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Bewertung bestehender Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung

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JumpinJackFlash

Hallo liebes Forum !

 

Ich habe eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei der HUK-Coburg mit dem Tarif BB-BUZ 7.1.

 

Kann jemand von euch Fachleuten eine Einschätzung/Bewertung des Tarifes abgeben ?

 

Im speziellen intressieren mich natürlich die Schwachstellen des Tarifes.

 

Da ich am überlegen bin diesen Vertrag zu kündigen und eine neue BU abzuschließen würde ich mich über Info´s eurerseits sehr freuen.

Mir ist bewusst, dass eine Kündigung einer bestehenden BU den Nachteil hat bei einem neuen Vertrag auch wieder die Gesundheitsfragen neu beantworten zu müssen.

Als Entscheidungshilfe ob ich mit einem besseren Vertrag und neuer Gesundheitsprüfung besserer aufgestellt bin muss ich natürlich zuerst wissen was mein aktueller Vertrag taugt.

 

Hierzu würde ich mich freuen wenn jemand zum Tarif etwas sagen könnte.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Scanst halt die Bedingungen ein, lädst sie hoch. Haben wir schon ein paar mal so gemacht, bspw. hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/44812-fallstricke-meiner-bu-versicherung/

 

Bedingungen ändern sich, einen Abschlusszeitpunkt hast du auch nicht benannt, daher unmöglich zu erahnen, was drin steht.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo liebes Forum !

 

Ich habe eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei der HUK-Coburg mit dem Tarif BB-BUZ 7.1.

 

Kann jemand von euch Fachleuten eine Einschätzung/Bewertung des Tarifes abgeben ?

 

Im speziellen intressieren mich natürlich die Schwachstellen des Tarifes.

 

Da ich am überlegen bin diesen Vertrag zu kündigen und eine neue BU abzuschließen würde ich mich über Info´s eurerseits sehr freuen.

Mir ist bewusst, dass eine Kündigung einer bestehenden BU den Nachteil hat bei einem neuen Vertrag auch wieder die Gesundheitsfragen neu beantworten zu müssen.

Als Entscheidungshilfe ob ich mit einem besseren Vertrag und neuer Gesundheitsprüfung besserer aufgestellt bin muss ich natürlich zuerst wissen was mein aktueller Vertrag taugt.

 

Hierzu würde ich mich freuen wenn jemand zum Tarif etwas sagen könnte.

 

Moin,

 

in Kurzversion: Natürlich geht es besser, aber es geht auch viel schlechter!

Es gibt aus meiner Sicht keinen dramatischen Vertragsinhalt, der einen "gewaltsamen" Wechsel unbedingt erforderlich machen würde.

Sicherlich gibt es an einigen Ecken (Verkehrsdelikte, Keine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall möglich, kein Verzicht auf 163 VVG - um nur mal drei zu nennen) -

Dinge, die andere Gesellschaften besser, klarer und kundenfreundlicher geregelt haben.

 

Deswegen würde ich aber noch keinen Wechsel anstreben oder empfehlen - (neue Fristen wegen VVA, höheres Eintrittsalter, geänderte Gesundheitsverhältnisse, teurere Unisex-Welt

sprechen m.E. dagegen)

 

Jetzt kommt allerdings das ABER:

Für den Fall, dass eine Selbstständigkeit oder eine Tätigkeit als Freiberufler vorstellbar oder gar geplant ist, würde ich allerdings einen grossen Bogen um das Bedingungswerk machen -

sowohl in der Erst- als auch der Nachprüfung gibt es keine klaren Formulierungen bzgl hinnehmbarer Einkommensreduzierung - wäre für mich persönlich ein KO Kriterium -

an der Stelle lässt sich vor Gericht lange und ausgiebig drum streiten.

 

BTW.: die H. ist einer der wenigen Versicherer, (EDIT: zumindest mit diesen AVB!) die leisten würden, wenn Du BU wirst, weil uns hier in D ein AKW um die Ohren geflogen ist....Fukushima lässt grüssen...wink.gif

 

Hoffe, das hilft ein bisserl weiter im Entscheidungsprozess. Warum überlegst Du überhaupt, den Vertrag zu kündigen?

 

EDIT: Ergänzung eingefügt, damit keine falschen Vorstellungen in Umlauf kommen!

 

Noch ein EDIT: Sorry, sehe gerade, dass ich die falschen AVB in den Händen hatte. In Version 7.1 gilt die von mir kritisierte Formulierung bzgl. zumutbarer Einkommensreduzierung in der Erst und Nachprüfung auch

bereits beim Angestellten - und relativiert insofern meine Einschätzung von oben. Sorry sad.gif

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polydeikes

Ei ... die 7.1 ... Jan-2012 bis November 2012 ... hätte ich mal in die Premiumsoftware AVB Liste geschaut. :w00t:

 

Hab es mal eben grad durchgemarkert und extra auch Peters Andeutung mit dem Atomkraftwerk an der Stelle einskizziert, wo sich dieser Leistungsausschluß sonst in der Regel findet. :lol:

 

Ansonsten stören mich an dem Vertrag in erster Linie die nicht festen Grenzen für die zumutbare Einkommensreduzierung und der fehlende Versicherungsschutz bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten, sowie die befristete Anerkenntnis (auf 18 Monate). Wobei Peter die Einkommensproblematik für Selbstständige schon angesprochen hat, sieht aber bei Angestellten nicht besser aus ("höchstrichterliche Rechtssprechung" ... oft angesprochene unkonkrete, bspw. durch das OLG Karlsruhe gekippte Formulierung).

huk-buz-2012.pdf

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Matthew Pryor
oft angesprochene unkonkrete, bspw. durch das OLG Karlsruhe gekippte Formulierung

Hi Torsten,spendierst du für Faule einen Link?

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polydeikes
a) Der Senat geht in diesem Punkt davon aus, dass der Einkommensvergleich nach den allgemeinen, von der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelten Grundsätzen vorzunehmen wäre und diese Grundsätze durch die dem Vertrag der Parteien zugrunde gelegten Bedingungen nicht modifiziert werden. Auf die in § 1 Absatz 4 a) der Bedingungen enthaltene Klausel, wonach die zumutbare Einkommensreduzierung (...) je nach Lage des Einzelfalles auf die im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe im Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung, begrenzt werde, kann sich die Beklagte nicht berufen; sie ist unklar (§ 305 c Absatz 2 BGB). Welches die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe ist, lässt sie nicht erkennen. Zudem lässt sie eine Auslegung offen, bei der im Falle einer unzumutbaren Einkommenseinbuße durch die Versicherung lediglich das im neuen Beruf erzielte Einkommen auf denjenigen Betrag aufgestockt wird, bei dem die Einkommenseinbuße gerade noch vertretbar ist.

 

http://openjur.de/u/357740.html

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Matthew Pryor

Muchas...thumbsup.gif

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JumpinJackFlash
· bearbeitet von JumpinJackFlash

Guten Morgen zusammen !

Erst einmal möchte ich mich für eure Antworten bedanken.

Versicherungsbedingungen zu studieren, lesen geschweige denn zu interpretieren zählt nicht zu meinen Stärken :-)

Deshalb finde ich es toll das ihr mir helfen möchtet !

 

@ polydeikes: Spitze das einscannen der Bedingungen ! Danke ! Ich musste sie mir von der Versicherung zuschicken lassen. Nach mehrmaligen durchlesen war ich auch nicht schlauer.

Sehe ich das richtig, du hast die Stellen mit grün markiert die am Bedingungswerk gut sind, und mit rot die Schwachstellen aufzeigst ?

 

Könntet ihr so lieb sein und mir folgende bereits von euch aufgezeiten Schwachstellen verständlicher zu erklären ?

  • die nicht festen Grenzen für die zumutbare Einkommensreduzierung
  • fehlender Versicherungsschutz bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten
  • befristete Anerkenntnis (auf 18 Monate)
  • Einkommensproblematik für Angestellte ->höchstrichterliche Rechtsprechung
  • Keine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall möglich
  • kein Verzicht auf 163 VVG (ist das die Sache mit der Einkommensproblematik?)

Ich habe im Internet auf der Seite des Bund der Versicherten nachgeschaut und nachgelesen das man eine BU auf folgende Punkte abklopfen sollte:

 

  • Uneingeschränkter Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Unterscheidung zwischen abstrakter und konkreter Verweisung
  • Prognosezeitraum (leistet der Versicherer bereits dann wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich sechs Monaten vorhersagt?)
  • Vermutete Berufsunfähigkeit (zahlt der Versicherer nach Ablauf von sechs Monaten rückwirkend von Beginn an wenn der Arzt keine Vorhersage abgeben konnte)
  • Verzicht auf 19 VVG (verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungs und Vertragsanpassungsrecht wenn sie eine vorerkrankeung schuldlos nicht angegeben haben)
  • Nachversicherungsgarantien
  • Prüfungsmaßstab sollte der zuletzt ausgeübte Beruf sein
  • Bis zur endgültigen Entscheidung ob BU anerkannt wird sollte der Versicherer die Versicherungsprämie stunden
  • Rückwirkende Leistung ( wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet ? bis zu 3 Jahren
  • Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungschwirikeiten
  • Vorrübergehendes Ausscheiden aus dem Berufsleben (wird im Leistungsfall bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben auf den vor der unterbrechung ausgeübten Beruf als Maßstab abgestellt)
  • Beitragsdynamik
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Vorsicht vor vereinbarung einer Karenzzeiz

Diese Angaben habe ich versucht dem Tarif bzw dem Bedingungswerk meiner BU abzugleichen. Bei manchen Aspekten kann ich es selbst herausfinden. Bei vielen allerdings drehe ich mich im Kreis.

Könntet ihr mir auch hier helfen ?

 

Vielleicht noch zum besseren Verständnis des ganzen Zusammenhangs. Ich habe aktuell 2 BU-Zusatzversicherungen.

  1. BU Zusatzversicherung BB-BUZ 3.2
  2. BU Zusatzversicherung BB-BUZ 7.1

Da der Betrag beider Versicherungen zusammen nicht ausreichend hoch ist bin ich am Überlegen ob ich eine zusätzliche BU bei einer anderen Versicherung abschließen sollte.

Die BU Zusatzversicherung BB-BUZ 7.1 kann ich um 250 Euro erhöhen da ich eine Nachversicherungsgarantie drin habe. Hier bin ich mir aber nun nicht sicher ob dies der richtige Weg. Ich bin mir unsicher ob es Sinn macht eine eventuell schlechte BU zu erhöhen und weiter zu bezahlen.

Vielen Dank nochmal für Eure bisherigen Antworten. Wenn mir jemand nochmals helfen möchte, wäre ich sehr dankbar und würde mich über euer Feedback und eure Ratschläge sehr freuen.

Bis dahin und schönes Wochenende !

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Matthew Pryor
Könntet ihr so lieb sein und mir folgende bereits von euch aufgezeiten Schwachstellen verständlicher zu erklären ?

Ich will es zumindest probieren...

 

die nicht festen Grenzen für die zumutbare Einkommensreduzierung

Schreibt ein Versicherer in seine Bedingungen,dass bspw. eine Einkommensreduzierung um mehr als 20% für den Versicherten nicht mehr zumutbar ist (im in Frage kommmenden Verweisungsberuf),so liegt der Fall klar.Fehlt diese fixe Begrenzung,kann es im Zweifelsfall auch zu höheren Einbußen kommen,diese Entscheidung obliegt dann unter Umständen einem Gericht.Wobei ich es für äußerst unwahrschgeinlich halte,dass bei geringen Einkommen ein Gericht zu dem Schluss kommt,dass bei einer Einkommensreduzeirung um mehr als 20% die Lebensstellung noch gewahrt ist.Nicht zu vergessen,dass die BU dafür da ist,bei einem Verlust der Arbeitskraft soziale Härten zu mildern bzw. ganz zu verhindern.Mir persönlich sind nur wenige Urteile bekannt,in denen das Gericht eine Reduzierung um mehr als 20% für angemessen erachtet hat.

Trotz allem ist das eine Formulierung,auf die ich persönlich Wert legen würde.

fehlender Versicherungsschutz bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten

Vorsatz ist im Allgemeinen ein Ausschlusstatbestand.Nun gibt es meines Wissens nach 2 Versicherer,die bei Vorsatz in Verbindung mit "Verkehr" auf einen Ausschluss verzichten,und einige wenige mehr,die bis zu einem bestimmten Alkoholpegel (zumeist 1,1 Promille) auf diesen Ausschluss verzichten.

Nun gibt es Vermittler,die darauf hinweisen,die darauf hinweisen,dass bestimmte Delikte nur vorsätzlich begangen werden können (z.B: Geschwindigkeitsüberschreitungen),andere bezweifeln das und argumentieren,dass der Vorsatz von einem Gericht nachgewiesen werden muss.Man kann beide Sichtweisen nachempfinden.Würde ich nicht den schärfsten Fokus drauf haben,sollte der Versicherer der Wahl letzten Endes den Vorsatz bei Verkehrsdelikten komplett ausklauseln,umso besser.Möchte nur zum Ausdruck bringen,dass eine fehlende Klausel für mich per se kein Ausschlusskriterium darstellt.

befristete Anerkenntnis (auf 18 Monate)

Der Versicherer kann den Leistungsfall einmalig unverbindlich anerkennen und ein sog. befristetes Anerkenntnis aussprechen,in diesem Fall für längstens 18 Monate.Das kann vorteilhaft sein,wenn der Leistungsfall noch nicht abschließend feststeht,der Versicherte aber trotzdem schon eine Rente beziehen kann.Bedeutender Nachteil:Nach Ablauf des Anerkenntnisses wird erneut geprüft,und jetzt ist der Versicherte in der Nachweispflicht.ob der Zustand BU weiterhin besteht.Da ist eine verbindliche Anerkennung mit Nachprüfungsverfahren erstrebenswerter,weil dann der Versicherer nachweisen muss,dass bedingungsgemäß keine BU mehr besteht.

Allerdings kann diese Regelung auch im rahmen der Vertragsfreiheit durch eine individuelle Vereinbarung zwischen Versicherer und VN geknackt werden.Das wirst du aber eher nicht in den Bedingungen finden,sondern im Fall der Fälle von deinem Versicherer mitgeteilt bekommen.Auch in diesem Fall erkennt der Versicherer trotz fehlendem befristeten Anerkenntnis seine Leistungspflicht nicht endgültig an.

Einkommensproblematik für Angestellte ->höchstrichterliche Rechtsprechung

Siehe Punkt 1.Je geringer das Einkommen,umso unwahrscheinlicher ist eine weitergehende Kürzung.Zumindest,wenn "das Ding" vor Gericht geht.

Keine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall möglich

Hier muss man(n) unterscheiden zwischen der anwartschaftlichen Dynamik vor Eintritt des Leistungsfalles und der garantierten Rentensteigerung nach Eintritt des Leistungsfalles.Ersteres bieten alle Gesellschaften an,letzteres nicht.Tritt der Leistungsfall ein,hat man als Versicherter weiterhin Anspruch auf eine Beteiligung an den Überschussquellen des Versicherers (→Anlage,Kosten,Risiko).Diese werden dann nicht mehr zur Bildung eines Kapitalstocks oder der Reduzierung des zu zahlenden Beitrages verwendet,sondern erhöhen die Rentenleistung.Da die Überschüsse aber nicht garantiert ist,können diese theoretisch auch ganz ausfallen.

Hat man eine garantierte Steigerung vereinbart,ist man unabhängig von den Überschüssen und die Rente erhöht sich automatisch um den vertraglich vereinbarten Prozentsatz.Damit keine Missverständnisse aufkommen:An den Überschüssen partizipiert man natürlich dennoch.

kein Verzicht auf 163 VVG (ist das die Sache mit der Einkommensproblematik?)

Nein,das hat mit dem Einkommen nichts zu tun.Hier geht es vielmehr darum,dass der Versicherer im Prinzip den Tarifbeitrag auch über den Bruttobeitrag hinaus erhöhen kann,wenn sich die in § 163 genannten Szenarien realisieren.Sehr unwahrscheinlich,aber natürlich nicht zur Gänze auszuschließen.Verzichtet der Versicherer auf sein Anpassungsrecht,kann er auch in den dort beschriebenen Fällen maximal den Tarifbeitrag verlangen und auch nicht entsprechend die vereinbarten Leistungen kürzen.Über die Sinnhaftigkeit kann man trefflich debattieren,ich halte diesen Punkt für weniger wichtig.

Bei vielen allerdings drehe ich mich im Kreis.

Und welche sind das?

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JumpinJackFlash
· bearbeitet von JumpinJackFlash
tBei vielen allerdings drehe ich mich im Kreis.Und welche sind das?

Ich habe im Internet auf der Seite des Bund der Versicherten nachgeschaut und nachgelesen das man bei einer BU auf folgende Punkte achten soll:

 

BU Zusatzversicherung BB-BUZ 7.1

  • Uneingeschränkter Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Unterscheidung zwischen abstrakter und konkreter Verweisung
  • Prognosezeitraum (leistet der Versicherer bereits dann wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich sechs Monaten vorhersagt?)
  • Vermutete Berufsunfähigkeit (zahlt der Versicherer nach Ablauf von sechs Monaten rückwirkend von Beginn an wenn der Arzt keine Vorhersage abgeben konnte)
  • Verzicht auf 19 VVG (verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungs und Vertragsanpassungsrecht wenn sie eine vorerkrankeung schuldlos nicht angegeben haben)
  • Nachversicherungsgarantien
  • Prüfungsmaßstab sollte der zuletzt ausgeübte Beruf sein
  • Bis zur endgültigen Entscheidung ob BU anerkannt wird sollte der Versicherer die Versicherungsprämie stunden
  • Rückwirkende Leistung ( wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet ? bis zu 3 Jahren
  • Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungschwirikeiten
  • Vorrübergehendes Ausscheiden aus dem Berufsleben (wird im Leistungsfall bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben auf den vor der unterbrechung ausgeübten Beruf als Maßstab abgestellt)
  • Beitragsdynamik
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Vorsicht vor vereinbarung einer Karenzzeiz

Grün hinterlegt = hier bin ich der Meinung das das Bedingungswerk BU Zusatzversicherung BB-BUZ 7.1 die Punkte erfüllt

Orange hinterlegt = hier bin ich mir nicht klar ob das Bedingungswerk die Punkte erfüllt, weil ich es in den Bedingungen nicht kapiere.

rot hinterlegt = erfüllt das Bedingungswerk nicht

Hilfe benötige ich also bei den orange hinterlegten Bestimmungen

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Wird das das nächste Frage- und Antwortspiel?Wäre es nicht sinnvoller,wenn du zunächst die bereits geklärten Punkte hinterfragst?Und bist du sicher,dass der Bund der Versicherten als Versicherungsvertreter die richtige Informationsquelle ist?Und von welchem Bedingungswerk sprichst du?HUK 1?HUK 2?Einem gänzlich neuen?

Und,mit Verlaub:Nach deinen Farbspielchen besteht die akute Gefahr eines Augenkarzinoms und die Bereitschaft,sich da durchzuwuseln,hält sich zumindest bei mir in äußerst überschaubaren Grenzen.

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JumpinJackFlash
· bearbeitet von JumpinJackFlash
Und bist du sicher,dass der Bund der Versicherten als Versicherungsvertreter die richtige Informationsquelle ist?

Ich habe mir dort ein Merkblatt ausgedruckt um zu versuchen selbständig "wichtige" Aspekte zu überprüfen. Ob der Bund der Versicherten die richtige Informationsquelle ist bin ich mir natürlich nicht sicher.

Woher soll ich das denn wissen. Welche Möglichkeiten hat denn schon ein Laie sich das selbst herauszusuchen ? Insbesondere unter dem Aspekt das Finanztest und Co auch gerade in diesem Forum hier immer wieder in "Frage gestellt" werden. Ich will eben nicht einfach Fragen: Kann ich die Versicherung behalten JA oder NEIN, sondern ich versuche mit eurer Hilfe selbst mich an die Antwort heranzutasten.

 

Und von welchem Bedingungswerk sprichst du?

Sorry ich spreche von BU Zusatzversicherung BB-BUZ 7.1

 

Nach deinen Farbspielchen besteht die akute Gefahr eines Augenkarzinoms und die Bereitschaft,sich da durchzuwuseln,hält sich zumindest bei mir in äußerst überschaubaren Grenzen.

Zumindest für mich war es hilfreich das farblich aufzubröseln. Es sollte eigentlich dazu dienen deine Bereitschaft aufrechtzuerhalten anstatt es unübersichtlich darzustellen.

 

Bei vielen allerdings drehe ich mich im Kreis.

Und welche sind das?

  • Vermutete Berufsunfähigkeit (zahlt der Versicherer nach Ablauf von sechs Monaten rückwirkend von Beginn an wenn der Arzt keine Vorhersage abgeben konnte)
  • Verzicht auf 19 VVG (verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungs und Vertragsanpassungsrecht wenn sie eine vorerkrankeung schuldlos nicht angegeben haben)
  • Rückwirkende Leistung ( wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet ? bis zu 3 Jahren
  • Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungschwirikeiten
  • Vorsicht vor vereinbarung einer Karenzzeiz

Diese Punkte habe ich nicht abarbeiten können da ich sie

nicht kapiere, nicht weis was sie bedeuten oder sie nicht richtig finde in den Bedingungen bzw sie nicht interpretieren kann.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Unter Berücksichtigung dessen,was du uns zur Verfügung stellst:

 

Vermutete Berufsunfähigkeit (zahlt der Versicherer nach Ablauf von sechs Monaten rückwirkend von Beginn an wenn der Arzt keine Vorhersage abgeben konnte)
Ja

 

Verzicht auf 19 VVG (verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungs und Vertragsanpassungsrecht wenn sie eine vorerkrankeung schuldlos nicht angegeben haben)
Nein

 

Rückwirkende Leistung ( wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet ? bis zu 3 Jahren
Ja

 

Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungschwirikeiten
Keine abschließende Aussage möglich,da erst in § 13 näher erläutert.

 

Vorsicht vor vereinbarung einer Karenzzeiz
Ähnlich wie eine Dynamik eine Kann-Regelung,die vorvertraglich vom VN beantragt werden muss.Kann Sinn machen,wenn bspw. Rücklagen vorhanden sind und für diesen Zweck verbraucht werden sollen.Warum Vorsicht?

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JumpinJackFlash
ZitatVorsicht vor vereinbarung einer Karenzzeiz

Ähnlich wie eine Dynamik eine Kann-Regelung,die vorvertraglich vom VN beantragt werden muss.Kann Sinn machen,wenn bspw. Rücklagen vorhanden sind und für diesen Zweck verbraucht werden sollen.Warum Vorsicht?

 

"Vorsicht vor Vereinbarung einer Karenzzeit, bei der die Leistung erst erfolgt, nachdem die Berufsunfähigkeit bereits die vereinbarte Dauer (=Karenzzeit) bestanden hat. Dies ergibt nur dann Sinn, wenn gesicherte und verfügbare Sparreserven für die Dauer der Karenzzeit vorhanden sind. Dies ist wegen der langen Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung kaum zu prognostizieren, so dass wir abraten eine Karenzzeit zu vereinbaren"

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JumpinJackFlash

Ei ... die 7.1 ... Jan-2012 bis November 2012 ... hätte ich mal in die Premiumsoftware AVB Liste geschaut. :w00t:

 

Hab es mal eben grad durchgemarkert und extra auch Peters Andeutung mit dem Atomkraftwerk an der Stelle einskizziert, wo sich dieser Leistungsausschluß sonst in der Regel findet. :lol:

 

Ansonsten stören mich an dem Vertrag in erster Linie die nicht festen Grenzen für die zumutbare Einkommensreduzierung und der fehlende Versicherungsschutz bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten, sowie die befristete Anerkenntnis (auf 18 Monate). Wobei Peter die Einkommensproblematik für Selbstständige schon angesprochen hat, sieht aber bei Angestellten nicht besser aus ("höchstrichterliche Rechtssprechung" ... oft angesprochene unkonkrete, bspw. durch das OLG Karlsruhe gekippte Formulierung).

 

Mir ist gerade aufgefallen, das von dir eingescannte Bedingungswerk heisst BB BUZ Premium 7.1 und meine BUZ heisst nur BB BUZ 7.1.

 

Hier bestehen doch warscheinlich Unterschiede im Bedingungswerk ?!

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polydeikes

Möglich, dem schafft nur das "Reinstellen" der Bedingungen Abhilfe / nur so lässt es sich prüfen. Blindflug ist immer suboptimal ... :-

 

---

 

Alex hat das eigentlich alles ganz gut erklärt, wobei ich deutlich andere Schlussfolgerungen ziehen würde. Feste Grenzen bei der zumutbaren Einkommensreduzierung sind bspw. für jeden "über Durchschnitt Verdienenden" absolute Pflicht. Aber gut.

 

In dem bereits verlinkten https://www.wertpapier-forum.de/topic/44812-fallstricke-meiner-bu-versicherung/ hatte ich den Großteil davon auch schon erklärt.

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Matthew Pryor
Vorsicht vor Vereinbarung einer Karenzzeit, bei der die Leistung erst erfolgt, nachdem die Berufsunfähigkeit bereits die vereinbarte Dauer (=Karenzzeit) bestanden hat. Dies ergibt nur dann Sinn, wenn gesicherte und verfügbare Sparreserven für die Dauer der Karenzzeit vorhanden sind. Dies ist wegen der langen Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung kaum zu prognostizieren, so dass wir abraten eine Karenzzeit zu vereinbaren

Gut.Jetzt wissen wir,wie ein einzelner Vermittler die Karenzzeit definiert und was aus seiner Sicht davon zu halten ist.Das ändert aber nichts am Grundtenor.Habe ich Rücklagen,um eine (beispielhaft) 6-monatige Karenzzeit im Leistungsfall zu überbrücken?Wie hoch ist die Einsparung?Und möchte ich meine Reserven für diesen Fall haben oder doch lieber einen höheren Beitrag zahlen,dafür jedoch mit Beginn des attestierten Leistungsfalles meine Rente bekommen?Das sind natürlich alles Fragen,die letzten Endes nur du beantworten kannst.Auch wenn du möchtest,dass dir andere die Entscheidung abnehmen.

 

Hier bestehen doch warscheinlich Unterschiede im Bedingungswerk ?!

Ja.Der gravierendste dürfte sein,dass ein Anspruch auf Leistungen erst dann entsteht,wenn der Prognosezeitraum gleich oder länger 3 Jahre ist.Du hast doch jetzt beide Bedingungswerke vorliegen und kannst im Zusammenspiel mit deinem Fragekatalog die Schwächen deines jetzigen Tarifes haarklein analysieren.

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JumpinJackFlash
· bearbeitet von JumpinJackFlash

Hallo zusammen.

Ich habe das Bedingungswerk der BU Zusatzversicherung BB-BUZ 7.1 nochmal mit der BB-BUZ Premium Version abgeglichen.

Wie du Matthew Pryor schon sagtest ist der wesentliche Unterschied dass ein Anspruch auf Leistungen erst dann entsteht,wenn der Prognosezeitraum gleich oder länger 3 Jahre ist. In der Premium Version ist sind es hier 6 Monate.

 

Ich möchte nochmal die Vorteile und Nachteile des Bedinungswerks der BU BB-BUZ 7.1 zusammenfassen.

 

Nachteile:

 

  • kein Verzicht auf 19 VVG (verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungs und Vertragsanpassungsrecht wenn sie eine vorerkrankeung schuldlos nicht angegeben haben)
  • Nicht besonders gute Nachversicherungsgarantien
  • keine festen Grenzen für die zumutbare Einkommensreduzierung
  • kein Versicherungsschutz bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten
  • befristete Anerkenntnis (auf 18 Monate)
  • Keine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall möglich
  • kein Verzicht auf 163 VVG
  • Prognosezeitraum

Vorteile:

  • Uneingeschränkter Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Unterscheidung zwischen abstrakter und konkreter Verweisung

  • Vermutete Berufsunfähigkeit (zahlt der Versicherer nach Ablauf von sechs Monaten rückwirkend von Beginn an wenn der Arzt keine Vorhersage abgeben konnte)
  • Nachversicherungsgarantien wenigstens vorhanden
  • Prüfungsmaßstab sollte der zuletzt ausgeübte Beruf sein
  • Bis zur endgültigen Entscheidung ob BU anerkannt wird sollte der Versicherer die Versicherungsprämie stunden
  • Rückwirkende Leistung ( wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet ? bis zu 3 Jahren
  • Vorrübergehendes Ausscheiden aus dem Berufsleben (wird im Leistungsfall bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben auf den vor der unterbrechung ausgeübten Beruf als Maßstab abgestellt)
  • Beitragsdynamik
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Versuche ich nun abzuwägen ob die Vor oder Nachteile überwiegen tue ich mich schwer. Ich denke die 3 wesentlichen Nachteile sind:

  1. Prognosezeitraum
  2. Fehlende Grenzen bei der Einkommensreduzierung
  3. befristete Anerkenntnis

 

 

Würdet ihr aufgrund eurer Erfahrung bzw professionller Einschätzung sagen das diese Nachteile so schwer wiegen dass man sich eine neue BU suchen sollte ?

Natürlich hängt dies auch von meinem aktuellen Gesundheitszustand ab ob ich eine neue überhaupt bekomme. Es geht mir momentan nur um die Einschätzung bzw Bewertung meiner aktuellen BU. Für eure nochmalige Unterstützung wäre ich euch sehr dankbar. Schönes Wochenende

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polydeikes

Insgesamt teile ich die Einschätzung / Zusammenfassung nicht so ganz, soll hier aber nich Thema sein.

 

Was die Punkte 1-3 angeht:

 

Nicht klar definierte zumutbare Einkommensreduzierung und ein Prognosezeitraum von 3 Jahren sind absolute NoGo Regelungen. Absolut hinreichend um zumindest die Option auf bessere Bedingungen zu prüfen.

 

Das war es dann aber auch für mich im Thread. Hab mehrfach gebeten die Bedingungen zur Verfügung zu stellen, das war dann offensichtlich nicht gewünscht. Und aus dem Alter mit dem Raten und Würfeln im Dunklen bin ich raus.

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