polydeikes November 13, 2014 Tjoa. Im Zweifelsfall will man den Arbeitgeber auch nicht völlig verstimmen. MMn bist du trotzdem im Recht. Aber Recht haben und Recht durchsetzen wären auch dann noch zwei paar Schuhe. Dann widme ich mal wieder meine sinnfreien und totlangweiligen Fortbildung ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli Januar 9, 2015 Erst mal n gutes neues Jahr! Polydeikes, ich hoffe du hast dein Jahresabschlussgeschäft gut rum gebracht Wollte kurz den Stand der Dinge erläutern. Nachdem ich der Personalabteilung nochmal umfangreicher den Fall erläutert habe, hatte ich Ende November durch sie ein Schreiben der Generali weiter geleitet bekommen, in dem nochmals auf die Nachteiligkeit einre Kündigung etc. eingegangen wurde und ob nun wirklich gekündigt werden soll. Am 01.12.14 hatte ich dies meine Personalabteilung mit dem Versicherungsschein übergeben. Nun ist der Gehaltslauf 01/15 durch und siehe da, die Abfindung ist auf meinem Gehaltszettel (über den Abzug der Lohnsteuer will ich mal nicht reden :- ) Hab seit dem 01.12.14 leider nichts mehr von der Personalabteilung gehört. Da ich erst seit dieser Woche wieder arbeite, will ich das Wochenende mal abwarten und schauen was diese mit evtl. weitergibt um dann zu prüfen, ob der Abfindungsbetrag so ok ist (Stichwort Abzug Stornogebühr etc.) Im nächsten Schritt überlege ich mir, ob ich den Vertrag mal zum Rechtsanwalt gebe und schaue ob der überhaupt die Formalien erfüllt hat und nicht nichtig ist bzw. rückabgewickelt werden kann. Gut, dass das jetzt wenigstens durch ist. Eine Sorge weniger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag