wissenistalles November 24, 2014 Liebe Community, ab wann bzw. bei welchen Geschehnissen tritt die Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Krankenversicherung in Kraft? Ich bitte darum die entscheidende Unterschiede zu bekräftigen. MfG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 24, 2014 · bearbeitet November 24, 2014 von Matthew Pryor Kurz und bündig: Die Krankenkasse tritt in den meisten Fällen ein,wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.Das bedeutet,dass aus medizinischer Sicht die berufliche Tätigkeit vorübergehend nicht ausgeübt werden kann.Der Zustand der AU wird daher auch als auf absehbare Zeit endlich angesehen.Der Arzt stellt die AU fest,der AG zahlt 6 Wochen den Lohn fort und danach tritt die Krankenkasse ein mit dem Krankengeld als Lohnersatzleistung.Das gilt für gesetzlich Versicherte,also die meisten Arbeitnehmer. Dagegen wird eine BU dann festgestellt,wenn über einen bestimmten Zeitraum bleibende gesundheitliche Schäden festgestellt werden können,die eine berufliche Tätigkeit zu einem bestimmten Grad nicht zulassen.Im Gegenstand zur AU wird hierbei darauf abgestellt,dass dieser Zustand fortdauert,also auf absehbare Zeit keine Besserung und eine Wiederaufnahme der Tätigkeit in Sicht ist. Daher ist es auch unwahrscheinlich,wenn auch nicht zur Gänze unmöglich,dass beide Leistungen zusammen bezogen werden können. Zur Unfallversicherung:welche ist gemeint?privat oder gesetzlich?Wobei man die Frage auch gleich auf die anderen beiden Bereiche ausdehnen könnte... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX November 24, 2014 Hoffen wir mal, dass "wissenistalles" nicht der Glaube abhanden gekommen ist ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wissenistalles November 25, 2014 Entschuldige, gemeint ist die private Unfallversicherung. Nach meinem Wissen, tritt die private UV in Kraft, wenn Unfälle in der Freizeit passieren und nicht auf dem Weg zur Arbeit. Aber wie definiert sich dies genau? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 26, 2014 Nach meinem Wissen, tritt die private UV in Kraft, wenn Unfälle in der Freizeit passieren und nicht auf dem Weg zur Arbeit. Nein,üblicherweise besteht Versicherungsschutz sowohl für Freizeit- als auch für Arbeitsunfälle.Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung. Der Unfallbegriff ist zunächst definiert als ein "plötzlich von außen unfreiwillig auf ihren Körper einwirkendes Ereignis",das eine Gesundheitsschädigung nach sich zieht (die von Torsten genante PAUKE) und wird je nach Tarif erweitert,bspw. durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mjoelnir Dezember 24, 2014 Zu AU und BU: Daher ist es auch unwahrscheinlich,wenn auch nicht zur Gänze unmöglich,dass beide Leistungen zusammen bezogen werden können. Läßt sich eigentlich sagen ob (für jemanden in GKV) der Fall, daß AU länger besteht als die GKV zahlt (78 Wochen wenn ich mich richtig erinnere? - abzgl. den 6 Wo Entgeltfortzahlung) _und_ keine Berufsunfähigkeit vorliegt, ein ernstzunehmendes Risiko ist? Bzw bei welchen Fällen tritt das üblicherweise auf? Man liest von manchen Versicherungsbedingungen die ab 6 Monaten AU zahlen - ich kann nur nicht einschätzen, ob das für mich wichtig wäre, weil mir die Beispiele fehlen. Sind das pathologische Ausnahmesituationen (Krankheit die dauernd zwischen Fastheilung und Rückfall pendelt?) oder tritt das gar nicht so selten auf? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag