Georg-Friedrich November 29, 2014 Hallo Community, vor ca. einem halben Jahr ließ ich meine DVAG Verträge hier im Forum überprüfen (Thema DVAG Verträge). Mir wurde geraten, mich mit dem Thema zu beschäftigen und mir dann für den Abschluss einer neuen SBU viel Zeit zu nehmen. Dabei stellte sich heraus, dass ein Bekannter sogar freier Versicherungsmakler ist und auch mit dem Thema SBU gut vertraut ist. Jetzt wollte ich hier nur kurz mal mein Ergebnis des Beratungsgesprächs vorzeigen und eure Meinungen dazu anhören. Mir wird somit die SBU der Volkswohl Bund Versicherungen empfohlen. - Laufzeit bis 63 Jahre - BU-Monatsrente 1.000 € mit planmäßiger Erhöhung von 3% - als Student Berufsklasse 1++ - Beitrag/Monat 26 € Die Beratung fand ich wirklich sehr gut und ausführlich, alle Details zum möglichen Vertrag wurden mir genau erklärt (keine weitere Gesundheitsprüfung bei Berufseinstieg bzw. Branchenwechsel usw.). Habe mich wirklich gut aufgehoben gefühlt und würde den SBU-Vertrag bei der Volkswohl gerne abschließen. Nun würde ich noch gerne eure Meinungen zur SBU der Volkswohl hören, ob es denn Erfahrungen oder andere Details dazu gibt. Vielen Dank schon mal. Georg-Friedrich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza November 29, 2014 · bearbeitet November 29, 2014 von Peter Wolnitza Dabei stellte sich heraus, dass ein Bekannter sogar freier Versicherungsmakler ist und auch mit dem Thema SBU gut vertraut ist. ... Mir wird somit die SBU der Volkswohl Bund Versicherungen empfohlen. Sorry, Widerspruch in sich. Ohne jetzt den VWB allzu schlecht zu machen: Es gibt in den Vertragsbedingungen mindestens 5, 6 Punkte, die andere Gesellschaften deutlich besser geregelt haben. Insofern müsste die Empfehlung VWB schon auf anderen, nachvollziehbaren und begründbaren Kriterien beruhen. (z.B. Probleme mit Gesundheit, die bei anderen Gesellschaften zu Einschränkungen führen würden?) - Laufzeit bis 63 Jahre Gibt es dafür nachvollziehbare, mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Gründe? (Erbschaft, reiche Heirat o.ä.?) Ansonsten gilt nach wie vor: Absicherunsgdauer = vorraussichtliche Arbeitsdauer bis zur vollen Rente (gilt gerade bei einer SBU!) Die Beratung fand ich wirklich sehr gut und ausführlich, alle Details zum möglichen Vertrag wurden mir genau erklärt (keine weitere Gesundheitsprüfung bei Berufseinstieg bzw. Branchenwechsel usw.). auch z.B. - mehr als altersentsprechender Kräfteverfall? - fehlende klare Prozentanangabe bei der konkreten Verweisung? - Regelung bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten? (das von Dir aufgezählte ist alles pille-palle, ist bei 99% aller Gesellschaften so geregelt) ... alles Dinge, die es (evtl. für ein paar cent mehr) bei anderen Gesellschaften besser geregelt gibt. um jetzt nur mal drei zu nennen. Habe den Eindruck, als ob über die wirklichen Unterschiede zu anderen Gesellschaften NICHT gesprochen wurde. Warum nicht 5% Dynamik? - mehr geht leider nicht. Selbst beim VWB kannst Du zwei Dynamiken nacheinander ablehnen, musst dann die dritte annehmen, damit die Dynamik erhalten bleibt. Der Unterschied dabei zwischen drei und fünf Prozent ist doch marginal. Aber stell Dir vor, Du hast ein gesundheitliches, ernstes Problem, das aber noch nicht zu einer BU geführt hat. (jetzt mal als Beispiel ein Herzinfarkt) Wetten wir, dass Du ab da jede angebotene Dynamik annehmen würdest? Da ist der Unterschied zwischen 3 und 5 schon ne ganz andere Hausnummer. Aber selbst im Bereich Dynamik gibts bessere Regelungen im Markt - insofern muss schon irgendwas anderes für den VWB sprechen. Die Bedingungen können es jedenfalls nicht sein. Trotzdem noch ein schönes Wochenende! EDIT: Rechtschreibfehler Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 29, 2014 · bearbeitet November 29, 2014 von polydeikes Zwei Fragen zum VWB: 1) Was passiert, wenn du dein Studium nicht beenden solltest oder der Nachfolgeberuf nicht mind. 1+ ist. 2) Was passiert in der Nachprüfung, wenn du BU bist und bleibst und eine Tätigkeit aufnimmst, bei der dann wieder ein Einkommen bis 80 % des ursprünglichen Einkommens erzielt wird? --- Eine Frage zur Technik: Du gehst davon aus, dass du genügend Vermögen aufbaust, um die Jahre 63-Rentenbeginn zu überbrücken und noch die Altersvorsorge zu bestreiten bei einer BU Rente von 1.000 Euro, die in 30 Jahren noch 500 Euro Kaufkraft hat? --- Eine Frage allgemein: Bis zu welchem Endalter kannst du maximal eine Nachversicherung ziehen, respektive den Vertrag ausbauen? ... PS: Ich kenne die Antworten, aber prüf mal deinen Vermittler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Georg-Friedrich November 29, 2014 · bearbeitet November 29, 2014 von Georg-Friedrich Dabei stellte sich heraus, dass ein Bekannter sogar freier Versicherungsmakler ist und auch mit dem Thema SBU gut vertraut ist. ... Mir wird somit die SBU der Volkswohl Bund Versicherungen empfohlen. Sorry, Widerspruch in sich. Ohne jetzt den VWB allzu schlecht zu machen: Es gibt in den Vertragsbedingungen mindestens 5, 6 Punkte, die andere Gesellschaften deutlich besser geregelt haben. Insofern müsste die Empfehlung VWB schon auf anderen, nachvollziehbaren und begründbaren Kriterien beruhen. (z.B. Probleme mit Gesundheit, die bei anderen Gesellschaften zu Einschränkungen führen würden?) Um welche Vertragsbedingungen geht es denn genau und bei welchen Gesellschaften sind diese besser geregelt? - Laufzeit bis 63 Jahre Gibt es dafür nachvollziehbare, mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Gründe? (Erbschaft, reiche Heirat o.ä.?) Ja, es gibt gute Gründe für die Laufzeit bis 63. auch z.B. - mehr als altersentsprechender Kräfteverfall? - fehlende klare Prozentanangabe bei der konkreten Verweisung? - Regelung bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten? (das von Dir aufgezählte ist alles pille-palle, ist bei 99% aller Gesellschaften so geregelt) ... alles Dinge, die es (evtl. für ein paar cent mehr) bei anderen Gesellschaften besser geregelt gibt. um jetzt nur mal drei zu nennen. Habe den Eindruck, als ob über die wirklichen Unterschiede zu anderen Gesellschaften NICHT gesprochen wurde. Warum nicht 5% Dynamik? - mehr geht leider nicht. Selbst beim VWB kannst Du zwei Dynamiken nacheinander ablehnen, musst dann die dritte annehmen, damit die Dynamik erhalten bleibt. Der Unterschied dabei zwischen drei und fünf Prozent ist doch marginal. Aber stell Dir vor, Du hast ein gesundheitliches, ernstes Problem, das aber noch nicht zu einer BU geführt hat. (jetzt mal als Beispiel ein Herzinfarkt) Wetten wir, dass Du ab da jede angebotene Dynamik annehmen würdest? Da ist der Unterschied zwischen 3 und 5 schon ne ganz andere Hausnummer. Aber selbst im Bereich Dynamik gibts bessere Regelungen im Markt - insofern muss schon irgendwas anderes für den VWB sprechen. Die Bedingungen können es jedenfalls nicht sein. Dann wäre es wohl sinnvoll, noch ausführlicher über die Bedingungen der verschiedenen SBU-Versicherer zu diskutieren und dann zu entscheiden, welche am besten auf mein Profil passen, oder wie sollte ich das verstehen? Viele Grüße Georg-Friedrich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza November 30, 2014 Dann wäre es wohl sinnvoll, noch ausführlicher über die Bedingungen der verschiedenen SBU-Versicherer zu diskutieren und dann zu entscheiden, welche am besten auf mein Profil passen, oder wie sollte ich das verstehen? Viele Grüße Georg-Friedrich Moin, das ist in etwa das, was ich damit sagen wollte! Im Prinzip läuft es immer wieder auf das Gleiche hinaus: Egal welche Versicherung es ist, Sie kaufen 10-12 Seiten kleinbedrucktes Papier - also sollte man sich damit auseinander setzen. (das bedeutet mehr als: Die haben 5 Sternchen oder 3 Kochlöffelchen) Frage 1 : an welchen Stellen unterscheiden sich die Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter? Frage 2 : wer hat an der jeweiligen Stelle der Bedingungen die beste Formulierung, die es im Markt gibt? Frage 3: will ich an dieser Stelle die Beste Formulierung haben, oder kann ich dort mit einem Kompromiss leben? (Setzt voraus, dass man über die möglichen Auswirkungen unterschiedlicher Formulierungen aufgeklärt wurde) Wenn dann noch die Gesundheitshistorie sauber aufgearbeitet wurde und man sich bewusst für einen Versicherer entschieden hat, sind das schon mal gute Voraussetzungen, um im Ernstfall auch an die Leistung zu kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 1, 2014 · bearbeitet Dezember 1, 2014 von Matthew Pryor Dann wäre es wohl sinnvoll, noch ausführlicher über die Bedingungen der verschiedenen SBU-Versicherer zu diskutieren und dann zu entscheiden, welche am besten auf mein Profil passen, oder wie sollte ich das verstehen? Den Gefallen sollte man(n) sich gönnen.Andererseits kannst du verschiedenen Vermittlern die gleiche Frage zu einem bestimmten Tarif stellen und wirst zig verschiedene Antworten bekommen.Letzten Endes musst du selbst entschieden,welche Punkte du möglichst optimal geregelt haben möchtest und welche dir marginal erscheinen.Gehst du dementsprechend vor,werden sich am Ende nur wenige Gesellschaften finden,die deinen Anforderungen entsprechen (einigermaßen hohe Ansprüche vorausgesetzt...). Bedingungen können sich von heute auf morgen ändern,das sollte nicht vernachlässigt werden.Konkretes Beispiel: Als ein relevantes Kriterium wird hier oft und gerne die Möglichkeit des Versicherers zur Beitragsanpassung und der entsprechende Verzicht nach § 163 VVG genannt.In diesem Zusammenhang wird auch die Alte Leipziger als passender Kandidat genannt.Nun hat die AL aber zum 01.01.2015 diesen Punkt aus dem Bedingungswerk gestrichen,was dann im Umkehrschluss als negativ zu werten wäre.Ich persönlich habe diesem Umstand noch nie große Bedeutung zugemessen,andere Vermittler sind da anderer Ansicht. Du wirst also nicht umhin kommen,selbst festzulegen,was du haben möchtest und welchen Preis du dafür bereit bist zu zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 1, 2014 · bearbeitet Dezember 1, 2014 von polydeikes Nun hat die AL aber zum 01.01.2015 diesen Punkt aus dem Bedingungswerk gestrichen,was dann im Umkehrschluss als negativ zu werten wäre. Nur in einer der beiden Varianten (BUZ / SBU) ... du darfst raten, wo der Verzicht auf 163 VVG drin bleibt ... :- Im Gegenzug wurde die Überschussbeteiligung bei beiden Varianten auf 28 % angehoben, damit ist die SBU nun auf dem Level der BUZ (siehe Antwort auf die Frage). --- Abgesehen davon sind die neuen Bedingungen ein Knaller ... der Abstand zu den anderen Gesellschaften wurde erheblich vergrößert, bspw. bei Selbstständigen mit akademischem Abschluss / oder 90 % kaufmännischer Tätigkeit ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 1, 2014 · bearbeitet Dezember 1, 2014 von Matthew Pryor Da brauche nicht nicht zu raten,die Änderung gilt für die SBU.Und die "sucht" der TO gemäß Beitrag numero uno. Abgesehen davon sind die neuen Bedingungen ein Knaller ... der Abstand zu den anderen Gesellschaften wurde erheblich vergrößert, bspw. bei Selbstständigen mit akademischem Abschluss / oder 90 % kaufmännischer Tätigkeit ... Durchaus.Ob die Bedingungsverbesserungen für den TO interessant sind,vermag ich nicht zu sagen.Das weiß er selbst am Besten.Mein Beispiel dient der Verdeutlichung,dass ich nach einem langwierigen Auswahlprozess vor dem Dilemma stehen kann,dass mein Favorit die Bedingungen zu meinem Nachteil vor Vertragsannahme geändert haben kann und das neue Bedingungswerk greift.Daher gilt:Trau,schau,wem zum richtigen Zeitpunkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 1, 2014 Alles gut Alex. --- Ich hatte dem TO oben die aus meiner Sicht relevantesten Problemstellen genannt. Einmal die Studentensonderregelung mit Rückstufung und Leistungsreduzierung ohne weitere Anpassungsmöglichkeit der BU, wenn die Voraussetzungen am Ende nicht vorliegen. Weiterhin den Wegfall der Prüfkriterien zumutbare Einkommensreduzierung in der Nachprüfung. Das sind und bleiben die relevantesten Punkte über die vom TO bereits festgestellten Leistungseinschränkungen hinaus. Es hat den TO nicht interessiert. --- Und natürlich die rein technische Frage. Auf diese hat zumindest Peter eine "Antwort" bekommen: Ja, es gibt gute Gründe für die Laufzeit bis 63. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Georg-Friedrich Dezember 1, 2014 Ich hatte dem TO oben die aus meiner Sicht relevantesten Problemstellen genannt. Einmal die Studentensonderregelung mit Rückstufung und Leistungsreduzierung ohne weitere Anpassungsmöglichkeit der BU, wenn die Voraussetzungen am Ende nicht vorliegen. Weiterhin den Wegfall der Prüfkriterien zumutbare Einkommensreduzierung in der Nachprüfung. Das sind und bleiben die relevantesten Punkte über die vom TO bereits festgestellten Leistungseinschränkungen hinaus. Es hat den TO nicht interessiert. Erstmal sorry, dass ich in meiner ersten Antwort nicht auf Deine Hinweise eingegangen bin und vielen Dank an die zahlreichen Meinungen zum Thema. D.h. die beiden von Dir angesprochenen Punkte wären beim VWB für mich negativ zu bewerten. Würdest du mir dann pauschal von der SBU des VWB abraten oder sollte sich das erst nach einem ausführlichen Vergleich der Bedingungen anderer Versicherer für mich herauskristalisieren? Kann ich den Kreis für die Auswahl der Gesellschaften denn schon auf ein paar eingrenzen, die ich mir dann genauer ansehe? Also, dass die AL in dieser Auswahl dabei ist, habe ich mittlerweile schon erkannt. Wie sieht es denn mit z.B. mit der LV 1871 aus? Dann nochmal zurück zur Beratung: Diese sollte dann so aussehen, dass man die Bedingungen der vorausgewählten Gesellschaften von vorne bis hinten durchgeht und jeden Punkt verstanden hat und sich klar macht, ob diese Bedingung relevant sein könnte oder nicht, richtig? Zu den Bedingungen habe ich u.a. hier im Forum Checklisten gefunden. Decken diese den Umfang der Bedingungen ab, oder stellen diese eher nur einen groben Leitfaden dar? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 1, 2014 D.h. die beiden von Dir angesprochenen Punkte wären beim VWB für mich negativ zu bewerten. Ja, sind aus meiner persönlichen Sicht die größten Fallstricke bei dieser Variante. Die Nachteile der Studentenkonstruktion beim VWB muss einfach im Rahmen der Beratung erklärt werden. Geht das Ding "hoppes", sieht es richtig übel aus. Zumindest wenn man dann ggf. keine neue BU oder eben nur eine BU mit einer GANZ anderen Risikogruppe bekommen könnte. Das Problem mit dem Wegfall der maximal zumutbaren Einkommensreduzierung in der Nachprüfung ist der einzige Bedingungsfallstrick, der den VWB von der Erfüllung aller wichtigen Minimalvoraussetzungen einer BU trennt. Was das ggf. in der Praxis heißt, sollte eben eigentlich auch in der Beratung kommuniziert werden. Es ist ggf. ein Kriterium, mit dem man leben könnte, aber man sollte es schon verstanden haben. --- Würdest du mir dann pauschal von der SBU des VWB abraten ... Keineswegs. Der Volkswohlbund bietet ein insgesamt gutes Bedingungswerk. Es fehlt an Kleinigkeiten (bspw. die Problematik mit den Verkehrsdelikten ua. Punkte) und bei den grundlegenden Kriterien eben an der Begrenzung der zumutbaren Einkommensreduzierung in der Nachprüfung. Im Gegenzug ist der VWB einer der günstigeren Anbieter für oben genannte Situation, mehr Leistung kostet mehr Geld. Wenn man mit den Fallstricken leben kann ... und zusammen mit den von dir genannten + meine Ergänzug ist eigentlich alles Relevante auf dem Tisch - und sie verstanden hat - ist der VWB möglicherweise durchaus eine Alternative. Was aber gar nicht geht, ist die Studentenregelung. Wenn du diese nicht verstanden hast, solltest du den Vertrag nicht unterschreiben. Anders formuliert: Nicht bevor du sie verstanden hast. Sollte der Vermittler nicht in der Lage sein die Fallstricke zu erklären, melde dich nochmal oder nutze google, zum Beispiel beim Kollegen Helberg wirst du fündig. --- oder sollte sich das erst nach einem ausführlichen Vergleich der Bedingungen anderer Versicherer für mich herauskristalisieren? Das ist eben jener Punkt, den dir Peter und Matthew auch mit auf den Weg gegeben haben. Man sollte sich anschauen, was es am Markt gibt und was man bereit ist davon einzukaufen und dafür zu bezahlen. Der Volkswohlbund bietet ein ganz gutes Grundpaket, es geht aber an vielen Stellen deutlich besser. Was man braucht, kann man nur schätzen - und dazu sollte einem der Vermittler behilflich sein. Wissen kann man es erst im Falle eines Falles ... Kann ich den Kreis für die Auswahl der Gesellschaften denn schon auf ein paar eingrenzen, die ich mir dann genauer ansehe? Also, dass die AL in dieser Auswahl dabei ist, habe ich mittlerweile schon erkannt. Wie sieht es denn mit z.B. mit der LV 1871 aus? Die AL bietet ebenfalls eine Studentenbevorzugung im Rahmen einer BUZ Konstruktion an. Aber eben ohne die Fallstricke des VWB, dafür eben zu Mehrkosten und mit Einschränkungen (frühestens 24 Monate vor und 24 Monate nach Beendigung des Studiums / der Regelstudienzeit). Darüber hinaus bietet die AL die beste am Markt verfügbare BU Definition für Studenten. Du wirst aber nicht dein Leben lang studieren, insofern sind die anderen Teile des Bedingungswerks nicht minder interessanter. Und da ist eine LV1871 sehr wohl ein Mitspieler, der auf Augenhöhe agiert. Es gibt individuelle Unterschiede ... aber ja, beide Gesellschaften sollte man als Student zumindest mal in Augenschein genommen haben. Dann nochmal zurück zur Beratung: Diese sollte dann so aussehen, dass man die Bedingungen der vorausgewählten Gesellschaften von vorne bis hinten durchgeht und jeden Punkt verstanden hat und sich klar macht, ob diese Bedingung relevant sein könnte oder nicht, richtig? Im Grunde sollte eine Beratung immer genau so aussehen. Zu den Bedingungen habe ich u.a. hier im Forum Checklisten gefunden. Decken diese den Umfang der Bedingungen ab, oder stellen diese eher nur einen groben Leitfaden dar? Die Checklisten im Forum sind leider etwas out of Date und auch nicht wirklich brauchbar, da teils nur Kriterien berücksichtigt werden, die sowieso fast jeder Versicherer erfüllt. Wo und wann sich diese Kriterien bspw. ändern, wird in der Checkliste nicht wirklich berücksichtigt. Insofern könnte man als Vermittler fast überall einen Haken dran machen und damit guten Gewissens leben, der Kunde aber eben nicht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Dezember 1, 2014 Erstmal sorry, dass ich in meiner ersten Antwort nicht auf Deine Hinweise eingegangen bin und vielen Dank an die zahlreichen Meinungen zum Thema. D.h. die beiden von Dir angesprochenen Punkte wären beim VWB für mich negativ zu bewerten. Würdest du mir dann pauschal von der SBU des VWB abraten oder sollte sich das erst nach einem ausführlichen Vergleich der Bedingungen anderer Versicherer für mich herauskristalisieren? Kann ich den Kreis für die Auswahl der Gesellschaften denn schon auf ein paar eingrenzen, die ich mir dann genauer ansehe? Also, dass die AL in dieser Auswahl dabei ist, habe ich mittlerweile schon erkannt. Wie sieht es denn mit z.B. mit der LV 1871 aus? Dann nochmal zurück zur Beratung: Diese sollte dann so aussehen, dass man die Bedingungen der vorausgewählten Gesellschaften von vorne bis hinten durchgeht und jeden Punkt verstanden hat und sich klar macht, ob diese Bedingung relevant sein könnte oder nicht, richtig? Zu den Bedingungen habe ich u.a. hier im Forum Checklisten gefunden. Decken diese den Umfang der Bedingungen ab, oder stellen diese eher nur einen groben Leitfaden dar? Moin, ich nochmal kurz: Natürlich ist die ausführliche Beratung, die dazu führt, dass Du selber in der Lage bist, relevante und unwichtige Kriterien voneinander zu trennen und zu gewichten, der Idealzustand. Bedingt halt eben die Bereitschaft, sich damit auseinander zu setzen - vom Berater verlangt dieser Weg halt Fachkenntnisse und Zeit, denn sowas ist eben nicht in einer Stunde oder anderthalb zu bewältigen. Wenn Du dann noch berücksichtigst, dass es darüber hinaus noch Dinge gibt, die nicht in den AVB stehen, aber aktuelle Annahmerichtlinein der Gesellschaften sind (@Polydeikes hat mit der "Jungakademikereinstufung" ja ein Beispiel genannt) Dann wird ziemlich schnell klar, dass selbst die umfangreichste Checkliste nie wirklich mehr als ein erster, grober Anhalt sein kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Georg-Friedrich Dezember 1, 2014 Moin, ich nochmal kurz: Natürlich ist die ausführliche Beratung, die dazu führt, dass Du selber in der Lage bist, relevante und unwichtige Kriterien voneinander zu trennen und zu gewichten, der Idealzustand. Bedingt halt eben die Bereitschaft, sich damit auseinander zu setzen - vom Berater verlangt dieser Weg halt Fachkenntnisse und Zeit, denn sowas ist eben nicht in einer Stunde oder anderthalb zu bewältigen. Wenn Du dann noch berücksichtigst, dass es darüber hinaus noch Dinge gibt, die nicht in den AVB stehen, aber aktuelle Annahmerichtlinein der Gesellschaften sind (@Polydeikes hat mit der "Jungakademikereinstufung" ja ein Beispiel genannt) Dann wird ziemlich schnell klar, dass selbst die umfangreichste Checkliste nie wirklich mehr als ein erster, grober Anhalt sein kann. Danke nochmal an Euch, damit habt ihr mir schon mal einige Fragen beantwortet. Kann ich denn die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften auch selbst durchsehen, bevor es zur Beratung geht oder erhalte ich diese erst durch den Berater/Vermittler? Habe bei meiner Suche bis jetzt noch nichts Konkretes gefunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 1, 2014 Hier gibt's einige Bedingungswerke nach dem Ausfüllen (beliebiger) Daten zum Download: http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-vergleich.de/bu-vergleich.php Allerdings nicht alles perfekt aktuell. Um mal rein zu schauen aber bestimmt brauchbar. Hinweis: ich würde dort nichts beantragen. Die (aktuellen) SBU-Bedingungen der Alten Leipziger gibt's z. B. hier: http://www.vermittlerportal.de/leben/leben-bu.htm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Georg-Friedrich Dezember 1, 2014 · bearbeitet Dezember 1, 2014 von Georg-Friedrich Welche hättest du denn gern? Die der AL und LV1871 würden mich interessieren und die des VWB hätte ich auch gerne, da ich im Moment nicht zu Hause bin. Würde sonst noch etwas in Frage kommen? Wie sieht es mit einer SBU bei er AL aus, im Vergleich zu der BUZ? EDIT: Danke tyr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 1, 2014 Die der AL und LV1871 würden mich interessieren und die des VWB hätte ich auch, da ich im Moment nicht zu Hause bin. Würde sonst noch etwas in Frage kommen? In Frage kommt bestimmt einiges, es ist eher die Frage, welche Gesellschaft deine Anforderungen wie erfüllt und bei welcher Gesellschaft du zu guten Konditionen unterkommen kannst. Hier sind mal ein paar bei Maklern beliebte BU-Versicherer aufgelistet: https://www.google.de/search?q=Die+erfolgreichsten+BU-Anbieter+im+Maklervertrieb AL, Swiss Life, VWB, Allianz, Condor, HDI ... Eine Beratung sollte meines Erachtens aber schon fundiert z. B. an Hand von Bedingungs-Unterschieden für deinen Einzelfall begründen können, warum nun ein Tarif oder eher ein anderer zu bevorzugen ist. Ich würde an deiner Stelle darauf hin arbeiten, dass bei dir mehr hängen bleibt als die Empfehlung für einen Tarif einer Gesellschaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 1, 2014 · bearbeitet Dezember 1, 2014 von polydeikes Anbei die SBU Bedingungen der 3 Gesellschaften, Stand 2014. --- SBU AL - kein Problem, aber nicht mit dem Studentenbonus. Willst du diesen Bonus haben, musst du irgendeines Todes sterben. Nur ist der bei der AL schmerzlos (30-40 Euro Sparvertrag dran, der sich zum Teil durch Beitragsersparnis finanziert ... ) ggü. dem VWB, wenn die Voraussetzungen dann später doch nicht erfüllt werden. Muss man aber alles nicht machen, SBU in 1+ statt BUZ mit Jungakademikerregelung in 1++ funktioniert genauso. Ob das rechnerisch bei der Gesellschaft Sinn macht ... ähm ... wohl kaum, aber möglich ist es. volkswohlbund.pdf alte-leipziger.pdf lv1871.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Georg-Friedrich Dezember 1, 2014 Vielen Dank für das angehängte Material. Werde mich dann mal hinsetzen und mir das genauer anschauen. Birgt es denn Vorteile, dass ein Vertrag noch dieses Jahr zu Stande kommt? Dachte, dass ich irgendwo etwas aufgeschnappt hätte, kann mich aber auch täuschen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 1, 2014 Der Beitrag ist günstiger und die Risiko Prüfung aller Voraussicht nach entspannter.Das allein sollte aber kein Grund sein,noch in diesem Jahr auf Teufel komm raus den Abschluss zu forcieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Dezember 2, 2014 Vielen Dank für das angehängte Material. Werde mich dann mal hinsetzen und mir das genauer anschauen. Birgt es denn Vorteile, dass ein Vertrag noch dieses Jahr zu Stande kommt? Dachte, dass ich irgendwo etwas aufgeschnappt hätte, kann mich aber auch täuschen. Hallo, auch diese Frage lässt sich - wie so vieles rund ums Thema BU - nicht mit einem JA oder NEIN beantworten. Es gilt, Vorteile und Nachteile eines Vertragsbeginnes 01.12.2014 vs 01.01.2015 abzuwägen. Zumindest auf die Alte Leipziger bezogen, fällt die Antwort gar nicht so leicht - bezogen auf die separate BU: - Zusätzliche Optionen ab 2015 (Möglichkeit, Leistungen bei AU optional mit zu versichern) - div. Bedingungsklarstellungen, marginale Leistungsverbesserungen - minimal erhöhte Nettoprämie sprechen für einen Beginn in 2015 Dagegen sprechen - 2 Bedingungsverschlechterungen - höhere Bruttoprämie für einen Beginn noch in 2014. Wie gesagt: Lesen - verstehen - bewerten - entscheiden. Letzten Endes muss jeder selber entscheiden (nachdem er hoffentlich verstanden hat, um was es geht!) - welcher der Punkte für Ihn der wichtigere ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen Dezember 3, 2014 Als Hinweis: Alle Bedingungsverbesserungen gelten auch für den Bestand ;-) Das bedeutet: Kein Nachteil bei Abschluss 2014 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 3, 2014 Als Hinweis: Alle Bedingungsverbesserungen gelten auch für den Bestand ;-) Das bedeutet: Kein Nachteil bei Abschluss 2014 Wie kommst du darauf? Meines Wissens nur für Neugeschäft ... hast du eine Quelle, hab ich was überlesen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 3, 2014 Meines Wissens nach nur dann,wenn die Verbesserungen nicht auf neuer Beitragskalkulation beruhen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Georg-Friedrich Dezember 3, 2014 Nachdem ich mir die Bedingungen der Versicherer angeschaut habe, sind bei mir noch ein paar Fragen aufgekommen. 1. Wo kann ich denn die angesprochenen Richtlinien z.B. zur Jungakademikereinstufung nachlesen? 2. Sehe ich es richtig, dass im Hinblick auf die konkrete Verweisung bei der AL ein Vorteil gegenüber den Bedingungen des VWB entsteht? Falls nicht, bitte ich um kurze Erläuterung. 3. Frage zur Leistung bei Verkehrsdelikten. Ist der konkrete Unterschied bei AL zum VWB der, dass bei der AL kein Ausschluss besteht und beim VWB der, dass Verkehrsdelikte mit dem entspr. Alkoholeinfluss bzw. Rauschmitteln ausgeschlossen werden? Dann habe ich natürlich auch noch einen Termin bei meinem Vermittler vereinbart, um das ganze nochmal zu besprechen. Am Telefon habe ich dann auch gleich noch kurz nachgefragt, was denn die entscheidenden Punkte für Ihn waren, mir den VWB zu empfehlen. Seine Antwort bezog sich erstmal nur auf die besondere Studentenregelung. Bin ja gespannt, ob nun auch weitere Gesellschaften mit in die Auswahl gezogen werden und vor allem genau erläutert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag