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jimmiface49

bAV: nur AVWL nutzen - mögliche Fallstricke!?

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jimmiface49

Hallo zusammen,

 

ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema bAV:

 

Mein Arbeitgeber (IG Metall Tarif) bietet bAV im Rahmen des TV EUW/AVWL an. Die AVWL betragen ca. 27€ monatlich. Darüber hinaus gibt es einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 10% auf den Gesamtbetrag bis max. 238 EUR. Zur Umsetzung stehen 3 verschiedene Direktversicherungen zur Wahl (MetallRente, Allianz, Standard Life).

 

Meine Frage: Ich (27, Ingenieur, ledig, 52.000€ brutto) bin mir bzgl. meiner AV-Strategie noch nicht ganz sicher. Vor dem Hintergrund des zum Jahreswechsel sinkenden Garantiezins überlege ich, trotzdem einen Vertrag abzuschließen und diesen zunächst nur mit den AVWL zu besparen, da diese ansonsten jeden Monat verfallen. Bestehen dabei evtl. mögliche Fallstricke, die ich nicht berücksichtige?

 

Danke im Voraus!

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highline

Du müsstest vorab prüfen, ob eine nachträgliche Erhöhung auf bis zu 4%BBG (238 EUR) auch zu alten Rechnungszinsen möglich ist.

 

Wenn das möglich ist kannst Du Dir den alten Zinssatz mit einem Vertragsabschluss in 2014 noch sichern!

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jimmiface49
· bearbeitet von jimmiface49

Du müsstest vorab prüfen, ob eine nachträgliche Erhöhung auf bis zu 4%BBG (238 EUR) auch zu alten Rechnungszinsen möglich ist.

 

Wenn das möglich ist kannst Du Dir den alten Zinssatz mit einem Vertragsabschluss in 2014 noch sichern!

 

Danke für den Hinweis - ist nicht möglich!

 

Das Thema bAV wird bei meinem AG von TPC betreut ("Ein Geschäftsbereich der MLP Finanzdienstleistungen AG") - jemand Erfahrungen mit denen?

 

Ich habe nun eine Berechnung von dem zuständigen "Bestandskundenmanager" erhalten. Laut seiner Aussage könnte das Ganze auch in Ruhe im nächsten Jahr angegangen werden, da der Garantiezins aufgrund der (zumindest in der Vergangenheit) real höheren Verzinsung nicht so relevant wäre. Was meint ihr dazu?

 

EDIT: Hier mal ein paar Infos aus dem Angebot zur Allianz Direktversicherung Klassik:

 

"Ausgehend von der aktuellen Überschussbeteiligung beträgt die Wertentwicklung Ihrer Altersvorsorge

4,26 % vor Kosten. Die Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung Ihrer Altersvorsorge stellen wir

Ihnen mit Hilfe der Gesamtkostenquote dar. Bis zum vereinbarten Rentenbeginn beträgt die Gesamtkostenquote

für die beispielhaft angegebenen Gesamtleistungen 0,44 %."

 

--> Also wird eine Entwicklung von 3,82% angenommen - realistisch?

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