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bd26j

Fragen zur Absicherung als angehender Beamter

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Matthew Pryor
Wie man mit solchen Konstellationen auf 800 Euro Beitrag kommen soll (Entschädigung wurde genannt), ist mir schleierhaft.

5000 € Unfallrente.Duck und wech smile.gif...

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polydeikes
Wie man mit solchen Konstellationen auf 800 Euro Beitrag kommen soll (Entschädigung wurde genannt), ist mir schleierhaft.

5000 € Unfallrente.Duck und wech smile.gif...

 

:wacko:

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Ich denke, wir reden hier aneinander vorbei.

 

Blau-weiß- nö, habe ich keine Lust zu. Sind ja die Lieblingsfarben vieler Versicherer.

Ich wollte eine Versicherung mit hoher (gesetzlicher) Deckung - da sind mir 50 Mio grade recht.

Das hat auch nicht mit Billigbillig zu tun.

Ich bin gerne bereit, für entsprechende Leistung zu zahlen- nur halte ich Deckungssummen

von 10-15 Millionen (manche Versicherer bieten ja nicht mal die) nicht mehr für zeitgemäß.

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polydeikes

Mal abgesehen von der gänzlich sinnfreien Aussage, gerade dann sollte der Versicherer es auch zahlen können. Und die VIG hat nicht umsonst mal eben die 20fache Bilanzsumme der VHV Gruppe.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Ich zitiere mich der Einfachkeit halber:

Die VHV verzichtet auf die Klarstellung,dass spezielle Regelungen innerhalb der eigenen Bedingungen diesem Ausschluss vorzuziehen sind.Ergo ist die Deckung weitaus dünner als bei Anbietern,die diese Klarstellung ausdrücklich in ihr Bedingungswerk aufgenommen haben.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Das betrifft dann wiederum Schäden durch deliktunfähige Kinder,Gefälligkeitsschäden etc.pp..

Daraus leitest du ab:

Das ist richtig- aber die Erweiterung greift eben im Leistungsfall.

Daraufhin habe ich geantwortet:

Nochmal,langsam:Die Erweiterung greift eben in den von mir erwähnten Beispielen NICHT,weil es sich um Leistungen des Versicherers handeln würde,die über die gesetzliche Pflicht zur Haftung hinausgehen.Und das ist und bleibt nun einmal ein Ausschlusstatbestand bei der VHV,der nicht wieder eingeklauselt wird.

Deine Folgerung:

Einfach gesagt- wenn ich einen Schaden über 80 Mio. verursache, dann hab ich das Problem, das die VHV nur bis 50 Mio. leistet.Wenn ich aber die AHB einer anderen Versicherung vorlege und somit nachweise, das diese meinetwegen bis 100 Mio. zahlt, dann<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">

müßte die VHV leisten.

Ich sage:Soweit richtig.Aber:

Deliktunfähige Kinder fallen unter die AHB der VHV = max. 50.000 Euro an Leistung ....Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit = AHB der VHV...<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">

Gefälligkeitsschäden = AHB der VHV (Keine Einwand fehlender Haftung)...

Und hier irrst,auch wenn du es nicht einsehen kannst/willst.Punkt 1 und 3 sind Deckungserweiterungen der VHV,haben aber mit gesetzlicher Haftung nichts zu tun.Du kannst dich natürlich über die VHV darauf berufen,aber eben nicht auf Erweiterungen oder höhere Sublimits bei anderen Versicherern.Bietet ein anderer Tarif zum Schadenzeitpunkt eine höhere Deckungssumme für Gefälligkeitsschäden,wirst du dich nicht auf diesen Tarif berufen können.Fertig.

Und Punkt 2 hätte ich gerne einmal gesehen bei der VHV.

Ich wollte eine Versicherung mit hoher (gesetzlicher) Deckung - da sind mir 50 Mio grade recht.Das hat auch nicht mit Billigbillig zu tun.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Ich bin gerne bereit, für entsprechende Leistung zu zahlen- nur halte ich Deckungssummen<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">

von 10-15 Millionen (manche Versicherer bieten ja nicht mal die) nicht mehr für zeitgemäß.

Das freut mich.Aber a)gibt es im Rahmen der privaten Haftpflicht keine gesetzliche Deckung im Sinne einer Summengrenze und b)hat das mit dem bislang Geschriebenen nichts mehr zu tun.Und daher:

Ich denke, wir reden hier aneinander vorbei.

Nein,aber wenn du es dir einfach machen möchtest...

Und zu schlechter Letzt:Eine sinngemäße Klausel lautet:"Spezielle Regelungen innerhalb dieser Bedingungen gehen diesen Ausschlüssen vor".Wenn du die bei der VHV findest,leiste ich Abbitte.Wirst du aber nicht.

 

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bd26j

Darf ich noch einmal auf meine BU/DU Frage zurückgreifen?

 

Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Daten unter Berufsunfähigkeitsversicherung-online-vergleich angegeben:

 

 

Geschlecht: männlich Rauchverhalten: Nichtraucherausgeübter Beruf: Lehrer/in (an Realschulen); jedoch nicht Sport-Lehrer [beamter] Berufsausbildung: akademischer Abschluss an einer HS/Uni oder FH Bürotätigkeit: 50% Personalverantwortung:für 0 personell unterstellte Vollzeitmitarbeitermonatl. BU-Rente:1.500 € Versicherungsbeginn: 01.12.2014 Versicherungs-/Leistungsdauer: 37 Jahre

Hinweis zu den Bedingungsverbesserungen/Erweiterungen:

Diese Punkte sollte jede BU-Versicherung erfüllen und werden auch ausnahmslos von den in der Tabelle aufgelisteten Tarifen erfüllt:

  • der Verzicht auf abstrakte Verweisung in Erst- und Nachprüfung
  • eine Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate
  • rückwirkende Leistung nach 6-monatiger Berufsunfähigkeit
  • mindestens 3 Jahre rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
  • der Verzicht auf Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
  • ein weltweiter Versicherungsschutz und
  • eine zumutbare Arztanordnungsklausel

Darüber hinaus haben Sie folgende Bedingungsverbesserungen/Erweiterungen vorgegeben:

  • Verzicht auf konkrete Verweisung bei einer Einkommenseinbuße von mehr als 20% ( B1.png )
  • 5 Jahre vollwertiger BU-Schutz nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben ( B2.png )
  • Versicherungsschutz auch bei Berufsunfähigkeit infolge vorsätzlicher Verkehrsdelikte. ( B3.png )

 

 

 

Ergebnis:

 

Canada Life / SBU LD0 / 8sind nur teilweise erfüllt info.gif0.00nein.gif1.287,48 €1.287,48 €Bedingungen

 

rotnein.gifCanada Life / SBU LD3 / 8sind nur teilweise erfüllt info.gif3.00nein.gif1.614,47 €1.614,47 €Bedingungen

 

rotnein.gifCondor / C80 Comfort / 2asind nur teilweise erfüllt info.gif1.35nein.gif1.443,59 €1.010,51 €Bedingungen

 

rotnein.gifInterRisk / BV XL / 5sind nur teilweise erfüllt info.gif2.10nein.gif2.949,20 €1.769,50 €Bedingungen

 

rotnein.gifInterRisk / BV XXL / 5sind nur teilweise erfüllt info.gif2.10nein.gif3.353,30 €2.012,00 €Bedingungen

 

 

 

"Versicherungsschutz auch bei Berufsunfähigkeit infolge vorsätzlicher Verkehrsdelikte" verweigern alle Anbieter.

Ist das ein solider Vergleich auf dem ich aufbauen kann, oder soll ich mir Gedanken machen, weil beispielsweise die Bayrische in diesem Vergleich nicht auftaucht.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Die Frage sollte doch eher lauten,warum sie dort nicht auftaucht?

Und bist du dir sicher,dass es exakt 50% Bürotätigkeit sind?Oder pi mal Daumen geschätzt?

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polydeikes

Aus der Auswahl hat nur eine Gesellschaft eine DU Klausel. Bei dieser Gesellschaft sind keine 1500 Euro DU Rente versicherbar, immerhin liegt das versicherbare Endalter bei 65.

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