Zum Inhalt springen
nashorn

Steueroptimierung Abfindung/Rentenversicherung

Empfohlene Beiträge

nashorn

Hallo zusammen!

 

Nachdem ich hier schon so einiges mit Interesse gelesen habe, will ich heute mal ein Problem zur Diskussion stellen.

 

Ich habe Ende September vergangenen Jahres meinen Arbeitsplatz aufgegeben und beziehe seit Januar 2014 vorzeitig Rente aus der Deutschen Rentenversicherung, also mit Abschlag. Im Januar 2014 habe ich eine Abfindung in Höhe von 45.000 EUR brutto erhalten. Nach Auskunft meines Steuerberaters kommt für die Versteuerung der Abfindung die Fünftelregelung zur Anwendung. Da durch die Fünftelregelung der Betrag, nach dem der Steuersatz bestimmt wird, relativ niedrig ist, bestünde die Möglichkeit, durch weitere absetzbare Ausgaben in Höhe von 20.000 EUR die Steuerbelastung für 2014 komplett auf 0 EUR herabzusetzen. Ohne weitere absetzbare Ausgaben entstünde eine Steuerbelastung in Höhe von ca. 14.000 EUR. Bei absetzbaren Ausgaben von 15.000 EUR bliebe eine Steuerbelastung von ca. 650 EUR.

 

Da ich 100 - 200 EUR mehr Rente durchaus gebrauchen könnte, habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung einen "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" gestellt. Leider habe ich dazu trotz mehrmaliger telefonischer Nachfrage noch keine Antwort erhalten, aber es wird ja langsam Zeit ...

 

Meine Fragen an das Forum:

 

- Ist das eine sinnvolle Idee?

 

- Wie bringt man die Rentenversicherung zum Handeln?

 

- Gibt es genauso gute oder bessere Alternativen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle
· bearbeitet von Kolle

Willkommen im Forum !

 

Die Idee, durch steuerlich abziehbare Ausgaben die Einkommensteuer zu reduzieren bevor die Abfindung mit der Fünftelregelung "obendrauf gesetzt" wird, ist gut und funktioniert. Als zusammen veranlagter Verheirateter kann man auf diese Weise eine Abfindung bis zu fast 90 T€ steuerfrei kassieren, wenn das zu versteuernde Einkommen vor Fünftelregelung auf Null gedrückt wird. Eine Zahlung an die GRV kommt dafür in Betracht und ist auch günstig für die Rente selbst. Im Detail muss man das durchrechnen, bei 45 T€ muss man nicht komplett auf Null gehen ( wenn man verheirat ist ).

 

Alternativen sind Abschreibungen in dem Jahr der Fünftelregelung. Als "Nurrentner" hat man aber normalerweise nichts zum Abschreiben. Möglichkeiten hat man z.B. bei Errichten einer PV-Anlage ( Investitionsabzugsbetrag, Sonder-Afa oder/und USt-Verschiebung über Jahresgrenzen hinweg ). Vielleicht fällt unseren Wertpapierexperten was ein wie man Verluste genau auf dieses Jahr verschieben kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Ende Sep letzten Jahres hätte es elegante Möglichkeiten zur Steuerverschiebung gegeben, nun nach Renteneintritt sehe ich nicht wirklich weitere Möglichkeiten, es sei denn zumindest bei zusammenveranlagten Ehepartnern, wenn die Frau noch nicht in Rente ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle

Wenn das Einkommen nur aus der Rente besteht, kann man fast nichts machen. Bei Jahresrente x 0,7 - KK-Beiträge + Abfindung/5 ist man dann kaum höher als der Grundfreibetrag.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
nashorn

Erstmal vielen Dank für Eure Mühe - aber ehrlich gesagt bin ich mir nicht ganz sicher, was ich mit Euren Antworten anfangen soll!?

 

Die genannten Zahlen, wieviel Ausgaben ich für die jeweilige Steuerlast bräuchte, stammen von meinem Steuerberater - stimmt daran irgendetwas nicht? Alles weitere Einkommen und "normale" absetzbare Ausgaben sind darin bereits berücksichtigt - und 15.000 EUR Ausgaben für ca. 13.350 EUR geringere Steuerlast klingen mir doch schon nach einer erheblichen Steuerersparnis?! Übersehe ich da etwas?

 

Meine Fragen zielten eigentlich mehr auf die Verwendungsmöglichkeiten ab als auf die Möglichkeiten zur Steuerersparnis an sich, da war ich davon ausgegangen, dass die Auskunft meines Steuerberaters schon stimmen wird.

 

Irgendwelche verrechenbaren Verluste aus der Vergangenheit habe ich nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Siehe oben, nach Rentenbeginn = zu spät.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
nashorn
Siehe oben, nach Rentenbeginn = zu spät.

 

Das heisst, die Auskunft des Steuerberaters ist falsch?

 

Warum hat der Rentenbeginn einen Einfluss darauf, ob ich steuerlich absetzbare Ausgaben generieren kann?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Ich habe nie gesagt, dass die Auskunft des Steuerberaters falsch ist.

 

Du hast gefragt, ob es Alternativen zur Nachzahlung in der GRV gibt. Alternativen gibt es, aber nicht mehr nach Rentenbeginn, vorbehaltlich Eingangs genannter Einschränkung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
nashorn
Ich habe nie gesagt, dass die Auskunft des Steuerberaters falsch ist.

 

Du hast gefragt, ob es Alternativen zur Nachzahlung in der GRV gibt. Alternativen gibt es, aber nicht mehr nach Rentenbeginn, vorbehaltlich Eingangs genannter Einschränkung.

 

Achso, dann hatte ich das wohl falsch verstanden.

 

Mein Steuerberater hatte außer der GRV auch noch Rürup-Produkte als Möglichkeit erwähnt. Kann man die nach Rentenbeginn nicht mehr abschließen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle

Die genannten Zahlen, wieviel Ausgaben ich für die jeweilige Steuerlast bräuchte, stammen von meinem Steuerberater - stimmt daran irgendetwas nicht? Alles weitere Einkommen und "normale" absetzbare Ausgaben sind darin bereits berücksichtigt - und 15.000 EUR Ausgaben für ca. 13.350 EUR geringere Steuerlast klingen mir doch schon nach einer erheblichen Steuerersparnis?! Übersehe ich da etwas?

 

Wir kennen deine Gesamtsituation nicht. Wenn das dein Steuerberater so berechnet und bestätigt hat, wird es schon so sein, er haftet ja für seine Beratung. Bei der Fünftelregelung hatte ich Beispiele mit über 100 % Steuerprogression gerechnet.

 

Wenn du die eine zusätzliche Rentenhöhe durch 1650 € Ausgaben erzielen kannst, ist das eine Superrendite !

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Richtig ... Rürup kannst du nach (Alters-)Rentenbeginn im Prinzip (Details fehlen in den Angaben) nicht mehr abschließen. Aber selbst mit Riester hätte man noch Geld wegdrücken können, ohne einer Verrentung ausgeliefert zu sein ... Kleinstbetragsrente. Usw. usf ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle

Mit Rürup kenne ich mich nicht aus, aber mit der Fünftelregelung hatten wir in einem anderen Forum schon einige Diskussionen, z.B. hier: Photovoltaikforum

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Ggf. auch noch nicht verstanden: MIR wäre bei der fiktiven Förderkonstellation 15 zu 13 auch ein Aufstocken der GRV als Mittel recht. Nur Alternativen sehe ich eben NACH Rentenbeginn nimmer ... :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle

Nur Alternativen sehe ich eben NACH Rentenbeginn nimmer ... :-

 

Eine Photovoltaikanlage geht z.B. auch noch nach Rentenbeginn. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Oben steht nur nirgendwo ob er nen eigenes Dach hat oder an eins ran kommt ... :P

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle

Oben steht nur nirgendwo ob er nen eigenes Dach hat oder an eins ran kommt ... :P

 

Aber vielleicht lesen später noch andere den Thread. ;) Von meinen 4000 m² belegten Dachflächen sind nur 70 m² auf dem eigenen Haus.

 

Da kann man alles nutzen vom Investionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und USt-Verschiebung ins nächste Jahr. Ich hatte schon die letzten Arbeitsjahre kaum Steuern bezahlt.

 

Okay, die Zeit reicht eh nicht mehr wenn man erst jetzt im Dezember damit anfängt. Und die Anlagen selbst sind ja renditemäßig auch nicht mehr das was sie früher mal waren. Die Steuermodelle gehen auch mit gebrauchten Altanlagen, aber die sind jetzt viel zu teuer geworden seit so viele Steuerberater ihre Klienten darauf hetzen.:lol:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Das Modell ist schon eine der interessantesten Möglichkeiten. Aber genau wie bei anderen Geldanlagen, Konzept und Produkt sind zwei Paar Schuhe. An der Projektierung, dem Verkauf der Module, dem bürokratischen Aufwand, der pauschalen Vergütung für den Steuerberater ... viele verdienen an vielen Ecken und Enden mit.

 

Soweit ich dich in Erinnerung habe, steckst du auch noch einiges an Kraft und Zeit in deine "Solarparks". Ob das jeder kann und will?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
nashorn
Richtig ... Rürup kannst du nach (Alters-)Rentenbeginn im Prinzip (Details fehlen in den Angaben) nicht mehr abschließen. Aber selbst mit Riester hätte man noch Geld wegdrücken können, ohne einer Verrentung ausgeliefert zu sein ... Kleinstbetragsrente. Usw. usf ...

 

Was für Angaben bräuchtest Du denn noch? Es tut mir leid, wenn etwas wesentliches fehlt, aber der Leitfaden zur Themeneröffnung passt ja auch nicht wirklich zu meiner Situation (ich plane ja nicht für eine in ferner Zukunft liegende Altersversorgung oder so ...), daher habe ich einfach mal geschrieben, was mir relevant zu sein schien.

 

Verheiratet bin ich nicht, Ansätze, die darauf aufbauen, kommen also leider nicht in Frage.

 

Ggf. auch noch nicht verstanden: MIR wäre bei der fiktiven Förderkonstellation 15 zu 13 auch ein Aufstocken der GRV als Mittel recht. Nur Alternativen sehe ich eben NACH Rentenbeginn nimmer ...

 

Ja, mir ist ein Aufstocken der GRV eigentlich auch nicht unrecht und das war ursprünglich mein Plan - aber wie geschrieben kommen die nicht in die Pötte, weshalb ich nun angefangen habe, mich nach Alternativen umzugucken.

 

Und ja, eine Photovoltaikanlage ist eine nette Idee, aber kommt für mich auch eher nicht in Frage, nicht nur weil die Zeit dazu auch ein wenig knapp wird ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Dein Alter fehlt noch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
nashorn
Dein Alter fehlt noch.

 

Ich bin jetzt 64.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Nun, dann korrigiere ich, Rürup ginge theoretisch noch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
nashorn
Nun, dann korrigiere ich, Rürup ginge theoretisch noch.

 

Irgendwelche Tips, wie man eine gute Versicherung für diesen Anwendungsfall findet? Möglicherweise sogar konkrete Empfehlungen, welche Produkte man sich angucken sollte?

 

Fast alles, was ich zu Rürup-Produkten bisher ausgegraben habe, dreht sich um so Dinge wie die Flexibilität in der Ansparphase und welche Risiken sich durch Änderungen bis zur Verrentung ergeben und so ... das sollte für mich ja alles keine Rolle spielen!?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Einziges praktisches Problem hinsichtlich der Gesellschaft ist die minimum Rentengarantie. Meist mind. 50 Euro, Ausnahme Europa mit 30 Euro. Funzt aber bei 15k theoretisch beides, Kostenfrage. Würde mir die Europa mal anschauen. Die Investition selbst wird sich aber eher nicht unter 18 Jahren Rentenlaufzeit rechnen (Schätzung) und du kannst nicht 100 % steuerlich geltend machen ...

 

GRV weiss ich nicht mit Sicherheit. War immer der Meinung Nachzahlungen bei Renteneintritt gehen nur mit anerkannter Kindererziehungszeit, bin mir aber nicht sicher.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Da ich 100 - 200 EUR mehr Rente durchaus gebrauchen könnte, habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung einen "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" gestellt. Leider habe ich dazu trotz mehrmaliger telefonischer Nachfrage noch keine Antwort erhalten, aber es wird ja langsam Zeit ...

Hast Du mal versucht bei einem der zahlreichen Rentenberater der Rentenversicherung einen Termin zu bekommen? Ich würden denen an Deiner Stelle die Tür einrennen, um zumindest einen Anhaltspunkt zu bekommen, wie man so eine Nachzahlung bewerkstelligt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
nashorn
Hast Du mal versucht bei einem der zahlreichen Rentenberater der Rentenversicherung einen Termin zu bekommen? Ich würden denen an Deiner Stelle die Tür einrennen, um zumindest einen Anhaltspunkt zu bekommen, wie man so eine Nachzahlung bewerkstelligt.

 

Ja, auf dessen Empfehlung habe ich mir ja das Antragsformular (s.o.) zukommen lassen und ausgefüllt an die Rentenversicherung zurückgeschickt, aber sie antworten einfach nicht ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...