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Max444

Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien

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Max444

Hallo zusammen,

also ich habe verstanden, dass eine AG ihr EK durch die Ausgabe neuer Aktien erhöhen kann.

Was ich mich allerdings die ganze Zeit frage und auch keine Antwort im Internet finden konnte: Wo kommen die neuen Aktien her?

 

Folgende Werte sollen als Beispiel dienen:

 

Grundkapital : 50.000 €

Nennwert: 1€

Anzahl Aktien: 50.000

 

Das Unternehmen kann doch jetzt nicht einfach um 50.000 Aktien auf 100.000 Aktien aufstocken, oder doch?

 

 

Danke schon mal, wenn mir das jemand erklären kann ;)

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Ramstein

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Sisyphos

Das Unternehmen kann doch jetzt nicht einfach um 50.000 Aktien auf 100.000 Aktien aufstocken, oder doch?

 

Doch kann es, sofern ein entsprechener Beschluß der Hauptversammlung (auch als Vorratsbeschluß) vorliegt.

 

Im konkreten Fall könnte das Unternehmen, 50000 neue Aktien zum Nennwert von 1EUR ausgeben. Danach läge also folgende Situation vor:

 

Grundkapital : 100.000 €

Nennwert: 1€

Anzahl Aktien: 100.000

 

In der Regel wird das Unternehmen die neuen Aktien aber nicht zum Nennwert verkaufen, sondern zu einem deutlich höheren Wert (bei einem börsennotierten Unternehmen meist knapp unter dem Börsenkurs). Einen Verkauf unter Nennwert verbietet das Aktiengesetz. Dadurch fließt dem Unternehmen dann deutlich mehr Kapital für Investitionen zu als es die simple Erhöhung des Eigenkapitals erwarten läßt. Und genau das ist meist auch der Zweck einer Kapitalerhöhung - neue Investitionsmittel für das Unternehmen zu erlangen. Damit das Stimmrecht der Altaktionäre und damit die "Machtverteilung" im Unternehmen nicht durch die Kapitalerhöhung verwässert wird, haben die Altaktionäre das Recht die neuen Aktien bevorzugt zu erwerben (Bezugsrecht). Das kann durch HV-Beschluß aber ausgeschlossen werden.

 

Daneben kann das Unternehmen aber auch das Eihenkapital erhöhen, indem Rücklagen in Eigenkapital umgewandelt werden. Es findet dann nur ein Tausch von Positionen auf der Passivseite der Bilanz statt. Die Altaktionäre erhalten in diesem Fall sogenannte "Gratisaktien". Dadurch werden naürlich keine neuen Mittel für das Unternehmen gewonnen, aber die Aktie des Unternehmens wird "optisch" billiger.

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Max444
· bearbeitet von Max444

Ja wie gesagt ich habe schon viel gegoogelt whistling.gif

Es ist immer nur die Rede von der Ausgabe neuer Aktien. Wie das mit der Verrechnung in der Bilanz geschieht weiß ich auch, mich interessiert eben wo die neuen Aktien herkommen.

 

Kann jedes Unternehmen einfach so beschließen neue Aktien auszugeben, die es vorher noch gar nicht gab?

 

EDIT

 

Ah jetzt wurde schon schneller gepostet, als ich antworten konnte ;D

 

Was ich mich allerdings noch frage, wenn das Unternehmen zu Beginn 50.000 Aktien hat und dann im Laufe der Zeit weitere 100.000 ausgibt und verkauft, dann ist es doch nicht garantiert, dass das Unternehmen über 50% der Aktien behält. Sehe ich das richtig oder habe ich da einen Denkfehler?

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Sisyphos

..., mich interessiert eben wo die neuen Aktien herkommen.

 

Kann jedes Unternehmen einfach so beschließen neue Aktien auszugeben, die es vorher noch gar nicht gab?

 

Was ich mich allerdings noch frage, wenn das Unternehmen zu Beginn 50.000 Aktien hat und dann im Laufe der Zeit weitere 100.000 ausgibt und verkauft, dann ist es doch nicht garantiert, dass das Unternehmen über 50% der Aktien behält. Sehe ich das richtig oder habe ich da einen Denkfehler?

 

Das primäre ist doch das Unternehmen und seine Bilanz. Die Anzahl der Aktien gibt nur an, in wieviele Anteile das Unternehmen "aufgeteilt" wird, wie hoch also der minimale Anteil eines Unternehmenseigentümers, des Aktionärs, sein kann. Das ist im Prinzip (jedenfalls im Rahmen des Grenzen des Aktiengesetzes) beliebig und kann von den Eigentümern, also den Aktionären, frei bestimmt werden.

 

Entsprechend beschließt auch nicht formal das Unternehmen eine Kapitalerhöhung durchzuführen, sondern dessen Eigentümer müssen auf einer Hauptversammlung diesen Beschluß ggf. auch als Vorratsbeschluß fassen. Der Vorstand kann dann später im Rahmen des HV-Beschlusses über die genauen Modalitäten der Kapitalerhöhung entscheiden.

 

Als Normalfall hält ein Unternehmen auch keine eigenen Aktien sondern diese liegen bei den Eigentümern also den Aktionären. Von welcher 50%-Grenze gehst Du denn aus?

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Max444

Also die Eigentümer müssen doch weiterhin über 50% der Aktien halten, um die Mehrheit zu haben.

Wenn jetzt allerdings das Kapitel erhöht wird und neue Aktien ausgegeben werden, dann sinkt die 51% Mehrheit auf vielleicht 40%, sofern die Eigentümer nicht selbst auch Aktien kaufen?

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bondholder

Also die Eigentümer müssen doch weiterhin über 50% der Aktien halten, um die Mehrheit zu haben.

Wenn jetzt allerdings das Kapitel erhöht wird und neue Aktien ausgegeben werden, dann sinkt die 51% Mehrheit auf vielleicht 40%, sofern die Eigentümer nicht selbst auch Aktien kaufen?

 

Die Aktionäre sind Eigentümer des Unternehmens – und zwar alle zusammen!

Gibt es in deiner Welt Eigentum erster und zweiter Klasse?

Wer bei einer Kapitalerhöhung nicht mitzieht, dessen prozentualer Anteil am Unternehmen sinkt, das nennt man Verwässerung.

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Sisyphos

Also die Eigentümer müssen doch weiterhin über 50% der Aktien halten, um die Mehrheit zu haben.

Wenn jetzt allerdings das Kapitel erhöht wird und neue Aktien ausgegeben werden, dann sinkt die 51% Mehrheit auf vielleicht 40%, sofern die Eigentümer nicht selbst auch Aktien kaufen?

 

Damit die Eigentumsverhältnisse und damit Machtverhältnisse sich nicht ändern, erhalten die Alteigentümer eben das Bezugsrecht, d.h. zunächst einmal haben nur sie das Recht die neu ausgegebenen Aktien zu erwerben. In diesem Fall kann also ein Aktionär durch kauf der neuen Aktien immer sicher stellen, daß sich sein Einfluß auf das Unternehmen nicht verringert. Wenn ein Altaktionär das aber nicht will, weil er z.B. kein neues Kapital in das Unternehmen stecken möchte, kann er das Bezugsrecht an der Börse verkaufen. Erst dadurch können überhaupt neue Eigentümer hinzukommen.

 

Das Bezugsrecht kann allerdings auch durch HV-Beschluß ausgeschlossen werden. In diesem Fall können sich durch eine Kapitalerhöhung unmittelbar und auch gegen den Willen eines einzelnen Aktionäres deutliche Änderungen der Stimmrechte ergeben.

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Max444

Okay gut, ich glaube ich habe das jetzt verstanden. Es wird mit 75% Mehrheit in der HV beschlossen, dass das Kapital erhöht wird und alle Aktionäre müssen dann neue Aktien kaufen um ihren Anteil am Unternehmen aufrecht zu erhalten.

Auch für das Ausschließen des Bezugrechts wird eine 3/4 Mehrheit benötigt.

 

Angenommen ein Aktionär besitzt 30% des Unternehmens und möchte auf jeden Fall seine 30% halten. Wenn dann das Kapital der AG erhöht wird und dieser Aktionär gegen den Ausschluss des Bezugrechts stimmt, müssen Bezugsrechte ausgegeben werden, sehe ich das richtig? (auf HV 1 Aktie = 1 Stimme)

Auch kann das Kapital eines Unternehmens nicht erhöht werden, wenn ein Aktionär, der 30% des Unternehmens besitzt, dagegen stimmt?

 

 

@bondholder Ich meinte mit Eigentümer die Haupt-Aktionäre, habe mich da falsch ausgedrückt.

 

 

Danke für euren schnellen und ausführlichen Antworten happy.gif

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Damit die Eigentumsverhältnisse und damit Machtverhältnisse sich nicht ändern, erhalten die Alteigentümer eben das Bezugsrecht, d.h. zunächst einmal haben nur sie das Recht die neu ausgegebenen Aktien zu erwerben. In diesem Fall kann also ein Aktionär durch kauf der neuen Aktien immer sicher stellen, daß sich sein Einfluß auf das Unternehmen nicht verringert. Wenn ein Altaktionär das aber nicht will, weil er z.B. kein neues Kapital in das Unternehmen stecken möchte, kann er das Bezugsrecht an der Börse verkaufen. Erst dadurch können überhaupt neue Eigentümer hinzukommen.

 

Das Bezugsrecht kann allerdings auch durch HV-Beschluß ausgeschlossen werden. In diesem Fall können sich durch eine Kapitalerhöhung unmittelbar und auch gegen den Willen eines einzelnen Aktionäres deutliche Änderungen der Stimmrechte ergeben.

Durch die Ausgabe neuer Aktien kann der Anteil eines Aktionärs am Unternehmen sinken, sofern er keine neuen Aktien erwirbt bzw. nicht erwerben kann. Viel wichtiger aus Sicht von (Klein-)Aktionären ist es, dass infolge so einer Kapitalmaßnahme möglichst kein Wertverlust der gehaltenen Aktien stattfindet. Es gibt nicht DIE eine Methode, um den "fairen" Wert einer Aktie zu bestimmen. Zwei gängige Methoden sind z. B. das KBV und das KGV. Wenn sich die Anzahl der Aktien verdoppelt, sollte sich auch das Eigenkapital verdoppeln, damit keine Verwässerung stattfindet. In Bezug auf das KGV sollte das über die Kapitalerhöhung eingesammelte Geld so investiert werden (z. B. in neue Geschäftsfelder und/oder Übernahmen), dass der Gewinn pro Aktie nach Möglichkeit (in absehbarer Zeit) gesteigert werden, zumindest jedoch nicht reduziert werden kann.

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