Geparda März 6, 2006 Ist vielleicht ein dummer Gedanke, aber vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Ist es möglich, dass unter Einbeziehung von thesaurierenden Fonds, die länger als ein Jahr im Depot gehalten werden der Fiskus völlig leer ausgeht, wenn es um Gewinne aus Vermögen geht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber März 6, 2006 Nein. Auch auf die Dividenden und Zinserträge eines thesaurierenden Fonds müssen Kapitalertragssteuer bezahlt werden. Bei inländischer Verwahrung wird sogar jenseits eines Freistellungsauftrages automatisch Zinsabschlagsteuer abgeführt. Bei ausländischer Verwahrung obliegt es dem Fondsinhaber diese wahrheitgemäß in der Einkommensteuererklärung anzugeben (Bescheinigung verschickt die Fondsgesellschaft). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag