bastel42 November 4, 2014 Hallo Leute Lese schon Jahre hier mit und hätte da mal eine Frage. leider gibt es keine passende Rubrik, daher schreibe ich mal in Off-Topic. Vermute mal Wertpapier-Experten kennen sich auch allgemein mit Banken aus. Daher wäre es nett wenn jemand was dazu sagen könnte :-) Ich habe einen Kreditvertrag über einen KFW-Kredit "KFW Wohnraum Modernisieren (Öko Plus) 143 aus 3.2006. Jedenfalls lautet so der Darlehensvertrag. Auf einem Konto-Ausdruck steht als Produktname allerdings "Aktiv-DL DZ-Bank". Ist das so korrekt oder wurde hier statt dem KFW-Kredit was anderes abgeschlossen? Unterschrieben habe ich für KFW. In 1.2007 wäre der Kredit nicht mehr nötig gewesen und ich habe bei der Bank wegen vorzeitiger Rückzahlung nachgefragt. Antwort: eine vorzeitige Tilgung ist NICHT möglich. Wegen des aktuellen BGH-Urteils zu Bankgebühren habe ich meine Unterlagen letzte Woche nochmal durchgeschaut und dabei festgestellt, daß mein Vertrag wohl doch jederzeit zurückzahlbar wäre. Also den aktuellen Bankberater angeschrieben und folgende Antwort erhalten. ============= ich habe denDarlehensvertrag mit den allgemeinen Bestimmungen für Investitionskreditnunmehr vorliegen. Unter Punkt 5 derallgemeinen Bestimmungen ist die vorzeitige Rückzahlung wie folgt geregelt: Sofern nichts andersgeregelt, können Kredite mit einer Auszahlung von 100% nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigungund Kredite mit einer Auszahlung von weniger als 100% während der ersten Zinsbindungsfrist ganz oderteilweise vorzeitig an die Hausbank zurückgezahlt werden. ============= jetzt lese ich aber den Vertrag nochmal durch und finde da folgendes: ============= "Die vorzeitige Rückzahlung des Kredits ist nur innerhalbder ersten Zinsbindungsfrist und als einmalige vollständige Rückzahlung oder inTeilbeträgen jederzeit kostenfrei gestattet. Ziffer 5(1) der Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite- Endkreditnehmer - (AB-EKN) gilt insoweit als abgeändert. ============= Meinem Verständnis nach kann ich den Kredit doch sofort zurückzahlen!?! Es handelt sich um 25.000 Euro, Auszahlung 100%, nominal 1,85%, effektiv 1,86%, Rate 755,46 Euro, bis 30.3.2016. Mich stört weniger die "Optik" daß da noch ein Kredit in meiner Vermögensübersicht angezeigt wird als vielmehr daß ich offensichtlich 2x eine fehlerhafte Antwort bekommen habe. Bzw. die 2. Antwort ist ja keine Antwort sondern einfach eine Kopie aus den AGB und dazu noch eine die durch den Vertrag abgeändert wurde. Frage an die Experten: - Kann ich den Kredit sofort zurückzahlen? - kann ich die bezahlten Zinsen wegen Falsch-Auskunft seit 1.2007 zurückfordern? (Die Aussage gab es als Brief mit 2 Unterschriften!) - ist das ein KFW-Kredit oder was ist DZ-Bank? Scheint laut Webseite eine zentrale Stelle der Volksbanken zu sein. Wickeln die evtl. die KFW-Kredite für Volksbanken ab? Danke für Eure Aufmerksamkeit :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 4, 2014 · bearbeitet November 4, 2014 von BondWurzel "Die vorzeitige Rückzahlung des Kredits ist nur innerhalbder ersten Zinsbindungsfrist und als einmalige vollständige Rückzahlung oder inTeilbeträgen jederzeit kostenfrei gestattet. Sprich deinen Banker auf diesen Passus an und sage du willst dies in Anspruch nehmen. Bei diesen KfW-Kreditprogrammen können Teilbeträge oder auch der komplette Darlehensbetrag während der ersten Zinsbindungsfrist ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden http://www.interhyp.de/service/news/kfw-kredite-unterschiedliche-spielregeln-bei-sondertilgungen.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular November 4, 2014 Die KfW vergibt keine Kredite direkt an Endkunden, sondern nur über durchleitende Hausbanken. Ganz offensichtlich hast du die Verträge besser gelesen als der Bankmitarbeiter. Eine vorzeitige Rückgabe ohne Vorfälligkeitsentschädigung sollte somit überhaupt kein Problem sein. Eine Zinserstattung wegen Falschauskunft dürfte von deiner Penetranz abhängen und um welchen Betrag es überhaupt geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance November 4, 2014 Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten, konkret-fallbezogene Rechtsausführungen dürfen also hier im Forum nicht erfolgen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann frag die doch mal, ob sie die Kosten für den mutmaßlichen Anspruch auf Rückzahlung der Zinsen übernehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bastel42 November 4, 2014 Hallo, danke für die Informationen. Also Rückzahlung sollte sofort möglich sein. Wegen Schadensersatz frage ich mal meine Rechtschutzversicherung. Sind irgendwas um die 2000 Euro Zinsen aufgelaufen. Da kann man sich schon mal etwas anstrengen :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle November 4, 2014 Bei meinen KfW-Krediten steht auch KfW drauf. Nach meiner Beurteilung stehen die Chancen für eine vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung gut. Bearbeitungsgebühren sind bei 100 % Auszahlung nicht angefallen, also gibts auch keine zurück. Weil der Zinssatz für 2006 günstig war würde eine Rückabwicklung wegen möglicherweise fehlerhafter Widerrufsbelehrung meiner Meinung nach keinen Vorteil für dich bringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag