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Geminus

Kapitaleinkünfte unter Sparer-Pauschbetrag - Nur Freistellungsauftrag nötig?

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Geminus

Hallo, eine kurze Frage von mir:

 

Falls die Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag sind: Ist es für die Steuer in jedem Fall nur nötig für das jeweilige Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag zu stellen und sonst nichts? Oder gibt es auch in diesem Fall Besonderheiten zu beachten z.B. bei ausländischen Fonds?

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freesteiler

Nein es ist nicht ausreichend. Um die ausländischen Thesaurierer muss man sich trotzdem noch kümmern.

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Geminus

Nein es ist nicht ausreichend. Um die ausländischen Thesaurierer muss man sich trotzdem noch kümmern.

OK, Danke für die Info. Wie sieht es denn aus, wenn die Fondsanteile verkauft werden bevor eine Ausschüttung/Thesaurierung stattgefunden hat?

 

Auf längere Sicht scheint es ja beim Verkauf von solchen Fonds Probleme mit einer Doppelbesteuerung zu geben: Empfiehlt es sich da generell nur in ausschüttende Fonds zu investieren?

 

 

 

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freesteiler

Wenn du sie vor Jahreswechsel verkaufst, ist es kein Problem. Deutsche Fonds sind kein Problem. Ausländische Fonds können auch als Ausschütter ein Problem sein.

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Geminus

Wenn du sie vor Jahreswechsel verkaufst, ist es kein Problem. Deutsche Fonds sind kein Problem. Ausländische Fonds können auch als Ausschütter ein Problem sein.

 

OK, ich vermute mal du beziehst dich auf den Thread?: https://www.wertpapier-forum.de/topic/39619-augen-auf-beim-ishares-kauf/

 

 

Bei Fonds die nur am Jahresende ausschütten sollten aber kein Problem darstellen, verstehe ich das richtig?

 

 

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Sapine

Bei Fonds die nur am Jahresende ausschütten sollten aber kein Problem darstellen, verstehe ich das richtig?

Nein, es ist leider komplizierter. Die Frage ist, ob sie genug ausschütten, um die Steuern zu bezahlen und entscheidend ist nicht das Jahresende sondern das Ende des Geschäftsjahres.

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Geminus

Bei Fonds die nur am Jahresende ausschütten sollten aber kein Problem darstellen, verstehe ich das richtig?

Nein, es ist leider komplizierter. Die Frage ist, ob sie genug ausschütten, um die Steuern zu bezahlen und entscheidend ist nicht das Jahresende sondern das Ende des Geschäftsjahres.

OK, woran kann man bei einem ETF erkennen ob er genug ausschüttet? Gibt es hier eine Liste von ETF's die in dem Sinne "vorteilhaft" sind, bzw. wo kann ich so etwas finden?

 

 

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otto03

 

Nein, es ist leider komplizierter. Die Frage ist, ob sie genug ausschütten, um die Steuern zu bezahlen und entscheidend ist nicht das Jahresende sondern das Ende des Geschäftsjahres.

OK, woran kann man bei einem ETF erkennen ob er genug ausschüttet? Gibt es hier eine Liste von ETF's die in dem Sinne "vorteilhaft" sind, bzw. wo kann ich so etwas finden?

 

 

Bundesanzeiger

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Borusse

Hallo, ich habe auch eine kurze Frage zum Thema Freistellungsauftrag -die ist aber so kurz, dass sie eigentlich eher in einen "Anfängerthread" passt, die es in diesem Unterforum aber nicht zu geben scheint dry.gifhappy.gif

 

Okay, also bei mir ist die Situation wie folgt: Ich habe schon seit Jahren einen Teil meines Freistellungsauftrages bei Geldinstitut A, weil ich dort bislang einen Festgeldvertrag abgeschlossen hatte, der eigentlich eine gute Verzinsung hatte. Jaja, das waren noch Zeiten cool.gif Außerdem ist hier mein Tagesgeldkonto mit "stiller Reserve" (3x Monatsnetto und so).

 

Einen anderen Teil meines Freistellungsauftrages habe ich bei Geldinstitut B aus eigentlich genau dem selben Grund. Der Festgeldvertrag dort läuft dieses Jahr allerdings zum 18.06. aus! Es handelt sich hier um ~18k und das Ganze ist mit 4,25% Brutto verzinst. Ein Traum. Sonst sind keine Konten bei Geldinstitut B vorhanden.

 

Die Freistellungsaufträge auf die Geldinstitute mit den Festgeldverträgen zu verteilen schien mir immer am sinnvollsten, da der eingesparte Steueranteil auch 1:1 im Vertrag verblieb und so zusätzlich vom Zinseszinseffekt profitiert werden konnte.

 

 

Die Festgeldverträge bei Geldinstitut A sind aber dieses Jahr ausgelaufen und jetzt ist dort nur noch ein Tagesgeldkonto, auf dem sich meine "eiserne Reserve" wie man so schön sagt befindet, die wie wir alle wissen nicht mehr so ergiebig verzinst sind. Die Freistellungsaufträge werden also bei Geldinstitut A definitv unter den hier generierten "Gewinnen" durch Zinseinnahmen bleiben.

 

Zudem habe ich mittlerweile natürlich auch einiges Kapital in Aktien und ETFs bei Broker C und D umgeschichtet, hier größtenteils in Buy&Hold Aktien, also hier sind durchaus noch etwas an Kapitaleinkünften zu erwarten.

 

Nun meine Fragen:

 

1) Spricht etwas dagegen, dass ich mich nun möglichst zeitnah um die "Ummodelung" der Freistellungsaufträge kümmere, bzw. gibt es da irgendeinen Stichtag, den ich zu beachten hätte oder kann ich die Karten quasi ab dem 1.1.2015 neu mischen?

 

2) Zu dem auslaufenden Festgeldvertrag bei Geldinstitut B: da der Vertrag Mitte des Jahres ausläuft und die Zinsen bislang immer zum Jahresende "draufgeschüttet" wurden, gehe ich davon aus, dass ich entsprechend auch nur noch in den (jahresanteiligen) Genuss der Zinsen komme. Also hier grob 18k x 4,25% aber x 0,45 (weil er nur bis ca. Mitte des Jahres läuft) = ~344,25 EUR. Die Belassung eines Freistellungsauftrages über diesen Betrag hinaus macht also eigentlich keinen Sinn mehr, richtig gedacht?

 

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und sorry, dass die Frage vielleicht doch etwas ausführlicher Formuliert wurde, als ich das ggf. ursprünglich vorhatte (bestimmt geht es auch unkomplizierter, aber ich hoffe so Rückfragen oder Spekulationen Eurerseits möglichst überflüssig zu machen happy.gif )

Gruß

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freesteiler

Überleg dir einfach, wieviel wo an Einkünften anfällt und stelle den Freistellungsauftrag entsprechend bei allen Banken ein. Du hast dafür das ganze Jahr Zeit.

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Borusse

Okay, danke, werde das mal in Angriff nehmen thumbsup.gif

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