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Investor777

Stiller Teilhaber einer Gbr werden

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Investor777

Hallo Ihr Lieben,

 

Ich bin neu in der Welt in der Investoren und wollte mich informieren über eine Stille Teilhaberschaft mit Hilfe eines Darlehnsvertrag.

Wie würde ein Darlehnsvertrag dabei ausschauen?

Mein Fall, ich würde gerne in die Firma eines Freundes investieren, der über einen breiten Kundenstamm verfügt und expandieren möchte.

mein Kapital: 20.000

versprochene Rendite: 25 %

Branche: Bedruckung und Verkauf von Sportartikeln

Gesselschaftsform: Gbr, möglicherweise umstieg Mitte 2015 auf GmbH

 

Würde mich um eure Hilfe sehr freuen.

 

Danke! smile.gifsmile.gifsmile.gif

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Ramstein

Solange du nicht einmal den Unterschied zwischen einer Stillen Beteiligung und einem Darlehen kennst, ist davon nur abzuraten. Und wenn du an 25% Rendite glaubst, bist du gutgläubig ahnungslos.

 

Lass es.

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troi65

Solange du nicht einmal den Unterschied zwischen einer Stillen Beteiligung und einem Darlehen kennst, ist davon nur abzuraten. Und wenn du an 25% Rendite glaubst, bist du gutgläubig ahnungslos.

Lass es.

 

:thumbsup:

 

Izh hätte jetzt noch den Spruch gebracht , dass bei Geld die Freundschaft aufhört.

Vor allem , wenns weg ist......

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Holgerli

Kann man überhaupt "Stiller Teilhaber" an einer GbR werden? Bisher dachte ich "mitgefangen, mitgehangen", gerade wenn es um das Eintreiben der Schulden geht und die anderen GbR'ler nicht zahlen können.

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Ramstein

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bond007

Für mich hört sich so an als wenn sich Dein Freund das zur Geschäftsgründung notwendige Kapital bei Freunden leihen möchte.

 

 

1. Du wirst Gesellschafter:

Als Mitgesellschafter brauchst Du einen Gesellschaftervertrag. Wenn es nur ein Kredit ist - bist Du sein Gläubiger aber kein Gesellschafter, auch keine "stiller".

 

2. Du wirst Kreditgeber

Kredite würde ich nur gegen Sicherheiten vergeben, am besten als Annuitätendarlehen (d.h. Zins und Tilgung).

Als Kreditgeber macht ein Kreditvertrag Sinn.

 

 

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Diogenes
· bearbeitet von Diogenes

Hallo Investor,

 

in der Tat muss man zwischen Darlehen und (stiller) Gesellschaft differenzieren.

 

Grundsätzlich bedeutet eine Gesellschaft, dass Gewinne/Verluste einer Unternehmung bzw. die Kosten eines Vorhabens im Verhältnis zu einem zuvor festgelegten Schlüssel oder nach gleichen Anteilen geteilt werden. Dabei kann man zwei Wege gehen:

 

Weg 1: Sämtliche Gesellschafter schließen alle notwendigen Verträge gemeinsam. Dann handelt es sich allerdings nicht um eine stille, sondern um eine Außengesellschaft, mit der Folge, dass sämtliche Gesellschafter für einen Verlust mit ihrem gesamten Vermögen vollständig haften, sog gesamtschuldnerische Haftung. Prominentes Beispiel sind die Bau Arbeitsgemeinschaften (ARGE) oder auch Konsortien, sofern kein besonderes Unternehmen gegründet wurde.

 

Weg 2: Im Außenverhältnis treten nicht alle Gesellschafter auf, sondern nur einer oder mehrere (aber eben nicht sämtliche) Gesellschafter. Im Außenverhältnis haften dann nur diejenigen Gesellschafter, die aufgetreten sind. Der stille Gesellschafter ist nur intern am Gewinn/Verlust beteiligt. Das hat eine Haftungsbeschränkung des stillen Gesellschafters zur Folge, der eben nicht für sämtliche Verluste haftet, sondern nur für seinen Anteil am Verlust.

 

Beispiele:

 

Zwei Personen entschließen sich gemeinsam ein Motorboot zu kaufen und dies auch gemeinsam zu nutzen. Intern vereinbaren sie, dass nur einer der Gesellschafter das Boot kaufen und die laufenden Kosten tragen soll. Der Gesellschafter, der nicht im Außenverhältnis auftritt, ist gegenüber Dritten für die Einhaltung der Verträge (Kauf-, Wartungs- und Mietvertrag Liegeplatz) nicht verantwortlich. Er schuldet dem nach außen hin auftretenden Gesellschafter jedoch Erstattung sämtlicher Kosten jeweils zur Hälfte (vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung zur Aufteilung der Kosten).

 

Der Hauptgesellschafter will mit dem Handel von Sportartikeln Geld verdienen - ein anderer will sich daran zu 50% beteiligen. Der stille Gesellschafter gibt dem Hauptgesellschafter vereinbarungsgemäß 20t€, der Hauptgesellschafter kauft Sportartikel, wobei er ggf. auch eigenes Kapital einsetzt und/oder diese weiter verarbeitet und erwirtschaftet beim Verkauf der Sportartikel einen Gewinn von 25%. Dann erhält der stille Gesellschafter nach Abschluss des Geschäfts eben 25t€. Auf der anderen Seite, wenn der Hauptgesellschafter 25% Verlust macht, erhält der stille Gesellschafter eben nur 15t€ (jeweils sofern der Hauptgesellschafter zahlungsfähig ist).

 

Übrigens: Eine stille Gesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht muss dem FA zu Beginn angezeigt werden. Andernfalls wird das FA diese möglicherweise nicht akzeptieren, d. h. dass ein Gewinn/Verlust nur dem oder den nach außen hin aufgetretenen Gesellschaftern allein zugerechnet wird.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen.

 

 

 

 

PS: Dieser Beitrag spiegelt meine Meinung wieder und ersetzt keinesfalls eine Rechts- oder Steuerberatung.

 

 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Warum lässt sich Dein Freund nicht einfach einen Kredit bei der Bank geben, wo die Zinsen derzeit so niedrig sind? Ist er möglicherweise nicht kreditwürdig? Wie will er eine (jährliche?) Rendite von 25% erwirtschaften? Handelt es sich um die Gesamt- oder um die Eigenkapitalrendite? Wenn Ersteres der Fall sein sollte, finde ich das seeehr optimistisch. Sowas schaffen nicht mal Warren Buffett bzw. Hedge-Fonds-Manager (jedes Jahr). Ich wäre an Deiner Stelle äußerst vorsichtig, bei Geld hört die Freundschaft auf. Lass Dir für das Geld eine Sicherheit geben und mach alles schriftlich!

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Stoxx

versprochene Rendite: 25 %

Wie sollen die 25% zu Stande kommen?

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