Wackelpudding November 22, 2014 Servus zusammen, ich plane nächstes Jahr nach Österreich umzuziehen und dorthin auch meinen Hauptwohnsitz zu verlegen. Mein Depot habe ich aktuell bei Onvista. Wo zahle ich denn Steuern im Falle eines Umzugs, vermutlich in Österreich? Soweit ich weiß haben die keinen Freistellungsauftrag? Hab selber bisher nur etwas Dr.Google befragt, aber mich sonst noch nicht intensiv mit dem Tehma beschäftigt...aber vielleicht gibts unter euch einen Experten Danke schon mal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 22, 2014 · bearbeitet November 22, 2014 von BondWurzel Servus zusammen, ich plane nächstes Jahr nach Österreich umzuziehen und dorthin auch meinen Hauptwohnsitz zu verlegen. Mein Depot habe ich aktuell bei Onvista. Wo zahle ich denn Steuern im Falle eines Umzugs, vermutlich in Österreich? Soweit ich weiß haben die keinen Freistellungsauftrag? Hab selber bisher nur etwas Dr.Google befragt, aber mich sonst noch nicht intensiv mit dem Tehma beschäftigt...aber vielleicht gibts unter euch einen Experten Danke schon mal! Googeln reicht zum Thema...... Kapitalertragsteuer in Österreich In Österreich beträgt die Kapitalertragsteuer (KESt) einheitlich 25 %. Die österreichische Kapitalertragsteuer ist als Abgeltungsteuer konzipiert. Mit Abführung der KESt ist der Kapitalertrag abschließend besteuert (§ 97 Abs. 1 EStG) und wird bei Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens nicht mehr miteinbezogen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Veranlagung. In diesem Falle wird der Kapitalertrag zum Gesamtbetrag der Einkünfte dazugerechnet und mit zum allgemeinen Steuertarif (§ 27a) Abs. 5 versteuert. Die Regelbesteuerungsoption kann nur für alle Einkünfte, die gemäß (§ 27a Abs. 1) dem besonderen Steuersatz von 25 % unterliegen, gemeinsam ausgeübt werden.[2][3] Im Veranlagungszeitraum 2010 können Kapitalerträge aus Beteiligungen (Beteiligungserträge) im Falle der Veranlagungsoption noch mit dem halben Durchschnittsteuersatz versteuert werden (§ 37 Abs. 1 iVm. § 37 Abs. 4 EStG a.F.). Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde der Absatz 4 des §37 EStG jedoch gestrichen. http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2002_182_3/2002_182_3.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wackelpudding November 22, 2014 Jo danke für deine Antwort. Mir ist bewusst, dass ein Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern gib, wollt ja nur wissen ob ich in dem Fall meine Steuern in Deutschland oder in Österreich zahle Das ich nicht in beiden Ländern zur Kasse gebeten werde, ist klar, zumindest noch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 22, 2014 Jo danke für deine Antwort. Mir ist bewusst, dass ein Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern gib, wollt ja nur wissen ob ich in dem Fall meine Steuern in Deutschland oder in Österreich zahle Das ich nicht in beiden Ländern zur Kasse gebeten werde, ist klar, zumindest noch überall will man dir an's Leder.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andey November 22, 2014 Solange dein Hauptwohnsitz samt Lebensmittelpunkt noch in Deutschland lag/liegt, zahlst du dort Steuern. Ab dem Zeitpunkt, ab welchem du in Österreich deinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt hast, zahlst du diese in Österreich. Mittels eines Umzuges den "Hauptwohnsitz" nach Österreich zu verlegen geht m.E. nur, wenn auch dein Lebensmittelpunkt in Österreich liegt. Dieser wird u.a. durch folgende Aspekte deiner aktuellen Lebenslage beeinflusst: - Befindest du dich in der Ausbildung? - und/oder hast du eine Arbeitsstelle in Österreich? - Wo lebt deine Freundin/Frau/Kinder/Eltern/Freunde? - uvm... Ohne, dass ich deinerseits Infos habe, nur eines vorweg: es reicht somit nicht einfach nur einen Zweitwohnsitz in Österreich zu haben und zu schauen, dass man knapp > 50 % der Zeit in dem Land verbringt (selbes gilt übrigens für die Schweiz). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 23, 2014 Das Aussensteuergesetz unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz, d.h. man hat einen Wohnsitz in einem Land oder eben nicht. Besteht ein DBA kann der Wohnitz, Lebensmittelpunkt, gewöhnlicher Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit bestimmen, wo welche Steuern gezahlt werden. Oder man einigt sich, wenn alles andere nicht zutrifft. Aus dem DBA mit Österreich: 2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes:a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen); b) kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist; d) ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so werden sich die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten bemühen, die Frage in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag