Die KAGs haben nach dem Ende des Geschaeftsjahres 4 Monate Zeit, um den Bericht des letzten Geschaeftsjahres vorzulegen, erst danach kann auch der Betrag eventueller Ausschuettungen bestimmt werden. Obwohl diese Ausschuettungen dann ggf. erst im Folgejahr erfolgen, werden sie steuerlich als dem abgelaufenen Geschaeftsjahr zugehoerig angesehen und eventuelle ausschuettungsgleiche Ertraege des abgelaufenen Geschaeftsjahres koennen mit der im folgenden Geschaeftsjahr erfolgenden Ausschuettung autom