Dandy November 19, 2014 Hallo, ich besitze eine Mastercard Gold, welche mich 65€ im Jahr kostet und darin inklusive eine Reiserücktritt- sowie Reisekrankenversicherung sowie KFZ Schutzbrief enthalten ist. Da ich demnächst eine neue Karte benötige, wollte ich vorher mal fragen was die Versicherungen aus Eurer Sicht taugen oder ob man sich die 45€ mehr im Jahr (Karte ohne Versicherungen kostet 20€/Jahr) sparen kann bzw. das Geld besser in einzelne Versicherungen anlegen sollte. Ich gehe davon aus, dass es am Markt wesentlich bessere Angebote gibt, aber ob das insgesamt zu diesem Preis möglich ist, wäre die andere Frage. Insbesondere bei der Reisekrankenversicherung stellt sich natürlich auch die Frage, inwieweit dort erhebliche Risiken mit abgedeckt sind, schließlich kann das im Ernstfall schonmal sehr teuer werden. Die Bedingungen finden sich übrigens hier. Die erscheinen mir, nachdem was ich sonst so von Versicherungen kenne, recht übersichtlich zu sein. Das muss ja vielleicht auch gar nichts schlechtes bedeuten. Die größten Probleme habe ich dabei zu beurteilen, was unbedingt mit abgedeckt sein sollte aber in den Bedingungen nicht aufgeführt ist, quasi also die Lücken. Vielleicht kann jemand was dazu sagen? Danke schonmal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aenges November 19, 2014 Hey, in kleiner Tipp zu deiner Kostenfrage. also ich habe für mich immer so argumentiert: Wenn ich einmal im Jahr für 750€ in den Urlaub fahre, was denke ich untere Grenze ist, da man ja auch nicht alleine fährt, hat sich der Kartenpreis allein durch die Reiserücktrittsversicherung schon gelohnt. Bei den Testsiegern zahle ich hierfür über 40,00€. Plus den Kartenpreis liegen wir auch hier bei 60,00€. Für ca. 5€ im Jahr! hast du also noch eine Auslands-Krankenversicherung und einen KFZ-Schutzbrief. Da ich noch keinen Schadensfall hatte, kann ich leider nichts über die Qualität der Versicherungen sagen. Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli November 19, 2014 eine sehr interessante Frage: Diesen Punkt habe ich auch auf meiner to do Liste drauf. Ich bin bei einer anderen Bank, habe aber so ein ähnliches Produkt. Bekommst du bei einem Mindestumsatz deine jährliche Gebühr nicht zurück? Zumindest bei mir ist es so, so habe ich die Versicherungen für praktisch umsonst. Ich habe auch mal die Bedingungen meines Produktes überflogen und bin bei einem Punkt hängen geblieben, den ich dann gegoogelt hab.. Bei dir steht, dass ein Rücktransport nur bezahlt wird, wenn er medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet wird. In guten Bedingungen steht glaub ich so ungefähr drin, dass der Rücktransport bezahlt wird, wenn dieser sinnvoll ist. Es muss also kein Arzt anordnen. Kannst den Punkt ja mal googeln, da wirst schlauer draus. Oder es meldet sich noch jemand der dir genaueres sagen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 19, 2014 Der größte Stolperstein findet sich bei den Konstrukten relativ schnell. Meist steht sinngemäß drin: Hierfür ist aus versicherungstechnischen Gründen eine Zahlung mit einer der Kreditkarten erforderlich. Zur Reiserücktritt: Meist ist ein Abbruch der Reise nicht mitversichert. In den besseren Tarifen der normalen Versicherer ist ein Reiseabbruch in der Regel mitversichert. --- Zur AKV: Weiterer Stolperstein ist die Regelung zu den mitversicherten Personen. Unbegrenzt? Karteninhaber + X Personen? Kinder nur bis Volljährigkeit? Nächster Stolperstein, generell Selbstbeteiligungen. Nächster Stolperstein bei der Auslandskrankenversicherung ggü. normalem Anbieter: Zeitliche Befristung selten mehr als 62 Tage. Den Unterschied "medzinisch notwendiger" ggü. "medizinisch sinnvoller" Rücktransport wurde von Oli schon korrekt angesprochen. Leistungen gibts im Regelfall auch nur bei Unfällen. Grds. ist eine vorhandene, normale Police immer zuerst leistungspflichtig, vor den Policen der Kreditkartenfirmen. --- Mehr fällt mir auf die Schnelle nicht ein, ist aber auch nicht gerade mein Paradethema. Grds. würde ich eine richtige Auslandsreisekrankenversicherung immer vorziehen. Ob nun SignalIduna, Würzburger oder HM24 Dumping ... ziemlich Latte, meine Meinung, gibt für diesen Fall genug Anbieter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy November 19, 2014 Danke schonmal für die Antworten! Der größte Stolperstein findet sich bei den Konstrukten relativ schnell. Meist steht sinngemäß drin: Hierfür ist aus versicherungstechnischen Gründen eine Zahlung mit einer der Kreditkarten erforderlich. In den Versicherungsbedingungen konnte ich das dazu finden: Reiserücktrittversicherung: Der Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz der Karte für alle Reisen, die ab dem 01.11.2007 im Gültigkeitszeitraum der Karte gebucht werden. Der Versicherungsschutz besteht, vorbehaltlich des Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrages, ab Beantragung der Kreditkarte. KFZ-Schutzbrief: Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz der Gold Kreditkarte bzw. Gold Zusatzkarte. Bei der Auslandskrankenversicherung steht es komischerweise nicht explizit drin. Da konnte ich nur diesen Abschnitt finden: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ersten 60 Tage (maximale Dauer des Versicherungsschutzes) eines jeden Auslandsaufenthaltes innerhalb des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr erstreckt sich, vorbehaltlich des Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrages, über einen Zeitraum von jeweils 365 Tagen ab Beantragung der Kreditkarte. Die Leistungen wurden aber explizit damit beworben, dass die Verwendung der Kreditkarte keine Auswirkung auf die Versicherungsleistungen hätte. Was Gegenteiliges konnte ich wie gesagt nicht finden. Nächster Stolperstein, generell Selbstbeteiligungen. Es stehen einige Obergrenzen für Zahlungen in den Bedingungen: Auslandskrankenversicherung: ärztlich verordnete Heilmittel bis zu insgesamt 150,– € je Versicherungsfall: Inhalationen, Wärme-, Licht- und Elektrotherapie sowie – nach einem während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfallmedizinische Bäder und Massagen; d) ärztlich verordnete Hilfsmittel, soweit diese erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalls erforderlich werden, bis zu insgesamt 150,– € je Versicherungsfall; schmerzstillende Zahnbehandlung und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Prothesen (nicht jedoch Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays) bis zu insgesamt 300,– € je Versicherungsfall. Werden die Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung von einem anderen Kostenträger teilweise übernommen, zahlt der Versicherer neben den verbleibenden erstattungsfähi gen Restkosten ein Krankenhaustagegeld. Das Krankenhaustagegeld errechnet sich wie folgt: Höhe der Kostenbeteiligung geteilt durch die Anzahl der Tage der stationären Behandlung – höchstens 30,– € täglich. Anstelle jeglicher Kostenerstattung bei stationärer Behandlung kann ein Krankenhaustagegeld von 30,– € pro Tag gewählt werden. Bei der Reiserücktrittversicherung gibt es diese Einschränkungen: Die Versicherungssumme soll dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis (Versicherungswert) entsprechen und beträgt je Reisevertrag/Mietvertrag max. 10.000,– € insgesamt für alle versicherten Personen. 2. Der Versicherer haftet bis zur Höhe der Versicherungssumme von 10.000,– € abzüglich Selbstbehalt. 3. Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt in Höhe von 100,– € je Person/je Mietobjekt. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20 v.H. selbst, mindestens 100,– € je Person/je Mietobjekt. Beim KFZ-Schutzbrief habe ich das gefunden: 1. die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges unmittelbar an der Schadenstelle durch Pannenhilfsfahrzeuge bis zu einem Wert von 100,– € (einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile); 2. das Bergen und den Abtransport, wobei sich die Leistungspflicht des Versicherers für den Abtransport auf einen Wert bis zu 150,– € beschränkt und die Leistungen gemäß Nr. 1 angerechnet werden; 3.1 eine Übernachtung des Karteninhabers und der mitversicherten Personen bis zu 60,– € pro Person, wenn das Fahrzeug am Schadensort oder in dessen Nähe fahrbereit gemacht, die Fahrbereitschaft aber am Tag des Schadenfalles nicht wieder hergestellt werden kann und der Karteninhaber und die mitversicherten Personen deshalb am Ort der Reparaturwerkstatt oder am nächstgelegenen Ort mit einer Übernachtungsmöglichkeit übernachten; 4.2 die Anmietung eines gleichartigen Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder für die Fahrt zum ständigen Wohnsitz des Karteninhabers, jedoch längstens für sieben Tage und höchstens bis zu 52,– € pro Tag. Wird diese Leistung in Anspruch genommen, stehen weder dem Karteninhaber noch einer der mitversicherten Personen Leistungen nach § 2 Nr. 3.2 und 4.1 zu. Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die Fahrt zum ständigen Wohnsitz des Karteninhabers bis zu 358,– € auch für eine geringere Anzahl von Tagen übernommen. Kann das Fahrzeug aufgrund eines Diebstahls oder Totalschadens (Reparaturkosten übersteigen den Kaufpreis, der am Tage des Schadens im Inland aufgewandt werden muss, um ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben) nicht zu dem amtlich festgelegten Wohnsitz des Karteninhabers zurückgefahren werden, erbringt der Versicherer Leistungen für: 1. höchstens drei Übernachtungen des Karteninhabers und der mitversicherten Personen, jeweils bis zu 60,– € pro Person, soweit Übernachtungen durch den Diebstahl oder Totalschaden erforderlich werden; 2. die Fahrt des Karteninhabers und der mitversicherten Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Zielort und zurück zu dem amtlich festgelegten Wohnsitz des Karteninhabers auf dem jeweils kürzesten Wege. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größeren Entfernungen bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschläge oder die Kosten eines Linienfluges der Economy-Klasse sowie für nachgewiesene Ta xifahrten bis zu 39,– €; 3. anstelle der Ersatzleistungen nach Nr. 1 und Nr. 2 die Anmietung eines gleichartigen Selbstfahrer- Vermietfahrzeuges zur Weiter- und Rückfahrt, jedoch höchstens für die Dauer von 7 Tagen und maximal 52,– € pro Tag. Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die Fahrt zum ständigen Wohnsitz des Karteninhabers bis zu 358,– € auch für eine geringere Anzahl von Tagen übernommen. Wird diese Leistung in Anspruch genommen, stehen weder dem Karteninhaber noch einer der mitversicherten Personen Leistungen gemäß Nr. 1 und Nr. 2 zu; Such-, Rettungs- und Bergungskosten Erleidet der Karteninhaber/die mitversicherten Personen einen Unfall und muss er/sie deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die Kosten bis zu € 2.500,–. Garantie/Abrechnung Der Versicherer gibt gegenüber dem Krankenhaus, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zu € 12.700,–. Der Versicherer übernimmt namens und im Auftrag des Karteninhabers/ der mitversicherten Personen die Abrechnung mit dem Krankenversicherer bzw. sonstigen Dritten, die zur Kostentragung der stationären Behandlung verpflichtet sind. Soweit die vom Versicherer verauslagten Beträge nicht von einem Krankenversicherer oder Dritten übernommen werden, sind sie vom Karteninhaber/den versicherten Personen binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an den Versicherer zurückzuzahlen. Weiterer Stolperstein ist die Regelung zu den mitversicherten Personen. Unbegrenzt? Karteninhaber + X Personen? Kinder nur bis Volljährigkeit? Dazu findet sich das in den Bedingungen: Reiserücktrittversicherung: Versichert ist der Karteninhaber (Hauptversicherter). Mitversichert sind der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte sowie deren unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen. KFZ-Schutzbrief: Versichert ist der Karteninhaber. Mitversichert sind der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte sowie deren unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen. Reisekrankenversicherung: Versichert ist der Karteninhaber. Mitversichert sind der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte sowie deren unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen. Zur Reiserücktritt: Meist ist ein Abbruch der Reise nicht mitversichert. In den besseren Tarifen der normalen Versicherer ist ein Reiseabbruch in der Regel mitversichert. Dazu findet sich das in den Bedingungen: bei Abbruch der Reise für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des Versicherten, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Nächster Stolperstein bei der Auslandskrankenversicherung ggü. normalem Anbieter: Zeitliche Befristung selten mehr als 62 Tage. Den Unterschied "medzinisch notwendiger" ggü. "medizinisch sinnvoller" Rücktransport wurde von Oli schon korrekt angesprochen. Leistungen gibts im Regelfall auch nur bei Unfällen. Da findet sich folgendes in den Bedingungen: Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit, Schwangerschaftskomplikationen oder Unfallfolgen. Als Versicherungsfall gelten auch ein medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport, die Entbindung sowie der Tod. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall Die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports aus dem Ausland werden erstattet, wenn an Ort und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Zusätzlich werden die Mehrkosten für eine Begleitperson erstattet, wenn die Begleitung medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus erfolgen. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen. Mehrkosten sind die Kosten, die durch den Eintritt des Versicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich anfallen. Die durch den Rücktransport ersparten Fahrtkosten werden von der Versicherungsleistung abgezogen. Was ist von diesen Bedingungen zu halten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy November 20, 2014 Ich bin noch über zwei weitere Passagen in den Bedingungen gestolpert: Auslandskrankenversicherung Erfordert ein Versicherungsfall, für den Leistungsanspruch besteht, längere Behandlung und ist eine Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz über den Zeitpunkt der ursprünglichen Beendigung des Versicherungsschutzes (siehe Absatz 1) hinaus um längstens 90 Tage. Wenn ich das richtig interpretiere, könnte das bei einer schweren Erkrankung im Ausland mit nicht möglichem Rücktransport teuer werden. Sehe ich das richtig so? Dann gibt es beim KFZ-Schutzbrief noch diese Passage: Versicherungsschutz wird nicht gewährt: ... wenn sich der Versicherungsfall bis zu 50 km von einem grenznahen Wohnsitz des Karteninhabers entfernt ereignet hat; Eigentlich gilt der Schutzbrief für ganz Europa, somit auch Deutschland. Wenn ich das aber richtig verstehe, dann muss die Panne 50km vom Wohnsitz erfolgen, bevor die Versicherung einspringt, richtig? Was das mit dem explizit erwähnten "grenznahen" Wohnsitz auf sich hat ist mir nicht klar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 20, 2014 Danke schonmal für die Antworten! Der größte Stolperstein findet sich bei den Konstrukten relativ schnell. Meist steht sinngemäß drin: Hierfür ist aus versicherungstechnischen Gründen eine Zahlung mit einer der Kreditkarten erforderlich. In den Versicherungsbedingungen konnte ich das dazu finden: Reiserücktrittversicherung: Der Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz der Karte für alle Reisen, die ab dem 01.11.2007 im Gültigkeitszeitraum der Karte gebucht werden. Der Versicherungsschutz besteht, vorbehaltlich des Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrages, ab Beantragung der Kreditkarte. KFZ-Schutzbrief: Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz der Gold Kreditkarte bzw. Gold Zusatzkarte. Bei der Auslandskrankenversicherung steht es komischerweise nicht explizit drin. Da konnte ich nur diesen Abschnitt finden: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ersten 60 Tage (maximale Dauer des Versicherungsschutzes) eines jeden Auslandsaufenthaltes innerhalb des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr erstreckt sich, vorbehaltlich des Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrages, über einen Zeitraum von jeweils 365 Tagen ab Beantragung der Kreditkarte. Die Leistungen wurden aber explizit damit beworben, dass die Verwendung der Kreditkarte keine Auswirkung auf die Versicherungsleistungen hätte. Was Gegenteiliges konnte ich wie gesagt nicht finden. Nächster Stolperstein, generell Selbstbeteiligungen. Es stehen einige Obergrenzen für Zahlungen in den Bedingungen: Auslandskrankenversicherung: ärztlich verordnete Heilmittel bis zu insgesamt 150,– € je Versicherungsfall: Inhalationen, Wärme-, Licht- und Elektrotherapie sowie – nach einem während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfallmedizinische Bäder und Massagen; d) ärztlich verordnete Hilfsmittel, soweit diese erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalls erforderlich werden, bis zu insgesamt 150,– € je Versicherungsfall; schmerzstillende Zahnbehandlung und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Prothesen (nicht jedoch Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays) bis zu insgesamt 300,– € je Versicherungsfall. Werden die Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung von einem anderen Kostenträger teilweise übernommen, zahlt der Versicherer neben den verbleibenden erstattungsfähi gen Restkosten ein Krankenhaustagegeld. Das Krankenhaustagegeld errechnet sich wie folgt: Höhe der Kostenbeteiligung geteilt durch die Anzahl der Tage der stationären Behandlung – höchstens 30,– € täglich. Anstelle jeglicher Kostenerstattung bei stationärer Behandlung kann ein Krankenhaustagegeld von 30,– € pro Tag gewählt werden. Bei der Reiserücktrittversicherung gibt es diese Einschränkungen: Die Versicherungssumme soll dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis (Versicherungswert) entsprechen und beträgt je Reisevertrag/Mietvertrag max. 10.000,– € insgesamt für alle versicherten Personen. 2. Der Versicherer haftet bis zur Höhe der Versicherungssumme von 10.000,– € abzüglich Selbstbehalt. 3. Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt in Höhe von 100,– € je Person/je Mietobjekt. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20 v.H. selbst, mindestens 100,– € je Person/je Mietobjekt. Beim KFZ-Schutzbrief habe ich das gefunden: 1. die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges unmittelbar an der Schadenstelle durch Pannenhilfsfahrzeuge bis zu einem Wert von 100,– € (einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile); 2. das Bergen und den Abtransport, wobei sich die Leistungspflicht des Versicherers für den Abtransport auf einen Wert bis zu 150,– € beschränkt und die Leistungen gemäß Nr. 1 angerechnet werden; 3.1 eine Übernachtung des Karteninhabers und der mitversicherten Personen bis zu 60,– € pro Person, wenn das Fahrzeug am Schadensort oder in dessen Nähe fahrbereit gemacht, die Fahrbereitschaft aber am Tag des Schadenfalles nicht wieder hergestellt werden kann und der Karteninhaber und die mitversicherten Personen deshalb am Ort der Reparaturwerkstatt oder am nächstgelegenen Ort mit einer Übernachtungsmöglichkeit übernachten; 4.2 die Anmietung eines gleichartigen Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder für die Fahrt zum ständigen Wohnsitz des Karteninhabers, jedoch längstens für sieben Tage und höchstens bis zu 52,– € pro Tag. Wird diese Leistung in Anspruch genommen, stehen weder dem Karteninhaber noch einer der mitversicherten Personen Leistungen nach § 2 Nr. 3.2 und 4.1 zu. Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die Fahrt zum ständigen Wohnsitz des Karteninhabers bis zu 358,– € auch für eine geringere Anzahl von Tagen übernommen. Kann das Fahrzeug aufgrund eines Diebstahls oder Totalschadens (Reparaturkosten übersteigen den Kaufpreis, der am Tage des Schadens im Inland aufgewandt werden muss, um ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben) nicht zu dem amtlich festgelegten Wohnsitz des Karteninhabers zurückgefahren werden, erbringt der Versicherer Leistungen für: 1. höchstens drei Übernachtungen des Karteninhabers und der mitversicherten Personen, jeweils bis zu 60,– € pro Person, soweit Übernachtungen durch den Diebstahl oder Totalschaden erforderlich werden; 2. die Fahrt des Karteninhabers und der mitversicherten Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Zielort und zurück zu dem amtlich festgelegten Wohnsitz des Karteninhabers auf dem jeweils kürzesten Wege. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größeren Entfernungen bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschläge oder die Kosten eines Linienfluges der Economy-Klasse sowie für nachgewiesene Ta xifahrten bis zu 39,– €; 3. anstelle der Ersatzleistungen nach Nr. 1 und Nr. 2 die Anmietung eines gleichartigen Selbstfahrer- Vermietfahrzeuges zur Weiter- und Rückfahrt, jedoch höchstens für die Dauer von 7 Tagen und maximal 52,– € pro Tag. Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die Fahrt zum ständigen Wohnsitz des Karteninhabers bis zu 358,– € auch für eine geringere Anzahl von Tagen übernommen. Wird diese Leistung in Anspruch genommen, stehen weder dem Karteninhaber noch einer der mitversicherten Personen Leistungen gemäß Nr. 1 und Nr. 2 zu; Such-, Rettungs- und Bergungskosten Erleidet der Karteninhaber/die mitversicherten Personen einen Unfall und muss er/sie deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die Kosten bis zu € 2.500,–. Garantie/Abrechnung Der Versicherer gibt gegenüber dem Krankenhaus, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zu € 12.700,–. Der Versicherer übernimmt namens und im Auftrag des Karteninhabers/ der mitversicherten Personen die Abrechnung mit dem Krankenversicherer bzw. sonstigen Dritten, die zur Kostentragung der stationären Behandlung verpflichtet sind. Soweit die vom Versicherer verauslagten Beträge nicht von einem Krankenversicherer oder Dritten übernommen werden, sind sie vom Karteninhaber/den versicherten Personen binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an den Versicherer zurückzuzahlen. Weiterer Stolperstein ist die Regelung zu den mitversicherten Personen. Unbegrenzt? Karteninhaber + X Personen? Kinder nur bis Volljährigkeit? Dazu findet sich das in den Bedingungen: Reiserücktrittversicherung: Versichert ist der Karteninhaber (Hauptversicherter). Mitversichert sind der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte sowie deren unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen. KFZ-Schutzbrief: Versichert ist der Karteninhaber. Mitversichert sind der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte sowie deren unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen. Reisekrankenversicherung: Versichert ist der Karteninhaber. Mitversichert sind der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte sowie deren unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen. Zur Reiserücktritt: Meist ist ein Abbruch der Reise nicht mitversichert. In den besseren Tarifen der normalen Versicherer ist ein Reiseabbruch in der Regel mitversichert. Dazu findet sich das in den Bedingungen: bei Abbruch der Reise für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des Versicherten, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Nächster Stolperstein bei der Auslandskrankenversicherung ggü. normalem Anbieter: Zeitliche Befristung selten mehr als 62 Tage. Den Unterschied "medzinisch notwendiger" ggü. "medizinisch sinnvoller" Rücktransport wurde von Oli schon korrekt angesprochen. Leistungen gibts im Regelfall auch nur bei Unfällen. Da findet sich folgendes in den Bedingungen: Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit, Schwangerschaftskomplikationen oder Unfallfolgen. Als Versicherungsfall gelten auch ein medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport, die Entbindung sowie der Tod. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall Die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports aus dem Ausland werden erstattet, wenn an Ort und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Zusätzlich werden die Mehrkosten für eine Begleitperson erstattet, wenn die Begleitung medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus erfolgen. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen. Mehrkosten sind die Kosten, die durch den Eintritt des Versicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich anfallen. Die durch den Rücktransport ersparten Fahrtkosten werden von der Versicherungsleistung abgezogen. Was ist von diesen Bedingungen zu halten? Najo. Eine Auslandskranken zwischen 20 und 40 Euro p.a. ist vorzuziehen. Zu viele Sublimits, zu viele Notregelungen ... da amortisiert sich die Auslandskranken im Falle eines Falles schon. Mallorcapolice und Reiserücktrittsversicherung sind nun nicht unbedingt existenzielle Versicherungen, erstere aber eh meist billig über die bestehende KFZ Versicherung oder bspw. Mitgliedschaften in Automobilclubs etc. günstig aufzusatteln. Kurzum: Nicht so schlimm wie in der allgemeinen Betrachtung vorab zu bedenken gegeben, aber auch nicht wirklich Dinge, die man braucht oder mit denen man sonderlich viel anfangen könnte. Das Einzige, was mMn ggf. gegen billigere / kostenlose Kreditkarten spricht, ist der Verfügungsrahmen. Muss jeder für sich entscheiden, gem. eigenen Gewohnheiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy November 20, 2014 Danke für Deine Einschätzung! Man sieht mal wieder: Solche Bedingungen wollen sehr genau ausgelegt sein. Die wirklich wichtigen Passagen hatte ich mehr oder weniger überlesen. Besonders kritisch scheint mir im Falle der Reisekrankenversicherung die teilweise Deckelung der Zahlung und die Beschränkung auf das medizinisch notwendige. Fast am Schlimmsten im Fall eine Falles könnte aber die zeitliche Beschränkung auf maximal 90 Tage sein. Für den Fall dass man nicht transportfähig ist, kann das extrem teuer werden. Die gedeckelten Bergungskosten beim Schutzbrief könnten auch ein Problem werden. Ist alles natürlich worst case, aber dafür versichert man sich ja schließlich. Das Einzige, was mMn ggf. gegen billigere / kostenlose Kreditkarten spricht, ist der Verfügungsrahmen. Muss jeder für sich entscheiden, gem. eigenen Gewohnheiten. Ja, das ist im Prinzip auch der Grund warum ich sie besitze. Hab mein Girokonto halt nunmal bei der Sparkasse und über diese Karte gehen auch mal größere Beträge, insbesondere bei Reisen. Aber wie schon erwähnt, ohne die Versicherungsleistungen gibts die Karte auch für 20€ im Jahr. Für die zusätzlichen 45€ scheint das Paket aber ganz gut zu sein, wenn man mit den Restrisiken leben kann/will. Muss ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen. Ach ja: Der KFZ-Schutzbrief gilt auch in der Nähe des Wohnsitzes, hab das inzwischen telefonisch geklärt. Die weiter oben von mir genannte Klausel bezieht sich auf die Zusatzleistungen wie Mietwagen etc. Die braucht man in Wohnsitznähe ohnehin nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 20, 2014 Trotzdem: Wenn du mit Kind und Kegel verreist, schließ eine AKV ab (löft zunächst auch nur ein Jahr idR). Wenn du mal eben beruflich unterwegs bist, bietet das Paket zumindest einen Grundschutz. Den Rest seh ich nicht als relevanten Kriegsschauplatz, nur meine Meinung und nun absolut nicht mein Spezialgebiet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aenges November 21, 2014 Trotzdem: Wenn du mit Kind und Kegel verreist, schließ eine AKV ab (löft zunächst auch nur ein Jahr idR). Wenn du mal eben beruflich unterwegs bist, bietet das Paket zumindest einen Grundschutz. Den Rest seh ich nicht als relevanten Kriegsschauplatz, nur meine Meinung und nun absolut nicht mein Spezialgebiet. Bei der Sparkasse kannst du aber zusätzlich auch eine AKV für die Dauer deines Urlaubs abschließen. Läuft dann über die Provinzial, kostet ca. 0,30€ pro Tag (habe den genauen Preis nicht im Kopf) und bietet mehr Leistung. Sehr wenig Aufwand, da lediglich ein kleines Schreiben ausgefüllt werden muss und du den Versicherungsschein direkt mitnehmen kannst, und du sparst dir unnötig lange Laufzeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 21, 2014 Jop, ist ein Ansatz. Wobei Provinzial und "versichert sein" ein in sich gegebener Widerspruch ist. Aber im Falle einer AKV vermutlich ein vertretbarer Ansatz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thowi Juli 22, 2019 Der Thread ist zwar schon eine geführte Ewigkeit alt, aber es würde mich dennoch interessieren, was du nun bezüglich der Sparkassen-KK-Gold entschieden hast und ob du über die Zeit zufrieden warst, @Dandy? Ich steh am selben Punkt und möchte gerne meine KK-Gold inkl. gesamtem Sparkassenkonto loswerden und überlege, was ich mit der KK mache. Stand jetzt interessiert mich eigentlich nur die AKV vom gesamten Paket. Schön wäre hier eine, die sowohl privat, als auch geschäftlich abdeckt und weitestgehend "alles abdeckt". Heißt, ich bin regelmäßig in Belgien, Niederlande, Österreich etc. und will mir nicht immer Gedanken um die Versicherung machen. Wenn's nun mal nach USA, Afrika oder sonstwo hin geht, dann würde ich mich schon speziell für diese Reise kümmern. Aber für die "alltäglichen" Dinge hätte ich ja gerne was.... wie hast du das geregelt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juli 23, 2019 Ich habe die Advanzia Karte. Die Bedinungen haben sich immer mal wieder geändert. Inzwischen muss man die Reise überwiegend mit der Karte bezahlen, um auch den Versicherungsschutz zu bekommen. Über die Qualität der AKV wurde hier ja schon zu Genüge diskutiert. Ob sich da inzwischen deutlich was an den Bedingungen dieser Versicherung getan hat, kann ich nicht sagen. Ich hatte die Bedingungen zwischendurch mal wieder durchgelesen und für "im schlimmsten Fall ausreichend" angesehen. Problematisch waren glaube ich die Bedingungen für den Rücktransport und die maximale Dauer der Behandlung im Ausland. Im Extremfall, wenn man nicht Rücktransport-fähig ist und länger im Ausland behandelt werden muss, wird es sehr teuer. Die Klausel, dass man mit der Kreditkarte bezahlen muss, um in den Genuss der Versicherungen zu kommen, stößt mir noch am sauersten auf. Man muss immer daran denken und muss teilweise mit der Karte bezahlen, auch wenn sie das teuerste Zahlungsmittel ist, wie bei manchen Fluggesellschaften. Dann bleibt man möglicherweise ohne Versicherungsschutz, der halt, insbesondere bei der AKV, schmerzhaft (im doppelten Sinne) werden könnte. Wenn Du viel reist und/oder im fortgeschrittenen Alter bist, dann würde ich schon eine separate AKV abschließen. Ich glaube die Reisedauer im Jahr war bei der Advanzia begrenzt und auch das maximale Alter, das versichert ist. Einfach mal sorgfältig durchlesen. Ist relativ knapp und klar formuliert. Die Bedingungen sind bei der Sparkasse glaube ich die gleichen. Früher gab es die Bedingung, dass man mit der Karte bezahlen muss um Versicherungsschutz zu erhalten, nicht. Das wurde dann aber auch irgendwann geändert, womit ich dann zur Advanzia gegangen bin. Die Finanztest hat übrigens die inkludierten Versicherungen auch beurteilt und für nicht ausreichend befunden. Gründe waren glaube ich im Wesentlichen die oben von mir genannten. Kannst ja mal die Artikel dazu suchen und Dir besorgen. Eine ordentliche Auslandskrankenversicherung ist aber auch teurer als ich es ursprünglich erwartet hatte, jedenfalls wenn man bedenkt, dass man die Leistungen hier quasi gratis erhält. So, jetzt aber genug dem geschenkten Gaul ins Maul geschaut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thowi Juli 23, 2019 Danke die für deine ausführliche Antwort und deine Tipps. Die Karte schaue ich mir auf jedenfall mal an - tendiere aber doch eher auch dazu, die Karte samt Konto zu kündigen und dann einfach bei Bedarf eine "richtige" AKV abzuschließen. ADAC Plus hab ich mir auch mal angesehen, die bieten aber keine AKV sondern nur den Rücktransport. Also auch keine wirkliche Alternative. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FelixW Juli 23, 2019 vor 30 Minuten von Dandy: Die Bedingungen sind bei der Sparkasse glaube ich die gleichen. Früher gab es die Bedingung, dass man mit der Karte bezahlen muss um Versicherungsschutz zu erhalten, nicht. Das wurde dann aber auch irgendwann geändert, womit ich dann zur Advanzia gegangen bin. Zumindest bei meiner Sparkasse gilt dies nicht mehr, die Versicherung gilt unabhängig vom Zahlungsmittel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Juli 23, 2019 Was spricht denn eigentlich dagegen für einen Apfel und ein Ei einfach eine richtige ARKV abzuschließen? Würzburger, HanseMerkur.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
free2k Juli 23, 2019 Die KK unterscheiden sich hier deutlich. Es gibt KK, da greift die Versicherung nur, wenn man damit bezahlt hat. Es gibt wiederum auch KK die greifen auch ohne. Letztendlich muss man das Kleingedruckte lesen und verstehen. Aber das wurde ja weiter oben schon erwähnt. Im VFT-Forum gibt es eine gute Übersicht zur Reise-Kreditkarten und deren Erfahrungen. https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/127817-kartenvergleich-reise-karten-mit-versicherungsleistungen.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk Juli 23, 2019 vor 2 Stunden von Xeronas: Was spricht denn eigentlich dagegen für einen Apfel und ein Ei einfach eine richtige ARKV abzuschließen? Würzburger, HanseMerkur.. Frage ich mich auch. Kostet doch idR nur um die 9 EUR pro Jahr. Kann man auch hervorragend mit der PKV kombinieren, um im Versicherungsfall die Beitragsrückerstattungen nicht zu gefährden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juli 23, 2019 Hab noch mal kurz nachgeschaut. Bei der Finanztest lagen die guten Tarife irgendwo zwischen 20-50€ für Familien. Oftmals muss man auch ab einem gewissen Alter noch Zuschläge bezahlen. Berücksichtigen sollte man unbedingt auch die Kriterien, wie lange man sich jährlich maximal im Ausland aufhalten darf. Wer im Alter die Jahreshälfte im Ausland verbringt ist da glaube ich meist nicht mit abgesichert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FelixW Juli 23, 2019 Für Länder wie Niederlande, Belgien und Österreich kann man als Versicherter der GKV auch überlegen, in wie weit die Leistungen der GKV im europäischen Ausland für einen ausreichend sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HaRaS1983 Juli 23, 2019 · bearbeitet Juli 23, 2019 von HaRaS1983 Leute ne gute auslandskrankenversicherung kostet 20-30 für ne Familie im Jahr... und das ist das dann pkv ohne sb. Also darüber muss man echt nicht diskutieren. Spart woanders. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag