Matthew Pryor Dezember 6, 2014 · bearbeitet Dezember 6, 2014 von Matthew Pryor Nein ich habe derzeit keine BU. Aufgrund von Krankheitseinträgen würde ich wahrscheinlich nur eine BU mit Ausschluss für die zwei Hauptgründe von BU kriegen oder eben mit netten Risikoaufschlag. Kleiner Einschub,leider OT,aber in deiner Situation vielleicht interessant:Krankentagegeld-Tarif KTS der Hanse-Merkur ohne Gesundheitsprüfung,mit Ausschluss von dir bekannten Erkrankungen und Unfallfolgen,die in den letzten 12 Monaten zu Behandlungen oder von Beratungen von Ärzten und/oder Therapeuten geführt haben.Der Ausschluss gilt für 24 Monate ab Versicherungsbeginn,die Höhe ist auf 20€ pro Tag begrenzt.Vielleicht eine sinnvolle Ergänzung,bis andere Alternativen möglich sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansetrader Dezember 7, 2014 Nein ich habe derzeit keine BU. Aufgrund von Krankheitseinträgen würde ich wahrscheinlich nur eine BU mit Ausschluss für die zwei Hauptgründe von BU kriegen oder eben mit netten Risikoaufschlag. Kleiner Einschub,leider OT,aber in deiner Situation vielleicht interessant:Krankentagegeld-Tarif KTS der Hanse-Merkur ohne Gesundheitsprüfung,mit Ausschluss von dir bekannten Erkrankungen und Unfallfolgen,die in den letzten 12 Monaten zu Behandlungen oder von Beratungen von Ärzten und/oder Therapeuten geführt haben.Der Ausschluss gilt für 24 Monate ab Versicherungsbeginn,die Höhe ist auf 20€ pro Tag begrenzt.Vielleicht eine sinnvolle Ergänzung,bis andere Alternativen möglich sind. Hallo Matthew. Danke für den Tipp, ich werde mir das mal ansehen So auf den ersten Blick würde ich aber fast "nein" behaupten. Warum? Ich muss einen Zeitraum von noch gut 2,5-3 Jahren überbrücken, um die Gesundheitsakte "sauber" zu haben. Die Untersuchungen, die ich hatte und zu einem Aufschlag / Ausschluss führen könnten, sind "abgeschlossen" oder ich zumindestens deswegen nicht mehr in Behandlung. Wenn der Versicherungsschutz eh erst nach 2 Jahren gegeben wäre, würde ich ja wahrschienlich ja nur für 6-12 Monate den wirklichen Schutz genießen, aber dafür 3 Jahre lang bezahlt haben. Siehst du das anders? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 8, 2014 Hi, So auf den ersten Blick würde ich aber fast "nein" behaupten. Warum? Ich muss einen Zeitraum von noch gut 2,5-3 Jahren überbrücken, um die Gesundheitsakte "sauber" zu haben. das klingt schon mal gut ! Wenn der Versicherungsschutz eh erst nach 2 Jahren gegeben wäre, würde ich ja wahrschienlich ja nur für 6-12 Monate den wirklichen Schutz genießen, aber dafür 3 Jahre lang bezahlt haben. Siehst du das anders? Ja und nein.KTG-Tarife gibt es im Vergleich zu einer BU für eine schmale Mark,bei selbstredend geringerem Absicherungsniveau.Und das du AU wirst,muss ja nicht mit den bestehenden Erkrankungen zusammenhängen.Der Ausschluss betrifft ja "nur" die.Sollten andere Gründe zu einer AU führen,besteht auch Versicherungsschutz. Weil Ausschlüsse begrenzt sind,ist der Tarif verhältnismäßig teuer,gemäß deiner Angaben müsstest du für ein Tagegeld i.H.v. 20€ mit einer monatlichen Prämie von ca. 15€ rechnen.Gute reguläre Tarife sind schon für knapp die Hälfte zu haben.Allerdings sind Zusatztarife auch nach spätestens 2 Jahren kündbar,so dass sich das mit der dann abzuschließenden BU verhältnismäßig gut steuern ließe.Und der Versicherer ist ja in der Pflicht,den Zusammenhang von Vorerkrankung und AU zu belegen.Mein Fazit:Ich würde es machen,und wenn du dann eine BU bekommst,alles nochmal auf den Prüfstand stellen und ggbfs. einen regulären KTG-Tarif zusätzlich abschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger August 20, 2015 Hallo, auch wenn das Thema schon etwas älter ist möchte ich es nochmals auskramen, denn ich stehe gerade vor der selben Frage: Lohnt es sich, freiwillig Beiträge nachzuzaheln. Ich bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Angenommen es gibt Zeiten, für die man nachzahlen darf, dann müsste man heute etwa 6240 EUR pro Jahr nachzahlen, um einen Rentenpunkt zu erwerben. Das wäre aktuell eine Extrarente von knapp 24 EUR. Dabei kann keiner vorhersagen, welchen Wert ein Rentenpunkt in Zukunft haben wird. Eine faire Abschätzung wäre daher, dass die Rente parallel zur Inflation oder zur Gehaltsentwicklung steigt. Würde ein 40 jähriger stattdesen 6240 EUR in eine Sofort-Rente investieren, die ab 67 Jahre zahlt, dann bekäme man eine garantierte dynamische Extrarente von 26 EUR. Unterm Strich kommt bei beiden Anlagemodellen die selbe Zahl raus: GKV: 24 EUR plus Inflation/Gehaltsentwicklung, PKV: 26 EUR plus Überschussbeteiligungen. Unter der Annahme, dass doch typischerweise die Inflationsraten, Gehaltsentwicklungen und Renditen von Geldanlagen in einer Größenordnung liegen tun sich beide Anlagemöglichkeiten also nichts, Der wichtige Unterschied liegt aber in der Besteuerung. Die gesetzliche Rente wird für heute junge Leute zu 100% mit dem individuellen Steuersatz besteuert. die Sofort-Rente hingegen wird nur in der Gröenordnung des Ertragsanteils versteuert, der irgendwo bei einem viertel liegt (knapp drunter oder drüber). Das macht das Invest in die gesetzliche Rente eigentlich unattraktiv. Kann jemand meine Überlegungen bestätigen oder widerlegen? Gruß, Bolanger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 20, 2015 Kann jemand meine Überlegungen bestätigen oder widerlegen? Du kannst die Rentenbeiträge von der Steuer absetzen. 80% davon in 2015, der Anteil nimmt jedes Jahr zu. Dadurch gibt es einen Progressionsgewinn wenn der Steuersatz im Rentenalter fällt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi August 20, 2015 Man darf die GRV nicht nur unter Renditegesichtspunkten betrachten. Ergänzend zu Kolle möchte ich anführen, dass die GRV umlagefinanziert ist und somit nicht vom Kapitalmarkt oder einer Währung abhängt. Sie versichert den Kapitalanleger in gewisser Weise gegen Inflation und andere Katastrophen. Demographie hin oder her wird es auch immer eine starke Lobby in Deutschland dafür geben, dass der Rentner irgendwie seine Rente bekommt. Zaubern kann die GRV aber nicht (Geburtenrate, steigende Lebenserwartung etc.) Ich persönlich halte die GRV, wenn man die Lage nüchtern betrachtet und nicht unerfüllbare Erwartungen hat, für ein(!) wichtiges Standbein der Altersvorsorge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
murks86 März 27, 2016 · bearbeitet März 27, 2016 von murks86 Sehr interessantes Thema! Ich habe nach meinem Studium (Diplom) auch erstmal mein Rentenkonto geklärt, sodass jetzt immerhin mal der Versicherungsverlauf stimmt und ich nicht in zig Jahren irgendwelche Unterlagen mühsam beschaffen muss. Ich stehe jetzt auch vor der Frage, ob ich für einige nicht anrechenbare Ausbildungszeiten nachzahlen soll oder eben nicht. Ich bin zwar erst 29 Jahre und hätte nach aktueller Gesetzeslage noch bis 45 Zeit, jedoch können Gesetze ja auch geändert werden. Darüberhinaus habe ich im Rahmen einer Promotion schon knapp vier Jahre in der gesetzlichen Rente angesammelt. Die Promotion werde ich in den nächsten Wochen abschließen und habe noch einen Vertrag an der Uni bis 31.07.2016. Unter Berücksichtigung des ALGI (sofern man nicht direkt einen Job findet), bekomme ich also immerhin schonmal die 5 Jahre Wartezeit zusammen. Das ALGI wird doch auf die Wartezeit angerechnet, da ja auch Beiträge in die Rente entrichtet werden, oder? Mir geht es gar nicht so sehr um die Rendite bei einer Nachzahlung, sondern vor allem darum, möglichst viele Jahre zu füllen und auch das Risiko einfach ein wenig zu streuen. Jetzt habe ich kürzlich gelesen, dass zumindest bei der Belegung von Ausbildungszeiten (oder auch anderen Zeiten ohne Pflichtbeiträge) mit Mindestbeitrag und der ein oder anderen Auszeit in der Erwerbsbiographie (keine Ahnung, was die Zukunft mit sich bringt), sich eine Nachzahlung negativ auf den Durchschnittswert an Entgeltpunkten auswirken kann (der wird wohl herangezogen für Lücken in der Erwerbsbiographie, wenn ich das richtig verstanden habe). Daher bin ich momentan am überlegen doch noch ein wenig zu warten, bis ich eben einen ersten "sicheren" Job in der Industrie habe. Ich würde mich doch schon sehr ärgern, wenn ich durch freiwillig geleistete Zahlungen meinen Anspruch auch noch mindern würde. Gleichzeitig denke ich aber, dass es sinnvoll sein kann, sofern der erste "sichere" und unbefristete Job da ist, die Zeit nachzuzahlen, um eben die Jahre zu sammeln, um später mal ohne allzu große Abschläge in Rente gehen zu können (ich rechne damit, dass das Rentenalter weiter steigen wird und ich natürlich auch zusätzlich privat einiges vorsorgen muss). Die üblichen Gehälter in der chemischen Industrie deuten daraufhin, dass ich wohl von Anfang an oder zumindest sehr schnell nach Berufseinstieg über den entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen liegen werde und den entsprechenden Überhang komplett privat absichern muss. Weiterhin ist aufgrund der Arbeitsmarktsituation für Chemiker eigentlich mit keinen übermäßig langen Phasen ohne Erwerbseinkommen zu rechnen, sodass ein negativer Effekt von freiwilligen Einzahlung in die GRV eigentlich recht unwahrscheinlich ist, oder? Vorteil einer direkten freiwilligen Zahlung wäre wohl, dass ich quasi just im Moment der Zahlung die 5 Jahre Wartezeit voll hätte und entsprechend ein paar Absicherungen in Sachen "Kur", Erwerbsunfähigkeit etc. pp. zusätzlich hätte... Habe ich da was grobes Übersehen oder ist das soweit richtig? Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi März 28, 2016 · bearbeitet März 28, 2016 von andjessi Das ALGI wird doch auf die Wartezeit angerechnet, da ja auch Beiträge in die Rente entrichtet werden, oder? Ja. Die Zeit zählt mit. Mir geht es gar nicht so sehr um die Rendite bei einer Nachzahlung, sondern vor allem darum, möglichst viele Jahre zu füllen und auch das Risiko einfach ein wenig zu streuen. Jetzt habe ich kürzlich gelesen, dass zumindest bei der Belegung von Ausbildungszeiten (oder auch anderen Zeiten ohne Pflichtbeiträge) mit Mindestbeitrag und der ein oder anderen Auszeit in der Erwerbsbiographie (keine Ahnung, was die Zukunft mit sich bringt), sich eine Nachzahlung negativ auf den Durchschnittswert an Entgeltpunkten auswirken kann (der wird wohl herangezogen für Lücken in der Erwerbsbiographie, wenn ich das richtig verstanden habe). Daher bin ich momentan am überlegen doch noch ein wenig zu warten, bis ich eben einen ersten "sicheren" Job in der Industrie habe. Pauschal kann man sagen, dass sich frewillige Beitragszahlungen mit unterdurchschnittlichen Beiträgen (im Vegleich zu bisher gleisteten Bieträgen) negativ auf die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbleibenenrente auswirken. Dies liegt daran, dass im Leistungsfall die bisher durchschnittlich geleisteten Beiträge fiktiv bis zum 62. Lebensjahr hochgerechnet werden. Da Zeiten ohne Beitrag anders gewertet werden und somit teilweise nicht berücksichtigt werden, ist es für diese Renten von Vorteil, wenn man keine freiwilligen Beiträge zahlt. Man kann sich dies in jungen Jahren aber auch zu Nutze machen, in dem man (wenn die Erwerbsminderung droht, aber die Lebenserwartung nicht groß verkürzt ist - z.B. MS o.ä.) (vor Rentenantrag) Höchstbeiträge einzahlt. Die erhöht die Erwerbsmiderungsrente überproportional. Ich würde jetzt eher noch nicht für alle Monate Mindesbeiträge nachzahlen, wenn dann nur für einzelne Monate den Höchstbeitrag. Du kannst bis zum 45. Lebensjahr jederzeit für einzelne Monate freiwillige Beiträge nachleisten, allerdings nicht mehr für Monate, die schon mal mit Beiträgen belegt sind. Übrigens: Für Deine Beitragsnachzahlung kannst du auch eine Ratenzahlung in 60 Teilzahlungen beantragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
murks86 März 28, 2016 Hallo andjessi, vielen Dank für deine Ausführungen, die mich in meinen Vermutungen über weite Strecken ja bestätigen. Ich werde dann wohl zunächst mal einfach noch abwarten bzw. mal die Option mit einigen wenigen Monaten Höchstbeitrag durchdenken und -rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle März 28, 2016 Pauschal kann man sagen, dass sich frewillige Beitragszahlungen mit unterdurchschnittlichen Beiträgen (im Vegleich zu bisher gleisteten Bieträgen) negativ auf die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbleibenenrente auswirken. Dies liegt daran, dass im Leistungsfall die bisher durchschnittlich geleisteten Beiträge fiktiv bis zum 62. Lebensjahr hochgerechnet werden. Da Zeiten ohne Beitrag anders gewertet werden und somit teilweise nicht berücksichtigt werden, ist es für diese Renten von Vorteil, wenn man keine freiwilligen Beiträge zahlt. Man kann sich dies in jungen Jahren aber auch zu Nutze machen, in dem man (wenn die Erwerbsminderung droht, aber die Lebenserwartung nicht groß verkürzt ist - z.B. MS o.ä.) (vor Rentenantrag) Höchstbeiträge einzahlt. Die erhöht die Erwerbsmiderungsrente überproportional. Ich würde jetzt eher noch nicht für alle Monate Mindesbeiträge nachzahlen, wenn dann nur für einzelne Monate den Höchstbeitrag. Du kannst bis zum 45. Lebensjahr jederzeit für einzelne Monate freiwillige Beiträge nachleisten, allerdings nicht mehr für Monate, die schon mal mit Beiträgen belegt sind. Übrigens: Für Deine Beitragsnachzahlung kannst du auch eine Ratenzahlung in 60 Teilzahlungen beantragen. Sehr hilfreiche, ausführliche und brauchbare Antwort ! Selbst recherchiert habe ich es allerdings nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 28, 2016 Zwei kleine Anmerkungen zu Andjessi: 1) Vorsicht beim regulären Verlauf gem. Frage, da wird der Student hinsichtlich Erwerbsminderungsrente am 3 aus 5 Grundsatz idR scheitern. (3 Beitragsjahre in den letzten 5 Jahren) Deswegen sicherlich diese Formulierung hier, einfach noch mal betont: Ich würde jetzt eher noch nicht für alle Monate Mindesbeiträge nachzahlen, wenn dann nur für einzelne Monate den Höchstbeitrag. 2) MS ist kein Grund für eine Erwerbsminderungsrente, eine Diagnose oder Krankheit allein führt nie zu einer Erwerbsminderungsrente. Es werden einige Schübe (und somit Zeit) nötig sein, zudem gilt der Grundsatz Reha vor Erwerbsminderungsrente. Wer zweifelt, kann sich da gern in den 2 großen MS Foren überzeugen. Und das ist der "eigentliche rechnerische Clou" an der Überlegung von andjessi. Bei bspw. MS hat man idR noch Einiges an Zeit (auch zu überbrücken) und somit ggf. eben auch die Möglichkeit durch geschickte Nachzahlungsstrategie die ggf. in Jahren eintretende Erwerbsminderungsrente (so denn objektiv die Voraussetzungen vorliegen) zu erhöhen. IdP denkt da in der Situation aber keiner dran, was man niemandem verübeln kann, bei einem solchen Schicksalsschlag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansetrader März 28, 2016 Ich kann den Vorrednern nur zustimmen. Außer für den Fall, dass man in absehbarer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beantragen muss und entweder a) diese Leistung überhaupt erst sichern muss (Stichwort 5 Jahre Beitragszeit) oder b) die Leistung erhöhen will, sehe ich in jungen Jahren einen Vorteil darin die Beiträge bereits jetzt nachzuzahlen. Sollte man sich für die Nachzahlung entscheiden macht es viel mehr Sinn dann im höheren Alter die Beiträge nachzuzahlen, um die Rendite zu maximieren. Dies zum einen über den Effekt "mehr Rente für das eingesetzte Kapital (Stichwort Rentensteigerungen vs. Inflation)" als auch über die Absetzbarkeit von 100% der gezahlten Beiträge. Für junge macht es ja nicht großartig Sinn jetzt die Beiträge zu nur 82% abzusetzen, aber die Rente zu 100% versteuern zu müssen. Beachten sollte man allerdings, dass man den Höchstbetrag für Sonderausgaben von 20.000 möglichst nicht überschreitet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
murks86 März 28, 2016 Vielen Dank für den zusätzlichen Input! Aktuell erfülle ich die 3 Jahre gearbeitet (im Rahmen der Promotion war bzw. bin ich noch auf einer halben Stelle im ÖD beschäftigt) in den letzten 5 Jahren schon (es sind lediglich die 5 Jahre Wartezeit noch nicht voll). Unter Berücksichtigung des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses und einer etwaigen Arbeitslosigkeit im Anschluss komme ich aber auf jeden Fall schon mal über die 5 Jahre innerhalb der nächsten Monate. Es schadet aber sicher nichts die mögliche Absicherungsstrategie im Falle von Schicksalsschlägen in der Schublade zu haben (es ist sicher wahrscheinlicher, dass man an sowas in diesem Moment denkt, wenn man es vorher schonmal durchdacht hat, sollte es jemals soweit kommen). Ich bin jedoch auch schon seit knapp 5 Jahren gegen BU versichert, sodass ich mich da eigentlich ganz gut aufgestellt sehe. Im konkreten Fall geht es aktuell eigentlich nur um das Gedankenspiel, durch das Leisten von freiwilligen Beiträgen die Wartezeit zur Rente verkürzen zu können und so ggf. in einigen Jahrzehnten etwas früher abschlagsfrei bzw. mit weniger Abschlägen in Rente zu gehen. Ich sehe mich da konkret auch nicht unter akutem Handlungsdruck, da ich nach aktueller Gesetzeslage noch etwa 15 Jahre Zeit habe mir diese Entscheidung zu überlegen. In 15 Jahren kann ich natürlich immer noch nicht abschätzen, wie es mit meiner Erwerbsbiographie bis zum Rentenalter aussieht, aber ich habe sicher eine bessere Entscheidungsgrundlage als heute, sodass ich wohl einfach noch etwas Zeit verstreichen lassen werde. Ein weiterer Vorteil wäre nach meinem Verständnis auch, das ich in den kommenden Jahren freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung auch mit einem höheren Prozentsatz von der Steuer absetzen kann. Das ist sowieso auch noch ein Grund damit etwas mit freiwilligen Zahlungen zu warten, da ich später wiederum die ausgezahlte Rente zu 100% werde versteuern müssen. Nochmals vielen Dank für den kompetenten Input der verschiedenen User hier! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche März 28, 2016 Beachten sollte man allerdings, dass man den Höchstbetrag für Sonderausgaben von 20.000 möglichst nicht überschreitet. Hinweis dem Grunde nach richtig, aber: Seit 2015 ist dieser Höchstbeitrag an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Für 2015 damit EUR 22.766 (Ledige). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 28, 2016 ... (Stichwort Rentensteigerungen vs. Inflation)" ... Auch da noch mal eine Einschränkung, bis 2030. Gem. Gesetzgebung von 2005 ist unser Rentensystem im SGB (und somit auch Anpassungen) zunächst mal nur bis 2030 definiert (kein Drama, ausreichend langer Zeitraum aus politischer Sicht). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi März 29, 2016 Zwei kleine Anmerkungen zu Andjessi: 1) Vorsicht beim regulären Verlauf gem. Frage, da wird der Student hinsichtlich Erwerbsminderungsrente am 3 aus 5 Grundsatz idR scheitern. (3 Beitragsjahre in den letzten 5 Jahren) Deswegen sicherlich diese Formulierung hier, einfach noch mal betont: Ich würde jetzt eher noch nicht für alle Monate Mindesbeiträge nachzahlen, wenn dann nur für einzelne Monate den Höchstbeitrag. 2) MS ist kein Grund für eine Erwerbsminderungsrente, eine Diagnose oder Krankheit allein führt nie zu einer Erwerbsminderungsrente. Es werden einige Schübe (und somit Zeit) nötig sein, zudem gilt der Grundsatz Reha vor Erwerbsminderungsrente. Wer zweifelt, kann sich da gern in den 2 großen MS Foren überzeugen. Und das ist der "eigentliche rechnerische Clou" an der Überlegung von andjessi. Bei bspw. MS hat man idR noch Einiges an Zeit (auch zu überbrücken) und somit ggf. eben auch die Möglichkeit durch geschickte Nachzahlungsstrategie die ggf. in Jahren eintretende Erwerbsminderungsrente (so denn objektiv die Voraussetzungen vorliegen) zu erhöhen. IdP denkt da in der Situation aber keiner dran, was man niemandem verübeln kann, bei einem solchen Schicksalsschlag. MS hatte ich auch nur stellvertretend genannt. Es gibt da einige neurologische Erkrankungen bei denen man solche Überlegungen anstellen kann. Wer mit 25 an MS erkrankt, erhält nicht zwangsläufig mit 50 eine Erwerbsminderugnsrente, aber die Wahrscheinlichkeit ist doch deutlich erhöht. Mein Bruder (mittlerweile 38, Diagnose mit 23) ist z.B. an einer Neurophatie (in seinem Falle eine autoimmune Variante) erkrankt und seit wenigen Monaten Teilerwerbsminderungsrentner (arbeitet aber noch halbtags im ÖD). Für ihn sind die Zurechnungszeiten und freiwillige Nachzahlungen "Gold wert". Er hatte aber auch lange Zeit sich mit seinem Schicksal zu arrangieren und entsprechend strategisch zu planen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Juni 13, 2016 Moin moin zusammen, ich war eine Weile nicht mehr hier, hatte aber ja vor etlichen Monaten versprochen zu posten, was bei meinen Nachfragen rauskam: Auf Rat einer Rentenberaterin habe ich einfach nur bei bei der DRV um eine Prognose gebeten, wie sich Nachzahlungen auf meine Rente auswirken können. Ich kann allerdings nur für 3 Monate Beiträge nachzahlen, das ist kein besonders aufregender Zeitraum. Minimalbeitrag nachzahlen würde sich in der Rente mit einem guten Euro bemerkbar machen, Höchsbeitrag nach telefonischer Auskunft macht den Bock auch nicht Fett. Andjessis Beitrag oben hat mich jetzt nochmal nachdenklich gemacht, ich habe nicht nachgefragt, wie es sich auf die Erwerbsminderungsrente auswirkt, wenn ich für drei Monate Höchstbeitrag nachzahle. Das kommt auf die To-do-Liste fürs 45. Lebensjahr... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Juni 13, 2016 Moin moin zusammen, ich war eine Weile nicht mehr hier, hatte aber ja vor etlichen Monaten versprochen zu posten, was bei meinen Nachfragen rauskam: Auf Rat einer Rentenberaterin habe ich einfach nur bei bei der DRV um eine Prognose gebeten, wie sich Nachzahlungen auf meine Rente auswirken können. Ich kann allerdings nur für 3 Monate Beiträge nachzahlen, das ist kein besonders aufregender Zeitraum. Minimalbeitrag nachzahlen würde sich in der Rente mit einem guten Euro bemerkbar machen, Höchsbeitrag nach telefonischer Auskunft macht den Bock auch nicht Fett. Andjessis Beitrag oben hat mich jetzt nochmal nachdenklich gemacht, ich habe nicht nachgefragt, wie es sich auf die Erwerbsminderungsrente auswirkt, wenn ich für drei Monate Höchstbeitrag nachzahle. Das kommt auf die To-do-Liste fürs 45. Lebensjahr... Ich würde direkt bei der DRV folgende Auskunft schriftlich anfordern. Feststellungsbescheid darüber, für welche Zeiten freiwillige Beiträge geleistet werden können und eine fiktive Rentenauskunft bei Nachzahlung des Mindest- und des Höchstbeitrags für diese im Feststellungsbescheid festgestellten Zeiten. In dieser Rentenauskunft hast Du dann auch centgenau die Auswirkungen für eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente. Bzgl. der Erwersminderungsrente sind die Auswirkungen einer freiwilligen Zahlung natürlich tendenziell umso größer, je jünger man ist und je niedriger der bsiherige Durchschnitt ist, da ja mit dem neuen Durchschnitt bis zum 62. Lebensjahr hochgerechnet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver August 31, 2017 Das ist hier ein mal wirklich interessanter Thread. Von daher "pushe" ich ihn gerne mal wieder in Bewußtsein. Ich empfehle aber, bevor hier wieder eine Sachfreie-Laber-Diskussion entsteht, sich vorher die handvoll Beiträge durchzulesen und dann ggf. sachbezogen zu diskutieren. BESSERE VERZINSUNG ALS AM KAPITALMARKT Geld verdienen mit der Rentenversicherung von: Peter Thelen Datum: 31.08.2017 16:35 Uhr Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen – oder er zahlt Sonderbeiträge. Zudem: Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bringen derzeit eine gute Rendite. Aber auch Nachteile für das Rentensystem. ... http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bessere-verzinsung-als-am-kapitalmarkt-geld-verdienen-mit-der-rentenversicherung/20265792.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 31, 2017 · bearbeitet August 31, 2017 von polydeikes raus editierte Frage geklärt ... Der eigentliche Clou ist bei entsprechendem Diffferenzgrenzsteuersatz und ggf. zeitnahem Rentenbeginn erst den Ausgleich für das Vorverlegen zu zahlen sich dann aber "spontan" umzuentscheiden. Hier ein mpMn bspw. geeignterer Artikel ... http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/vermoegensfragen/wie-ausgleichszahlungen-abschlaegen-bei-der-rente-entgegenwirken-koennen-14396477.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag