ImperatoM November 27, 2014 · bearbeitet November 27, 2014 von ImperatoM Die Partei hat doch vor kurzem noch eine "Faulenquote" gefordert. Dem kann ich mich nur anschließen: Es gibt geschätzt 10-40% Faule in Deutschland - in Finanzangelegenheiten kommt man aber locker auf 80%, die in diesem Segment ungebildet und / oder faul sind. Ich fordere also, dass 80% der Aufsichtsratposten demnächst ebenfalls mit finanzuninteressierten und -ungebildeten Menschen aufgefüllt wird. Dabei wäre mir persönlich das Geschlecht sogar egal - eine Kombination mit der Frauenquote und weiteren Quoten wäre aber ohne weiteres möglich. Insofern ist die Faulenquote ein flexibel ergänzbares Zukunftsmodell. Zudem könnte eine Arbeitsgruppe gebildet werden (mit 80% Faulenanteil, bitte!), die sich darum kümmern könnte, wie man mit Hilfe von Facebook-Profilen Aufsichtsräte so auswählen kann, dass möglichst viele gesellschaftliche Minderheiten repräsentiert werden. Dann müsste man gar keine Aufsichtsräte mehr unfair wählen, sondern hätte totale Fairness. Man stelle sich nur mal vor, wie viele neue Stärken und Facetten diese Menschen in Aufsichtsräte einbringen könnten... - vor allem aber die Faulen. . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance November 28, 2014 Die Partei hat doch vor kurzem noch eine "Faulenquote" gefordert. Dem kann ich mich nur anschließen: Es gibt geschätzt 10-40% Faule in Deutschland - in Finanzangelegenheiten kommt man aber locker auf 80%, die in diesem Segment ungebildet und / oder faul sind. Ich fordere also, dass 80% der Aufsichtsratposten demnächst ebenfalls mit finanzuninteressierten und -ungebildeten Menschen aufgefüllt wird. Dabei wäre mir persönlich das Geschlecht sogar egal - eine Kombination mit der Frauenquote und weiteren Quoten wäre aber ohne weiteres möglich. Insofern ist die Faulenquote ein flexibel ergänzbares Zukunftsmodell. Zudem könnte eine Arbeitsgruppe gebildet werden (mit 80% Faulenanteil, bitte!), die sich darum kümmern könnte, wie man mit Hilfe von Facebook-Profilen Aufsichtsräte so auswählen kann, dass möglichst viele gesellschaftliche Minderheiten repräsentiert werden. Dann müsste man gar keine Aufsichtsräte mehr unfair wählen, sondern hätte totale Fairness. Man stelle sich nur mal vor, wie viele neue Stärken und Facetten diese Menschen in Aufsichtsräte einbringen könnten... - vor allem aber die Faulen. Wenn die Arbeitsgruppe beim BMAS gebildet wird, d. h. aus den Beamten der dortigen Stabsabteilungen, wäre schon einmal sicher gestellt, dass auch nur Faule die Faulen auswählen. Wenn ich Deinen Vorschlag richtig verstehe, soll die Arbeitsgruppe die Aufsichtsräte auch direkt bestellen, d. h. die Gesellschafter/Aktionäre wären aus dem Auswahlprozeß ihrer Vertreter ganz draußen. Damit dass eine politische mehrheit findet, könnte man das erstmal wohl nur auf die Unternehmen anwenden, bei denen die Anteilseignerstruktur - gewichtet nach Anteilen - überwiegend männlich ist. Frau klatten und Frau Schäffler dürfen dann weiterhin selbst aussuchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 28, 2014 · bearbeitet November 28, 2014 von Ramstein Man kann sich übrigens die Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ auf den Server des BMFSFJ anschauen. Da stehen die Vorstellungen Schwesigs ziemlich detailliert drin. Die fixe Geschlechterquote im Aufsichtsrat betrifft die Arbeitnehmer- und die Anteilseignerbank. Die Mindestquote von 30 Prozent für jedes Geschlecht ist von jeder Bank gesondert einzuhalten. Es ist zur nächsten vollen Personenzahl aufzurunden. Der Aufsichtsrat von Gesellschaften, die unter das Montan-MitbestG oder Montan-MitbestErgG fallen, besteht aus 11, 15 oder 21 bzw. 15 oder 21 Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist ebenfalls paritätisch mit Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern besetzt, jedoch ergänzt um ein weiteres „neutrales” Mitglied. Dieses neutrale Mitglied ist bei der Berechnung der Mindestgeschlechterquote nicht zu berücksichtigen, weil man es keiner Bank zurechnen kann. Die Vertreter der Anteilseigner werden entweder durch die Hauptversammlung gewählt oder, soweit dies in der Satzung vorgesehen ist, durch einzelne Aktionäre in den Aufsichtsrat entsandt. Die Geschlechterquote ist von gewählten und entsandten Mitgliedern nicht gesondert einzuhalten, sondern gemeinsam zu erfüllen. Eine Wahl durch die Hauptversammlung oder die Entsendung unter Verletzung der Mindestquote ist nichtig, so dass die für das minderrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze rechtlich unbesetzt bleiben (sog. leerer Stuhl). Bei der Einzelwahl von Personen zum Aufsichtsrat ist der Wahlbeschluss nichtig, der in der chronologischen Abfolge als erster das Mindestanteilsgebot verletzt sowie gegebenenfalls auch die folgenden unter Verletzung der Mindestquote beschlossenen Wahlen. Im Fall der Blockwahl ist die gesamte Wahl hinsichtlich des überpräsentierten Geschlechts nichtig, wenn sie nicht zur Erfüllung der Mindestquote führt. Die dem minderrepräsentierten Geschlecht angehörigen Kandidaten sind hingegen wirksam gewählt. Für die Arbeitnehmerbank werden entsprechende Vorgaben getroffen, die ebenfalls auf eine Verwirklichung der Mindestquote von 30 Prozent zielen. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass die Arbeitnehmerbank aus unterschiedlichen Gruppen (unternehmensinterne Beschäftigte, Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter, leitende Angestellte, weitere Mitglieder) bestehen kann und die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat in unterschiedlichen Mitbestimmungsgesetzen mit unterschiedlicher Wahlverfahren geregelt ist. Die Nichtigkeit der Wahl für die Anteilseignerseite bedeutet: Der Gewählte ist von Anfang an kein Aufsichtsratsmitglied. Für die Arbeitnehmerbank gilt: Wird bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter die Geschlechterquote nicht erreicht, gelten die Bewerber, deren Geschlecht mehrheitlich im Aufsichtsrat vertreten ist und die bei der Wahl die wenigsten Stimmen erhalten haben, kraft Gesetzes als nicht gewählt. Die so zunächst tatsächlich frei bleibenden Aufsichtsratssitze werden - systemgerecht - im Wege der gerichtlichen Ersatzbestellung oder der Nachwahl mit Aufsichtsratsmitgliedern des Geschlechts in der Minderheit besetzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance November 28, 2014 Eine Umkehrung der gesellschaftlichen Verhältnisse darf bei Aufsichtsräten und Führungspositionen nicht Halt machen. Wenn schon Frauenquote, dann aber richtig. Ein paar Beispiele: - Frauenquote bei Erbschaften: Wenn nicht mindestens 30% des Nachlasswerts an Frauen vererbt oder vermacht wird, kassiert der Fiskus von dem, was an Männer nachgelassen wird, so viel ein, dass die Quote erreicht wird, bzw. wenn gar keine Frau vorkommt, der gesamte Nachlass konfisziert wird. Gilt natürlich für Schenkungen im Vorfeld entsprechend. - Bei Gehaltserhöhungen müssen viel Prozentpunkte der Gesamtsumme, wie es dem weiblichen Anteil der Empfänger entspricht, an Frauen ausbezahlt werden, mindestens aber 30%. - Bei Versicherungen dürfen sich die längere Lebenserwartung von Frauen oder andere an das Geschlecht mittelbar oder mittelbar anknüpfende Umstände sich nicht in höheren Prämien niederschlagen, d. h. männer müssen höhere Risiken von Frauen mitbezahlen. Ach so: Haben wir ja schon. - Patente werden von männlichen Antragstellern nur noch angenommen, wenn von den im rollierenden 52-Wochen-Zeitraum eingereichten Patenten mindestens eine Frauenquote von 30% erreicht ist. - bei Abschlußnoten wie z. B. dem Abitur, müssen von den vergebenen Einsen und Zweien mindestens 30% an weibliche Schülerinnen gehen und unter den 10% besten des Jahrgangs der Schule muß eine Frauenquoteerreicht werden, die dem Anteil der weiblichen absolventen am Jahrgang entspricht, mindestens aber 30%. - Beim DFB muß im Kader für EM und WM eine Frauenquote von mindestens 30% erreicht werden. - Fernsehsender müssen bezogen auf Sendungen mit relevanten Marktanteil eine Moderatorinnenquote von mindestens 30% erreichen. Damit die Männer sich nicht vernachlässigt oder benachteiligt fühlen, dürfen arbeitssuchende Männer nur Leistungen erbracht werden, wenn diese darauf abzielen, ihnen einen Beruf zu vermitteln oder sie für einen solchen zu qualifizieren, in dem sie bisher als schlecht bezahlte Frauenberufe gelten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr. Jones November 28, 2014 Wir wollen doch mal nicht zu weinerlich werden. Immer daran denken: Wir sind Männer, keine Möpse Mäuse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance November 28, 2014 Wir wollen doch mal nicht zu weinerlich werden. Immer daran denken: Wir sind Männer, keine Möpse Mäuse. Durch solche übertriebene Gockelei könntest Du den Eindruck erwecken, unbewußte Unsicherheiten über die Erfüllung der rollenbezogenen Erwartungen an Dein Geschlecht zu kompensieren. Frag doch mal, ob Du einen Termin bei Professorin Tuider bekommst. Beim Jonglieren mit Möpsen und Mäusen ist schon manch ein Mann ins Schleudern gekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr. Jones November 28, 2014 Beim Jonglieren mit Möpsen und Mäusen ist schon manch ein Mann ins Schleudern gekommen. Übung macht den Meister. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bloomaul November 29, 2014 Die rechtliche Grundlage ggn. GG ist wohl das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel November 29, 2014 Die rechtliche Grundlage ggn. GG ist wohl das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Was willst du uns damit sagen? Daß ein Bundesgesetz nicht GG-konform zu sein braucht, sondern eine eindeutige Bestimmung des GG aushebeln darf? Auf welche Bestimmung(en) im Gleichbehandlungsgesetz beziehst du dich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 30, 2014 Wo bleibt die Hessenquote? Wer SPD-Politiker über die Frauenquote schwadronieren hört, der könnte meinen, der Mauerfall von 1989, die Revolution von 1848 und die Kaiserkrönung Karl des Großen seien historische Nebensächlichkeiten. Der wahre Durchbruch deutscher Geschichte sei in dieser Woche gelungen, weil die Bundesregierung einer Handvoll glücklicher und bestbezahlter Frauen nun ein paar Plätze in Aufsichtsräten der Wirtschaft reserviert. Die SPD-Parteispitze kniet vor sich selbst nieder und stimmt das Oratorium vom „großen gesellschaftlichen Fortschritt“ mit „historischer Dimension“ an. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann berauscht sich am „gewaltigen Sprung nach vorne“.Und die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig predigt: Die Quote werde „unser Land moderner machen“. Und verkündet: „Sie leitet einen Kulturwandel ein.“ Wer tatsächlich glaubt, dass Deutschland durch diese Frauenquote moderner wird, der glaubt auch, dass Manuela Schwesig mit Barbarossa verheiratet ist oder Thomas Oppermann neulich Napoleon besiegt hat. Diese Quote wird – das sei allen Bedenkenträgern im Altherrenrock gesagt – der deutschen Wirtschaft keinen großen Schaden anrichten. Sie wird gar nichts anrichten, sie wird das Denken bloß ein wenig abrichten. In Wahrheit ist sie ein Triumph altmodischer Verklemmung und billiger politischer Korrektheit. Wenn Oppermann davon doziert, „Frauen sind keine Belastung für die Wirtschaft, sondern eine Bereicherung“, dann formuliert er damit Binsenweisheiten aus den fünfziger Jahren. Wer in aller Welt behauptet denn das Gegenteil? Niemand, nicht einmal die knorrigsten Machos. Die Frauenquote dient damit nicht irgendeinem Fortschritt, sie dient dem Imperialismus der politischen Korrektheit. Das ist das Ärgerliche an dem Vorgang. Denn mit solchen Aktionen verstärkt die Politik eine Haltung, die Gesellschaft nicht nach den Prinzipien der Freiheit und Leistungsgerechtigkeit zu organisieren, sondern nach politischen Ansichten und Ideologien. Die Frauenquote ist ein harmloser, aber symptomatischer Verstoß gegen das Prinzip der Marktwirtschaft, in der Leistung entscheidet und nicht Geschlecht oder Parteizugehörigkeit – und in der nicht die Politik in die Personalpolitik von Unternehmen eingreift. Die um sich greifende Ideologie des politischen Korrekten hat den großen Nachteil, dass sie zusehends den Wettbewerb ausschalten will – den Wettbewerb an Argumenten, Ideen, Weltanschauungen oder eben den ums beste Personal. Wenn die politische Macht das große Reservieren einmal anfängt, mit welchem Argument soll sie dann andere vermeintlich benachteiligte Gruppen der Gesellschaft nicht auch protegieren? Wo bleibt die Migrantenquote, will man diese etwa Frauen gegenüber benachteiligen? Wo die Quote für die Alten? Für Eltern? Für Ostdeutsche? Für Klimaneutrale? Für Hessen – dieses wieselflinke, sympathische, aber chronisch benachteiligte und unterschätzte Völkchen im Herzen unseres Landes? Hessen sind keine Belastung für die Wirtschaft, sie sind eine Bereicherung! Der gesellschaftliche Fortschritt braucht keine Bevormundung. Er braucht Freiheit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Dezember 1, 2014 Wo bleibt die Hessenquote? Wer Die um sich greifende Ideologie des politischen Korrekten hat den großen Nachteil, dass sie zusehends den Wettbewerb ausschalten will – den Wettbewerb an Argumenten, Ideen, Weltanschauungen oder eben den ums beste Personal. Wenn die politische Macht das große Reservieren einmal anfängt, mit welchem Argument soll sie dann andere vermeintlich benachteiligte Gruppen der Gesellschaft nicht auch protegieren? Wo bleibt die Migrantenquote, will man diese etwa Frauen gegenüber benachteiligen? Wo die Quote für die Alten? Für Eltern? Für Ostdeutsche? Für Klimaneutrale? Exakt das ist der Punkt. Der Anfang ist gemacht. Die GroKo hat keine parlamentarische Opposition zu fürchten und bei allen politischen Differenzen sind sich die Politiker von CDU und SPD doch in einem einig: Die Wirtschaft ist für sie eine Kuh, die es zu melken gilt und ein notwendiges Übel, damit der Sozial- und Politzirkus weiter laufen kann. Übel deshalb, weil keiner von dene einen Bezug dazu hat, sich in einem anderem Wettbewerb zu behaupten als in dem politischen Wettbewerb um Macht, Einfluß, Delegiertenstimmen und Wählerstimmen. Von daher muß die Welt der Wirtschaft diesen Leuten schon deshalb gefährlich erscheinen, weil sie ihnen unbekannt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 1, 2014 Frauen in DAX-Vorständen unerwünscht?Unstatistik vom 28.11.2014 Die Unstatistik des Monats November sind die im Umfeld der in diesem Monat beschlossenen Einführung einer Frauenquote für DAX-Aufsichtsräte in verschiedenen Medien erschienenen Berichte über die im Vergleich zu Männern relativ kurze Verweildauer von Frauen auf einem Vorstandsposten sowie die Spekulationen zu den Ursachen dieser Beobachtung. Beispielsweise veröffentlichte die WELT am 14. November ein Interview mit der Lufthansa-Finanzchefin Simone Menne. Darin spricht sie unter anderem über mögliche Gründe für die meist unterschiedlichen Voraussetzungen von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und insbesondere im Vorstand. Bereits am 18. August schrieb Thomas Sattelberger in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung: „Jeder Statistiker weiß, dass systemisch irgendetwas schiefläuft, wenn acht von insgesamt 17 weiblichen Vorständen nach nicht mal der Hälfte ihrer Vorstandsperiode ausscheiden. Neueste Studien zeigen, dass weibliche Vorstände durchschnittlich nach etwa drei Jahren aus ihrem Amt scheiden, während Männer acht Jahre verweilen - und damit fast drei Mal so lang. Ein mit Einzelfällen nicht erklärbares Muster." Einmal davon abgesehen, dass die geringe Beobachtungszahl (8 von insgesamt 17 weiblichen Vorständen) keine gesicherten Aussagen zulässt und statistisch gesehen durchaus reiner Zufall sein könnte, werden bei einer derartigen Gegenüberstellung „Äpfel mit Birnen" verglichen. Insbesondere bleibt bei diesem Vergleich vollkommen unberücksichtigt, dass Frauen weit häufiger als Männer quer einsteigen und das Personalressort verwalten. Diese Kombination ist aber generell mit niedrigen Verweildauern verbunden, und zwar für Männer wie für Frauen gleichermaßen. Betrachtet man alle seit 2007 in den DAX-30-Unternehmen neu berufenen Vorstände (insgesamt 24 Frauen und 209 Männer) und rechnet man diese Faktoren aus den Verweildauern heraus, gibt es zwischen Männern und Frauen keinen Unterschied. Das heißt, es gibt immer noch wenig Frauen unter den Vorständen, doch wie lange sie im Amt bleiben, hat mehr mit dem häufigen Quereinstieg in das Personalressort zu tun als mit dem Geschlecht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Dezember 1, 2014 Frauen in DAX-Vorständen unerwünscht?Unstatistik vom 28.11.2014 (...) Das heißt, es gibt immer noch wenig Frauen unter den Vorständen, doch wie lange sie im Amt bleiben, hat mehr mit dem häufigen Quereinstieg in das Personalressort zu tun als mit dem Geschlecht. Eigentlich müsste es für das Personalressort eine Männerquote geben. Was passieren wird ist doch vorgezeichnet. Weil HR im Gegensatz zu öffentlichen Bekundungen für das unwichtigste Ressort gehalten wird und die Vorstellung besteht, HR könne jeder und damit auch jede, werden im HR-Ressort nur noch Frauen als Führungskräfte eingestellt, d. h. 100%-Quote. Damit wird dieses Ressort weiter abgewertet. Dieser Ansehens- und Bedeutungsverlust von HR wird dann wiederum mit den Frauen als Führungskräften und ihren Qualitäten verbunden. Sachkritik an der Frauenquote ist aber überflüssig und zwecklos. Sie ist politisch gewollt und beschlossen und erfüllt ihren politischen Zweck. Jegliche Kritik daran wird von vornherein als reaktionäres Festhalten von Herrenzirkeln abgetan. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr. Jones Dezember 2, 2014 Die Lösung: Doing gender Harald Martenstein - Über das soziale Geschlecht und neue Herausforderungen für Männer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 12, 2014 Zwei Highlights aus der TAZ zum Thema Quote: Besser keine Quote als dieseAuch der öffentliche Dienst soll vom neuen Quotengesetz profitieren. Doch Frauenverbände fürchten, dass die Reform nach hinten losgeht. Das neue Gleichstellungsgesetz soll Frauen und Männer gleichermaßen betreffen. Auch Männer sollen in Bereichen gefördert werden, in denen sie unterrepräsentiert sind. Das aber hält der Juristinnenbund für unzulässig. Denn der Grund für eine Quotierung ist die strukturelle Diskriminierung eines Geschlechtes. Wenn Männer aber in Frauenjobs unterrepräsentiert sind, dann in der Regel deshalb, weil diese Jobs mit zu wenig Macht oder Geld ausgestattet sind – und nicht weil Männer diskriminiert werden. Ich würde jetzt sagen: Wenn Frauen aber in Männerjobs unterrepräsentiert sind, dann in der Regel deshalb, weil diese Jobs mit zu viel Macht oder Geld ausgestattet sind – und nicht weil Frauen diskriminiert werden. Gestern hat das Bundeskabinett (sic!) das Gesetz zu Frauenquote durchgewinkt. Dazu schreibt die TAZ-Kommentatorin: Einfach mal genauer hinguckenNun wurde sie im Bundestag verabschiedet und Manuela Schwesig hat Recht: Die Frauenquote ist Teil eines Kulturwandels. Vielleicht liegt es daran, dass sie den Posten per Quote bekommen hat und den Unterschied zwischen Regierung und Bundestag nicht kennt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Dezember 12, 2014 Gestern hat das Bundeskabinett (sic!) das Gesetz zu Frauenquote durchgewinkt. Dazu schreibt die TAZ-Kommentatorin: Einfach mal genauer hinguckenNun wurde sie im Bundestag verabschiedet und Manuela Schwesig hat Recht: Die Frauenquote ist Teil eines Kulturwandels. Vielleicht liegt es daran, dass sie den Posten per Quote bekommen hat und den Unterschied zwischen Regierung und Bundestag nicht kennt? Oder die Wunsch ist die Mutter des Gedankens. Den Unterschied zwischen Regierung und Bundestag zu kennen, ist eine verzichtbare Sekundärtugend gegenüber dem richtigen Gender-Bewußtsein, über das eben nur Befürtworter der Quote verfügen. Eine Eigentümerin, der Eierstöcke hat, verlegt den Sitz ihres Unternehmens nach Bermuda. Da ist das Klima angenehmer, die Steuern niedriger und es wird einem nicht in die Auswahl der eigenen Vertreterinnen eingegriffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Dezember 12, 2014 Was die Bundesregierung so alles weiß. Aus der Gesetzesbegründung: Die Unterrepräsentanz von Frauen kann heute nicht mehr mit deren mangelndem Qualifikationsniveau gerechtfertigt werden. Die Zahl qualifizierter Frauen in Deutschland hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Noch nie war sie so hoch wie heute. Wenn jemand also eine freie Führungsposition besetzen möchte, die vorgeschriebene Frauenquote nicht erfüllt und keine Bewerberin findet, die besser ist als die Bewerber, dann soll er doch einfach bei der Bundesregierung anrufen. Die gibt zumindest vor zu wissen, dass es die Unterrepräsentanz nicht an mangelnder Qualifikation liegen kann. Dann müßten die ja entsprechend qualifizierte Bewerberinnen nennen können. Dass die Unterrepräsentanz vielleicht auch daran liegen könnte, dass einfach nicht genügend Frauen diese Jobs haben wollen, bzw. die Qualifikationen dafür erwerben wollen, kommt der Bundesregierung gar nicht in den Sinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alaba Dezember 12, 2014 Hier wird ja auch immer Qualifikation mit abgeschlossenem Studium gleichgesetzt. Aus mehr Absolventinnen als Absolventen (BWL, Jura) wird dann gefolgert, dass es auch mehr erfolgreiche Frauen geben müsste. Dabei wird die Qualität des Abschlusses und insbesondere der außeruniversitären Aktivitäten völlig vernachlässigt. Insbesondere unter den Jahrgangsbesten. Auch nett: Frauen verdienen oft schlechter als Männer in vergleichbaren Positionen. Dagegen plant Familienministerin Manuela Schwesig ein Gesetz. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-12/gleichberechtigung-manuela-schwesig-loehne Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 12, 2014 Wenn jemand also eine freie Führungsposition besetzen möchte, die vorgeschriebene Frauenquote nicht erfüllt und keine Bewerberin findet, die besser ist als die Bewerber, dann soll er doch einfach bei der Bundesregierung anrufen. In der Politik gibt es einen reichen Pool an Fachkräften: Ursula von der Leyen: Studium Volkswirtschaft abgebrochen, Medizinstudium zum Dr.med, Facharztausbildung abgebrochen Andrea Nahles; 20 Semester Studium zum MA in Germanistik und Politikwissenschaften Andrea Ypsilanti; Stewardess, dann Studium der Soziologie, Politikwissenschaft und Pädagogik mit Abschluss Diplom-Soziologin Manuela Schwesig: Steuerfahndungsprüferin, dann Amtsrätin für die Steuerverwaltung mit Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und der Organisation Claudia Roth: abgebrochenes Studium Theaterwissenschaft, dann Ton, Steine, Scherben in den Ruin geführt. Katrin Göring-Eckardt: abgebrochenes Studium der Theologie Renate Künast: Diplom-Sozialarbeiterin(FH), Berufspraxis in JVA, Jurastudium, 2.Staatsexamen, Rechtsanwältin Sahra Wagenknecht: Magister in Philosophie und Germanistik Gabi Zimmer: Studium Russisch & Französisch; Sachbearbeiterin beim VEB Jagd- und Sportwaffenwerk Ernst Thälmann Heike Werner: Studium Marxismus-Leninismus & Philosophie, dann Erziehungswissenschaft & Soziologie, dann Politikwissenschaft; kein Abschluss Die sollten doch wohl in der Lage sein, ein Aufsichtsratsmaat wahrzunehmen. Oder mehrere. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 12, 2014 Du hast die ganzen Doktores vergessen, die nicht zwingend von Dauer sind, wobei das aber kein rein weibliches Problem ist. Wenn jemand also eine freie Führungsposition besetzen möchte, die vorgeschriebene Frauenquote nicht erfüllt und keine Bewerberin findet, die besser ist als die Bewerber...Hier sind sie die kleinen Feinheiten, die bisweilen den Unterschied machen. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Dezember 12, 2014 Wenn jemand also eine freie Führungsposition besetzen möchte, die vorgeschriebene Frauenquote nicht erfüllt und keine Bewerberin findet, die besser ist als die Bewerber...Hier sind sie die kleinen Feinheiten, die bisweilen den Unterschied machen. :- Naja, können zwei Bewerber denn wirklich absolut gleich gut sein? Vermutlich würde er sich auch mit der Formulierung "genauso gut oder besser" zufrieden geben, wenn man die Möglichkeit eines Gleichstandes unbedingt mit einbeziehen möchte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 12, 2014 Hier sind sie die kleinen Feinheiten, die bisweilen den Unterschied machen. :- Naja, können zwei Bewerber denn wirklich absolut gleich gut sein? Vermutlich würde er sich auch mit der Formulierung "genauso gut oder besser" zufrieden geben, wenn man die Möglichkeit eines Gleichstandes unbedingt mit einbeziehen möchte Natürlich können sie nicht gleich gut sein, aber bist Du oder ein Personaler in der Lage zu entscheiden welcher der bessere ist bei vergleichbaren Leistungen? Ob er nachträglich mit einer anderen Formulierung einverstanden wäre, ist völlig irrelevant, denn das unterschwellige Problem wird an der gewählten Formulierung sichtbar. Es wird noch sehr lange dauern, bis das wirklich aus der Welt geschafft ist, sofern es überhaupt jemals gelingen wird. Oder um den TO zu zitieren: Die Teufelin steckt im Detail Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Dezember 13, 2014 Naja, können zwei Bewerber denn wirklich absolut gleich gut sein? Vermutlich würde er sich auch mit der Formulierung "genauso gut oder besser" zufrieden geben, wenn man die Möglichkeit eines Gleichstandes unbedingt mit einbeziehen möchte 1) Natürlich können sie nicht gleich gut sein, aber bist Du oder ein Personaler in der Lage zu entscheiden welcher der bessere ist bei vergleichbaren Leistungen? 2) Ob er nachträglich mit einer anderen Formulierung einverstanden wäre, ist völlig irrelevant, denn das unterschwellige Problem wird an der gewählten Formulierung sichtbar. Ad 1) Von einem guten Personaler sollte man erwarten können, in den meisten Fällen den besseren von zwei Kandidaten auszuwählen - schließlich ist das seine Profession und sonst könnte man auf den Personaler verzichten. Ad 2) Ich würde eher sagen: Wenn es das Problem gäbe, wäre diese Formulierung ein Ausdruck dessen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 13, 2014 1) Natürlich können sie nicht gleich gut sein, aber bist Du oder ein Personaler in der Lage zu entscheiden welcher der bessere ist bei vergleichbaren Leistungen? 2) Ob er nachträglich mit einer anderen Formulierung einverstanden wäre, ist völlig irrelevant, denn das unterschwellige Problem wird an der gewählten Formulierung sichtbar. Ad 1) Von einem guten Personaler sollte man erwarten können, in den meisten Fällen den besseren von zwei Kandidaten auszuwählen - schließlich ist das seine Profession und sonst könnte man auf den Personaler verzichten. Ad 2) Ich würde eher sagen: Wenn es das Problem gäbe, wäre diese Formulierung ein Ausdruck dessen. zu 1) Wenn Deine Erwartungen da mal nicht enttäuscht werden. Ich wüsste jedenfalls keinen Grund für Deinen Optimismus. Allenfalls bei der Personalrekrutierung ist der Einfluss der Personaler spürbar und da geht es eher nach Schema F zu. Bei einer inhaltlich qualitativen Beurteilung sind Personaler ohnehin überfordert. zu 2) Deine Antwort ist für mich zweideutig, daher no reply. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Dezember 15, 2014 Naja, können zwei Bewerber denn wirklich absolut gleich gut sein? Vermutlich würde er sich auch mit der Formulierung "genauso gut oder besser" zufrieden geben, wenn man die Möglichkeit eines Gleichstandes unbedingt mit einbeziehen möchte Natürlich können sie nicht gleich gut sein, aber bist Du oder ein Personaler in der Lage zu entscheiden welcher der bessere ist bei vergleichbaren Leistungen? Ob er nachträglich mit einer anderen Formulierung einverstanden wäre, ist völlig irrelevant, denn das unterschwellige Problem wird an der gewählten Formulierung sichtbar. Es wird noch sehr lange dauern, bis das wirklich aus der Welt geschafft ist, sofern es überhaupt jemals gelingen wird. Oder um den TO zu zitieren: Die Teufelin steckt im Detail Eure Diskussion ist weltfremd. In welchem Unternehmen, soll denn ein "Personaler" - was immer das sein soll - die Entscheidung über eine Einstellung treffen? Ist mir seit Jahren nicht mehr über den Weg gelaufen. Ich kenne ausschließlich Unternehmen, in denen HR Grundsätze und Leitlinien für Bewerbungsgespräche und Personalauswahl ausarbeiten darf und noch jemanden zu den Gesprächen dazu schickt. Die Entscheidung trägt aber die Vorgesetzte, die mit der Einzustellenden zusammenarbeiten soll und auf deren Kostenstelle sie läuft. Auch in Assessment Center wird nur versucht zu prüfen, ob jemand Mindestqualifikationen erfüllt. Die Personalauswahlfreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit. Ihre Ausübung muß grundsätzlich vor denjenigen gerechtfertigt werden, die Ergebnisverantwortung tragen. Wenn also der Staat in die Personalauswahlfreiheit eingreifen will, trägt er die Beweislast. Nehmen wir mal an, es wird ein neues Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglied gesucht und es gibt drei männliche und eine weibliche Kandidatinnen. In diesem Quartett sticht niemand besonders hervor, aber alle erfüllen die Anforderungen. Dann gehört es zur Personalauswahlfreiheit, eine Entscheidung zu treffen. Diese mag auf Intuition oder Zufälligkeit beruhen oder vielleicht auch auf sachfremden Geschlechtspräferenzen. Das ist dann aben so. In dem Moment aber, in dem jemand von außen die Entscheidung beeinflussen will und das Geschlecht qua Quote zum entscheidenden Kriterium erhebt, ist das rechtfertigungsbedürftig. Wenn das eine politische Entscheidung ist, dann sollte frau auch die Eierstöcke haben, ihre Entscheidung mit der Macht der Gewehrläufe zu begründen. Wenn es eine sachliche Entscheidung sein soll, weil es ja angeblich so viele so gute Frauen gibt, die nur deshalb nicht zum Zuge kommen, weil fiese Herrenzirkel sie diskriminieren, dann soll wüßte ich eben auch gerne, wo diese Frauen denn alle sein sollen und wenn die superschlaue Regierung meint, das es so ist, was spricht denn dann dagegen, dass sie den Personalsuchenden, in deren Personalauswahlfreiheit sie eingreift, diese besseren Kandidatinnen benennt? Tatsächlich ist es doch so, dass Männer in den nächsten Jahren im Bereich HR faktisch keine Chance auf Top Executive-Positionen haben. Gerade HR wird vorrangig dafür herhalten müssen, die Quote zu erfüllen. Da können dann Männer noch so qualifiziert sein, sie werden wesentlich schlechter geeigneten Kandidatinnen den Vortritt lassen müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag