tommygun März 6, 2006 Hallo zusammen meines Wissens nach ist der Steuersatz der Spekulationssteuer gleich hoch der Einkommenssteuer. bin ich demnach Student und habe kein eigenes Einkommen wie hoch ist dann hier der Satz??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
et3rn1ty März 6, 2006 Hallo tommygun und willkommen im Forum. Das Thema Spekulationssteuern wurde schon zu hauf hier im Forum besprochen. Ich gebe dir mal ein paar Links, wo du evtl. deine Antwort finden kannst. https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=3635 https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=3092 https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=4249 Grüße, et3rn1ty. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 März 6, 2006 Hallo Tommy, so ganz ohne Infos kann man Dir kaum helfen. Wenn die Veräußerungsgewinnne als Lediger Dein einziges Einkommen im Jahr 2005 oder 2006 darstellen, kann Dir vielleicht diese Formel weiterhelfen: § 32a Einkommensteuertarif (1) <1>Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. <2>Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag): 0; 2. von 7.665 Euro bis 12.739 Euro: (793,10 x y + 1.600) x y; 3. von 12.740 Euro bis 52.151 Euro: (265,78 x z + 2.405) x z + 1.016; 4. von 52.152 Euro an: 0,45 x x - 8.845. <3>"y" ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <4>"z" ist ein Zehntausendstel des 12.739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <5>"x" ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. <6>Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden. Quelle: Link auf http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_....html__nnn=true http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber März 6, 2006 Hallo zusammen meines Wissens nach ist der Steuersatz der Spekulationssteuer gleich hoch der Einkommenssteuer. bin ich demnach Student und habe kein eigenes Einkommen wie hoch ist dann hier der Satz??? Um's nur nochmal ganz kurz zusammenzufassen: es gibt keine getrennte Steuer für Spekulationsgewinne, Lohneinkünfte oder andere Einkuftsarten von Privatpersonen. Am Ende eines Jahres werden im Grundprinzip immer alle Einkünfte einer Person zusammengezählt und zusammen nach Steuertabelle besteuert (ein Teil bleibt steuerfrei als Grundbedarf und was darüber hinausgeht wird mit wachsendem Steuersatz besteuert). Was man gemeinhin als "Lohnsteuer" bezeichnet ist lediglich den Vorabschlag, den das Finanzamt bereits auf Lohneinkünfte beim Arbeitgeber erhebt, damit es nicht erst bis zur nächsten abgegebenen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers darauf warten muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tommygun März 7, 2006 Nun ja ich bin Student und habe einen 400 Job. Bekomme zudem noch "Taschengeld" (350). Ich habe mich eben nur gefragt, ob ich dann Gewinne nur mit dem Mindeststeuersatz versteuern muss. Und nehmen wir an ich mache so hohe Gewinne durch Spekulationen, dass jeden Monat ein paar Tausend rausspringen würden. Komm ich dann in eine höhere Steuerklasse? Der logik nach müsste dem ja schon so sein, aber ist dem auch so? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber März 7, 2006 Wenn du deinen Job 12 Monate lang machst, hast du ein Lohneinkommen von 4800 Euro. Bis zu deinem Grundfreibetrag fehlen dir also noch 2864 Euro, die du verdienen kannst ohne Steuern bezahlen zu müssen (Dein Taschengeld zählt nicht als Einkommen, da es aus dem Einkommen deiner Eltern kommt für das diese bereits Steuern bezahlt haben). D.h. aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens könntest du im selben Jahr noch 5728 Euro Spekulationsgewinne aus Aktien (oder 2864 Euro aus Geschäften mit anderen Wertpapieren) hinzuverdienen bevor du auch nur einen Cent Steuern zahlen müsstest (mal Werbekostenpauschalen und sonstige Freibeträge außer Acht gelassen). Was die Steuerklasse anbelangt: diese ist für dich unerheblich. Erstens bist du als Unverheirateter immer Steuerklasse I und zweitens sind Steuerklassen nur relevant für den Lohnsteuereinbehalt durch den Arbeitgeber. Auf deine endgültige Einkommensteuer haben sie keinerlei Einfluss (da gibt es nur "einzeln" oder "gemeinsam veranlagt" bei Ehepartnern). Dir werden vom Broker auf deine Gewinne auch keine Spekulationssteuern einbehalten. D.h. Gewinne aus Verkäufen werden dir erstmal zu 100% ausbezahlt, die du auch gleich wieder reinvestieren darfst - aber es entsteht ggf. daraus eine Steuerschuld und spätestens Ende Mai des nächsten Jahres, wenn du deine Einkommensteuererklärung abzugeben hast, verlangt das Finanzamt von dir ihm diese zu überweisen. Außerdem: lass mal die Pferde im Stall! Dass du "jeden" Monat "ein paar Tausend" Euro durch Spekulationen verdienst ist eher unwahrscheinlich. Auch du wirst noch früh genug lernen, dass die Börse keine Einbahnstraße ist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gordan Gekko März 7, 2006 Kann mich Sperber nur anschließen. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tommygun März 7, 2006 Ja da hast du schon recht! Unrealistisch! Aber nicht unmöglich B) Danke für die ausführlichen Antworten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag