Zum Inhalt springen
Holzmeier

Trackingdifferenzen von Aktien-ETFs auf Standardindizes

Empfohlene Beiträge

Holzmeier

Der Link fuehrt doch zu genau dem Dokument, dass du freundlicherweise bereits in den ETF-Nachrichten abgelegt hattest und um dessen Interpretation es hier ja gerade geht, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
postguru

Der Link fuehrt doch zu genau dem Dokument, dass du freundlicherweise bereits in den ETF-Nachrichten abgelegt hattest und um dessen Interpretation es hier ja gerade geht, oder?

 

Ja, ich wollte es nur noch einmal dokumentieren, wo es denn auch ohne Mail von iShares zu finden wäre. Da sind keine weitergehenden Informationen enthalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
zap-o-trade
· bearbeitet von zap-o-trade

Muss ich einen steuerhässlichen ETF (DBX0GJ) in der Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung auch angeben, wenn ich nur Verlust gemacht habe?

Die Frage bezieht sich sowohl auf einen bestehenden ETF, als auch auf einen Verkauf.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Neuanleger

Vielen Dank an alle, die hier in diesem Thread ganz hervorragende Infos bereitstellen - ich bin sehr beeindruckt und dankbar, denn durch die erstklassige Aufarbeitung der Steuerthematik bei einzelnen ETF erspare ich mir viel zukünftigen Ärger! Beide Daumen hoch!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holzmeier

herzlich willkommen im Forum ihr beiden!

 

Vielen Dank an alle, die hier in diesem Thread ganz hervorragende Infos bereitstellen - ich bin sehr beeindruckt und dankbar, denn durch die erstklassige Aufarbeitung der Steuerthematik bei einzelnen ETF erspare ich mir viel zukünftigen Ärger! Beide Daumen hoch!

vielen Dank. In der Tat ist es (nach meinem Verstaendnis) ein wesentlicher Sinn des Forums, eigene Vorarbeiten einzubringen und von solchen anderer profitieren zu koennen, damit nicht jeder alles selbst machen bzw. herausfinden muss.

 

 

Muss ich einen steuerhässlichen ETF (DBX0GJ)

bitte immer auch den Klarnamen (db-x MSCI EMU) angeben, niemand kennt die WKNs auswendig. Dies ist wohl ein ziemlich komplizierter Uebergangsfall, da dieser ETF bis 3.12.14 noch ein Thesaurierer auf den EuroStoxx 50 war. Bis 2013 war er steuerhaesslich, 2014 war er fuer Heiden gerade noch steuereinfach (genug Ausschuettung fuer die KESt, aber nicht mehr fuer die Kirchensteuer), ab 2015 sollte er steuereinfach sein.

 

 

in der Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung auch angeben, wenn ich nur Verlust gemacht habe?

Die Frage bezieht sich sowohl auf einen bestehenden ETF, als auch auf einen Verkauf.

ja. Realisierte Verluste beruecksichtigt bereits die Depotbank ueber den Verlusttopf. Zu versteuernde ausschuettungsgleiche Ertraege, denen keine adaequaten Ausschuettungen gegenueber stehen, aber nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
zap-o-trade

herzlich willkommen im Forum ihr beiden!

Danke, bin schon länger (passiv) hier. Man muss ja erst mal viel lesen!

 

 

... ab 2015 sollte er steuereinfach sein.

ja. Realisierte Verluste beruecksichtigt bereits die Depotbank ueber den Verlusttopf. Zu versteuernde ausschuettungsgleiche Ertraege, denen keine adaequaten Ausschuettungen gegenueber stehen, aber nicht.

 

Bedeutet steuereinfach nicht auch, dass es gegebenenfalls von meinem, bei der (Depot)Bank gestellten Sparerfreibetrag abgezogen wird und ich es somit nicht bei der Einkommenssteuererklärung angeben muss?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holzmeier

Bedeutet steuereinfach nicht auch, dass es gegebenenfalls von meinem, bei der (Depot)Bank gestellten Sparerfreibetrag abgezogen wird und ich es somit nicht bei der Einkommenssteuererklärung angeben muss?

das bedeutet steuereinfach (nach WPF-Notation) nicht "auch", sondern "genau dann, wenn"

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
zap-o-trade

Bedeutet steuereinfach nicht auch, dass es gegebenenfalls von meinem, bei der (Depot)Bank gestellten Sparerfreibetrag abgezogen wird und ich es somit nicht bei der Einkommenssteuererklärung angeben muss?

das bedeutet steuereinfach (nach WPF-Notation) nicht "auch", sondern "genau dann, wenn"

Ich interpretiere das als ja.

 

Dann bedeutet das genau dann, wenn ich über meinem bei ihnen gestellten Freistellungsbetrag liege, dass die Depotbank die Abgeltungssteuer ans Finanzamt abführt. Auch dann müsste ich nichts in der Einkommenssteuererklärung angeben, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holzmeier

Ich interpretiere das als ja.

da gibt es eigentlich nichts zu interpretieren: "Genau dann, wenn" beinhaltet eine "wenn, dann"-Kausalitaet in beide Aussagerichtungen ...

 

Dann bedeutet das genau dann, wenn ich über meinem bei ihnen gestellten Freistellungsbetrag liege, dass die Depotbank die Abgeltungssteuer ans Finanzamt abführt. Auch dann müsste ich nichts in der Einkommenssteuererklärung angeben, oder?

genau

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
loona
· bearbeitet von loona

Bin gerade etwas irritiert, was den Lyxor MSCI EM (FR0010429068) betrifft - liest sich nicht wirklich schön...

 

Ausschüttungsgleiche Erträge ;(((

 

Bin am Überlegen, ob ich tausche.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holzmeier

In der Tat ist der Lyxor Emerging Markets (thesaurierend, swap, FR0010429068) 2015 erstmals steuerhaesslich.

Auch wenn der gleich konstruierte Lyxor EM Latin Amerca (FR0010410266), dessen Geschaeftsjahr ebenfalls am 31.7. endet, steuereinfach geblieben ist hat sich Lyxor damit einen Platz in der unruehmlichen Liste der "unsicheren Kantonisten" gesichert.

 

Bei iShares gab es zum Geschaeftsjahresende 31.7. bei den Standardindizes nur physisch replizierende Thesaurierer, sodass deren Versprechen zukuenftig steuereinfach auszuschuetten noch nicht ueberprueft werden konnte. Die erste diesbezuegliche Moeglichkeit ergibt sich Ende Februar 2016.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kaiz89

Hallo allerseits:) lese hier hier auch passiv mit. Wie verhält es sich denn mit den ausländischen Quellensteuern bei ausländischen Ausschüttern, wenn ich den Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft habe? Werden die trotzdem abgezogen und ich muss mir diese zurückholen? Oder wird bis zu dem Punkt des Überschreiten des Freibetrags auch bei ausländischen Ausschüttern überhaupt nichts abgezogen? Und wenn jetzt eine ausl. Quellensteuer von bspw. 30% einbehalten wurde, dann müsste ich ja mehr als die 25% eingezogenen Kapitalertragssteuern vom Staat zurückbekommen, um nicht viel mehr zu bezahlen als die 25% die ich müsste... oder habe ich das falsch verstanden?

Und noch eine andere Frage: Ich habe vor mir einen msci world und einen msci em zu kaufen. Ich würde dabei auf den UBS-ETF SICAV - MSCI Emerging Markets UCITS ETF (USD) A-dis (WKN

UB42AA) und den

CFS - db x-trackers MSCI World Index UCITS ETF (DR) 1D (WKN

A1XEY2) setzen. Der von UBS ist ja laut der Tabelle steuereinfach. Der DBX-Trackers sollte ja eigentlich auch steureinfach sein, da er ein Ausschütter ist, oder sollte ich da lieber noch ein bisschen warten bis dazu Erfahrungswerte vorhanden sind?

 

 

 

 

Entschuldigt falls die Fragen dämlich sind, ich bin Anfänger:) Viele Grüße

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holzmeier

Willkommen im Forum!

 

Wie verhält es sich denn mit den ausländischen Quellensteuern bei ausländischen Ausschüttern, wenn ich den Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft habe? Werden die trotzdem abgezogen und ich muss mir diese zurückholen? Oder wird bis zu dem Punkt des Überschreiten des Freibetrags auch bei ausländischen Ausschüttern überhaupt nichts abgezogen? Und wenn jetzt eine ausl. Quellensteuer von bspw. 30% einbehalten wurde, dann müsste ich ja mehr als die 25% eingezogenen Kapitalertragssteuern vom Staat zurückbekommen, um nicht viel mehr zu bezahlen als die 25% die ich müsste... oder habe ich das falsch verstanden?

abhaengig von den Sitzlaendern der Aktiengesellschaft und der Kapitalanlagegesellschaft kann man fuer Teile der im Ausland abgezogenen Quellensteuern in DE eine Steuergutschrift erhalten. Selbst kann und braucht man diesbezueglich nicht aktiv werden, dass macht die Kapitalanlagegesellschaft. Wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschoepft ist oder ein Verlustvortrag besteht, bezahlt man aber eh keine Kapitalertragssteuern, und eine zusaetzliche Steuergutschrift nutzt dann leider nichts. Aehnlich wie der Freibetrag koennen anrechenbare Quellensteuern meines Wissens auch nicht ins Folgejahr uebertragen werden.

 

 

Und noch eine andere Frage: Ich habe vor mir einen msci world zu kaufen. Ich würde dabei auf den CFS - db x-trackers MSCI World Index UCITS ETF (DR) 1D (WKN A1XEY2) setzen. Der sollte ja eigentlich auch steureinfach sein, da er ein Ausschütter ist, oder sollte ich da lieber noch ein bisschen warten bis dazu Erfahrungswerte vorhanden sind?

mir wuerde das ziemlich eindeutige Versprechen von dbx, ausschuettende ETFs zukuenftig steuereinfach zu gestalten, wahrscheinlich reichen. Tyr wuerde dir vermutlich zum abwarten raten, siehe Diskussion hier.

Entscheiden musst dann du.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kaiz89

Vielen Dank. Ich habe mich gerade mal auf der Seite des BZSt informiert. Es ist wohl so, dass Quellensteuern bis zu 15% automatisch verrechnet werden. Dh. Wenn im Ausland die Steuer 15% ist, zieht der Fiskus weitere 10% ab um die 25% voll zu machen. liegt die Quellensteuer aber bei 25%, liegt man 10% über dem Anrechenbaren Betrag, es werden dann in Deutschland auch hier weitere 10% abgezogen. In dem Fall muss man sich die zu viel gezahlten 10% aktiv zurückerstatten lassen.

 

Nun habe ich aber auf der BZSt Seite gesehen, dass in Irland und Luxemburg, in dem die beiden ETFs ihr Domizil haben, überhaupt keine Quellensteuer für EU Bürger von Dividenden einbehalten wird. Heißt das jetzt ich wäre fein raus und die ETFs verhalten sich für mich supereinfach wie ein deutscher Ausschütter? Dh. Dividenden werden einfach automatisch mit Kapitalertragssteuer belastet und wenn ich irgendwann Anteile verkaufen will, Mus ich auf die Gewinne nochmal 25% zahlen und fertig?:)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holzmeier

Die Anrechnung auslaendischer Quellensteuern ist aeussert undurchsichtig, da hier meist Dutzende internationale Doppelbesteuerungsabkommen einfliessen.

 

Wichtig ist: Wenn ein ETF steuereinfach ist, kannst und brauchst du als Privatanleger nichts machen. Die (deutsche) Depotbank erledigt alles fuer dich, sowohl die Quellensteueranrechnungen als auch die Versteuerung in Deutschland.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
meyer7

Vielen Dank an Holzmeier für diese unglaublich detaillierte und geniale Ausarbeitung. Sie wird mir viel Arbeit ersparen und hat mir ein ganz neues Bild der Möglichkeiten aufgezeigt. Zudem ist mir nun die TD auch erstmals verständlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
troi65

Vielen Dank an Holzmeier für diese unglaublich detaillierte und geniale Ausarbeitung. Sie wird mir viel Arbeit ersparen und hat mir ein ganz neues Bild der Möglichkeiten aufgezeigt. Zudem ist mir nun die TD auch erstmals verständlich.

:thumbsup: Unter der Bedingung , dass der Farb(laser)drucker funktioniert :D, ist der Haupthread von Holzmeier unschlagbar .

Nicht umsonst steht sein Fred unter Ziff. 3 der TOP-Ten-Threads im Subforum Fondsdepot.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IndexP
· bearbeitet von IndexP

Bin gerade etwas irritiert, was den Lyxor MSCI EM (FR0010429068) betrifft - liest sich nicht wirklich schön...

 

Ausschüttungsgleiche Erträge ;(((

 

Bin am Überlegen, ob ich tausche.

 

Habe den Lyxor MSCI EM auch in meinem Depot - sogar (teilweise) als Altbestand.

Wenn ich den Fonds jetzt, also Mitte Dezember, verkaufe - wird der dann von der Bank korrekt versteuert? (Im Falle des Altbstandes dürfte ja dann sogar nur die kürzliche Thesaurierung versteuert werden...)

Oder muß man da noch warten?

 

Zum ersten Mal im Bundesanzeiger gesucht - dort stehen die ausschüttungsgleichen Erträge mit Datum 02.11.2015 oder 27.11.2015 (blick da nicht ganz durch) drin.

Also wohl alles paletti zum Verkauf...

Ist die Info dann auch schon bei den Banken?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263

Ich hoffe, Du hast den Bestand voneinander getrennt.

Das mit dem Verkauf des Altbestandes solltest Du dir gut überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, diesen weiterlaufen zu laufen, trotz aktueller Thesaurierung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Leonhard_E

Kann es sein, dass der iShares MSCI North America DE000A0J2060 eigentlich steuereinfach ist?

 

Ganz vorne steht:

 

steuereinfach ausschüttend := Die Thesaurierung erfolgt ggf. mit ausschüttungsgleichen Erträgen, die aber aus steuerlich zeitgleichen Ausschüttungen neutralisiert werden können. Dann werden die KESt - Abzüge auf die ausschüttungsgleichen und die ausgeschütteten Erträge abschließend durch eine deutsche Depotbank vorgenommen. Dies gilt für teilthesaurierende ETFs, sofern im Bundesanzeiger bei der Thesaurierung zum Geschäftsjahresende die Ausschüttung mindestens 40% der ausschüttungsleichen Erträge umfasst. Die ETFs in dieser Kategorie haben ein ausländisches Domizil und können physisch replizierend (z.B. HSBC, UBS) oder swappend sein (Lyxor).

 

Laut den Angaben im Bundesanzeiger sollte das doch passen. (Auch inklusive dem Teil der Thesaurierung), da die Ausschüttung hoch genug ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
otto03

Kann es sein, dass der iShares MSCI North America DE000A0J2060 eigentlich steuereinfach ist?

 

Ganz vorne steht:

 

steuereinfach ausschüttend := Die Thesaurierung erfolgt ggf. mit ausschüttungsgleichen Erträgen, die aber aus steuerlich zeitgleichen Ausschüttungen neutralisiert werden können. Dann werden die KESt - Abzüge auf die ausschüttungsgleichen und die ausgeschütteten Erträge abschließend durch eine deutsche Depotbank vorgenommen. Dies gilt für teilthesaurierende ETFs, sofern im Bundesanzeiger bei der Thesaurierung zum Geschäftsjahresende die Ausschüttung mindestens 40% der ausschüttungsleichen Erträge umfasst. Die ETFs in dieser Kategorie haben ein ausländisches Domizil und können physisch replizierend (z.B. HSBC, UBS) oder swappend sein (Lyxor).

 

Laut den Angaben im Bundesanzeiger sollte das doch passen. (Auch inklusive dem Teil der Thesaurierung), da die Ausschüttung hoch genug ist.

 

Vielleicht solltest du noch wenig üben - Bundesanzeiger lesen

 

post-8434-0-91165500-1450372668_thumb.png

 

Von welcher Ausschüttung sollen hier Steuern abgeführt werden?

 

PS Ishares hat angekündigt sein Verfahren so umzustellen, daß keine ausschüttungsgleichen Erträge ohne Ausschüttung mehr anfallen - wir müssen abwarten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Leonhard_E

 

 

Vielleicht solltest du noch wenig üben - Bundesanzeiger lesen

 

Von welcher Ausschüttung sollen hier Steuern abgeführt werden?

 

PS Ishares hat angekündigt sein Verfahren so umzustellen, daß keine ausschüttungsgleichen Erträge ohne Ausschüttung mehr anfallen - wir müssen abwarten.

 

 

Danke für den Hinweis, dass iShares hier etwas in Planung hat!

 

Nur wenige Zentimeter über der von dir erwähnten Angabe steht

 

post-29762-0-97906100-1450380634_thumb.png

 

Das war der Grund für meine Frage. Beide Angaben scheinen in einem gewissen Zusammenhang zu stehen und beziehen sich auf eine ISIN.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
postguru

Dies ist eine Zwischenausschüttung während des Geschäftsjahres. Am Ende des GJ wurde thesauriert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
frey
· bearbeitet von frey

Hallo und frohes neues Jahr,

danke für den tollen Thread, insbesondere an Holzmeier.

Ich bin noch neu in dem Gebiet und habe eine Frage zum AMUNDI ETF MSCI EM ASIA UCITS ETF - EUR (ISIN FR0011020965). Bzw. könnte das auch ein guter Hinweis sein, wenn die Tabellen aktualisiert werden.

 

Der ist ja laut Tabelle 6 im OP sehr günstig und steuereinfach. Ich wollte das selbst nochmal für mich selbst nachprüfen auf dem bundesanzeiger.

Im Abschnitt Thesaurierung 31.03.2015 zum §5 b) standen 0,00000€ ausschüttungsgleiche Beträge, was erstmal gut ist.

 

Wenn ich aber richtig lese ändert sich das ab dem 1.4.2015:

 

ZjmsLP6.png

Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?genericsearch_param.fulltext=FR0011020965&%28page.navid%3Dto_quicksearchlist%29=Suchen (Bekanntmachung vom 31.07.2015)

 

Lese ich das richtig, dass der ETF ab jetzt schon steuerhässlich ist?

 

Danke und guten Rutsch euch allen!

frey

 

 

Edit: Quelle angepasst

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...