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Philipp_

Wohnungsbauprämie auf speziellen Sparvertrag?

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Philipp_
· bearbeitet von Philipp_

Hallo,

ich habe irgendwo mal gelesen, dass man die Wohnungsbauprämie grundsätzlich nicht nur auf Bausparverträge, sondern auch auf auf spezielle Banksparverträge beantragen kann. Der Vertrag ist dann, wie ein Bausparvertrag auch, zweckgebunden. Man muss sich davon also ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Der Vorteil von Sparverträgen gegenüber einem Bausparer wäre dann, daß - hoffentlich - keine horrende Abschlussgebühr fällig ist.

Ich habe aber noch keine Bank gefunden, die solche Sparverträge anbietet. Wenn man die Wohnungsbauprämie will, muss man immer auch einen teuren Bausparvertrag abschließen. Gibt es solche wohnungsbauprämienfähigen Sparverträge tatsächlich nicht oder frage ich nur falsch?

 

Danke, Philipp

 

PS: Ich habe es bei Wikipedia gelesen. Dort heißt es:

 

Als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind begünstigt (§ 2 WoPG):

 

  • .....
  • Beiträge zu Sparverträgen. Die eingezahlten Sparbeiträge und die Prämien müssen zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums (oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts) verwendet werden

 

Kennt jemand solche Sparverträge?

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chrizzy

Es gibt eine Arbeitnehmersparzulage...laut wikipedia allerdings nicht für Banksparpläne, allerdings für andere Kapitalanlagen..

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage

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Philipp_

Es gibt eine Arbeitnehmersparzulage...laut wikipedia allerdings nicht für Banksparpläne, allerdings für andere Kapitalanlagen..

http://de.wikipedia....ehmersparzulage

 

Arbeitnehmersparzulage ist eine andere Prämie mit anderen Einkommensgrenzen. Hat mit Wohungsbauprämie soviel ich weiß nix zu tun.

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polydeikes

Also wenn mich nicht alles täuscht ... und das ist mehr Raten als Wissen ... gab es mal Sparpläne bei Wohnungsbaugenossenschaften mit dieser Zweckbindung. Und die wurden meiner Erinnerung nach mit WoP gefördert. Aber das ist gaaaanz grau und gaaaaanz dunkel in Erinnerung.

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chrizzy

Es gibt eine Arbeitnehmersparzulage...laut wikipedia allerdings nicht für Banksparpläne, allerdings für andere Kapitalanlagen..

http://de.wikipedia....ehmersparzulage

 

Arbeitnehmersparzulage ist eine andere Prämie mit anderen Einkommensgrenzen. Hat mit Wohungsbauprämie soviel ich weiß nix zu tun.

 

sorry ich dachte du zielst generell auf eine Zulage ab :-)

 

 

 

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FranzFerdinand
· bearbeitet von f*****5

Die Zulage kann man auch ganz gut mitnehmen, wenn man Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften kauft.

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Philipp_

Also wenn mich nicht alles täuscht ... und das ist mehr Raten als Wissen ... gab es mal Sparpläne bei Wohnungsbaugenossenschaften mit dieser Zweckbindung. Und die wurden meiner Erinnerung nach mit WoP gefördert. Aber das ist gaaaanz grau und gaaaaanz dunkel in Erinnerung.

 

Stimmt, bei Wikipedia sieht das so aus:

 

Als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind begünstigt (§ 2 WoPG):

 

  • Beiträge an Bausparkassen, nicht jedoch zulagenbegünstigte vermögenswirksame Leistungen
  • Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
  • Beiträge zu Sparverträgen. Die eingezahlten Sparbeiträge und die Prämien müssen zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums (oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts) verwendet werden
  • Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die eingezahlten Beiträge und die Prämien müssen zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums (bzw. eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts) verwendet werden.

 

"Sparverträge" werden da getrennt von Sparverträgen für Wohngenossenschaften aufgeführt. Deswegen hatte ich die Hoffnung, dass irgendwelche Banken wohnungsbauprämienfähige Sparverträge anbieten. So hätte man vielleicht die Abschlussgebühren von Bausparverträgen umgehen können. Aber wahrscheinlich ist das reine Theorie...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Mir ist nichts bekannt, was nicht heißen muss, dass es nichts gibt. Bei Wikipedia wäre ich aber grundsätzlich immer vorsichtig. In diesem Fall spiegelt es aber eben nur den § des Wohnungsbauprämiengesetzes von 1952 :lol: wieder.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wopg/gesamt.pdf

 

§2 Abs 1 Satz 3

 

Beiträge auf Grund von Sparverträgen, die auf die Dauer von drei bis sechs Jahren als allgemeine

Sparverträge oder als Sparverträge mit festgelegten Sparraten mit einem Kreditinstitut abgeschlossen

werden, wenn die eingezahlten Sparbeiträge und die Prämien zum Bau oder Erwerb selbst genutzten

Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden;

 

Demnach "Bankprodukte" ... würde mal einer Sparkasse oder Volksbank mit dem Gesetzestext auf den Wecker gehen, könnte lustig werden.

 

----

 

§2 Abs 1 Satz 4 ist das was ich meinte, woran ich mich erinnern könnte. Scheine mich zumindest mal nicht geirrt zu haben. :blushing:

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polydeikes

Über ein bissel Gestaltungsmißbrauch ging das bei Bausparern im Vergleich zu Versicherungen schon immer.

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