farbfarbrik Oktober 31, 2014 Hallo, ich habe eine Frage an die Profis im Bereich Riester. Debeka Riester F1, Abgeschlossen 2011 mit Eigenbeitrag 60€, mittlerweile wurde dieser angehoben, um die 4% zu erfüllen. In dem Versicherungsschein steht wörtlich: "Laufende Verwaltungskosten: 4,50% jedes eingegangenen ursprünglich vereinbarten Eigenbeitrags in der Grund- und Abrufphase, entspricht jährlich 2,70 EUR, und 4,50% auf eventuell eingehende Zulagen in der Grund- und Abrufphase (4,50 EUR je 100,00 EUR Beitragseingang)" Das interpretiere ich so: Ich zahle jedes Jahr meine 2,70€ (4,5% von 60€ ursprünglich vereinbarter Eigenbeitrag) + 6,93€ (4,5% von 154€ Zulage) = 9,63€. Bei der Durchsicht meiner Versicherungsunterlagen ist mir aufgefallen, dass ich nach einer höheren Einzahlung auch 4,5% Verwaltungskosten auf die höheren Eigenbeiträge gezahlt habe. Nehme ich den Höchstbeitrag von 2100€ an, dann zahle ich 84,87€ mehr pro Jahr (4,5% von 2100€-154€-60€). Ist das so rechtens? Ich denke, es hängt daran, wie man das ursprünglich vereinbart interpretieren muss. Ist damit der Beitrag bei Vertragsabschluss gemeint? Für die Abschluss- und Vertriebskosten ist explizit genannt, dass diese sich erhöhen, wenn der Eigenbeitrag höher ist: "3,00% der Summe aller Eigenbeiträge und staatlichen Zulagen". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 1, 2014 Ich würde mal behaupten, dass eine Aufstockung wie ein Neuvertrag gewertet wird (genauso wie eine Dynamik). Wenn du hingegen reduziert hättest, wären die Kosten möglicherweise nicht gesunken, sondern geblieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli November 1, 2014 Ich kenne es von anderen Rentenversicherungsverträgen mit Dynamik auch nur so, dass die jährliche Dynamik immer wieder mit neuen Provisionszahlungen und Vertragskosten belegt werden. Mich hätte daher alles andere gewundert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farbfarbrik November 1, 2014 Das heißt, wenn ich den monatlichen Einzug nicht jedes Jahr neu anpasse sondern per Einmalzahlung den restlichen Betrag zahle, dass ich dann keine höheren Verwaltungskosten zahlen muss? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansetrader November 2, 2014 Ich wäre da vorsichtig mit der Vorgehensweise "Einmalzahlung". In der Tat scheint es bei dir sehr schwamming formuliert zu sein. Aber ohne die gesamten Bedingungen zu kennen ist es schwer zu beurteilen, ob nicht die Erhöhungsbeiträge doch irgendwie behandelt werden. Ich kann es mir schwer vorstellen, dass die Verwaltungskosten für Erhöhungsbeiträge nicht geregelt sind. Denn dann hätte jeder mit gesunden Menschenverstand und halbwegs Interesse das Ding auf 60€ abgeschlossen, um es dann einen Monat später auf den gewünschten Betrag aufzustockn. In meinen, wahrscheinlich aktuellen, Debeka Bedingungen ist der Passus hingegen sehr genau geregelt. Hier heißt es: "4,50% jedes eingehenden Eigenbetrages in der Grund- und Abrufphase [...] und 4,50% auf eventuell eingehende Zulagen in der Grund- und Abrufphase" Es gibt ein knackiges Problem bei der Debeka mit den Sonderzahlungen. Die Debeka behält sich das Recht vor jederzeit bei Bedarf die Rechnungsgrundlagen für zukünftige Zahlungen anzupassen. Bei den Sonderzahlungen handelt es sich um nicht vereinbarte und zukünftige Zahlungen. Heißt im Klartext: Sollte die Debeka die Rechnugsgrundlagen anpassen (müssen) gilt dies auch für die zukünftig eingehenden Sonderzahlungen. Hingegen sicherst du dir mit einer planmäßigen Erhöhung deiner Zahlungen die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen für den "Garantiepart". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 2, 2014 Für jede Erhöhung fallen 3 % Abschlusskosten an. Für Sonderzahlungen mit Beitragseingang, für Erhöhungen der Beiträge hochgerechnet auf die gesamte restliche Vertragslaufzeit, bei Dynamiken ebenso ... Die Verwaltungskosten im F1 sind 4,5 %, diese fallen immer mit Eingang des Beitrags - egal ob Sonderzahlung, Zulage, Erhöhung der Beiträge an. Rein kostentechnisch aus absoluter Sicht bleibt es sich beim Debeka F1 egal ob Sonderzahlung oder Erhöhung der Beiträge. Bei Erhöhung der Beiträge wird bei der Berechnung der Abschlusskosten im Gegensatz zur Sonderzahlung aber unterstellt, dass du vom Erhöhungszeitpunkt an bis zum Vertragsende immer diesen Beitrag einzahlst. Und die Abschlusskosten eben für diese fiktiven Einzahlungen vorab "berechnet". --- Beim günstigeren F2 sieht es anders aus. Da fallen auf Erhöhungsbeiträge ebenfalls 4,5 % VWK statt der günstigeren 3,5 % VWK an. Zudem 4,5 % statt 3,5 % für Zulagen, die in der ursprünglichen Kalkulation nicht berücksichtigt waren, ganz dämliche Regelung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag