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Define

DVAG Wunschpolice kündigen wegen Formfehler im Namen?

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Define
· bearbeitet von Define

Hallo zusammen,

 

Hier nachgereicht nun meine Angaben:

 

 

2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt

28, ledig, keine Kinder, geplante Rente mit 67

 

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

Bruttojahreseinkommen ca 50.000 € - Ca. 500-800€ Pro Monat übrig

 

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

180€ 50% in etf bundesanleihen und 50% arero weltmarktfond

 

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

Risikofreudig

 

2.5 bisherige Risikovorsorge Personen und Sachversicherungen im Überblick

Gekoppelte Lebensversicherung der DVAG (leider)

 

 

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

keine

 

Vertragsdetails: Angefangen März 2006

 

 

Laufzeit (Beginn / Ende)

WKN / ISIN des Fonds

Dynamik 6% p.a.

Sparrate: 25€ / Monat (mittlerweile ca 39€)

Zum Glück ist die SParrate damals sehr gering gewesen sodass ich heute nicht allzuviel eingezahlt habe... Habe nun erst einmal die Dynamik ausgesetzt.

Was würdet ihr tun?

Beste Grüße im Vorraus

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Ich habe einen Doppelnamen ohne Bindestrich auf dem Personalausweis.

 

Im Vertrag selbst haben sie aber beide Namen mit Bindestrich geschrieben. Kann man mit sowas dann aus dem Vertrag rauskommen ohne dabei auf alles eingezahlte Geld zu verzichten?

Dies ist kein Rechtsforum. Ich wage trotzdem eine Laienmeinung: nein. (Dabei unterstelle ich, dass du mit aus dem Vertrag rauskommen meinst, dass der irgendwie rückabgewickelt werden soll, weil er zB unwirksam ist oder angefochten wird.)

 

Ein Bindestrich, der einem nach 8 Jahren plötzlich auffällt, ist auch ein irgendwie armseliges Argument, finde ich.

 

Aber vielleicht kannst du ja einfach kündigen, ohne dabei auf alles eingezahlte Geld zu verzichten?

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harter.oli

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Wenn ja, nach der Telefonnummer schauen bzw. schauen ob es da kostenfreie Anwaltsberatung gibt - anrufen - abklären.

 

Meine Laienannahme - nein.

 

Habe eine Direktversicherung die ich aktuell auch am liebsten rückabwickeln will, hab ein bisschen gegoogelt.

Möglich bei arglisticher Täuschung oder ungenügender Belehrung (falsche, unvollständige, irreführende, unterlassene).

 

Denke du hast schlechte Karten.

Alles im Enddeffekt jedoch eine Sache eines Rechtsanwaltes.

 

Ein abschließender Tipp falls du kündigst.

klick gehe auf das oberste Dokument und schreibe den angehängten Brief bei der Kündigung. Habe dadurch erst zuletzt bei meiner gekündigten Wunschpolice zusätzlich noch ca. 400 € bekommen.

Ich hatte diese Ende 2007 abgeschlossen.

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Philchen

Ich denke nein. Ein fehlender Bindstrich ändert weder das Produkt noch hättest du dich mit Bindstrich anders verhalten.

 

Auch wenn hier oftmals blind dazu geraten wird solche Policen zu kündigen sollte man sich das vorher angucken und genau überlegen (AK sind bezahlt, evtl. Bu mit drin, Wie hoch ist die garantierte Rendite ab 01.01.15 bis Ablauf gerechnet...)

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polydeikes

Auch wenn hier oftmals blind dazu geraten wird solche Policen zu kündigen ...

 

Wo denn?

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Philchen

Die Aussage bezog sich nicht auf dich. Empfehlungen in die Richtung sind aber öfters von Nichtfachleuten abgegeben worden mit dem gleichzeitigen Verweis doch lieber in ETFs zu sparen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Um die Frage zu beantworten: Der VN bestätigt mit einer Unterschrift die Korrektheit seiner Angaben, persönliche Daten gehören dazu. Steht es also im Antrag, ist es allein die Schuld des Versicherungsnehmers.

 

Was hingegen regelmäßig passiert: Der Versicherer verändert bei Einspeisung der Antragsdaten etwas. Hier kann von falscher Postleitzahl über Zudichtung eines Familiennamens bis hin zu xyz alles passieren. Dennoch ist es Pflicht des Versicherungsnehmers dies bei Aushändigung der Police zu überprüfen.

 

Einzige mögliche Konsequenz: Die Zustellung der Police und Widerrufsbelehrung verzögert sich in Folge der vom Versicherer falsch übernommenen Daten. Dann beginnt die Frist auch erst mit tatsächlichem Erhalt der Police und der Widerrufsbelehrung.

 

---

 

Sonstige Konsequenzen oder Möglichkeiten ergeben sich nicht.

 

Ansonsten ist der Einwand hinsichtlich diverser Fallstricke seitens Philchen korrekt. Da aber sämtliche Minimalangaben fehlen, seh ich das Thema nicht als Aufgabe des Forums an.

 

---

 

Ein Fallstrick ergibt sich allerdings aus falschen Daten, bspw. Falschschreibung eines Namens. Passiert das beim Bezugsrecht im Todesfall und fehlt das Geburtsdatum des Bezugsberechtigten, stehen die Erben ohne gültigen Titel und Originalpolice im Regen.

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Define

Hallo, danke schonmal für die Antworten. Habe nun oben die Daten ergänzt. Wie soll ich nun weiterverfahren mit dieser FlexPension Police? Dynamik ist bereits rausgenommen. Beste Grüße

 

 

Hier nachgereicht nun meine Angaben:

 

 

2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt

28, ledig, keine Kinder, geplante Rente mit 67

 

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

Bruttojahreseinkommen ca 50.000 € - Ca. 500-800€ Pro Monat übrig

 

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

180€ 50% in etf bundesanleihen und 50% arero weltmarktfond

 

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

Risikofreudig

 

2.5 bisherige Risikovorsorge Personen und Sachversicherungen im Überblick

Gekoppelte Lebensversicherung der DVAG (leider)

 

 

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

keine

 

Vertragsdetails: Angefangen März 2006

 

 

Laufzeit (Beginn / Ende)

WKN / ISIN des Fonds

Dynamik 6% p.a.

Sparrate: 25€ / Monat (mittlerweile ca 39€)

Zum Glück ist die SParrate damals sehr gering gewesen sodass ich heute nicht allzuviel eingezahlt habe... Habe nun erst einmal die Dynamik ausgesetzt.

Was würdet ihr tun?

Beste Grüße im Vorraus

 

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Define
· bearbeitet von Define

Hallo, danke schonmal für die Antworten. Habe nun oben die Daten ergänzt. Wie soll ich nun weiterverfahren mit dieser FlexPension Police? Dynamik ist bereits rausgenommen. Beste Grüße

 

 

Hier nachgereicht nun meine Angaben:

 

 

2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt

28, ledig, keine Kinder, geplante Rente mit 67

 

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

Bruttojahreseinkommen ca 50.000 € - Ca. 500-800€ Pro Monat übrig

 

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

180€ 50% in etf bundesanleihen und 50% arero weltmarktfond

 

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

Risikofreudig

 

2.5 bisherige Risikovorsorge Personen und Sachversicherungen im Überblick

Gekoppelte Lebensversicherung der DVAG (leider)

 

 

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

keine

 

Vertragsdetails: Angefangen März 2006

 

 

Laufzeit (Beginn / Ende)

WKN / ISIN des Fonds

Dynamik 6% p.a.

Sparrate: 25€ / Monat (mittlerweile ca 39€)

Zum Glück ist die SParrate damals sehr gering gewesen sodass ich heute nicht allzuviel eingezahlt habe... Habe nun erst einmal die Dynamik ausgesetzt.

Was würdet ihr tun?

Beste Grüße im Vorraus

 

 

Habe nun bei der AM den Rückkaufwert angefordert. Liegt bei knapp 2300€... Soll ich das machen?

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moonraker

Habe nun bei der AM den Rückkaufwert angefordert. Liegt bei knapp 2300€... Soll ich das machen?

Wieviel hast Du denn eingezahlt - oben schreibst Du nur "sodass ich heute nicht allzuviel eingezahlt habe"?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Soll ich das machen?

Hängt natürlich auch ein bisschen von der (von Philchen bereits aufgeworfenen Frage) ab,ob und inwieweit weitere Zusätze,insbesondere für den Fall einer Berufsunfähigkeit,versichert sind.Falls ja,sollte geprüft werden,ob eine adäquate Absicherung auch heute noch problemlos möglich ist.Das wäre aus meiner Sicht der vor dem 2.Schritt der notwendige erste welche.

Der Wunsch einer Kündigung mag zwar der gängigen Forenschwarmintelligenz entsprechen,ist aber deshalb noch lange nicht pauschal sinnvoll.

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Define

Hallo :)

 

Also insgesamt habe ich 3447€ eingezahlt.

 

Übrig bleiben also knapp 66% (2300) als Rückkaufswert. :(

 

Es ist ja auch keine BU sondern eine Risikolebensversicherung die mir damals mehr angedreht wurde als ALtersvorsorge... Heute fühle ich mich damit eigentlich total überversichert... Wollte doch nur privat vorsorgen damit :(

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Define

Was schlagt ihr vor?

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Was schlagt ihr vor?

 

Dass du dich erstmal ein wenig intensiver mit der Thematik Kapitalanlage/Altersvorsorge/Risikovorsorge beschäftigst, bevor du eine Entscheidung triffst. Nur nicht voreilig handeln!

 

Folgendes solltest du aus meiner Sicht bedenken:

1 - Du schreibst, dass ein Todesfallschutz enthalten ist. Falls du den Vertrag kündigst, bist du sicher, dass du auf diesen Schutz wirklich verzichten kannst oder ggf. eine neue Risikolebensversicherung abschließen kannst? Bei mir wäre es nämlich so, dass ich aufgrund meines Gesundheitszustandes mit Ausschlüssen oder Risikoaufschlägen rechnen müsste. Außerdem wäre ein Neuabschluss im höheren Alter teurer.

2 - Der Rückkaufswert ist natürlich gering im Vergleich zu den eingezahlten Beiträgen. Bei meiner Lebensversicherung von der Debeka sieht es deutlich besser aus. Lies dich mal ein bisschen hier im Forum ein und versuche, die zukünftige Rendite der Anlage zu berechnen (du hast vom Versicherer doch bestimmt garantierte und prognostizierte Ablaufwerte bekommen). Stichwort: Interner Zinsfuß (IRR).

3 - Bist du dir sicher, dass keine (weiteren) Zusatzversicherungen enthalten sind?

4 - Deine Angaben zur Risikobereitschaft machen mich etwas stutzig. Wenn du wirklich "risikofreudig" sein solltest, dann sind 50 % Arero und 50 % Bundesanleihen für dein Alter äußerst konsevativ. Faustformel: Aktienquote = 100 - Lebensalter. Ich würde mich selbst als risikofreudig einstufen mit meiner angestrebten Aktienquote > 70 % (und dann nur Small/Value, hoher Anteil Emerging Markets). Denke also noch mal über deine Allokation nach. Sinnvoll wäre eine so risikoarme Allokation natürlich, wenn du in naher Zukunft eine Immobilie kaufen möchtest oder ggf. einen unsicheren Job hast oder du mit Verlusten nicht umgehen kannst.

5 - Auch die Umstellung auf jährliche Zahlung der Beiträge kann ein wenig Geld sparen.

6 - Ist die Widerrufsbelehrung korrekt?

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