halbwissen Oktober 29, 2014 · bearbeitet Oktober 29, 2014 von halbwissen Hallo, es ist meine erste Frage hier im Forum. Sollte sie an einer anderen Stelle beantwortet worden sein oder thematisch falsch sein, sagt bitte Bescheid. Zur Sicherheit der Riesteranlagen. Stiftung Warentest bescheinigt Riesterrenten Krisensicherheit, da 'gesetzlich verordnete Garantien' die Einlagen schützen sollen. Wenn ich das richtig verstehe, nützen einem Anleger diese Garantien nur solange der Anbieter liquide ist. Geht er Pleite, springt der Staat nicht ein und das Geld ist weg. Wenn das so ist, sind Mutterfirmen auf irgendeine Art und Weise mit in die gesetzlichen Garantien eingebunden? Beispiel: wenn ebase pleite ist, muss comdirect und/oder die Commerbank in irgendeiner Form die Sicherheit der Einlagen aufrechterhalten? Ich denke zwar dass wenn schon ebase pleite geht, es der Commerzbank auch nicht allzu gut gehen wird, aber wie ist das gesetzlich geregelt? Vielen Dank, halbwissen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Oktober 29, 2014 Wenn man über die Sicherheit des Riesterkapitals bei einer Insolvenz des Anbieters diskutieren möchte muss mindestens nach Riester-Produktart unterschieden werden. Eine Riester-Rentenversicherung ist m.W. durch die Protektor http://de.m.wikipedia.org/wiki/Protektor_Lebensversicherungs-AG als Sicherungsfonds der Lebensversicherer geschützt. Ein Banksparplan in der Einzahlungsphase durch die Einlagensicherung der Bank. Ein FSP ist in der Sparphase Sondervermögen. Wenn nur ein Institut kollabiert wird wohl wenig passieren. Wenn das gesamte System zusammenbricht würde ich erwarten, dass man andere Sorgen hat, als sich über vergangene wertlos gewordene Altersvorsorgeverträge Gedanken zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Oktober 29, 2014 · bearbeitet Oktober 29, 2014 von bondholder Zur Sicherheit der Riesteranlagen. Stiftung Warentest bescheinigt Riesterrenten Krisensicherheit, da 'gesetzlich verordnete Garantien' die Einlagen schützen sollen. Wenn ich das richtig verstehe, nützen einem Anleger diese Garantien nur solange der Anbieter liquide ist. Geht er Pleite, springt der Staat nicht ein und das Geld ist weg. Wenn das so ist, sind Mutterfirmen auf irgendeine Art und Weise mit in die gesetzlichen Garantien eingebunden? Beispiel: wenn ebase pleite ist, muss comdirect und/oder die Commerbank in irgendeiner Form die Sicherheit der Einlagen aufrechterhalten? Ich denke zwar dass wenn schon ebase pleite geht, es der Commerzbank auch nicht allzu gut gehen wird, aber wie ist das gesetzlich geregelt? Im Extremfall würde ich davon ausgehen, dass man sich weder auf Einlagensicherungssysteme, irgendwelche Garantien noch Gesetze verlassen kann. Das ist dann aber doch sowieso egal, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 29, 2014 · bearbeitet Oktober 29, 2014 von polydeikes Hast du das mal wieder am Stammtisch gehört? Zwischen 2000 und heute sind in Deutschland über 20 Banken pleite gegangen / mussten abgewickelt werden. Überwiegend Privatbanken, aber zum Beispiel auch die Sparkasse Mannheim (vor Riester Ära). Nur werden eben Sparkassen und genossenschaftliche Banken "wegfusioniert" / "übernommen" etc. ... die Welt geht deswegen noch lange nicht unter. Für Riester Banksparer der genossenschaftlichen Banken / Sparkassen besteht schon ein ziemlich weitreichender Schutz. Auch wenn absolut nicht klar ist, ob der Vertragswert im Sinne von bspw. Zinsversprechen oder die reine Garantie oder der aktuelle Vertragsstand übernommen wird. Bei den Konzerntöchtern unter den Bausparkassen sieht es ähnlich aus. Ob das Sondervermögen (im Sinne der Investmentgesellschaft) bei Riester Verträgen tatsächlich Sondervermögen im Besitz des Sparers ist, ist gar nicht so einfach zu beantworten. Auf einem Fachforum in 2013 haben wir uns dieser Frage im Rahmen von Vorträgen spezialisierter Juristen und anschließender Diskussion ausführlich gewidmet. Klar ist nur, bei Fondspolicen ist es kein Sondervermögen im Besitz der Sparer. Bei den Fondssparplänen gibt es diverse "wenns" und "aber". Ungeachtet dessen würde ich selbst zumindest DWS und Union Investment als vergleichsweise sicher einstufen, reine persönliche Meinung. Die Deutsche Bank haftet aber bspw. nicht gesetzlich für Versprechen der DWS im Sinne von Riester Verträgen. Die Frage des TO ist vollkommen berechtigt und der Ansatz von Tyr zur Unterscheidung nicht falsch. Die Garantie ist aber allein anbieterseitig. Es besteht keine automatische Verpflichtung das Garantieversprechen oder Zinsversprechen direkt mitzuübernehmen, das Aufrechterhalten des gegenwärtigen Vertragswerts könnte bei Riester Verträgen aller Art (mit Ausnahme der Versicherungen) möglich sein. Praktische Fälle mit diesem Szenario gab es da bis dato nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Oktober 29, 2014 Hast du das mal wieder am Stammtisch gehört? Zwischen 2000 und heute sind in Deutschland über 20 Banken pleite gegangen / mussten abgewickelt werden. Überwiegend Privatbanken, aber zum Beispiel auch die Sparkasse Mannheim (vor Riester Ära). Nur werden eben Sparkassen und genossenschaftliche Banken "wegfusioniert" / "übernommen" etc. ... die Welt geht deswegen noch lange nicht unter. Falls sich das auf mich beziehen sollte: Ich bin sehr sicher, dass weder die BVR-Sicherungseinrichtung noch die Sparkassengruppe bei einem Systemzusammenbruch für alle Einlagen einstehen könnten. Ehrlich gesagt fällt mir gar kein Finanzprodukt ein, auf das ich mich verlassen würde, falls die BRD ihre Schulden nicht mehr bedienen kann und Banken, Versicherungen, Pensionssysteme zusammenbrechen... In dem Szenario ist ein eigener Kartoffelacker deutlich nützlicher als jedes Altersvorsorgeprodukt. ;-) Soweit sich Krisensicherheit auf die Schieflage einzelner (kleiner) Unternehmen bezieht, spielt es natürlich eine große Rolle, ob das Geld in durch Sicherungssysteme abgedeckte Produkte angelegt ist oder Leute z.B. alles in Prokon-Genußscheine investieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 29, 2014 Die Fragen des TO sind eindeutig, er spricht von einer Anbieterpleite, nicht von einem Systemcrash. Die Tabak-, Feuerwaffen- und Konservendiskussion war absolut nicht erwünscht. Insofern explizit: Soweit sich Krisensicherheit auf die Schieflage einzelner (kleiner) Unternehmen bezieht, spielt es natürlich eine große Rolle, ob das Geld in durch Sicherungssysteme abgedeckte Produkte angelegt ist ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
halbwissen Oktober 29, 2014 · bearbeitet Oktober 29, 2014 von halbwissen Ah, sehr informativ, vielen Dank. Da muss ich mich noch belesen. Die unterschiedlichen Sicherungssysteme waren mir neu. Die Anbieterpleite habe ich als eine individuelle Firmenpleite oder eine kleinere Krise gemeint. Dass wir alle bei einem Mad-Max-Szenario wohl andere Prioritäten haben würden als die Rendite, kann man sich ja denken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag