsgrundlagen des Ursprungsvertrages zugrunde gelegt.

Wo steht das?

Bei der Nachversicherung gelten dann die aktuell die Bedingungen der aktuell gültigen Tarife. So recht sehe ich hier kein großes Problem.

Du wirst dann ein Problem sehen,wenn die Bedingungen zum Zeitpunkt der Nachversicherung nicht mehr dem entsprechen,was du als "Benchmark" bezeichnest.Muss nicht,kann.Die Hintertür lässt sich die AL offen.

Soll dieser Punkt bei der Bewertung aus deiner Sicht eine Rolle spielen, auch wenn die Versicherungsbedingungen an sich gut sind?

Nein,ist für mich persönlich kein Argument.Welchen messbaren Vorteil erwartest du dir davon im (hoffentlich niemals eintretenden) Leistungsfall?Schnellere Bearbeitung?Höheres medizinisches know-how der Leistungsprüfung?

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kutchh

Hallo Matthew,

 

danke für die Antworten.

 

Bei der Alten Leipziger werden allerdings auch die Rechnungsgrundlagen des Ursprungsvertrages zugrunde gelegt. Wo steht das?

Bzgl. NV habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. Bezogen auf die Dynamik steht das in "Dynamik nach Modus P", §3 "

Die Erhöhung richtet sich nach den ... bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen

 

 

Du wirst dann ein Problem sehen,wenn die Bedingungen zum Zeitpunkt der Nachversicherung nicht mehr dem entsprechen,was du als "Benchmark" bezeichnest.Muss nicht,kann.Die Hintertür lässt sich die AL offen.

Danke, ein valider Punkt. Für mich (verglichen mit Schwachpunkten anderer Tarife) allerdings weniger ausschlaggebend, da ich mit Mitte 30 auch nicht mehr viele NV vornehmen werde.

 

 

Nein,ist für mich persönlich kein Argument.Welchen messbaren Vorteil erwartest du dir davon im (hoffentlich niemals eintretenden) Leistungsfall?Schnellere Bearbeitung?Höheres medizinisches know-how der Leistungsprüfung?

==> Nein, diese Punkte spielen hier für mich keine Rolle. Ich denke viel mehr an folgende zwei Punkte:

  • Die BU schließt man für die nächsten Jahrzehnte ab. Die großen (Axa, Allianz, ...) und mittelgroßen Versicherer wird es in irgendeiner Form auch in 20-30 Jahren geben. Bei einem sehr kleinen Versicherer würde ich zumindest nicht darauf wetten wollen, was ich mit einem BU-Abschluss dann doch tue. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit geringt ist, sollte man zumindest dieses Risiko bewusst eingehen.
  • Ein sehr kleiner Versicherer mit sehr deutlich niedrigeren Netto- und Bruttobeiträgen hat genau das gleiche Risiko zu tragen wie die Wettbewerber. Bei einem geringeren Anzahl an Bestandsverträgen sogar eher mehr. Sollte der Bruttobeitrag nicht mehr ausreichen, kann er nur seine "Leistungsreglierung" optimieren (auch wenn dies in Theorie durch den vorhandenen Vertrag nicht so sein sollte).

Gruß,

 

Kutchh

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Matthew Pryor
Bzgl. NV habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. Bezogen auf die Dynamik steht das in "Dynamik nach Modus P", §3 "

Ist bekannt.Wir sprechen aber über Nachversicherungen,einen entsprechenden Passus wirst du in den Bedingungen auch nicht auf die Schnelle nicht finden.Er existiert nicht.

Danke, ein valider Punkt. Für mich (verglichen mit Schwachpunkten anderer Tarife) allerdings weniger ausschlaggebend, da ich mit Mitte 30 auch nicht mehr viele NV vornehmen werde.

Okay.Wollte nur darauf hingewiesen haben smile.gif.

Ein sehr kleiner Versicherer mit sehr deutlich niedrigeren Netto- und Bruttobeiträgen hat genau das gleiche Risiko zu tragen wie die Wettbewerber. Bei einem geringeren Anzahl an Bestandsverträgen sogar eher mehr. Sollte der Bruttobeitrag nicht mehr ausreichen, kann er nur seine "Leistungsreglierung" optimieren (auch wenn dies in Theorie durch den vorhandenen Vertrag nicht so sein sollte).

Was könnte denn dem "großen" Versicherer passieren,der bspw. vor 10,15 Jahren das Risiko psychischer Erkrankungen noch nicht so auf dem Radar hatte,wie es heute akut ist?Der wäre unter Umständen stärker davon betroffen als ein kleiner,oder besser gesagt,neuer Versicherer.Ich verstehe deine Denke,aber du bist dabei,vom Hundertsten ins Tausendste zu kommen und dabei das Wesentliche aus den Augen zu verlieren.Wenn du dich dann noch auf Debatten mit unserem Forenkryptologen einlässt,wird es auch nicht besser.

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polydeikes

Über welche Tarife redet ihr überhaupt. Die Hannoversche bietet mit der Comfort BUZ (BU13A) einen von noch 2 am Markt erhältlichen Tarifen mit astreiner abstrakter Verweisung in der Erstprüfung. Die BUZ Plus hat die nicht mehr drin fällt trotzdem weit ggü. den anderen genannten ab. Conti schafft die Mindestanforderungen nicht, keine Begrenzung der zumutbaren Einkommensreduzierung in der Erstprüfung in BUZ und SBU.

 

Bayerische und AL geben sich da keine Blöße, unterscheiden sich aber auch wie Tag und Nacht. Die Bayerische hat wiederum auch drei unterschiedliche Tarife am Markt.

 

Vielleicht erstmal darauf einigen worüber ihr redet und dann drüber reden.

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kutchh
· bearbeitet von kutchh

Hallo polydeikes,

 

danke für den berechtigten Einwand - zur Klärung hier die Tarife auf die ich mich beziehe:

 

Hannoversche COMFORT-BUZ PLUS / BUP13A

Continentale Premium B1

Bayerische Protect Komfort

Alte Leipziger BV10

 

Was meinst du mit:

 

 

Conti schafft die Mindestanforderungen nicht, keine Begrenzung der zumutbaren Einkommensreduzierung in der Erstprüfung in BUZ und SBU.

 

In den Bedingungen für die Erstprüfung (und Nachprüfung) Kapitel II, B 1.3 steht

Nicht vergleichbar ist in jedem Fall ein konkret ausgeübter Beruf, wenn sich das jährliche 
Bruttoeinkommen um mehr als 20 Prozent ... vermindert hat oder dieser dieser konkret ausgeübte 
Beruf deutlich geringere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.

 

Oder beziehst du dich auf einen anderen Abschnitt?

 

Gruß,

 

Kutchh

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Laienfehler, mach dir nichts draus. Bei BU musst du jedes einzelne Wort lesen und den entscheidenden Teil hast du ausgelassen. Tatsächlich steht da nämlich:

 

Nicht vergleichbar ist in jedem Fall ein konkret ausgeübter Beruf, wenn sich das jährliche Bruttoeinkommen um mehr als 20 Prozent gegenüber dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten jährlichen Bruttoeinkommen vermindert hat oder ...

 

formulier mal um ... "gegenüber dem exakt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit konkret und tatsächlich erzielten jährlichen Bruttoeinkommen"

 

Welches jährliche Bruttoeinkommen erzielst du TATSÄCHLICH im Falle einer Arbeitslosigkeit, Kindererziehung / anderem Ausscheidem aus dem Berufsleben usw. usf.? Was nützt dir dann diese Formulierung?

 

Am Beispiel der AL hingegen ...

 

In den beiden zuvor genannten Fällen ist es darüber hinaus nicht zumutbar, dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche Bruttoeinkommen (bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern) 20 % oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung liegt.

 

Siehst du den Unterschied? Prüfkriterium der AL gilt auch dann, wenn bspw. die berufliche Tätigkeit ausgesetzt wird, bspw. bei Arbeitslosigkeit, Kindererziehung usw. usf. ...

 

---

 

Es geht aber natürlich noch schlimmer. Bei der Hannoverschen sind auch in der BUZ PLUS generell keine Grenzen definiert. Nicht bei Umorganisation, nicht in der Erstprüfung, nicht in der Nachprüfung. Absolutes NoGo ...

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Matthew Pryor

Das kommt immer darauf an wer was warum als Mindestkriterium definiert.Da kann man durchaus unterschiedlicher Auffassung sein,ich lasse mir das ungern vordiktieren.

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polydeikes

Türlich. Jeder so, wie er für richtig hält.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Welches jährliche Bruttoeinkommen erzielst du TATSÄCHLICH im Falle einer Arbeitslosigkeit, Kindererziehung / anderem Ausscheidem aus dem Berufsleben usw. usf.? Was nützt dir dann diese Formulierung?

Da steht ebenfalls:

Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben vorübergehend oder endgültig ausgeschieden und werden Leistungen beantragt, so gilt die vorher konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung als ausgeübter Beruf.

Es wird also nicht auf das irgendwie erzielte Einkommen abgestellt,sondern auf das,welches im letztmalig ausgeübten Beruf erzielt wurde.Arbeitslosigkeit/Elternzeit fallen nicht unter Beruf.Ich sehe da beim besten Willen keinen "Wegfall des Prüfkriteriums".

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polydeikes

Eben, Lebensstellung meint Einkommen, aber kein Bezug zur Formulierung mit der Grenze, im Ggs zu bspw.:

 

Scheidet der Versicherte vorübergehend oder endgültig aus ... die zuletzt vor Ausscheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Absatz 1.

 

1.5 der Conti hebelt 1.3 nicht aus.

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Matthew Pryor

Ist mir zu kryptisch.Und es ist klar und deutlich definiert,dass der vor Ausscheiden/Elternzeit/Arbeitslosigkeit/younameit ausgeübte Beruf als Maßstab herangezogen wird.Und das wiederum mit einer maximal zumutbaren Einkommensreduzierung.Die Klausel(n) der Conti haben keinen belegbaren Nachteil bspw. gegenüber einer AL.

1.5 der Conti hebelt 1.3 nicht aus.

Warum sollte er?Er ergänzt den vorher kritisierten Passus dahingehend,dass keine nachteilige Formulierung daraus abgeleitet werden kann.

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polydeikes

Du brauchst dich nicht an der AL aufhängen, die Bayerische regelt das ebenfalls besser.

 

Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommenseinbuße wird von uns je nach Lage des Einzelfalls unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf eine Größe zwischen 15% und maximal 25% im Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen im zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübten Beruf begrenzt.

 

Auch hier siehst du, dass ein "herunterwirtschaften" oder "soziales absteigen" in Folge einer Erkrankung ausgeschlossen ist, die Situation vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung und nicht ausschließlich im Jahr der festgestellten BU geprüft wird.

 

Bei Selbstständigen stellt die Bayerische immerhin auf 3 Jahre vor Eintritt der BU ab, ebenfalls noch besser als das letzte Einkommen, welche im Rahmen der "ich erhalte mein Lebenswerk irgendwie" runtergewirtschaftet wurde ...

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kutchh
· bearbeitet von kutchh

Hallo Matthew, Polydeikes, zwo50,

 

ich möchte mich nochmal explizit bei Euch für Eure Unterstützung danken. Tut mir leid, dass ich am Schluss noch Kontroversen ausgelöst habe - Eure Hilfestellung hat mir auf jeden Fall geholfen, die Schwachpunkte einzelner Tarife nochmal herauszuarbeiten. Was ich aus der Diskussion mitgenommen habe:

  • Die Hannoversche war ziemlich schnell nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen (und der Verweisungsregelung) keine Option mehr.
  • Die Continentale ist weiterhin eine gute Option: Hier muss man sagen, dass die Formulierung bzgl. der Einkommensgrenzen und der Bezug auf den Zeitraum zumindest missverständlich ist und eine Rechtsunsicherheit birgt. Einerseits ist der Bezugsrahmen bei einem vorübergehenden Ausscheiden negativ zu werten, dennoch wird auf den letzten Beruf abgestellt. Ob das jetzt ein Mindeskriterium ist, darüber kann man streiten .... Kein Verzicht auf ein zeitlich befristetes Anerkenntnis ist ein weiterer negativer Punkt, wenn auch dies nicht hauptausschlaggebend sein sollte.
  • Die Bayerische bietet ein grundsätzlich gutes Tarifwerk. Einige wenige Punkte sind nicht abgedeckt: Kein Ausschluss bei vorsätzlichen Straftaten im Verkehr (aber bei kleiner, grober Fahrlässigkeit), max 25% statt 20% hinnehmbarer Einkommensverlust bei konkreter Verweisung, Ausscheiden aus Berufsleben: abstrakte Verweisung und Verlust der Prüfkriterien nach Fristablauf, Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen im Leistungsfall. Die Bayerische hat kaum Erfahrung bei BU und ist ein kleiner Versicherer, bei akztepablem Bruttobeitrag und Tarifwerk sollte das weniger wichtig sein. Persönlich finde ich nicht, dass wir uns hier im Detail verlieren, da man sich dem Versicherer im Regelfall über Jahrzehnte anvertraut.

Neben AL, Continentale, Bayerische schauen wir uns auch Condor an - diesmal wirklich die R+V : -)

 

Falls ein Leser noch Interesse hat die Fragen 3) und 4) zu KTG und Karenzzeit zu kommentieren, gerne : -). Es ist interessanterweise schwer nähere Informationen über online zu finden.

 

Danke nochmal für die obenstehenden Beiträge!

 

 

Gruß,

 

Kutchh

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Matthew Pryor

Mit Verlaub:Das klingt alles eher so,als wärest du bereits auf den Marketingsprechzug aufgesprungen.

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kutchh

Mit Verlaub:Das klingt alles eher so,als wärest du bereits auf den Marketingsprechzug aufgesprungen.

 

Was meinst du damit? Ich hab nur versucht die Thematik für mich (und ggf. andere Leser) zusammenzufassen. Und ich wollte mich für die Unterstützung bedanken.

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Matthew Pryor
Und ich wollte mich für die Unterstützung bedanken.

Das ehrt dich,da es nicht selbstverständlich ist.Dafür ein aufrichtiges Dankeschön thumbsup.gif!

Ich hab nur versucht die Thematik für mich (und ggf. andere Leser) zusammenzufassen.

Auch das lässt sich schwer kritisieren.Aber:Was genau nimmst du denn jetzt mit?Im Prinzip die (evtl. vorgefassten) Meinungen von Vermittlern oder interessierten Laien.Daraus leitest du dann schon Entscheidungen ab,was schade ist.Mir persönlich fehlt dann der individuelle Denk- und Lernprozess.Um das zu verdeutlichen:Ich behaupte mal frech,dass es für den Großteil der Vermittler durchaus K.O.-Kriterien gibt,die einen Tarif für die meisten Kunden ausschließen (aber auch hier gibt es Einschränkungen,denn die reale Welt außerhalb der WPF-Kuschelzone besteht nicht nur aus gut verdienenden "Sesselpupern").Darunter fallen aus meiner Sicht z.B.

  • Prognosezeiträume von 3 Jahren
  • die Möglichkeit,abstrakt zu verweisen (ob Erst- oder Nachprüfung sei jetzt mal dahingestellt)

um ein paar Bauspiele aus meiner Sicht zu schildern.Dann gibt es Punkte,wo die Meinungen doch stärker auseinandergehen,wie z.B.

  • verzichtet der Versicherer auf ein Anerkenntnis?
  • Verzicht auf § 163 VVG:gut/schlecht/egal?
  • und so weiter,und so fort....

Und da ist es für mein Dafürhalten einfach gut,wenn sich der Verbraucher (denn um den geht es letzten Endes) auch einfach mal hinsetzt und fragt:was bedeuten diese Punkte eigentlich genau?Brauche ich das wirklich?Und was kann das für Auswirkungen haben?a) für mich aber auch b)für das Versichertenkollektiv?

Ein (zugegebenermaßen überspitztes) Bespiel von mir:Möchte ich es wirklich,dass sich meine Mitversicherten gedankenlos und lattenstramm an das Steuer ihres Autos setzen können,ohne ihren Versicherungsschutz zu gefährden?Auch solche Gedankengänge sollte man(n) als Vermittler zulassen.Das wird m.M.n. aber torpediert,wenn gegenüber Laien "Mindestkriterien" aufgestellt werden.Dann muss auch die Frage erlaubt sein:Wer definiert die eigentlich mit welcher Berechtigung?

 

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zwo50

3) Zur Karenzzeit: Sofern im Tarif abschließbar würde ich eine Karenzzeit von ca. 1 Jahr wählen. Hintergrund ist neben dem Beitrag auch die aktuelle Rechtspraxis, dass der KT-Versicherer seine Leistungen erst bei Nachweis der BU einstellen darf und nicht z.B. ab einem rückwirkend bestimmten Beginn der BU.

Dadurch entgehe ich einem evtl. Risiko bei einem AU/BU Übergang den deutlich höheren KTG-Satz zurückzahlen zu müssen. Nebenbei wird der Beitrag etwas niedriger. (Da die Versicherungsdauer durch die Karenz sinkt würde ich das durch eine längere Laufzeit ausgleichen).

 

Ist dieser Gedankengang so verständlich bzw. seht ihr auch diesen Vorteil bei Abschluss einer Karenzzeit?

 

4) Es gibt (ab 2015 auch bei der Alten Leipziger) auch Tarife mit einer Leistung bei 6 Monate AU. Gibt es hier für GKV- oder PKV Versicherte unterschiedliche Vorteile? Das Krankengeld in der GKV ist ja auch etwas anders definiert als das Krankentagegeld in der PKV. Kann ein Einschluss der AU auch Nachteile haben, weil das z.B. das höher abgesicherte KG/KTG nicht greifen würde?

Zu deinen offenenen Fragen, mögen folgende links hilfreich sein:

 

http://www.frag-eine...---f232780.html

 

http://www.anwalt.de...eit_056877.html

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