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leash01

ausländisches Depot: Abgeltungssteuer und Sparer-Pauschbetrag

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leash01

Hallo zusammen,

 

so nun habe ich mich hier auch mal registriert um eine Frage zu stellen und hoffe auf eine Antwort.

 

Ich habe ein Depot bei Captrader eröffnet und die laufen ja bekanntlich über Interactice Brokers, d.h. ich habe jetzt ein ausländisches Depot und werde darauf (hoffentlich) Gewinne realisieren.

 

Nun bin ich auf das ganze Thema Abgeltungssteuer und Einkommenssteuererklärung gestoßen und bin mir hier trotz viel Recherche immernoch unsicher bezüglich der Versteuerung der ausländischen Kapitalerträge bzw. deren Angabe.

D.h. vielleicht etwas konkreter: Ich habe natürlich auch hier in Detuschland Konten und Depots und habe damit hier auch inländische Kapitalerträge. Bei den entsprechenden Banken habe ich über Freistellungsaufträge meinen Sparer-Pauschbetrag von 801 € aufgeteilt und liege da auch immernoch etwas drunter. Bei dem ausländischen Depot habe ich natürlich keinen Freistellungsauftrag.

Was bedeutet das nun für die Steuererklärung?

 

Fall A: Ich liege mit meinen gesamten Kapitalerträgen (in- und ausländisch) immernoch unter dem Sparer-Pauschbetrag. Muss ich dann diesbezüglich überhaupt etwas in der Steuerklrärung angeben? Oder muss ich doch die jährliche Abrechnung des ausl. Depots abgeben und das Finanzamt sieht dann selbst, dass ich insgesamt unter den 801 € bin und es werden dafür keine Steuern fällig?

 

Fall B: Ich komme mit den Erträgen über den Sparer-Pauschbetrag. Was gebe ich nun an? Auch wieder die komplette jährlichen Abrechnung? Berechnet dann das Finanzamt automatisch die Steuern nur für den Teil der über den 801 € liegt?

 

Ist es dann problematisch dass ich mit den Freistellungsaufträgen für meine inländischen Konten die 801 € komplett aufgeteilt habe oder sollte ich die Freistellungsaufträge reduzieren?

 

Vielen Dank schonmal!

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reckoner

Hallo,

 

Fall A: Du musst nichts tun. Ein Hinweis ans Finanzamt, dass deine Kapitalerträge auch mit den ausländischen noch unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen kann aber nie schaden (sonst könnte die Meldung, die das Finanzamt vielleicht bekommt, eine Nachfrage oder eine Erklärungsaufforderung auslösen).

 

Fall B: Je nachdem, was du erreichen willst.

 

Entweder Günstigerprüfung (KAP Zeile 4), dann musst du ALLE Banken erklären.

 

Oder Versteuerung mit Abgeltungsteuer (25%+Soli+ggf. Kirche, KAP Zeile 5 & 6), dann reicht es nur die ausländischen Erträge anzugeben, von den inländischen nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (KAP Zeile 15).

 

Stefan

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cpandrea

hallo

 

in welchem Verrechnungstopf kommen die Kapitalerträge auf dem Verkauf von Warrant auf Aktien ? Verrechnungstopf Aktien oder Verrechnungstopf anderer Kapitalerträge ?

 

vielen Dank in Voraus

 

cpandrea

 

 

 

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otto03

hallo

 

in welchem Verrechnungstopf kommen die Kapitalerträge auf dem Verkauf von Warrant auf Aktien ? Verrechnungstopf Aktien oder Verrechnungstopf anderer Kapitalerträge ?

 

vielen Dank in Voraus

 

cpandrea

 

Ist ein "warrant" eine Aktie?

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cpandrea

hallo

 

in welchem Verrechnungstopf kommen die Kapitalerträge auf dem Verkauf von Warrant auf Aktien ? Verrechnungstopf Aktien oder Verrechnungstopf anderer Kapitalerträge ?

 

vielen Dank in Voraus

 

cpandrea

 

Ist ein "warrant" eine Aktie?

 

 

ein warrant ist ein KaufOption eine Aktie zu einem bestimmten Preis während eines Zeitfenster zu kaufen

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ein warrant ist ein KaufOption eine Aktie zu einem bestimmten Preis während eines Zeitfenster zu kaufen
Also keine Aktie.

 

Nochmal grundsätzlich: Optionsscheine, Optionen, Zertifikate, Aktienfonds, Dividenden - alles keine Aktien im steuerrechtlichen Sinn, und daher nicht mit Aktienverlusten verrechenbar.

 

Die Dividenden hab' ich mal erwähnt, weil es genau dort u.U. blöd kommen kann. Und zwar wenn ein Unternehmen eine Sonderdividende ausschüttet (siehe z.B. Altana, bei Rhön Kliniken könnte das vielleicht ähnlich werden), muss die Dividende versteuert werden, sie kann aber nicht gegen den Kursverlust aus dem Dividendenabschlag gerechnet werden.

 

Stefan

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leash01

danke für die antwort @ reckoner.

 

Die Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) ist doch nur zutreffend, wenn die gesamte Besteuerung inkl. Einkommen unter 25 % liegt (also bei niedrigen Einkommen), oder?

Also ich denke ich werde es in Zukunft so machen, dass ich die Jahres-Steuerbescheinigungen meiner deutschen Banken abgebe und dann auch die Jahres-Abrechnung meines ausl. Depots. Dann sollte für das Finanzamt ersichtlich sein, dass ich mit den Kapitalerträgen unter den 801 € liege. Oder wenn ich darüber bin, wird wohl oder übel die Differenz besteuert.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo leash01,

 

Die Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) ist doch nur zutreffend, wenn die gesamte Besteuerung inkl. Einkommen unter 25 % liegt (also bei niedrigen Einkommen), oder?
So einfach ist das nicht.

 

Es kann sein, dass der persönliche Steuersatz bei 10% liegt, die Günstigerprüfung aber dennoch positiv ist. Und auch der umgekehrte Fall (Steuersatz nur bei 5%, trotzdem bringt die Günstigerprüfung nichts) ist möglich.

Was man sagen kann ist: Die Günstigerprüfung lohnt sich nicht, wenn der Grenzsteuersatz ohne die Kapitalerträge schon über 25% liegt.

 

Also ich denke ich werde es in Zukunft so machen, dass ich die Jahres-Steuerbescheinigungen meiner deutschen Banken abgebe und dann auch die Jahres-Abrechnung meines ausl. Depots.
Ja, kannst du natürlich mit einreichen.

 

Oder wenn ich darüber bin, wird wohl oder übel die Differenz besteuert.
Nein, genau genommen geht das nicht. Wenn du über den Sparer-Pauschbetrag kommst, dann musst du die Kapitalerträge auch ordnungsgemäß erklären (Anlage KAP).

 

Stefan

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