hansetrader Dezember 1, 2014 Auch wenn es zweifellos ärgerlich ist, dass Ausbildungszeiten (Schule + Studium) bei Akademikern sich nur noch in geringem Umfang positiv auf die Rente auswirken, könnten Dir folgende Überlegungen dabei helfen, Dich etwas weniger benachteiligt zu fühlen. 1) Die Kosten für Schule und Universität werden vom Staat getragen, noch jedenfalls wenn man von Privatunis mal absieht. 2) Rentner mit akademischem Abschluss bekommen deutlich länger Rente als solche ohne (höhere Lebenserwartung). 3) Als Akademiker hat man in der Regel ein höheres Einkommen und kann sich eine zusätzliche Altersvorsorge leisten Hallo Sapine, ich bin dir noch eine Rückmeldung schuldig. Ich wollte aus gutem Grund keine DIskussion über die Fairness lostreten, sondern wollte mein Ärger nur mal beiläufig rauslassen. Der vermeintlich besser gestellte steht bei einer Diskussion von Gleichbehandlung meistens als gierig und unsozial da. zu 1) Hier gebe ich dir voll und ganz recht. Hier macht der Staat zum Glück auch kein Unterschied. Ich würde auch nicht nachvollziehen können, warum der Staat einerseits für die Bildung Geld bezahlt, andererseits aber auch dem Schüler dafür Rentenansprüche verspricht. Gute finde ich aber, dass dieses zumindestens auf die Wartezeit angerechnet wird. So werden zumindestens die bevorteilt bzw. nicht benachteilt, die die Schulbank gedrückt haben anstatt diese geschwänzt oder sich ein faules Leben gemacht haben. Aber was für den Schüler ohne Hochschulreife die Ausbildung "seine Ausbildung ist" ist, ist für den Schüler mit Hochschulreife das Studium seine Ausbildung. Beide zahlen nicht / kaum in die Kasse ein. Wieso wird bei dem einen gar nichts angerechnet und bei dem anderen die Leistung sogar noch aufgestockt? zu 2) Kann sein, muss nicht sein. Auch der Akademiker kann je nach Berufswahl oder Karriere ein schlechteres und ungünstigeres Leben führen als die Statistik das vermuten lässt. Andererseits kann auch der Nicht Akademiker sich selbstständig machen oder Karriere machen weil er einfach verdammt gut ist. Tendenziell magst du vielleicht recht haben. So richtig wiedersprechen kann ich da nicht. zu 3) Auch hier hast du mit deiner Aussage recht, aber willst du in der Werkstatt mehr bezahlen als der Kunde vor dir, nur weil dein Portmonai praller gefüllt ist? Erinnert mich immer an Situationen, wo man in dieser Gesellschaft als Sparer immmer der gelackmeierte ist, und derjenige, der sein Leben immer die Kohle rausgeprasst hat, noch unterstützt wird. Obwohl oft die Ausgangssituation diesselbe ist. Beispiel? Wenn ich mein Geld von Geburtstagen, Konfirmation oder Erbe gespart habe, um etwas auf der hohen Kante zu haben, haben viele in meinem Freundes und Bekanntenkreis sich ein Motorrad, einen neuen Computer oder sonst was gegönnt. Während ich aber im Studium aufgrund der Rücklage kein Bafög erhielt und von der Rücklage leben "musste" sah es bei anderen, die Ihr Geld verlebt haben, anders aus. Gerechtigkeit? Ich will mich auch gar nicht beschweren. Natürlich freue ich mich darüber, dass es mir vielleicht besser geht als der Durchschnitt und ich mir Sorgen um die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau machen KANN. Ich find es ja auch gut, dass den Auszubildenen die Ansprüche aufgestockt werden. Nur ich frag mich wieso hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Anderes Beispiel war beispielsweise die hochdiskutierte Mütterrente. Klar kommt sie uns teur zu stehen. Aber im Gegensatz zur Rente mit 63 kann ich das voll und ganz nachvollziehen. Wieso sollen auch Kinder die vor einen bestimmten Datum geboren wurden nachteilig bei der Berechnung der Rente sein? Das es vorher den Unterschied gab ist für mich ein größeres Unding als dass es jetzt den Müttern "geschenkt" wurde. So ich habe fertig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Dezember 1, 2014 · bearbeitet Dezember 1, 2014 von andjessi So ist es nicht. Die niedrigere Mütterrente für ältere Mütter lässt sich schon rechtfertigen. Sie bekommen 60% Witwenrente und nicht wie jüngere Witwen lediglich 55%. Die Berücksichtigung von 3 Jahren Kindererziehung war nur eine Kompensation für die Kürzung der Witwenrente. Aber solche Details wurden in der Debatte kaum erwähnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Dezember 2, 2014 · bearbeitet Dezember 2, 2014 von Kolle Alle Publikationen einschließlich Test.de rieten damals von freiwilligen Zahlungen an die GRV ab, deshalb habe ich mich nur oberflächlich informiert. Durch den heutigen niedrigen Garantiezins von PRV sieht das jetzt anders aus als damals. In der aktuellen Finanztest raten sie wieder zum Gegenteil. Hier sehen sie die GRV im beispielsweise im Vergleich zu Rürup ganz vorne.. Die Fahne dreht sich am leichtesten im Wind Interessante Kehrtwendung ! Mir riet damals sogar die Rentenversicherung ab Beiträge zu zahlen um den Rentenabschlag durch vorzeitige Rente auszugleichen. Das Rechenbeispiel basierte auf einem Bankauszahlplan über 25 Jahre und 4 % Zinsen, sowas hätte man damals tatsächlich abschließen können, z.B. bei der Debeka. Jetzt wo es keine Zinsen mehr gibt, schlägt das Pendel wieder in Richtung GRV aus. Ich habe damals lange gezaudert mit der vorzeitigen Rente, aber die Rechnung war bezogen auf die Rentabilität der GRV auf jeden Fall positiv für mich. Ich ging mit 61 und mit 7,2 % Abschlag in Rente, als Schwerbehinderter ist die Rente ab 63 abschlagsfrei. Also 4 Jahre weniger Arbeit und 4 Jahre längerer Rentenbezug ! Nachteilig ist die nun 300 € niedrigere Rente und war die 4 Jahre lange Beachtung der Hinzuverdienstgrenze. Als mittlerweile Selbständiger verdiene ich inzwischen wieder normal, aber statt Beiträgen in die GRV zu zahlen bekomme ich nun eine Rente. Übrigens: Während des Studiums wurde mir ein Erziehungsjahr für die älteste Tochter angerechnet und jetzt bekomme ich Mütterrente. Hört sich alles etwas schmarotzierend an, ich habe aber nicht alles mitgenommen was in unserem Sozialstaat möglich gewesen wäre, wie z. B. Altersteilzeit, das Arbeitsamt belästigen ( ALG wäre trotz Sperrzeit höher gewesen als die Rente, den Abschlag hätte ich vermeiden können und Rentenpunkte hätte es noch obendrauf gegeben ). Alle anderen hielten mich für dumm, aber man kann es auch übertreiben ! Ich habe meine sozialweiße Weste bewahrt, nicht versucht meine ALV posthum zurückzuholen und das Geld denen gelassen die es bei unfreiwilligem Jobverlust bitter nötig hatten. Ich ging ganz einfach und still in Rente, ohne Abfindung u. dgl.. Meine Selbständigkeit ( Betrieb von Solarkraftwerken ) hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon geplant und vorbereitet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Dezember 2, 2014 · bearbeitet Dezember 2, 2014 von andjessi Vorweg: Kolle Du hast alles richtig gemacht und ich hätte es auch so getan. Aber dein Beispiel zeigt, dass in der GRV eben längst nicht alles Geld zielgerichtet eingesetzt wird. Mit Abschlag in Rente (egal ob schwerbehindert order nicht) gehen nur die Leute, die es gesundheitlich müssen oder die, die es sich leisten können. Gerade letztere werden durch die vorgezogene Rente massiv profitieren, denn die Rentenkürzung ist (für diese Gruppe) zu gering. Renditetechnisch lohnt es sich immer, die vorzeitige Rente in Anspruch zu nehmen (auch ohne die Murksreform Rente mit 63 in diesem Jahr). In der GRV soll jeder das bekommen, was ihm zusteht, aber nicht auf Kosten anderer. Derzeit profitieren vor allem nicht körperlich arbeitende Gutverdiener auf Kosten von Malochern. Einfach mal die Grafik auf Seite 5 betrachten: http://www.sozialpol...nserwartung.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Dezember 2, 2014 @andjessi Interessante Publikation ! Neid liegt mir fern. Aber in meinem Freundes- und Bekanntenkreis liege ich bei der Rentenhöhe am unteren Rand, auch unter den GRV-Rentnern. Nur ein ehemals Selbständiger ( Firmenkollaps ) hat deutlich weniger und muss mit fast 70 noch arbeiten. Die ehemaligen Lehrer ( es sind auch Lehrerehepaare dabei ) und andere Beamte im höheren Dienst liegen weit vorne, auch weit vor den Freiberuflern ( Arzt, Ingenieur, Architekt ) mit teils eigenen Versorgungswerken. Den Vogel schießt ein MdB a.D. ( ehemaliger Kollege ) ab, der für 4 Jahre im letzten Bundestag eine stattliche Zusatzversorgung erhält. Da müsste man zuerst ansetzen wenn man was ernsthaft reformieren will. Ansonsten finde ich die letzten Rentenreformen einen Schlag ins Gesicht der jüngeren Generationen die das ausbaden müssen. Dem jetzigen System mangelt es an Motivation sich volkswirtschaftlich vernünftig zu verhalten. Von mir aus könnte man die GRV abschaffen und ein Grundversorgungsmodell einführen das steuerbasiert jedem gleich viel gibt und wer mehr will soll selbst vorsorgen. Dann entfällt die ganze "Gerechtigkeits"-Diskussion, ein großer volkswirtschaftlicher Vorteil wäre das Heben von Ressourcen von gutausgebildeten älteren Mitbürgern die an der starren Altersgrenze topfit aufhören sich in die Gemeinschaft einzubringen. Diejenigen die nicht mehr können werden dann besser versorgt, diejenigen die nicht mehr wollen müssen sich mit der Grundversorgung arrangieren. Aber ich schweife ab, das wäre ein eigenes Thema. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 2, 2014 Mit Abschlag in Rente (egal ob schwerbehindert order nicht) gehen nur die Leute, die es gesundheitlich müssen oder die, die es sich leisten können. Gerade letztere werden durch die vorgezogene Rente massiv profitieren, denn die Rentenkürzung ist (für diese Gruppe) zu gering. Renditetechnisch lohnt es sich immer, die vorzeitige Rente in Anspruch zu nehmen (auch ohne die Murksreform Rente mit 63 in diesem Jahr). So wie ich die Untersuchung lese, gibt sie die Schlussfolgerung gerade nicht her, dass Leute, die vorzeitig in Rente gehen, die Allgemeinheit schröpfen. Wenn ich es richtig lese sagt das Papier dazu gar nicht aus. Ich kann mich vage an ein anderes Papier erinnern, wo das Gegenstand von Simulationen war und wenn ich es richtig erinnere war das Fazit, dass die Rentenkürzung "fair" berechnet ist, wenn man davon ausgeht, dass derjenige im Schnitt 85 (eventuell war es 80 nicht ganz sicher) wird. D.h. wer länger lebt, bekommt in Summe weniger Rente raus als ohne vorzeitigen Ruhestand und wer kürzer lebt für den lohnt es sich, weil durch die größere Anzahl an Rentenmonaten am Ende mehr ausgezahlt als wenn man später in Rente gegangen wäre mit höherer Rente aber weniger Rentenmonaten. Wenn man das jetzt auf hohes/niedriges Einkommen bezieht, würde jemand mit niedrigerem Einkommen und kürzerer Restlebensdauer eher mehr davon profitieren, als einer mit hohem Einkommen und langer Restlebensdauer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Dezember 2, 2014 · bearbeitet Dezember 2, 2014 von andjessi Das Paper beziet sich darauf, dass Menschen mit hohem Einkommen länger Rente beziehen. Es sagt tatsächlich nichts zur Renditebetrachtung bei vorzeitiger Rente aus. Das ist auch nur ein (relativ unwichtiger) Teilaspekt. Hier habe ich nur geschlussfolgert. Der Abschlag mag für den Durchschnitt der vorzeitigen Rentner halbwegs richtig berechnet sein, aber in der Gruppe der vorzeitigen Rentenbezieher finden sich zwei Gruppen: Die "Platten", die nicht mehr können und die Wohlhabenden, die es sich leisten können. Letztere werden sicher ihren Schnitt auf Kosten anderer machen. Das wäre auch alles egal, wenn genug Geld im System ist und Niedrigverdiener eine angemessene Rente bekämen. Aber wie die Rente mit 63 ohne Abschlag, die auch wieder hauptsächlich Personen betrifft, die es nicht nötig haben, wirkt auch die vorzeitige Rente mit Abschlag wieder eher gegen die "kleinen" Rentner. Das zieht sich wie eine Schnur durch die ganze GRV und auch durch Riester, bAV und Rürup. Gefördert werden tendenziell immer die, denen es vergleichsweise gut geht (nicht köperlich arbeitende Menschen mit hohem Einkommen (bAV, Rürup, Riester), Menschen mit langen Erwerbsbiografien etc.). Die sind gesund, können die vielefältigen Angebote zur Vorsorge nutzen und etwas gegen die Absenkung des Rentenniveaus tun. Man müsste meiner Meinung nach gegensteuern. Nur ein paar Ideen, wie man das aufkommensneutral könnte: - Entgeltpunkte aus Einkommen unter 30.000,- EUR im jeweiligen Jahr mit Aufschlägen versehen, Arbeiteinkommensanteile über 50.000,- EUR mit einem Abschlag versehen - Sonderbehandlungen wie abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abschaffen - Riester als Festzuschuss gewähren und nicht variabel nach Einkommenshöhe, Anrechenbarkeit auf Grundsicherung zumindestens abschmelzen - unterschiedlich hohe Entgeltpunkte nach Tätigkeitsmerkmal wie in der gesetzlichen Unfallversicherung (da zahlt der Arbeitgeber des Fußballprofis auch mehr). Die DRV kennt die Statistiken (Fliesenleger leben kürzer als Bankangestellte, daher bekommen sie mehr Punkte für ihren Rentenbeitrag) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansetrader Dezember 2, 2014 - Riester als Festzuschuss gewähren und nicht variabel nach Einkommenshöhe, Anrechenbarkeit auf Grundsicherung zumindestens abschmelzen Damit widersprichst du dir doch selber. Gerade für Geringverdiener ist die Regelung doch gut und diese bekommen deutlich leichter die Grundzulage als die Durchschnitts- oder Besserverdienenden. Die Änderung führt m.E. eher dazu, dass die Besserverdienenden mehr gefördert werden, da sie - wie die Geringverdiener - die Zulagen mit dem Sockelbetrag abgreifen können und das Geld in anderen Produkten anlegen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Dezember 2, 2014 · bearbeitet Dezember 2, 2014 von andjessi - Riester als Festzuschuss gewähren und nicht variabel nach Einkommenshöhe, Anrechenbarkeit auf Grundsicherung zumindestens abschmelzen Damit widersprichst du dir doch selber. Gerade für Geringverdiener ist die Regelung doch gut und diese bekommen deutlich leichter die Grundzulage als die Durchschnitts- oder Besserverdienenden. Die Änderung führt m.E. eher dazu, dass die Besserverdienenden mehr gefördert werden, da sie - wie die Geringverdiener - die Zulagen mit dem Sockelbetrag abgreifen können und das Geld in anderen Produkten anlegen können. Als Geringverdiener erhalte ich 154,- EUR Förderung, als Gutverdiener (44,31% Grenzsteuersatz) auf meine Einzahlung 2.100,- EUR = 930,51 EUR. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Dezember 2, 2014 Definiere "angemessene Rente" - nach Deinen Ausführungen läuft das letztlich auf eine Abschaffung der Beitrags bezogenen Rente und eine Art Grundsicherung hinaus. Dann nenne das doch auch so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Dezember 2, 2014 Nein. Ich lasse mir doch nicht ein Schlagwort in den Mund legen, um meine Meinung damit zu diskreditieren. Ich möchte eine beitragsgerechtere Rente, die anerkennt, dass Beitragsbezogenheit zwar der wichtigste Aspekt bei der Bestimmung der Rentenhöhe ist, aber nicht der einzige bleiben kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Dezember 2, 2014 Wo bitte siehst Du da eine Diskreditierung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Dezember 2, 2014 Ich finde es halt ein bisschen simpel als Schlussfolgerung meiner letzten Posts zu folgern, es laufe auf eine Abschaffung der beitragsbezogenen Rente und eine Art Grundsicherung hinaus. Aber das ist auch alles OT. Lassen wir es gut sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Dezember 2, 2014 Als Geringverdiener erhalte ich 154,- EUR Förderung, als Gutverdiener (44,31% Grenzsteuersatz) auf meine Einzahlung 2.100,- EUR = 930,51 EUR. Kann man das auch als Rendite ausdrücken ? Also Förderung pro eingesetztem Kapital ? Meine Frau als mittelbar Berechtigte bekam die komplette Förderung für sich und die Kinder, musste aber nur 30 € im Jahr bezahlen, während ich den Höchstbetrag bezahlen musste und lediglich temporär die ersparte Steuern als Förderung verbuchen konnte. Temporär deshalb, weil ich bei der Auszahlung wieder alles komplett versteuern musste. Der alleinige Gewinner war meine Frau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 3, 2014 Klar kann man die Rendite berechnen, die reale Förderung bemisst sich durch die Relation Förderung zu Nettoaufwand. Trotzdem: Andjessi hat mal abgesehen von den Zahlen schon Recht. (9xx gibts nie ... an Steuerförderung) Exemplarisch mal durchgejuckelt: 60 Euro Sockelbeitrag und 154 Grundzulage -> reale Förderung 257 % (154 +100 / 60) ... aber eben nur 154 "Tacken 70.000 Brutto mit Kirchensteuer 2100 - 154 = 1946 Bruttoeigenbeitrag zusätzlich: -805 Steuerersparnis Nettoeigenbeitrag (1946-805) 1046 Nettoaufwand zu 2100 Bruttobeitrag inkl. Zulagen entspricht einer Förderung von 84 % auf den Nettoaufwand (959 Euro Förderung inkl. Zulage). --- Der Geringverdiener hat die prozentual höhere Förderung, ist aber völlig egal, da der absolute Förderbetrag viel niedriger ist, er mit Riester ggf. nur für die Entlastung des Staates spart ... --- Zum eigentlichen Thema: Eig. war in Post #2 schon alles gesagt, ist ja alles nen bissel vom Thema abgekommen. Unterstellt man dauerhaft die Rentenanpassung des neuesten Rentepakets, sollte man darüber nachdenken nachzuversichern. Für mich als Selbstständigen ist das GRV System einfach nichts, kann man mich mit jagen. Trotzdem hat es neben den genannten Punkten zumindest einen gewissen Inflationsausgleich und der Staat steht dahinter. Ob der nun der seriösere Schuldner als die Privatwirtschaft ist? Egal, muss man durchexceln mit seinen Annahmen und eine Entscheidung treffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansetrader Dezember 3, 2014 Damit widersprichst du dir doch selber. Gerade für Geringverdiener ist die Regelung doch gut und diese bekommen deutlich leichter die Grundzulage als die Durchschnitts- oder Besserverdienenden. Die Änderung führt m.E. eher dazu, dass die Besserverdienenden mehr gefördert werden, da sie - wie die Geringverdiener - die Zulagen mit dem Sockelbetrag abgreifen können und das Geld in anderen Produkten anlegen können. Als Geringverdiener erhalte ich 154,- EUR Förderung, als Gutverdiener (44,31% Grenzsteuersatz) auf meine Einzahlung 2.100,- EUR = 930,51 EUR. Da hatte ich dich falsch Verstanden. Dachte deine Äußerung wäre auf die Zulage bezogen. Nichtsdestotrotz bin ich der Ansicht, dass der Besserverdienende bei einer fixen Zuteilung (gleich hoch für alle) "mehr" profitieren würde als der Geringverdienende, da der Besserverdienende die Förderung durch eine geringere Eigenbeteiligung abgreifen könnte. Nichtsdestotrotz wäre den Geringverdienenden natürlich deutlich mehr geholfen als durch die kleine staatliche Zulage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansetrader Dezember 3, 2014 Um mal auf den eigentlichen Inhalt des Threads zurück zu kommen würde ich mal folgendes zusammenfassen: Nachzahlung nur für Studiumszeiten zw. dem 16. und 17. Lebensjahr sowie für die Zeit ab dem 25. Lebensjahr möglich. Schul- und Studienzeiten werden für max. 8 Jahre anerkannt. Diese wirken sich nicht Rentensteigernd aus und helfen auch nicht bei dem erreichen der Wartezeit für besonders langfristig Versicherte (>45 Jahre Wartezeit), sondern tragen diese nur bei der Wartezeit für langfristig Versicherte (>35 Jahre Wartezeit) bei. Pro eine Nachzahlung spricht: - Zugriff auf Leistung wie beispielsweise die Erwerbsminderungsrente durch das Erreichen einer Wartezeit von 5 und mehr Jahren - Erhöhung der Wartezeit für langfristig Versicherte - Steigerung der Rentenleistung Gegen eine (frühzeitige) Nachzahlung spricht - Zukünftige Rendite der GRV unbekannt - Rendite erst im höheren Alter attraktiv - Nachzahlungen können zur Zeit erst bis knapp 80% abgesetzt werden, werden aber zu 100% versteuert Ich persönlich tendiere zum Nachzahlen, aber vorzugsweise erst kurz vorm erreichen des 45. Lebensjahres, um den genannten Nachteilen aus dem Weg zu gehen. Heißt aber auch ich werde die Wartezeit von 5 Jahren für "Sonderleistungen" erst in gut 3 Jahren erreichen können. Hoffentlich passiert nix Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 3, 2014 Heißt aber auch ich werde die Wartezeit von 5 Jahren für "Sonderleistungen" erst in gut 3 Jahren erreichen können. Hoffentlich passiert nix Wenn du auf den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente anspielst: hast du keine BU? Wenn nein: warum nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansetrader Dezember 3, 2014 Heißt aber auch ich werde die Wartezeit von 5 Jahren für "Sonderleistungen" erst in gut 3 Jahren erreichen können. Hoffentlich passiert nix Wenn du auf den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente anspielst: hast du keine BU? Wenn nein: warum nicht? Ja darauf spiele ich an. Nein ich habe derzeit keine BU. Aufgrund von Krankheitseinträgen würde ich wahrscheinlich nur eine BU mit Ausschluss für die zwei Hauptgründe von BU kriegen oder eben mit netten Risikoaufschlag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 3, 2014 · bearbeitet Dezember 3, 2014 von tyr Wenn du auf den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente anspielst: hast du keine BU? Wenn nein: warum nicht? Ja darauf spiele ich an. Nein ich habe derzeit keine BU. Aufgrund von Krankheitseinträgen würde ich wahrscheinlich nur eine BU mit Ausschluss für die zwei Hauptgründe von BU kriegen oder eben mit netten Risikoaufschlag. "Wahrscheinlich" ... ich würde an deiner Stelle die vermutete Wahrscheinlichkeit im Rahmen von Risikovoranfragen eines fähigen BU-Maklers bei den bekannten BU-Versicherern auf die Wirklichkeit prüfen lassen. Und wenn du nirgendwo zu akzeptablen Bedingungen unterkommst kannst du immer noch einen Teil des BU-Risikos z. B. durch Dread Disease-Versicherungen, Unfallversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen o. ä. abdecken: https://www.wertpapier-forum.de/topic/30228-berufsunfahigkeitsversicherung-dienstunfahigkeitsversicherung/ Diese Vorsorge bzw. dieses Risiko halte ich für ganz erheblich viel wichtiger/existenzieller als die kleinen Sparverträge, mit denen du dich seit einiger Zeit beschäftigst. Weil: was nützt dir der beste Riestervertrag oder die ausgefeilteste Einzahlung in die GRV, wenn du durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall frühzeitig im Erwerbsleben dauerhaft BU oder gar EU wirst? Dann lösen sich die paar Ersparnisse, die du bisher vorgenommen hast schnell in Luft auf. Und, wie du schon erkannt hast: wenn dich das Pech in den ersten Jahren nach Berufseinstieg trifft hast du noch nicht einmal Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der GRV. Ich würde an deiner Stelle wenigstens eine UV abschließen und dann in Ruhe die Optionen im Bereich BU-Versicherung prüfen. Das ist viel existenziell wichtiger als irgendwelche Sparverträge oder Optimierung der GRV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansetrader Dezember 3, 2014 Ja darauf spiele ich an. Nein ich habe derzeit keine BU. Aufgrund von Krankheitseinträgen würde ich wahrscheinlich nur eine BU mit Ausschluss für die zwei Hauptgründe von BU kriegen oder eben mit netten Risikoaufschlag. "Wahrscheinlich" ... ich würde an deiner Stelle die vermutete Wahrscheinlichkeit im Rahmen von Risikovoranfragen eines fähigen BU-Maklers bei den bekannten BU-Versicherern auf die Wirklichkeit prüfen lassen. Und wenn du nirgendwo zu akzeptablen Bedingungen unterkommst kannst du immer noch einen Teil des BU-Risikos z. B. durch Dread Disease-Versicherungen, Unfallversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen o. ä. abdecken: http://www.wertpapie...tsversicherung/ Diese Vorsorge bzw. dieses Risiko halte ich für ganz erheblich viel wichtiger/existenzieller als die kleinen Sparverträge, mit denen du dich seit einiger Zeit beschäftigst. Weil: was nützt dir der beste Riestervertrag oder die ausgefeilteste Einzahlung in die GRV, wenn du durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall frühzeitig im Erwerbsleben dauerhaft BU oder gar EU wirst? Dann lösen sich die paar Ersparnisse, die du bisher vorgenommen hast schnell in Luft auf. Und, wie du schon erkannt hast: wenn dich das Pech in den ersten Jahren nach Berufseinstieg trifft hast du noch nicht einmal Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der GRV. Ich würde an deiner Stelle wenigstens eine UV abschließen und dann in Ruhe die Optionen im Bereich BU-Versicherung prüfen. Das ist viel existenziell wichtiger als irgendwelche Sparverträge oder Optimierung der GRV. Oh mann-o-mann, Tyr... Du scheinst ja überall mitgelesen zu haben und dich immer gut an all meine Aussagen und Überlegungen zum Vermögensbau zu erinnern. Aber den Thread zum Thema hast du nicht auf dem Schirm oder? Macht aber nix. Ich helf dir! Nur kurz dazu: Unfallversicherung ist genau aus diesem Grund abgeschlossen worden und vorhanden und zwar mit deutlich erhöhten Grundsummen, um zumindestens den Teil der "Unfallbedingten BU" abzusichern. Gegen eine Risikoanfrage / Antragsversuch habe ich mich bewusst entschieden, da ich das Risiko eines Eintrages oder zumindestens ein Vermerk bei meinem Versicherer der Wahl vermeiden möchte. Ich persönlich habe die Chance eines Aufschlages/Auschlusses oder Nachteil für die Zukunft als hoch eingeschätzt, da es nicht nur ein Stolperstein in der Krankenakte gibt, sondern mehrere. Somit ist der Plan eine begrenzte Zeit ohne BU Versicherung mit der Unfallversicherung zu überbrücken. Keine wirklich tolle Lösung, aber besser als gar nichts... Und nun beschäftige ich mich wieder mit meinen "kleinen Sparverträgen". Übrigens nen Rieser Banksparplan möchte ich nicht abschließen.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 4, 2014 Ich würde an deiner Stelle den Fokus stärker auf eine Invaliditätsabsicherung legen, bevor bei Altersvorsorge so weit in's Detail gegangen wird. Insbesondere innerhalb der 5-Jahres Frist ab Berufseinstieg. Eine Risikovoranfrage ist soweit ich weiß nicht das Selbe wie ein Probeantrag. Wie hoch schätzt du dein Wissen und die Erfahrung mit BU-Risikoprüfern ein? Größer oder kleiner als das eines erfahrenen BU-Maklers? Ich möchte deinen Thread auch nicht weiter stören. Bei der Steilvorlage in Richtung Erwerbsminderungsrente und privater BU-Versicherung wollte ich etwas dazu schreiben. Vielleicht regt es stille Mitleser dazu an, diesen Punkt zu bedenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 6, 2014 Er hatte schon mal seinen eigenen BU Thread, die Antragsstellung ging bei seinem Altvertrag in die Hose. Er hatte sich in Folge des Threads gegen eine Bereinigung entschieden, zu viele Baustellen. Ob man die Meinung teilen muss, eine ganz andere Frage ... aber man wird nie den genauen Kenntnisstand im Forum haben, wie die jeweilig betroffene Person selbst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Dezember 6, 2014 Moin moin zusammen, interessanter Thread. ich habe auch gerade Post von der DRV bekommen und ebenfalls mit dem Hinweis, Nachzahlungen tätigen zu können. Ich überlege gerade, ein paar Euros zu investieren und mal einen Rentenberater drüberschauen zu lassen. Der soll dann prüfen, ob der Bescheid korrekt ist, und kann mir dann sicher eine Einschätzung geben, in welchen Fällen sich die Zuzahlungen lohnen und ob die Nachzahlungen irgendwelche Auswirkungen darauf haben können, ob ich mal früher oder später in Rente gehen kann. Wenn ich mich dazu durchringen kann, werde ich die Einschätzungen hier posten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Dezember 6, 2014 In den mittleren Jahren hatte ich mich gegen freiwillige Zahlungen entschieden. Da standen einfach andere Fakten an, das Haus sollte so schnell wie möglich entschuldet werden und als Ersatz hatte ich damals eine Direktversicherung als BAV abgeschlossen. Damals spielten Zinsen noch eine Rolle und da sah die GRV mit der demografischen Perspektive schlecht aus. Ein weiteres Unbehagen in den mittleren Jahren war die Sorge, das Rentenalter nicht oder nicht lange genug zu erleben. Jetzt als Rentner, die Erkenntnis dass es kaum noch Zinsen gibt und sich private Rentenversicherungen immer weniger lohnen hat sich der Betrachtungswinkel geändert. Der schnellen Entschuldung der selbstbewohnten Immobilie würde ich auch heute Priorität einräumen gegen freiwillige Zahlungen bei der GRV. Priorität hätte die GRV aber vor BAV, schon wegen einer möglichen Erwerbsunfähigkeitsrente. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag