Ramstein November 26, 2014 Nachdem unsere glorreichen Politiker jetzt noch einmal bekräftigt haben, was in der Koalitionsvereinbarung steht, könnte es losgehen. Ganz so einfach wird es aber vielleicht doch nicht, so dass ich schon voller Vorfreude auf das weitere Procedere bin. Stand der Dinge: Frauenquote/Gleichstellung im ErwerbslebenFrauen in Führungspositionen: Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland erhöhen. Deshalb werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten in Unter- nehmen gesetzlich einführen. Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen. Wir werden eine Regelung erarbeiten, dass bei Nichterreichen dieser Quote die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle frei bleiben. Wir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten. Die ersten Zielgrößen müssen innerhalb der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erreicht werden und dür- fen nicht nachträglich nach unten berichtigt werden Da steht "Geschlechterquote"; es müssen also auch mindestens 30% Männer im Aufsichtsrat sein. Dann wurde auch schon diskutiert, ob die Quote jeweils bei den von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gewählten Mitgliedern erfüllt sein muss. Also weiterer Regelungsbedarf. § 7 Zusammensetzung des Aufsichtsrats (1) Der Aufsichtsrat eines Unternehmens 1. mit in der Regel nicht mehr als 10.000 Arbeitnehmern setzt sich zusammen aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer; 2. mit in der Regel mehr als 10.000, jedoch nicht mehr als 20.000 Arbeitnehmern setzt sich zusammen aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer; 3. mit in der Regel mehr als 20.000 Arbeitnehmern setzt sich zusammen aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Bei den in Satz 1 Nr. 1 bezeichneten Unternehmen kann die Satzung (der Gesellschaftsvertrag) bestimmen, daß Satz 1 Nr. 2 oder 3 anzuwenden ist. Bei den in Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Unternehmen kann die Satzung (der Gesellschaftsvertrag) bestimmen, daß Satz 1 Nr. 3 anzuwenden ist. (2) Unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer müssen sich befinden 1. in einem Aufsichtsrat, dem sechs Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer angehören, vier Arbeitnehmer des Unternehmens und zwei Vertreter von Gewerkschaften; 2. in einem Aufsichtsrat, dem acht Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer angehören, sechs Arbeitnehmer des Unternehmens und zwei Vertreter von Gewerkschaften; 3. in einem Aufsichtsrat, dem zehn Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer angehören, sieben Arbeitnehmer des Unternehmens und drei Vertreter von Gewerkschaften. Gelten da die Quoten für jede Einzelgruppe? Ist ein Quotentausch zulässig? Aber es geht noch besser: Im Regelfall besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern, § 4 Abs. 1 MontanMitbestG.Durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag kann der Aufsichtsrat vergrößert werden, und zwar bei Gesellschaften mit einem Nennkapital von mehr als 10 Mio. Euro auf 15 Mitglieder, bei einem Nennkapital von mehr als 25 Mio. Euro auf 21 Mitglieder, § 9 MontanMitbestG). Der 11köpfige Aufsichtsrat hat folgende Zusammensetzung: – vier Vertreter der Anteilseigner und ein von ihnen zu wählendes weiteres Mitglied, – vier Vertreter der Arbeitnehmer und ein von den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen vorzuschlagendes weiteres Mitglied, sowie: – ein weiteres (»neutrales«) Mitglied, § 4 Abs. 1 MontanMitbestG. Zwei der Arbeitnehmervertreter sind auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften von den Betriebsräten zu wählen, § 6 Abs. 3 MontanMitbestG. Die anderen beiden müssen als Arbeitnehmer in einem Betrieb des Unternehmens beschäftigt sein (Neufassung v. § 6 durch Betriebsverfassungs-Reformgesetz 2001). Das weitere Mitglied darf weder Arbeitnehmer des Unternehmens noch Gewerkschaftsvertreter sein, § 4 Abs. 2 MontanMitbestG. Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Montanmitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes vom 21. 5. 1981 (BGBl. I S. 441) ist das eigenständige Entsendungsrecht der Gewerkschaften zugunsten der Wahl durch die Betriebsräte des herrschenden Unternehmens bzw. des Konzernbetriebsrates beseitigt worden. Bei einem 15köpfigen Aufsichtsrat erhöht sich die Zahl der zu wählenden Arbeitnehmer und die Zahl der Gewerkschaftsvertreter auf je drei, § 9 Abs. 1 MontanMitbestG. Bei einem 21köpfigen Aufsichtsrat erhöht sich die Zahl der Arbeitnehmer und die Zahl der Gewerkschaftsvertreter auf je vier, § 9 Abs. 2 MontanMitbestG. Bei welchen Einzelgruppen gilt die Quote? Oder nur insgesamt? Da gibt es weiten Spielraum für Quotenspielchen, insbesondere wenn man mal wen auflaufen lassen will. Frau Schwesig, ich warte gespannt auf den Gesetzentwurf und seine Ausführungsbestimmungen. Das Theater ist noch nicht vorbei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bloomaul November 26, 2014 Bin gespannt, ob das wirklich zu mehr (unterschiedlichen) Frauen in Aufsichtsräten führt oder ob die gleichen bloß in mehreren sitzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 November 26, 2014 Was ja bei dieser Regierung total egal zu sein scheint, ist der Umstand, dass dies ein weiterer Eingriff in die Aktionärsrechte ist. Zumindest was den Aufsichtsrat betrifft. Ich vermute mal, dass die SPD-Ministerin diese Verpflichtung nur für die von den Anteilseignern zu bestimmenden AR-Mitgliedern formuliert. Und beim Rest in einer vagen Soll-Vorschrift belässt. Interessant ist auch, dass dies nur für börsennotierte Aktiengesellschaften gelten soll. Für die Vielzahl von Unternehmen, die sich in staatlichem (Bund, Land, Kreise, Gemeinden) Besitz befinden, gilt genau dies nicht - aber man will ja keinen Ärger mit altgedienten Parteisoldaten, die dort in den Aufsichtsräten sitzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel November 26, 2014 Stand der Dinge: Nicht zu vergessen: Artikel 3 Grundgesetz (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Um die Quoten zu erfüllen, muß aus den Bewerbern nach Geschlecht ausgewählt werden. Und genau das ist lt. Grundgesetz verboten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein November 26, 2014 @Maikel: Nein, es wird gewählt um zu zeigen, dass nicht nach Geschlecht gewählt wurde Meines Wissens nach kann diese deutsche Regelung aber viele börsennotierte Unternehmen kalt lassen - für eine SE gilt sie nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mithrandir77 November 26, 2014 Bin gespannt, ob das wirklich zu mehr (unterschiedlichen) Frauen in Aufsichtsräten führt oder ob die gleichen bloß in mehreren sitzen. eher letzteres wie schon in Norwegen, aber das ganze gilt meiner Meinung nach nicht für Europäische Aktiengesellschaften (EU-Recht) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX November 26, 2014 Reglementierungen, Reglementierungen, Reglementierungen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr. Jones November 26, 2014 Wie wäre es mit einem girl's day - oder einem "Zukunftstag" im WPF? Natürlich ausschließlich für Mädchen / junge Frauen. Neuanmeldungen männlicher User werden solange gesperrt bis min. 30% der User weiblich sind - oder eines der 60 "Geschlechter" von Facebook aufweisen. Wenn Mädchen / junge Frauen zu blöd und zu faul sind um sich um ihre Geldanlage zu kümmern, dann hilft auch keine Quote. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord November 26, 2014 Wenn Mädchen / junge Frauen zu blöd und zu faul sind um sich um ihre Geldanlage zu kümmern, dann hilft auch keine Quote. Und ich dachte, Frauen bekommen das Taschengeld von ihrem Mann und müssen sich nicht um Geldanlage kümmern?!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 27, 2014 Frauen sind die besseren Anleger Studien belegen: Weibliche Intuition sowie mehr Vorsicht sorgen für höhere Renditen bei der Geldanlage - durch ihre Vernunft holen Frauen im Schnitt fünf Prozent mehr heraus als Männer. Lasst die Frauen das Geld anlegen. Sie treiben sich nicht so viel in Foren rum, sondern machen 5% mehr Rendite. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr. Jones November 27, 2014 Wenn Mädchen / junge Frauen zu blöd und zu faul sind um sich um ihre Geldanlage zu kümmern, dann hilft auch keine Quote. Und ich dachte, Frauen bekommen das Taschengeld von ihrem Mann und müssen sich nicht um Geldanlage kümmern?!? Ja, aber in Zeiten wie diesen, wo man spüren kann, wie die Erde nicht mehr länger von weißen, privilegierten Männern auf ihrer Umlaufbahn gehalten wird und deshalb im All herumwabert, dürfen auch die Vize-Kronen der Schöpfung gerne selbst ein bisschen Hand anlegen. Was mir widerstrebt - bei aller berechtigten Kritik an Altherren-Clubs: Diese Quoten-Frauen setzen sich gerne in ein gemachtes Nest. Wer war bei der Firmengründung dabei? Wer bei der schwierigen Phase der Konsolidierung? Wer hat seine Energie und Lebenszeit in die Firma investiert? Lebenszeit, die einem niemals irgendjemand wird zurückgeben können... Warum sollte irgendein(e) faule® Politikersau- oder eber sich in die Belange einer privat geführten Firma einmischen dürfen? Die deutschen Firmen gehör(t)en lange Zeit zu den besten der West auch ohne dass es eine Quote gab. Wenn eine Frau eine Firma gründet, sie mühselig auf- und ausbaut, dann sollte sie auch entscheiden dürfen, wen sie einstellen will. Sollte sie sich für eine genderqueere, afro-amerikanische Wicca-Hexe entscheiden, dann ist das ihr gutes Recht und kein Mann sollte wegen Nichteinstellung klagen dürfen. Es ist ihre Firma, ihre Zeit und ihr Geld, ihr Risiko. Das Misstrauen unserer lieben Politiker in unsere Firmen und deren Fähigkeit sinnvollerweise qualifiziertes Personal einzustellen, ist schon beschämend und eine Herabsetzung. Als bedürfte es einer Zustimmung oder Empfehlung aus Berlin... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance November 27, 2014 Knüpft denn die Quote an das biologische Geschlecht an? Was ist mit einem biologischen Mann, der sich als Frau fühlt? Zählt der als Mann oder als Frau? Was ist mit Homosexuellen Männern? Es gibt wahrscheinlich noch weniger Homosexuelle in den Aufsichtsräten als Frauen, also müßte man doch eine Unterrepräsentation der Frauen durch Homosexuelle ausgleichen können. Als nächstes kommt dann eine Schwerbehindertenquote und eine Quote für Menschen mit Migrationshintergrund. Da liefert die GroKo der AfD Munition frei Haus... Dass jetzt auch mal Männer diskriminiert werden, ist aus Sicht der Politik wohl eher ein zu vernachlässigendes Manko. Ein Kollateralschaden. Haben die halt Pech gehabt. Hätten ja nicht CDU und SPD wählen müssen. Was mich an dieser Quote stört, ist der antiliberale Gedanke dahinter und was der Staat damit für eine Leitbild propagiert: Dass der Staat dem Eigentümer und seinen Vertretern in die Personalauswahl zur Verfolgung eines politischen Zwecks eingreift, ist widerlich. Damit wird freies Unternehmertum zu einer bloßen Funktionalität degradiert, die zur Disposition des Staats steht. Denen geht es doch nicht um mehr Frauen in Führungsetagen, sondern darum ein weitgehendes Primat der Politik zu propagieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 27, 2014 · bearbeitet November 27, 2014 von Ramstein Es gibt auch wieder eine Meldung auf den Seiten der blonden Familienministerin: Die Koalitionspartner haben sich am 25. November auf ein Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen verständigt. Der Entwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wird ohne Abstriche in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Bereits am 11. Dezember soll er dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Das geplante Gesetz für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen wird aus drei Säulen bestehen: Für Aufsichtsratsposten von börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu zu besetzen sind, wird künftig eine Geschlechterquote von 30 Prozent gelten. Falls die Quote nicht erfüllt wird, darf der Aufsichtsratsposten nicht neu besetzt werden. Diese Regelung gilt für 108 Unternehmen in Deutschland sowie sechs weitere Unternehmen, die nach europäischem Recht als Europäische Gesellschaft organisiert sind. Mitbestimmungspflichtige oder börsennotierte Unternehmen müssen sich verbindliche Zielvorgaben für Aufsichtsräte, Vorstände und die beiden obersten Managementebenen setzen. Für die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen gilt dann: Sie dürfen nicht hinter den jetzigen Stand zurückfallen, sofern die 30-Prozent-Quote noch nicht erreicht ist, und sie müssen Fortschritte regelmäßig veröffentlichen. Die Unternehmen setzen sich Ziele und Quoten entsprechend der Situation in ihrer Branche und aufgrund ihrer individuellen Leistungsfähigkeit. Sie werden nicht überfordert, sondern gefordert. Und sie müssen sich einem Wettbewerb stellen. Die Veröffentlichung der Fortschritte zeigt, wo die Unternehmen stehen. Was für die Privatwirtschaft gilt, soll erst Recht für den öffentlichen Dienst gelten. Daher werden das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz novelliert. Auch für Gremiensitze, die der Bund besetzt, gilt die Geschlechterquote. Hervorhebungen von mir; ob das die CDU/CSU genauso sieht? Im Koalitionsvertrag steht nur (s.o.), dass die Quotenziele nicht abgesenkt werden dürfen; statt dessen die aktuell erreichten Quoten festzuschreiben entspringt wohl eher Schweigt Wunschdenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel November 27, 2014 · bearbeitet November 27, 2014 von Maikel Als nächstes kommt dann eine Schwerbehindertenquote Die gibt es bereits, allerdings nicht bezogen auf Aufsichtsräte. Der oder die Schwerbehinderte muß sich ggf. mit dem Pförtner-Posten zufrieden geben. Die Behindertenquote ist im Gegensatz zur Frauenquote übrigens auch grundgesetzkonform. und eine Quote für Menschen mit Migrationshintergrund. Dann würde es "spannend", wenn ein Mann mit Migrationshintergrund mit einer Frau ohne konkurriert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mithrandir77 November 27, 2014 die SPD macht doch wirklich was gutes für die Frauen, ein paar hundert verdienen jetzt richtig gut und machen dafür fast nichts das freut sicher die ganzen Frauen die an der Kasse stehen und nen Minijob haben und früher mal nen richtigen Job hatten von dem sie leben konnten was würden wir nur ohne die Politik machen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord November 27, 2014 Quelle:Statistisches Bundesamt Schwerbehindert wird oftmals mit "wenig leistungsfähig" gleichgesetzt. Interessanterweise waren 2011 fast 9% der deutschen Bevölkerung schwerbehindert (staatlich anerkannt durch entsprechenden Ausweis). Davon waren ca. 4% im arbeitsfähigen Alter (<65 Jahre). Somit sind ca 4% der deutschen arbeitenden Bevölkerung schwerbehindert im Sinne der Definition. In einer Abteilung mit >20 Leuten ist die Chance hoch, einen Schwerbehinderten als Kollegen/in zu haben (dem/r man es nicht ansieht). Wenn dann allen bis auf einem gekündigt wird, hat man wenigstens einen Anhaltspunkt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 27, 2014 Schon ein Diabetiker, der Insulin spritzen muss, zählt als Schwerbehinderter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 27, 2014 Was ist mit Homosexuellen Männern? Es gibt wahrscheinlich noch weniger Homosexuelle in den Aufsichtsräten als Frauen, also müßte man doch eine Unterrepräsentation der Frauen durch Homosexuelle ausgleichen können. Nachdem selbst nach optimistischen Schätzungen nicht mehr als 2,7 % der Männer und damit grob gerechnet nicht mehr als 1,3 % der Bevölkerung schwul sind, wäre es schon recht überraschend, wenn diese dann 30 % im Management stellen. Da bliebe ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderten für hetero-Männer nur noch 20 % übrig. Das gibt dann ein Hauen und Stechen.... Aber auch ein deutlicher Anstieg beim coming-out wäre zu erwarten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 27, 2014 Schon ein Diabetiker, der Insulin spritzen muss, zählt als Schwerbehinderter. Das Bundesozialgericht möchte sich deiner Auffassung nicht anschließen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 27, 2014 Schon ein Diabetiker, der Insulin spritzen muss, zählt als Schwerbehinderter. Das Bundesozialgericht möchte sich deiner Auffassung nicht anschließen Gut. Ich weiss nur, das wir bis vor ein paar Jahren einen Mitarbeiter hatten, der Diabetiker war und uns auf die Quote angerechnet wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cuartos November 27, 2014 Interessanterweise waren 2011 fast 9% der deutschen Bevölkerung schwerbehindert (staatlich anerkannt durch entsprechenden Ausweis). Davon waren ca. 45% im arbeitsfähigen Alter (<65 Jahre). Somit sind ca 4% der deutschen arbeitenden Bevölkerung schwerbehindert im Sinne der Definition. Ich weiß nicht wie du gerechnet hast, aber ich glaube da hast du was durcheinander gebracht. Wahrscheinlich meinst du 4% der deutschen Bevölkerung sind schwerbehindert und im arbeitsfähigen Alter. Bei gleichmäßiger Verteilung sind wahrscheinlich ca 4% der deutschen arbeitenden Bevölkerung schwerbehindert im Sinne der Definition. SCNR Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 27, 2014 Gut. Ich weiss nur, das wir bis vor ein paar Jahren einen Mitarbeiter hatten, der Diabetiker war und uns auf die Quote angerechnet wurde. Das glaube ich dir ungesehen.Allein die Tatsache,dass der oder die Betroffene Insulin spritzen muss,reicht für die Anerkennung der Schwerbehinderung nicht aus.Wie so oft auf hoher See wird der Einzelfall betrachtet. Im Übrigen soll es im Zuge der Reform Aufsichtsräte geben,die über eine Geschlechtsumwandlung nachdenken Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord November 27, 2014 Ich weiß nicht wie du gerechnet hast, aber ich glaube da hast du was durcheinander gebracht. Wahrscheinlich meinst du 4% der deutschen Bevölkerung sind schwerbehindert und im arbeitsfähigen Alter. Bei gleichmäßiger Verteilung sind wahrscheinlich ca 4% der deutschen arbeitenden Bevölkerung schwerbehindert im Sinne der Definition. SCNR Ganz einfach: gar nichts gerechnet, nur Tippfehler...hatte erst 5% dastehen, es aber dann gerundet auf 45% Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance November 27, 2014 Um die Quoten zu erfüllen, muß aus den Bewerbern nach Geschlecht ausgewählt werden. Und genau das ist lt. Grundgesetz verboten. Och nö. Immer dieses doofe Grunzgesetz. Alles bloße Paragrafen- bzw. Artikelreiterei. Ossi-Wweiber wie Merkel und Schwesig wissen, dass Verfassung überschätzt ist und was wirklich für Männer gut ist: Eine an Partnerschaft ausgerichtete Politik muss aber auch gezielt die Belange der Männer in den Fokus nehmen. Das Bundesfamilienministerium unterstützt deshalb Männer dabei, ihre Rolle jenseits von Klischees und überholten Mustern neu zu definieren. Das Projekt "Mehr Männer in Kitas" ermutigt sie, Erzieher zu werden; weitere Berufe, für die sich bislang nur wenige Jungen und Männer entscheiden, werden am Boys'Day vorgestellt, der parallel zum Mädchen-Zukunftstag Girls'Day stattfindet. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html Ja, Ok, es mag ein paar Männer geben, die jetzt vielleicht trotz besserer Qualifikation keinen Job in der Führungsetage nicht bekommen, weil eine Frau bevorzugt werden muß. Diese armen Seelen sind aber doch nur von falschem Ehrgeiz fehl geleitet. Wie viel erfüllender ist die Tätigkeit in einer KiTa gegenüber dem ständigen Druck als Manager! Mit ein bißchen Umerziehung werden die Männer das schon einsehen. Und wenn nicht, müssen sie sich eben überlegen, was ihnen wichtiger ist: Geschlecht oder Karriere! Geschlechtsumwandlung ist zwar krass, aber vielleicht reicht ja auch schon transgender, s. http://de.wikipedia.org/wiki/Transgender Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag