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verwirrte888

DVAG/AM: Riester, Rürup, Wunschpolice & Co - kündigen/übertragen? Hilfe von Verbraucherschutz?

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verwirrte888

2. Basisangaben zur persönlichen Situation

 

2.1 Alter / Familienstand / Kinder / geplanter Renteneintritt

- 29 / ledig / keine Kinder / geplanter Renteneintritt mit 67 mit 2052

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

- Redakteurin / 46.000 € / ca. 500 €

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

- siehe laufende Verträge

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

- Geringe Risikobereitschaft, Kapitalerhalt

2.5 bisherige Risikovorsorge

- Haftpflichtversicherung bei Versicherung Allianz

- BU bei DVAG/Aachen Münchener (AM)

2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner)

- Haftpflicht über Partner, andere als Einzelperson

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

- nur die vorhandenen Verträge

 

 

 

3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche

 

3.1 Gesetzliche Rente

- noch keine Bescheinigung vorhanden, da noch keine 5 vollen Beitragsjahre

3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel

- Riester und Rürup über DVAG/AM

3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ?

- Presseversorgungswerk; VWL gibts vom Arbeitgeber nicht (stattdessen höherer bAV-Zuschuss)

3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln (Lebensversicherungen, Fonds, ETFs usw. bei Fondspolicen bitte die WKN / ISIN des Fonds angeben)

- keine

3.5 Zusammenfassung / Umrechnung in monatliches Rentenäquivalent

3.6 benötigte Rente und erwartete Rentenlücke nach bisheriger Kalkulation

- lt. DVAG ca. 3.000 € als Ergebnis

 

 

 

4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele)

 

4.1 aktuelle Sparleistungen

- unterschiedlich

4.2 Schulden

- keine

4.3 absehbare Investitionen (Urlaub, Auto, Wohnung)

- keine fixen Pläne

 

 

 

5. Bestehende Verträge oder Angebote

 

Riesterrente

- Riesterrente bei DVAG/AM: RiesterRente Strategie No. 1, Tarif 4RG, fondsgebundene Riester-Rente

garantierte monatliche Rente 286,84

Laufzeit (Beginn / Ende) 01.04.2010 / 01.08.2052 (vereinbarter Rentenbeginn)

WKN / ISIN des Fonds WKN : DWS Funds Invest ZukunftsStrategie; Anteileinheiten 17,42 gerundet; Wert des Fondsguthabens 2.897,86 €

Dynamik keine Infos hierzu gefunden

Sparrate 162 € pro Monat

 

Rüruprente

- DVAG/AM: BasisRente Strategie No. 1

garantierte monatliche Rente 213,60 €

Laufzeit (Beginn / Ende) 01.12.2011 / 01.08.2052 (vereinb. Rentenbeginn)

WKN / ISIN des Fonds: DWS Funds Invest ZukunftsStrategie (Wert des Fondsguthabens 440,79 €); DWS Funds Invest SachwertStrategie (Wert des Fg. 83,49 €); ergibt Gesamtwert 524,28 €

Dynamik 6%

Sparrate 29,77 € pro Monat; davon 26,44 € Hauptversicherung und 4,97 € für BU-Zusatzversicherung (Beitragbefreiung)

 

Privathaftpflichtversicherung

- Privathaftpflichtversicherung bei Allianz, soll dort bleiben, keine Änderung vorgesehen

 

BU Versicherung mit / oder ohne Sparen

- Wunschpolice Strategie No. 1 „fondsgebunde Rentenversicherung mit Rentenbeginn nach der Ansparphase“ inkl. Hinterbliebenenschutz; Todesfall-Kapital 282,52 €

Berufsgruppe 3

riskante Hobbys keine

Laufzeit (Beginn / Ende) 01.04.2010 / 01.04.2052

WKN / ISIN des Fonds WKN : DWS Funds Invest ZukunftsStrategie, Wert Fondsguthaben 277,11 €

Dynamik 6%

Beitrag 10,12 € pro Monat

- Vermögensaufbau & Sicherheitsplan „Rentenversicherung mit Arbeitskraft-, Pflegefall- und Hinterbliebenenabsicherung“

Laufzeit (Beginn/Ende) 01.03.2013/01.08.2052

WKN der Fonds: DWS Top Dividende LD, Wert des Fondsguthabens 9,76 €

DWS Sachwerte, Wert des Fondsguthabens 9,55 €

DWS Deutschland, Wert des Fg. 11,25 €

Dynamik 6%

Beitrag 31,80 € pro Monat

Tariflicher Monatsbeitrag für

Vermögensaufbau: 7,03

Arbeitskraftabsicherung (Beitragsbefreiung): 0,95

Arbeitskraftabsicherung (Berufsunfähigkeitsrente): 32,59

Pflegefallabsicherung: 2,19

Hinterbliebenenabsicherung: 1,84

-> Summe 44,60 € abzüglich garantierter Überschussanteile (12,80 €) ergibt Monatsbeitrag

 

 

sind aktuell Vorerkrankungen bei euch vorhanden, oder wurden diese im Vertrag vermerkt? nein

 

Unfallversicherung (Erwachsene / und oder Kinder)

- keine vorhanden

 

 

KFZ - Versicherung (Anbieter der Police)

- vorhanden, keine Änderung geplant

 

Hausratversicherung (Anbieter der Police)

- über Allianz, keine Änderung geplant

 

Rechtsschutzversicherung (Anbieter der Police)

- über Allianz, keine Änderung geplant

 

Bausparvertrag (Anbieter der Police)

-Bausparer bei Versicherung Badenia

Bausparsumme 2x 8.100 € („erster Teilvertrag“ und „zweiter Teilvertrag“): ImmoFit Via Badenia 500, ClassicFinanz

Zins für das Bausparguthaben 0,50 %

Zins für das Bauspardarlehen 3,25 %

Bonus für die Guthabenzinsen kein Bonus

Laufzeit (Beginn / Ende) seit dem 19.05.2014

keine fixen Pläne, eher zum Sparen

Beitrag 40 € monatlich gesamt

 

 

 

Betriebliche Altersvorsorge

 

 

- Presseversorgungswerk „Kapitalvorsorge“, Tarif R1FZCBR (PW), bAV:

Versicherungsbeginn 01.08.2011

Zahlungsbeginn der Rente 01.08.2050

Zukunftsrente Klassik mit Auszahlungsoption Kapital: 146,56

Leistung bei Tod: 14,60

Leistung bei Unfalltod: 6,74

Berufsunfähigkeitsrente: 40,60

Beitragsbefreiung bei BU: 9,00

ergibt Gesamtbeitrag monatlich: 217,50 € bei Beginn, AG zahlt ca. 2/3<br style="mso-special-character:line-break"> <br style="mso-special-character:line-break">

 

Liebes Forum,

 

 

ich bin froh, euch gefunden zu haben ... Eine eigentlich gute Freundin ist bei der DVAG, habe ihr vertraut und so ziemlich alles bei ihr an Versicherungen abgeschlossen. Durch meinen Freund und erste gemeinsame Versicherungen habe ich jetzt angefangen, mich selbst mit dem Thema zu beschäftigen. Trotz umfangreicher Recherche im Netz und v.a. hier im Forum bin ich leider aus meinen ganzen Verträgen nicht so recht schlau geworden und bin nun hier auf der Suche nach kompetenter Hilfe:

 

- Welche der o.g. Verträge sind überhaupt für mich sinnvoll?

 

Wunschpolice hat sich für mich quasi eh schon erledigt (habe die ausführlichen Wunschpolice-Threads hier alle schon durchgeackert). Mir wurde allerdings von meiner DVAG-Beraterin auch gesagt, dass der Vermögensaufbau & Sicherheitsplan die Wunschpolice „ersetzt“ und nur anders heißt – jetzt hab ich aber offensichtlich beides (für beides separate Standmitteilungen bekommen) – und bin verwirrt. Was ist der Unterschied zwischen der Wunschpolice und dem Vermögensaufbau & Sicherheitsplan? Ist letzterer für mich sinnvoll?

 

Haltet ihr es für sinnvoll, zur Beratung der Verbraucherschutzzentrale zu gehen, um die bestehenden Verträge überprüfen zu lassen? Hat da schon jemand Erfahrungen?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

 

 

Grüße von der Verwirrten

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tyr
· bearbeitet von tyr

Wie hoch ist das Absicherungsniveau bei der Privathaftpflichtversicherung? Welche BU-Rente würdest du im BU-Fall erhalten?

 

Welche Verträge wichtig sind und welche eher verzichtbar kannst du grob auch selbst ermitteln:

https://www.test.de/Versicherungscheck-4635759-0/

und/oder

https://www.bundderversicherten.de/BedarfsCheck

 

Ich würde an deiner Stelle lieber weniger Verträge haben, aber dafür welche, die auch ernsthaften Schutz bieten. Ein BU+irgendwas-Kombivertrag für 10 Euro im Monat kann meines Erachtens keine nennenswerte BU-Rente auszahlen.

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verwirrte888

Danke für die schnelle Antwort!

 

Absicherungsniveau bei Privathaftpflicht: 15 Millionen Euro

 

BU-Rente: bei Eintritt der BU vor 2018 ca. 950 Euro; anschließend ca. 475 Euro

 

Laut der Links zum Bedarfscheck sind für mich alle Versicherungsverträge sinnvoll, die ich momentan besitze.

Mir geht es aber eher nicht darum, welche Vertragsarten ich haben sollte, sondern ob meine bestehenden, konkreten Tarife ein angemessenes Preis-/Leistungsverhältnis für meine Absicherung/Vorsorge bieten. Dabei bin ich mir moment sehr unsicher aufgrund der vielen schlechten Erfahrungsberichte hier im Forum mit den DVAG-Produkten (v.a. Stichtwort Kostenstruktur - Verwaltungs-/Abschlusskosten & Co. im Verhältnis zum Sparbetrag). Gibt's da eine Richtlinie wie hoch der Kostenanteil am Monatsbeitrag sein sollte?

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Matthew Pryor
Mir geht es aber eher nicht darum, welche Vertragsarten ich haben sollte, sondern ob meine bestehenden, konkreten Tarife ein angemessenes Preis-/Leistungsverhältnis für meine Absicherung/Vorsorge bieten.

Nein,zumindest nicht die,an denen du nichts andern möchtest.BU ist komplett unterdimensioniert,wird hier auch liebevoll "Hartz-4-Vermeidungspolice" getauft.Was ja ab 2018 dann auch nicht mehr zutrifft.

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polydeikes

2018? Was du meinen?

 

"Harzt 4 Vermeidungspolice" trifft eig. nie zu, H4 gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. H4 gibt es bei BU oder EU nie. Aber jeder weiss, was gemeint ist. :lol:

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tyr

2018:

BU-Rente: bei Eintritt der BU vor 2018 ca. 950 Euro; anschließend ca. 475 Euro

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Muggi

2018? Was du meinen?

 

"Harzt 4 Vermeidungspolice" trifft eig. nie zu, H4 gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. H4 gibt es bei BU oder EU nie. Aber jeder weiss, was gemeint ist. :lol:

 

Berufsunfähigkeit heißt, dass man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Allerdings kann man in anderen Berufen durchaus arbeiten. Dadurch steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kann bei Bedarf ALG 2 beantragen.

 

Zitat aus wikipedia

"Selbst gut ausgebildete Arbeitnehmer beziehungsweise Hochqualifizierte können dabei auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden, uneingedenk der Tatsache, ob sie in eine derartige Tätigkeit überhaupt vermittelbar sind. Im Falle fehlender Vermittelbarkeit resultiert statt einer Grundsicherung (entspricht der Sozialhilfe/Hartz IV-Niveau) lediglich das Arbeitslosengeld II."

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polydeikes

Wenn man schon freiwillig eingesteht, dass man seine Bildung aus Wikipedia bezieht, dann sollte man Wikipedia zumindest mal verstehen.

 

Der Komplette Text lautet:

 

Für alle anderen gilt heute ein sehr begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit. Für gesetzlich Rentenversicherte ermittelt sich dieser stets nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wobei das begriffliche Vorliegen von Berufsunfähigkeit (nach Definition der Versicherungsprivatwirtschaft) oft nicht hinreicht. Selbst gut ausgebildete Arbeitnehmer beziehungsweise Hochqualifizierte können dabei auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden, uneingedenk der Tatsache, ob sie in eine derartige Tätigkeit überhaupt vermittelbar sind. Im Falle fehlender Vermittelbarkeit resultiert statt einer Grundsicherung (entspricht der Sozialhilfe/Hartz IV-Niveau) lediglich das Arbeitslosengeld II.[1]

 

Der Passus zur Verweisbarkeit betrifft die Erwerbsunfähigkeit (EU), sprich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

 

Nun lesen wir noch mal was ich geschrieben habe:

 

"Harzt 4 Vermeidungspolice" trifft eig. nie zu, H4 gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. H4 gibt es bei BU oder EU nie. Aber jeder weiss, was gemeint ist. :lol:

 

Nun hinterfragen wir mal die Wikipedia Aussage:

 

Wer in Folge Krankheit, Körperverletzung, (mehr als altersentsprechendem) Kräfteverfall seines zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, ist BU ... so die gängige Definition mit selektiven Unterschieden. In Folge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall stehe ich dem Arbeitsmarkt EIGENTLICH (siehe unterstrichene Teile meines Textes) nicht zur Verfügung.

 

Womit in der Praxis folgendes passiert: 6 Wochen Lohnfortzahlung des AG (§Entgeltfortzahlungsgesetz) + bis zu 72 Wochen Krankengeld (§44 SGB V) bei GKV Versicherten. Nach insgesamt 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit im alten Beruf endet das Krankengeld der GKV, wenn nicht binnen 3 Jahren wieder 6 Monate am Stück gearbeitet wurde. In diesem Zeitraum gibt es erst einmal kein ALG II ... sprich kein H4, zu finden im SGB III, der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht! Sinngemäß auch andersrum, ALG II Empfänger bekommen kein Krankengeld.

 

Man müsste in der Praxis also schon reichlich dämlich sein ALG II statt Krankengeld überhaupt anzustreben, das kriegt nur Generation Wikipedia hin. Sollte eine EU Rente gezahlt werden, § 43 SGB VI / §50 SGB V, würde das KG gekürzt. Somit ist auch hier das Interesse an der Feststellung einer EU erstmal relativ gering, während der ersten 78 Wochen.

 

Wenn die 78 Wochen rum sind, gibt es auch noch lange nicht automatisch H4. Zum Einen gelten für H4 entsprechende Voraussetzungen (Vermögensgrenzen bspw.), die obwohl besser als die für die Grundsicherung immernoch recht knackig sind. In der Praxis ist das aber auch gar nicht nötig, weil der Betroffene nicht auf ALG II, sondern durch die Tiefen der Sozialversicherung geschickt wird ... und zwar mit Umschulung, Rehabilitation etc..

 

Während letzteren könnte wieder eine Aufstockung durch ALG II stattfinden, theoretisch. Aber selbst die 450 lägen dann über dem Aufstockungsanspruch, wären also immernoch eine Besserstellung. In der Praxis kommen die EU Fragebögen aber schon während der 78 Wochen und dann immer wieder während der Folgemaßnahmen, da der jeweilige Sozialversicherungsträger den Kostenfaktor Opfer loswerden will.

 

---

 

Hochtheoretisch habe ich gem. Definition Erwerbsfähigkeit nach SGB II einen Anspruch auf ALG II, wenn ich mehr als 3h unter den üblichen Arbeitsmarktbedingungen arbeiten kann. Das meint der ZDF Journalist. Aber auch nur dann, wenn ich alle anderen Voraussetzungen auch erfülle. Bekomme ich allerdings eine halbe EU Rente, wird diese auf ALG II angerechnet, ich bekomme also auch dann kein "volles" Hartz 4. Gleiches Spiel gilt für die BU Rente, wird ebenfalls auf H4 angerechnet ... daher ja das "H4 Vermeidungspolice".

 

---

 

Um also in der Praxis mit Sicherheit einen ALG II / H4 Anspruch zu haben, muss ich idealerweise vorher schon H4 als Aufstocker oder Arbeitsloser oder saisonal Arbeitsloser bezogen haben ... bevor ich BU wurde. Ansonsten eine hochtheoretische Möglichkeit in den Vorstellungen eines ZDF Journalisten.

 

Und somit sind wir wieder bei meiner Aussage:

 

"Harzt 4 Vermeidungspolice" trifft eig. nie zu, H4 gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. H4 gibt es bei BU oder EU nie. Aber jeder weiss, was gemeint ist. :lol:

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Muggi
· bearbeitet von Muggi

Wenn man schon freiwillig eingesteht, dass man seine Bildung aus Wikipedia bezieht, dann sollte man Wikipedia zumindest mal verstehen.

Leider falsch. Ich arbeite zufällig im Jobcenter, deswegen weiß ich das. Ich wollte nur meine Aussage mit einer Quelle belegen.

 

Der Komplette Text lautet:

 

Für alle anderen gilt heute ein sehr begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit. Für gesetzlich Rentenversicherte ermittelt sich dieser stets nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wobei das begriffliche Vorliegen von Berufsunfähigkeit (nach Definition der Versicherungsprivatwirtschaft) oft nicht hinreicht. Selbst gut ausgebildete Arbeitnehmer beziehungsweise Hochqualifizierte können dabei auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden, uneingedenk der Tatsache, ob sie in eine derartige Tätigkeit überhaupt vermittelbar sind. Im Falle fehlender Vermittelbarkeit resultiert statt einer Grundsicherung (entspricht der Sozialhilfe/Hartz IV-Niveau) lediglich das Arbeitslosengeld II.[1]

 

Der Passus zur Verweisbarkeit betrifft die Erwerbsunfähigkeit (EU), sprich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

 

Jeder kann sich in wikipedia den wirklich kompletten Text durchlesen und sich sein eigenes Urteil bilden.

 

Nun lesen wir noch mal was ich geschrieben habe:

 

"Harzt 4 Vermeidungspolice" trifft eig. nie zu, H4 gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. H4 gibt es bei BU oder EU nie. Aber jeder weiss, was gemeint ist. :lol:

 

Nun hinterfragen wir mal die Wikipedia Aussage:

 

Wer in Folge Krankheit, Körperverletzung, (mehr als altersentsprechendem) Kräfteverfall seines zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, ist BU ... so die gängige Definition mit selektiven Unterschieden. In Folge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall stehe ich dem Arbeitsmarkt EIGENTLICH (siehe unterstrichene Teile meines Textes) nicht zur Verfügung.

 

Womit in der Praxis folgendes passiert: 6 Wochen Lohnfortzahlung des AG (§Entgeltfortzahlungsgesetz) + bis zu 72 Wochen Krankengeld (§44 SGB V) bei GKV Versicherten. Nach insgesamt 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit im alten Beruf endet das Krankengeld der GKV, wenn nicht binnen 3 Jahren wieder 6 Monate am Stück gearbeitet wurde. In diesem Zeitraum gibt es erst einmal kein ALG II ... sprich kein H4, zu finden im SGB III, der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht! Sinngemäß auch andersrum, ALG II Empfänger bekommen kein Krankengeld.

 

Man müsste in der Praxis also schon reichlich dämlich sein ALG II statt Krankengeld überhaupt anzustreben, das kriegt nur Generation Wikipedia hin. Sollte eine EU Rente gezahlt werden, § 43 SGB VI / §50 SGB V, würde das KG gekürzt. Somit ist auch hier das Interesse an der Feststellung einer EU erstmal relativ gering, während der ersten 78 Wochen.

 

Wenn die 78 Wochen rum sind, gibt es auch noch lange nicht automatisch H4. Zum Einen gelten für H4 entsprechende Voraussetzungen (Vermögensgrenzen bspw.), die obwohl besser als die für die Grundsicherung immernoch recht knackig sind. In der Praxis ist das aber auch gar nicht nötig, weil der Betroffene nicht auf ALG II, sondern durch die Tiefen der Sozialversicherung geschickt wird ... und zwar mit Umschulung, Rehabilitation etc..

 

Während letzteren könnte wieder eine Aufstockung durch ALG II stattfinden, theoretisch. Aber selbst die 450 lägen dann über dem Aufstockungsanspruch, wären also immernoch eine Besserstellung. In der Praxis kommen die EU Fragebögen aber schon während der 78 Wochen und dann immer wieder während der Folgemaßnahmen, da der jeweilige Sozialversicherungsträger den Kostenfaktor Opfer loswerden will.

 

---

 

Hochtheoretisch habe ich gem. Definition Erwerbsfähigkeit nach SGB II einen Anspruch auf ALG II, wenn ich mehr als 3h unter den üblichen Arbeitsmarktbedingungen arbeiten kann. Das meint der ZDF Journalist. Aber auch nur dann, wenn ich alle anderen Voraussetzungen auch erfülle. Bekomme ich allerdings eine halbe EU Rente, wird diese auf ALG II angerechnet, ich bekomme also auch dann kein "volles" Hartz 4. Gleiches Spiel gilt für die BU Rente, wird ebenfalls auf H4 angerechnet ... daher ja das "H4 Vermeidungspolice".

 

---

 

Um also in der Praxis mit Sicherheit einen ALG II / H4 Anspruch zu haben, muss ich idealerweise vorher schon H4 als Aufstocker oder Arbeitsloser oder saisonal Arbeitsloser bezogen haben ... bevor ich BU wurde. Ansonsten eine hochtheoretische Möglichkeit in den Vorstellungen eines ZDF Journalisten.

 

 

Was für ein ZDF Journalist? Kann das sein, dass du davon ausgehst, dass jeder hier täglich 5 Stunden im Forum ist und jeden Beitrag liest?

 

 

Und somit sind wir wieder bei meiner Aussage:

 

"Harzt 4 Vermeidungspolice" trifft eig. nie zu, H4 gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. H4 gibt es bei BU oder EU nie. Aber jeder weiss, was gemeint ist. :lol:

 

Du schreibst eindeutig, dass es bei BU oder EU Hartz4 nie gibt. Das ist falsch. Eindeutig. Es geht nicht darum, wie unwahrscheinlich das ist. Oder wie schlau jemand ist. Das wollte ich nur klarstellen. Mehr nicht.

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polydeikes

Genau, es geht einfach nur darum, dass du ein Fitzelchen suchst und mit reichlich verquerer Missinterpretation dann irgendwie den "ich weiss es besser Finger" heben kannst, weil mal wieder nicht alle hochtheoretischen Eventualitäten in einem Zweizeiler berücksichtigt worden sind. Wie minderbemittelt und geltungssüchtig muss man sein? Schreib nen "eig." wie im ersten Satz auch noch in den hinteren Satz rein und es passt selbst für Typen wie dich wieder, werd glücklich damit.

 

Warum ZDF Journalist? Einfach weil der entsprechende Quellenbeleg bei Wikipedia auf einen Wiso Ratgeber führt ...

 

So und nun kusch wieder auf die Igno zu den anderen Dumpfbacken.

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Matthew Pryor

Ich wollte mit meiner salopp hingeschmissenen Formulierung keinen "Glaubenskrieg" vom Zaun brechen....Muggi,kannst du schildern,unter welchen Voraussetzungen der Bezug von ALG 2 und einer privaten BU möglich ist?Ich bin da nicht sehr firm,was die Praxis betrifft.

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Muggi

Genau, es geht einfach nur darum, dass du ein Fitzelchen suchst und mit reichlich verquerer Missinterpretation dann irgendwie den "ich weiss es besser Finger" heben kannst, weil mal wieder nicht alle hochtheoretischen Eventualitäten in einem Zweizeiler berücksichtigt worden sind. Wie minderbemittelt und geltungssüchtig muss man sein? Schreib nen "eig." wie im ersten Satz auch noch in den hinteren Satz rein und es passt selbst für Typen wie dich wieder, werd glücklich damit.

 

Warum ZDF Journalist? Einfach weil der entsprechende Quellenbeleg bei Wikipedia auf einen Wiso Ratgeber führt ...

 

So und nun kusch wieder auf die Igno zu den anderen Dumpfbacken.

 

Es geht doch nicht darum um das "Besser-Wissen". Mensch polydeikes. Du bist hier immer gleich so auf Krawall gebürstet. Ich wollte nur nicht, dass der Eindruck für andere Leser entsteht, dass man bei einer BU kein Hartz4 mehr bekommen kann. Wir sind doch vor allem hier um voneinander zu lernen. Wenn man etwas nicht versteht, dann kann man auf die Hilfe anderer hoffen.

 

@ Matthew Pryor

 

Eine BU-Rente wird als Einkommen beim erhaltenen ALG 2 angerechnet. Es wird also wie ein Hinzuverdienst einer Arbeitsstelle betrachtet (Freibeträge, usw.)

 

Ehrlich gesagt kenn ich mich nicht genau mit den Bestimmungen aus, aber das kann man auf etlichen Seiten im Netz nachlesen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich genau weiß, wenn man eben berufsunfähig ist, auch in einem anderen Beruf arbeiten kann und somit vermittelbar ist. Ich war nämlich schon selber in der Situation, dass ich Probleme mit der Arbeit in meinem Beruf hatte.

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verwirrte888
Mir geht es aber eher nicht darum, welche Vertragsarten ich haben sollte, sondern ob meine bestehenden, konkreten Tarife ein angemessenes Preis-/Leistungsverhältnis für meine Absicherung/Vorsorge bieten.

Nein,zumindest nicht die,an denen du nichts andern möchtest.BU ist komplett unterdimensioniert,wird hier auch liebevoll "Hartz-4-Vermeidungspolice" getauft.Was ja ab 2018 dann auch nicht mehr zutrifft.

 

Ok, das hilft schon mal ein Stückchen weiter in Sachen BU-Vertrag, besten Dank.

 

Wie sieht es denn mit der Riester- bzw. der Rürup-Geschichte aus?

 

Ist Rürup prinzipiell nicht eher was für "Ältere", Selbstständige? Oder kann das auch was für (noch einigermaßen) junge Angestellte sein?

 

Kann man einen Rürup-Vertrag wie einen Riester-Vertrag auf eine andere Gesellschaft übertragen? Weil kündigen geht ja nicht ...

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Matthew Pryor
Kann man einen Rürup-Vertrag wie einen Riester-Vertrag auf eine andere Gesellschaft übertragen? Weil kündigen geht ja nicht ...

Erst einmal nein.Im Gegensatz zu Riester-Verträgen ist es für Basisrentenverträge keine gesetzliche Vorschrift,dass das Kapital zu einem anderen Anbieter übertragen werden kann.Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann ein solcher Passus natürlich vom Anbieter angeboten werden.

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verwirrte888
Kann man einen Rürup-Vertrag wie einen Riester-Vertrag auf eine andere Gesellschaft übertragen? Weil kündigen geht ja nicht ...

Erst einmal nein.Im Gegensatz zu Riester-Verträgen ist es für Basisrentenverträge keine gesetzliche Vorschrift,dass das Kapital zu einem anderen Anbieter übertragen werden kann.Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann ein solcher Passus natürlich vom Anbieter angeboten werden.

 

Das heißt (sofern kein entsprechender Passus im Vertrag), ist alles, was einem übrig bleibt, beitragsfrei stellen und weiterhin schön blöd Verwaltungskosten zahlen?!

 

Das ist ja alles noch schlimmer, als ich dachte ...

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Das ist ja alles noch schlimmer, als ich dachte ...

Wenn das alles eh so schlimm ist und noch schlimmer wird,warum beschäftigst du dich dann überhaupt mit dem Thema?Und wie sind denn Verwaltungskosten im Schnitt bei beitragsfrei gestellten Policen?Oder dachtest du ernsthaft,der Versicherer verwaltet speziell deinen Vertrag für lau?

Frag zu dem Thema mal Frau Oberhuber,die ist m.W.n. auch Redakteurin und dafür bekannt,in unschöner Regelmäßigkeit,von Schwachsinn durchtränkte Beiträge zu dem Thema zu verbrechen.

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polydeikes

Ist Rürup prinzipiell nicht eher was für "Ältere", Selbstständige? Oder kann das auch was für (noch einigermaßen) junge Angestellte sein?

 

Rürup kann ggf. auch etwas für sehr gut verdienende Angestellte sein. Man muss allerdings mit den Auflagen leben können und die sind alles andere als flexibel. Du bist hier in einem Wertpapierforum, da wirst du nichts Positives über Rürup hören. Selbst von Matthew oder mir - die im realen Leben in der Versicherungsbranche als Makler tätig sind - wirst du zu Rürup nicht wirklich Positives hören.

 

Die Altersproblematik gibt es zusätzlich. So sind derzeit Rürup Beiträge nur anteilig steuerlich absetzbar, erst ab 2025 voll. Bei Renteneintritt nach 2040 muss man aber 100 % der Auszahlung versteuern.

 

Das führt dazu, dass Rürup regelmäßig eher für die attraktiv sein könnte, die nur wenige Jahre Steuerstundungseffekt nutzen wollen und rein steuerlich gesehen eben niedrigere gesetzliche Renten haben, da diese erst ab 2040 voll zu besteuern sind. Oder eben anders formuliert: Rürup ist aktuell (bis 2025) eher etwas für den Gutverdiener im gehobenen Alter ... vorbehaltlich der diversen Einschränkungen.

 

Dein Einkommen ist zu niedrig und dein Alter zu jung, um hier von irgendwem eine positive Meinung über Rürup zu hören. Bei der AMV bekommt man aber mit Sicherheit eine positive Einschätzung.

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artischockensenf

Wie sieht es denn mit der Riester- bzw. der Rürup-Geschichte aus?

 

 

Zu deinem konkreten Riestervertrag gibt es hier im Forum auch schon einige negative Einschätzungen.

 

z.B. hier

 

Zitat:

 

"Da hast du eines der teuersten am Markt erhältlichen Produkte. Das Forum bietet speziell auch zu diesem Produkt sehr viele Informationen. Kurzfassung: Absolut nicht zu empfehlen."

 

Allgemein gibt es hier eine Meinung zu fondsgebundenem Riester, siehe Signatur von polydeikes.

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verwirrte888

Wenn das alles eh so schlimm ist und noch schlimmer wird,warum beschäftigst du dich dann überhaupt mit dem Thema?Und wie sind denn Verwaltungskosten im Schnitt bei beitragsfrei gestellten Policen?Oder dachtest du ernsthaft,der Versicherer verwaltet speziell deinen Vertrag für lau?

Frag zu dem Thema mal Frau Oberhuber,die ist m.W.n. auch Redakteurin und dafür bekannt,in unschöner Regelmäßigkeit,von Schwachsinn durchtränkte Beiträge zu dem Thema zu verbrechen.

 

Es hilft ja nix - das Thema ist schlimm für mich, aber ganz offensichtlich MUSS man sich damit irgendwann auseinandersetzen. Ich will ja nicht noch mehr Kohle in den Sand setzen.

 

Für lau erwarte ich gar nichts im Leben. Umso mehr freuen mich eure konstruktiven Beiträge und Tipps. DANKE, danke, danke!

 

Jetzt heißt es erstmal, nach guten Alternativen zu meinen Strukki-Geschichten zu suchen. Aber da gibt's ja hier wirklich massenhaft Info.

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tyr

Ich würde erstmal Struktur in die privaten Finanzen als Ganzes bringen und erst danach an den Verträgen herumoperieren.

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Sasha

Zu deinem konkreten Riestervertrag gibt es hier im Forum auch schon einige negative Einschätzungen.

 

z.B. hier

 

Zitat:

 

"Da hast du eines der teuersten am Markt erhältlichen Produkte. Das Forum bietet speziell auch zu diesem Produkt sehr viele Informationen. Kurzfassung: Absolut nicht zu empfehlen."

 

Allgemein gibt es hier eine Meinung zu fondsgebundenem Riester, siehe Signatur von polydeikes.

 

Ich musste mich notgedrungen in den letzten Wochen auch mit der Riester Rente auseinandersetzen. Letztendlich bin ich allerdings froh darüber, denn jetzt weiß ich, was für ein Murks das ist. Auf der anderen Seite ist es aber auch wieder enttäuschend, wenn man nun weiß, wie sehr "das Volk" der Regierung am A**** vorbeizugehen scheint.

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tyr

Ich musste mich notgedrungen in den letzten Wochen auch mit der Riester Rente auseinandersetzen. Letztendlich bin ich allerdings froh darüber, denn jetzt weiß ich, was für ein Murks das ist. Auf der anderen Seite ist es aber auch wieder enttäuschend, wenn man nun weiß, wie sehr "das Volk" der Regierung am A**** vorbeizugehen scheint.

Bist du dir sicher, dass du, wenn du dich nur "in den letzten Wochen" mit dem Thema Altersvorsorge-Produkte mit Riester-Förderung auseinander gesetzt hast schon genug weißt, um alles pauschal als Murks abtun zu können?

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polydeikes

Ich musste mich notgedrungen in den letzten Wochen auch mit der Riester Rente auseinandersetzen. Letztendlich bin ich allerdings froh darüber, denn jetzt weiß ich, was für ein Murks das ist.

 

Da haste dich abba voll fett mit Riester beschäftigt eh, Respekt eh.

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