harter.oli Oktober 26, 2014 · bearbeitet Dezember 4, 2014 von harter.oli Mir geht es im Kern um die Direktversicherung bei der Generali. Da diese der größte Teil meiner sicher angelegten Altersvorsorge ist, will ich diesen bestmöglich angelegt haben. Da ich das Gefühl habe, dass es aktuell nicht so ist, wende ich mich an euch. 2. Basisangaben zur persönlichen Situation 2.1 Alter / Familienstand / Kinder / geplanter Renteneintritt 28 / zusammenlebend / 0 / 2053 – mit 67 – per Altersteilzeit evtl. auch früher 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wie viel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig Krankenkassenbetriebswirt – gelernter Sozialversicherungsfachangestellter, Angestellter im ö.D., bei AG seit 12 Jahren / 55.000 € - in 8 Jahren voraussichtlich auf 64.000 € steigend / 1.400 € 2.3 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten Risikobereitschaft ist vorhanden. Ein Teil sicher, ein Teil risikobehaftet. Es sollte ein gesunder Mix aus mehreren Anlageklassen vorhanden sein. 2.4 bisherige Risikovorsorge und Umfang der Absicherung PHV, RLV, BU, UV als Einzelperson 3. das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche 3.1 gesetzliche Rente lt. letzter Bescheinigung 1.768,26 € bei Renteneintritt 3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester nein 3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV) Direktzusage durch Entgeltumwandlung über: AG Vertragszeitraum: 01.01.2004 – 31.01.2051 (65 J.) monatlicher Beitrag: 57,63 € Dynamik: immer 1,41 vom brutto Vertragsstand zum: 01.01.2014 einbezahlt: 13.663,18 € (ich 4.816,27 €) Garantierente akt.: 367,54 € Garantierente: 1.118,80 € Garantiekapitalauszahlung: -------- Rentengarantiezeit: Witwen- und Waisenrente Effektivzins: 4 % Abschluss- / Verwaltungskosten: im Tarifvertrag nichts gefunden Unterstützung durch AG: 2,59 % vom brutto Direktversicherung durch Entgeltumwandlung über: Generali Tarif: Volksfürsorge Best Rente RE1 Tarifstufe N Bedingungen: RE 07 AVB 01.07 Vertragszeitraum: 01.12.2007 – 31.01.2053 (67 J.) monatlicher Beitrag: 210,00 € Dynamik: -------- Vertragsstand zum: 01.09.2014 einbezahlt: 14.490,00 € Garantierente akt.: 88,10 € Garantierente: 582,70 € Garantiekapitalauszahlung: 158.794,40 € Rentengarantiezeit: 18 Jahre Effektivzins: 1,41 % Abschluss- / Verwaltungskosten: in gesamten Unterlagen nicht konkret beziffert Unterstützung durch AG: -------- Die aktuelle Förderquote liegt laut Bolls baV-Kalkulator bei 50,1 %. VL könnten in Direktversicherung eingezahlt werden. 3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln Private Rentenversicherung über: Allianz Tarif: StartPolice Bedingungen: E 153 AVB 07.04 Vertragszeitraum: 01.12.2004 - 30.11.2046 (60 J.) monatlicher Beitrag: 51,36 € Dynamik: 4,84 € jährlich vom 3ten bis 10ten Jahr Edit: ab 01.12.14 jährlich 2 % Vertragsstand zum: 01.12.2013 einbezahlt: 2.921,76 € Garantierente akt.: 0,00 € Garantierente: 132,30 € Garantiekapitalauszahlung: 32.241,00 € Rentengarantiezeit: Abfindung Effektivzins: 1,8 % Abschluss- / Verwaltungskosten: in gesamten Unterlagen nicht konkret beziffert Im Vertrag ist eine Beitragsbefreiung bei BU drin, kostet monatlich 2,08 €. kurzfristige Anlagen Sparbriefe Kündigungskonto 6 Monate: 6.300 € bei 1,77 % Sparbriefe Kündigungskonto 3 Monate: 25.000 € bei 1,5 % Tagesgeld: 7.000 € bei 1,25 % Girokonto: 2.000 € bei 0,75 % 3.5 benötigte Rente und erwartete Rentenlücke nach bisheriger Kalkulation kann ich aktuell noch nicht abschätzen 4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele) 4.1 aktuelle Sparleistungen ca. 1.400 € - mal mehr, mal weniger - bei Mietwohnung entsprechend weniger 4.2 Schulden -------- 4.3 absehbare Investitionen Jährlich großer Sommerurlaub (auch bei Immobesitz) ca. 2.500 – 3.000 € (für zwei) In 1-5 Jahren Immobilienkauf/-bau geplant In 2-5 Jahren 2 Kinder geplant In 10+x Jahren neue Autos - Investition richtet sich dann nach vorhandenem Bedarf Thema Haus: Hausbau oder Hauskauf oder Hauskauf und dann Sanierung und Ausbau 4.4 monatlich ersparte Miete 0 € – durch geplatzten Hauskauf sind wir aktuell bei meiner Mutter mit Kostgeld wohnend. Zur Zeit auf Mietwohnugssuche da keine passenden Immobilien am Markt sind. 4.5 Zinssatz des Darlehens 3+x für 20 Jahre Zinsfestschreibung 4.6 wie hoch soll die geplante monatliche Tilgung in % sein, die ihr euch so vorstellt und wie lange plant ihr für die Abzahlung der Wünsche und Ziele Max. 1 % bzw. 1.100 € + Sondertilgungen bei zwei Einkommen. Vor meinem 60. LJ = 2046 soll Immobilie auf jeden Fall abbezahlt sein. 4.7 geplantes Eigenkapital in x Jahren aktuell zusammen ca. 75.000 € - monatlich steigend 4.a findet ihr die gewählte Kaufpreishöhe für realistisch oder überschätzt ihr euch womöglich mit eurem Vorhaben Preise sind realistisch. Hausbau max. 380.000 € (mit Nebenkosten) - monatliche Rate bei nur einem Einkommen (und dann auch Kindern) am Anschlag. Nach meiner Kalkulation wird mehr Eigenkapital benötigt. Hauskauf max. 280.000 € (mit Nebenkosten) - dürfte kein Problem sein. 5. bestehende Verträge (habe ich raus gelassen, da ich den Post nicht aufblähen wollte) Weitere Infos: zur Freundin: 26 Jahre / Bankkauffrau / Jahreseinkommen 35.000 € - in 6 Jahren voraussichtlich auf 42.000 € steigend (bei keiner Unterbrechung durch Elternzeit) Meine Freundin erbt in ca. 30-40 Jahren ein halbes Haus, ich Erbe in ca. 20-30 Jahren ein halbes Haus. Direktversicherung: Habe zum Tarif nur einen Test der Stiftung Warentest gefunden (im Anhang beigefügt). Was für mich ersichtlich ist, die Abschluss- und Verwaltungskosten sind enorm hoch. Generali ist meines Wissens auch nicht die finanzstärkste Versicherung, so dass die wahrscheinliche Verzinsung wohl auch geringer ausfällt wie bei anderen Versicherungen. Im Rating von Morgan & Morgan hat Generali mit sehr schwach abgeschnitten. Die Abschlusskosten des Vertrages habe ich nun schon bezahlt. Fragen: - Was soll ich mit der Versicherung machen? Beitragsfrei stellen? Rate reduzieren? Nur noch VL rein laufen lassen? erledigt - Muss mir die Generali nicht die genauen Abschluss- und Verwaltungskosten bei Vertragsabschluss nennen? erledigt - Lohnt sich der Abschluss einer neuen Versicherung? Kann die höhere Rendite in Verrechnung mit den neuen Abschlusskosten die Fortführung der aktuellen Versicherung mit den schon bezahlten Abschlusskosten übersteigen? erledigt Immobilie: Kalkulation Neubaukosten erfolgte bereits. Bevor wir das Thema Immobilie nochmals angehen, will ich Kommer „Mieten oder Kaufen“ durch lesen. weiterer Altersvorsorgebaustein: Ich will in RK3 zukünftig für den flexiblen und risikobehafteten Teil meiner Altersvorsorge ein ETF-Sparplan anlegen (auf die Zusammensetzung, Gewichtung etc. muss an dieser Stelle nicht eingegangen werden) Frage: - Erst Immobilie abbezahlen und dann Sparplan oder gleich nebenher? (in meine Altersvorsorgeprodukte zahle ich ja auch jetzt schon ein) erledigt Schon mal vielen Dank für das Lesen. Ich habe versucht mich möglichst kurz zu halten. Bitte sagt mir eure Meinung – bin für jegliche Anregungen offen. Auszug Test.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Oktober 26, 2014 · bearbeitet Oktober 26, 2014 von tyr Mal ein paar Fragen zur bAV. Nicht für mich, sondern für dich zum durchdenken: - Wirst du in knapp 40 Jahren zum Renteneintritt noch sicher alle Unterlagen von dann ggf. ehemaligen oder gar nicht mehr existierenden Arbeitgebern parat haben, um dir deine Betriebsrentenansprüche zu holen? - Gesetzliche Rahmenbedingungen werden nach aktuellem politischen Bedarf und je nach Zielsetzung der gerade wirkenden Politiker (und Lobbyisten) laufend verändert. Auf Auszahlungen einer bAV musste man früher mal keine Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Seit einigen Jahren wurde nachträglich eingeführt, dass diese Abgaben nun auf einmal zu zahlen sind. Die bestehenden Betriebsrenter sind alles andere als begeistert: http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/hr/2014/betriebliche-altersvorsorge-102.html - Du kannst an das Geld in der bAV nicht heran, auch wenn in den Jahrzehnten bis zur Rente klar wird, dass du die Auszahlungen vielleicht aus Gesundheitsgründen gar nicht erleben wirst oder du alles ganz anders angehen willst und z. B. im Ausland in die Selbständigkeit starten möchtest. Vielleicht kommt zwischendurch auch noch ein Währungscrash oder eine Hyperinflation und die bAV-Vermögen werden entwertet? Dann kommst du dort nicht heran. Nicht falsch verstehen: Altersvorsorge durch bAV in der zweiten Schicht halte ich für eine gute Idee. Ich würde das aber nur als ein Baustein von vielen Altersvorsorgebausteinen ansehen und nicht zu viel dort einsetzen. Wenn das Geld statt in bAV z. B. in einen Riester-Banksparplan geflossen wäre könnte man das angesparte Vermögen beim fest eingeplanten Immobilienkauf z. B. in einen Riester-Bausparvertrag oder in ein Riester-gefördertes Immobiliendarlehen umschichten. Von ETF würde ich bei fest geplantem Immobilienerwerb in den nächsten 10 Jahren die Finger lassen. Beispiel: du hast schön gespart, die Börsen laufen gut, einen Monat bevor du alles für deine Immobilie verkaufen willst rauschen die Kurse in kurzer Zeit in den Keller und du hast 30% Portfoliowert weniger. Was machst du dann? Kleineres Haus suchen, Immobilienkauf verschieben, auf das Wertpapier-Form mit seinen ETF-Sparplänen fluchen? Als Immobilienkäufer muss das Geld vor allem komplett vorhanden sein, wenn du es brauchst. Ob du 0%, 1% oder 3% Rendite pro Jahr nach Kosten und Steuern schaffst halte ich für weniger wichtig. Das macht in wenigen Jahren nicht viel aus. Der mögliche Verlust macht im Fall der Fälle aber auf jeden Fall etwas aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli Oktober 27, 2014 · bearbeitet Oktober 29, 2014 von harter.oli Ich gehe bislang davon aus, dass ich nicht viele Arbeitgeber haben werde. Im öffentlichen Dienst bleiben diese auch grundsätzlich existent. Eine Direktversicherung würde ich bei AG-Wechsel wohl auch nicht mehr abschließen. Ich würde es mir nur überlegen, wenn der neue AG seine ersparten Beiträge beisteuern würde und die Versicherung bei einer guten Gesellschaft möglich wäre. Nicht falsch verstehen: Altersvorsorge durch bAV in der zweiten Schicht halte ich für eine gute Idee. Ich würde das aber nur als ein Baustein von vielen Altersvorsorgebausteinen ansehen und nicht zu viel dort einsetzen. Ich sehe meine aktuell bestehende Direktversicherung auch nur als Baustein. Da sie aber auch noch bei einer schlechteren Gesellschaft ist, ist ja meine Frage ob ich sie beitragsfrei stelle, nur vl rein laufen lassen oder nur reduzieren soll. Was würdest du mir empfehlen? Wenn das Geld statt in bAV z. B. in einen Riester-Banksparplan geflossen wäre könnte man das angesparte Vermögen beim fest eingeplanten Immobilienkauf z. B. in einen Riester-Bausparvertrag oder in ein Riester-gefördertes Immobiliendarlehen umschichten. Riester für die Immobilienfinanzierung will ich definitiv nicht machen. Der Hauptpunkt, wenn ich mir was kaufe, will ich zu jeder Zeit selber darüber entscheiden können, was ich mit meiner Immobilie mache. Von ETF würde ich bei fest geplantem Immobilienerwerb in den nächsten 10 Jahren die Finger lassen. Beispiel: du hast schön gespart, die Börsen laufen gut, einen Monat bevor du alles für deine Immobilie verkaufen willst rauschen die Kurse in kurzer Zeit in den Keller und du hast 30% Portfoliowert weniger. Was machst du dann? Kleineres Haus suchen, Immobilienkauf verschieben, auf das Wertpapier-Form mit seinen ETF-Sparplänen fluchen? Als Immobilienkäufer muss das Geld vor allem komplett vorhanden sein, wenn du es brauchst. Ob du 0%, 1% oder 3% Rendite pro Jahr nach Kosten und Steuern schaffst halte ich für weniger wichtig. Das macht in wenigen Jahren nicht viel aus. Der mögliche Verlust macht im Fall der Fälle aber auf jeden Fall etwas aus Vor dem Immobilienerwerb will ich auch noch keinen ETF-Sparplan anlegen, aus den von dir genannten Gründen. Sorry wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Da werde ich weiterhin mit Tagesgeld und kurzfristigen Anlagen fungieren. Ich meinte ob ich den ETF-Sparplan bereits anlegen soll wenn wir im Haus sind und den Kredit abbezahlen oder diesen erst anlegen bzw. anfangen zu besparen wenn wir den Kredit komplett getilgt haben? Aufs wertpapier-forum lass ich nichts kommen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Oktober 27, 2014 Ich würde erst Schulden tilgen, z. B. mit Sonderzahlungen. Weniger Schuldzinsen zu zahlen ist eine gute Rendite. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Oktober 27, 2014 Wenn Dir (Aktien-)ETFs vor Erwerb der Immobilie aus Risikogründen nichts taugen sollten sie es in aller Regel auch nach dem Erwerb nicht. Aktien + Hypothekenkredit ist eher etwas für risikofreudige Anleger. In jedem Fall muss man sich das damit verbundene Risiko leisten können, dass man bei schlechtem Börsenstand länger tilgt an der Immobilie. Grundsätzlich frage ich mich, warum Du derart viele Versicherungen laufen hast. Dir fehlt nach der Familiengründung die Liquidität, um den Kredit zügig zu tilgen. 1 % Anfangstilgung ist bei den aktuell sehr niedrigen Zinsen eindeutig zu wenig. Abgesehen von der Beitragsbefreiung im BU Fall habe ich sonst keine Absicherung bei BU gesehen? Zu den einzelnen Versicherungen kann ich leider nichts beitragen. Die BAV (Direktzusage) sollte dank Arbeitgeberzuschuss sicher interessant sein. Ich gehe bislang davon aus, dass ich nicht viele Arbeitgeber haben werde. Im öffentlichen Dienst bleiben diese auch grundsätzlich existent.Was die Anzahl der Arbeitgeber angeht, kannst Du das selbst eingeschränkt steuern, aber noch mehr denke ich dass Du mit dem zweiten Teil irrst. Es gibt reichlich Beispiele nicht nur im Osten der Republik, wo das nicht zutrifft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli Oktober 27, 2014 · bearbeitet Oktober 29, 2014 von harter.oli Ich würde erst Schulden tilgen, z. B. mit Sonderzahlungen. Weniger Schuldzinsen zu zahlen ist eine gute Rendite. Genau das meinte ich und darüber würde ich gern diskutieren Ich habe z.B. einen Kredit mit einer Sollzinsbindung von 20 Jahren. Für den Kredit zahle ich 3,x % (im unterstelligen Bereich) Jetzt lege ich einen ETF-Sparplan an, ich gehe davon aus, dass in 20 Jahren die Verzinsung aber über diesen 3,x % ist – dann wäre ein ETF-Sparplan doch aber besser oder? Ich weiß, dass ich hier spekuliere und es so nicht kommen muss. Ich weiß auch, dass man erst Schulden tilgen soll, da man ansonsten mit geliehenem Geld spekuliert. Trotzdem tendiere ich dazu, während der Abbezahlung schon einen ETF-Sparplan anzulegen. So unlogisch ist das doch nicht oder hab ich wo einen Denkfehler? Mir ist es lieber, wenn ich Geld irgendwo anlege und es weg ist, wie das man es für die Sondertilgung auf einem Bankkonto rum liegen hat. Da ist mir die Verführung es für etwas „wichtiges“ zu nehmen zu groß. Und bei einem Haus fällt immer etwas an. Außerdem denke ich, dass in einem ETF-Sparplan kleiner Raten über einen Zeitraum von 37 Jahren proportional mehr anwächst wie höhere Raten in 17 Jahren. Wenn Dir (Aktien-)ETFs vor Erwerb der Immobilie aus Risikogründen nichts taugen sollten sie es in aller Regel auch nach dem Erwerb nicht. Aktien + Hypothekenkredit ist eher etwas für risikofreudige Anleger. In jedem Fall muss man sich das damit verbundene Risiko leisten können, dass man bei schlechtem Börsenstand länger tilgt an der Immobilie. Aktuell ist mir ein ETF-Sparplan zu riskant, da ich mit meinem Eigenkapital nicht spekulieren will. Der ETF-Sparplan ist rein als Altersvorsorge gedacht. Er hat nicht mit der Kredittilgung zu tun. Grundsätzlich frage ich mich, warum Du derart viele Versicherungen laufen hast. Dir fehlt nach der Familiengründung die Liquidität, um den Kredit zügig zu tilgen. 1 % Anfangstilgung ist bei den aktuell sehr niedrigen Zinsen eindeutig zu wenig. Die 1 % gilt nur wenn wir ein Einkommen haben. Bei zwei Einkommen soll darüber hinaus immer eine größere Sondertilgung gemacht werden. Abgesehen von der Beitragsbefreiung im BU Fall habe ich sonst keine Absicherung bei BU gesehen? Habe ich extra raus gelassen, da es in diesem Beitrag im Kern um meine Altersvorsorge – vor allem um die der Generali – gehen soll und nicht um meine Versicherungen. Was die Anzahl der Arbeitgeber angeht, kannst Du das selbst eingeschränkt steuern, aber noch mehr denke ich dass Du mit dem zweiten Teil irrst. Es gibt reichlich Beispiele nicht nur im Osten der Republik, wo das nicht zutrifft. Ja deswegen grundsätzlich Ich arbeite bei einer Krankenkasse, diese gehen grundsätzlich nicht insolvent und werden abgewickelt, sind also weiterhin existent. Wenn dann gibt es eine Fusion, was aber meiner Ansicht nach unproblematisch ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whitecobra82 Oktober 27, 2014 Ich habe z.B. einen Kredit mit einer Sollzinsbindung von 20 Jahren. Für den Kredit zahle ich 3,x % (im unterstelligen Bereich) Ist das ganze ein Volltilgerdarlehen? Wenn nein: Wie hoch ist die Restschuld nach den 20 Jahren, wenn du keine Sondertilgungen leistest? Was würde bei folgendem Szenario passieren: In 20 Jahren sind die Kreditzinsen extrem hoch und die Aktienmärkte am Boden. Jetzt musst du dir eine Anschlußfinanzierung suchen. Welche Zinsen kannst du dir maximal leisten ohne dass du an dein ETF-Depot musst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 27, 2014 Ist das ganze ein Volltilgerdarlehen? Bei einer vereinbarten Tilgung i.H.v. 1%?Eher nicht.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Oktober 27, 2014 Aktien + Hypothek gibt es schon einen Diskussionsfaden, der etliche Aspekte beleuchtet. Muss mal schauen, ob ich den finde. Ansonsten 1 % im Fall dass nur ein Verdienst da ist, kling schon bedeutend besser. Sozusagen die worst-case Situation oder zumindest nahe dran. Das mit der Zinsfestschreibung über 20 Jahre habt ihr bereits fest vereinbart? Mein Geschmack wär das nicht, denn bei nur 10 Jahren bekommt man doch deutlich bessere Konditionen und kann die Differenz zur Tilgung nutzen. Was die Rendite von Aktienfonds vs. Hypothekenzinsen angeht. Beim Sparplan musst Du ggf. noch den Steuerabzug berücksichtigen, falls der Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Ansonsten sollte man nicht nur den durchschnitt von etwa 6 % betrachten, was man über einen halbwegs ausgewogenen Sparplan erreichen kann auf lange Sicht. Du musst damit rechnen, dass in einem Viertel der Fälle auch eine deutlich niedrigere Rendite herauskommt, weil ihr einfach einen unglücklichen Zeitraum erwischt. Dann wirft der Sparplan möglicherweise weniger ab als Du an Hypothekenzinsen hättest sparen können. Durch die Investition auf Pump hebelst Du sowohl den Erfolg wie auch den Misserfolg. Die Frage ist, ob Du dieses Risiko eingehen willst und kannst. Bei der vergleichsweise niedrigen Tilgungsrate zahlt ihr sonst tatsächlich bis zur Rente am eigenen Häuschen. Wenn Du Pech hast, bist Du bis dahin zweimal geschieden und musstest wegen einer Krankenkassenfusion umziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli Oktober 27, 2014 · bearbeitet Oktober 29, 2014 von harter.oli Erst mal vielen Dank für eure konstruktiven Beiträge Ich schätze die Meinung hier im Forum sehr. Okay ich weiß worauf ich mich stoßen wollt. Das Ganze mit dem ETF-Sparplan ist reine Spekulation. Kann klappen, kann aber auch nicht klappen Bei ersparten Darlehenszinsen weiß man auf jeden Fall was man hat bzw. in dem Fall nicht hat Das Thema Immobilie ist aktuell nicht brisant und nichts in Stein gemeißelt weil es nicht konkretes gibt. Ich will das Buch Kommer „Mieten oder Kaufen“ davor lesen. Vielleicht sehe ich das ein oder andere ja dann auch nochmal von einem anderen Blickwinkel. Für mich ist ein ETF-Sparplan nichts anderes wie andere Altersvorsorgeprodukte z.B. eine private Rentenversicherung. Das heißt nun aber auch für mich, dass ich die Direktversicherung reduzieren bzw. beitragsfrei stellen und auch keine weitere Versicherung abschließen sollte wie z.B. einen Riestervertrag. Sondern lieber mein Geld dafür einsetze, den Kredit schnell zu tilgen und danach lieber noch was zu machen – sehe ich das richtig?? Aktien + Hypothek gibt es schon einen Diskussionsfaden, der etliche Aspekte beleuchtet. Den Diskussionsfaden hab ich glaub schon gesehen, hat 33 Seiten oder so. Hatte mir den Link schon kopiert, dass ich das durch lese. Das mit der Zinsfestschreibung über 20 Jahre habt ihr bereits fest vereinbart? Mein Geschmack wär das nicht, denn bei nur 10 Jahren bekommt man doch deutlich bessere Konditionen und kann die Differenz zur Tilgung nutzen. Danke für den Hinweis, das werde ich mir merken und dann auch mal durch rechnen. Das mit der Immobilie sollte eigentlich nur ein Nebenthema mit einer Nebenfrage sein, da dies zur Gesamtbetrachtung der Altersvorsorge gehört. Würde gern erst mal meine Altersvorsoge auf Kurs bringen und dann mich in das Thema Immobilie stürzen. Deswegen hätte ich von euch gern noch ein paar Meinungen zu der Direktversicherung bzw. was ihr damit machen würdet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 27, 2014 Hast du genauere Infos zur Direktzusage? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli Oktober 27, 2014 · bearbeitet Oktober 29, 2014 von harter.oli Meinst du Direktversicherung oder Direktzusage? Was meinst du mit genaueren Infos? Weil an der Direktzusage kann ich nach Tarifvertrag nichts machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 27, 2014 · bearbeitet Oktober 27, 2014 von polydeikes Nö, die Direktzusage meine ich. Die Ablaufwerte Werte sind schon mal verdächtig gut, insbesondere der zweite ü1000 Euro irritiert, woher stammen diese "Garantiewerte", unter welchen Prämissen? Es gibt normalerweise keine Garantiewerte bei Direktzusagen. Ist das tatsächlich eine Entgeltumwandlung (deine Angaben oben) oder eine rein arbeitgeberfinanzierte Zusage (siehst du an deiner Lohnabrechnung)? An diesen Fragen klemmt ua. die gesamte Schlußfolgerung aus der bAV Konstellation. editiert, weil verwirrend. --- Für mich oT noch nice to know, welche Branche, Unternehmensgröße, rückgedeckt, wenn ja, Anbieter? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli Oktober 28, 2014 Die Daten habe ich aus dem Jahreskontoauszug und dem Tarifvertrag über die Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Auf dem Jahreskontoauszug steht: Garantierente akt. (von mir so betitelt): „Summe der bisher verdienten Versorgungsbausteine (Ihre Garantierente im Alter 65): 367,54 €“ Garantierente (von mir so betitelt): „Schätzung einer Altersrente im Alter 65: Wenn Sie bis zum Jan 2051 bei der … beschäftigt bleiben, erhalten Sie ab dem Ersten des darauf folgenden Monats, sofern die Verhältnisse zum 31.12.2013 auch für die Zukunft gelten, eine monatliche Altersrente in Höhe von: 1.118,80 €“ Diese Rente beziehe ich, wenn die aktuellen Voraussetzung weiterhin bis zum meinem 65. Lebensjahre bestehen. Ich also bis dahin durch arbeite, ich das gleiche Gehalt weiterhin beziehe und die eingezahlten Beiträge mit der aktuellen Sterbetafel bzw. Rentenfaktoren gut geschrieben werden. Ja da hast du recht, bei der zukünftigen Rente steht nichts mit Garantie. Hätte es wohl nicht Garantierente nennen dürfen. Wollte meine kompletten Versicherungen mit gleichen Ausdrücken bestücken, damit man sie vergleichen kann. Dürfte eine Entgeltumwandlung sein. Ist genau so wie meine Direktversicherung auf meiner Gehaltsabrechnung drauf. Auf meinem Jahreskontoauszug: „Die von Ihnen getragenen Eigenbeiträge mindern Ihr Bruttoentgelt. Es werden also weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Die Besteuerung und Verbeitragung erfolgt erst in der Rentenphase.“ Im Tarifvertrag: „Der monatliche Versorgungsbeitrag beträgt 4 v.H. Für die Beschäftigten werden die tariflichen und vertraglichen versorgungsfähigen Bruttogehalts-Ansprüche auf 98,59 v.H. der sich ergebenden Beiträge gekürzt (Bruttolohn-Kürzung)“ Der AG lässt die Direktzusage durch die Mercer Deutschland GmbH verwalten. Eine Rückdeckversicherung wurde mit der Wuppertaler Pensionskasse VVaG ( WPK) abgeschlossen. Konnte ich alles beantworten? Was würdest du mit der Direktversicherung machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 28, 2014 Danke für die teilweisen Ergänzungen. Das Thema bAV kommt im WPF leider zu kurz, ist aber auch erheblich schwieriger als bspw. Riester oder Fondspolicen. Will das auch gar nicht weiter vertiefen und so kurz wie möglich halten, interessiert eh niemanden, hier im Forum gehts ja um ETFs. Die Direktzusage ist wie die Unterstützungskasse die bAV Variante für Besserverdiener. Es gelten eigene Spielregeln. So sind bei der Direktzusage generell unbegrenzt Beiträge steuerfrei und in deinem Fall werden auch noch die Sozialausgaben gespart unter BBG RV, bei der Direktversicherung hingegen nur noch eingeschränkt, da über BBG KV. Die Freibeiträge werden btw. nebeneinander gewährt bei Direktzusage UND bspw. Direktversicherung zusätzlich. Dafür klemmt die Entwicklung der Direktzusage an der Entwicklung des Unternehmens. (daher die Fragen zu Branche und Unternehmensgröße, hier weniger wichtig) Zwar nicht hinsichtlich der "Garantie", dafür tritt der Pensionssicherungsverein ein, aber hinsichtlich der Wertentwicklung. Zusätzlich kann eine Direktzusage teilweise oder vollständig rückgedeckt werden. Heißt eigentlich stark vereinfacht nicht anderes als, dass sich ein Versicherer um die Anlage der Gelder kümmert. In deinem Fall halt die Verwaltung über Mercer. Kurzum, mit der Direktzusage hast du eine herausragende Lösung, wenn du längerfristig beim Arbeitgeber bleibst und dein Einkommen im oben genannten Korridor bleibt. Der zusätzliche Arbeitgeberzuschuss steigert die Attraktivität noch zusätzlich. Nun werden Leistungen aus einer Direktzusage anders behandelt als Leistungen aus einer Direktversicherung. Leistungen aus Direktzusagen zählen als Arbeitsentgelt und fallen somit nicht unter die Geringfügigkeitsgrenze (Freiheit der Leistungen von KV Beiträgen). Es ist also theoretisch möglich zusätzlich eine Direktversicherung so zu konstruieren, dass keine Krankenkassenbeiträge auf die Leistungen gezahlt werden müssten. Insbesondere für die VWL Variante interessant, an anderer Stelle schon mal erklärt und im Forum völlig ignoriert worden. Wie gesagt, im WPF gehts um ETFs. --- Lange Rede, kurzer Sinn. Meine theoretischen Idealüberlegungen wären folgende ... 1) Direktzusage + prüfen ob der AG einen Pensionsfonds anbietet 2) Wenn 1 nicht funktioniert, würde ich maximal VWL / AVWL im Rahmen einer Direktversicherung umwandeln (aber sicher nicht in der Generali Variante, bei dem Namen krieg ich schon Ausschlag) Die Details dazu würden einerseits den Rahmen sprengen und die Diskussion ETFs und Haus oder gehebelt ETFs mit Hauskredit und bli bla blubb nur aufhalten, sparen wir uns das an dieser Stelle. --- Was die Generali Direktversicherung angeht: Da dein Arbeitsverhältnis andauert, kannst du diese abfinden lassen, die entsprechenden Schranken gelten nur beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Ich würde die Police selbst nie abschließen und auch nicht fortsetzen, aber das ist deine Entscheidung. --- Kürzer konnte ich mich jetzt nicht fassen, ich bitte die Störung der ETF Diskussion zu entschuldigen. Sollte dich für deinen Teil bAV detaillierter interessieren, empfehle ich mit dem aus meiner Sicht sehr guten Merkblatt der Signal Iduna anzufangen. (alles drin, kurz, kein Geschwafel) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Oktober 28, 2014 Kürzer konnte ich mich jetzt nicht fassen, ich bitte die Störung der ETF Diskussion zu entschuldigen. Sollte dich für deinen Teil bAV detaillierter interessieren, empfehle ich mit dem aus meiner Sicht sehr guten Merkblatt der Signal Iduna anzufangen. (alles drin, kurz, kein Geschwafel) Ist zwar OT, aber: Vielen Dank dafür Poly. Insbesondere Nr. 2.1.12 fand ich interessant! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli Oktober 28, 2014 Jaaa super polydeikes vielen vielen Dank! Ich schätze deine Meinung sehr da du auf diesem Gebiet sehr versiert bist. Auf sowas habe ich gewartet. Mir geht’s hier mit meinem Post zentral um Altersvorsorgeverträge. Wollte keine Haus und ETF-Diskussion. Zumindest zu ETF’s gibt’s hier genug Beiträge im Forum. Ein Pensionsfond wird nicht angeboten. Dann mach ich an die Direktzusage mal einen Haken hin ;-) Das mit der VWL von dir habe ich mir durch gelesen. Da du aber glaub geschrieben hast, dass man da alle Betriebsrenten dazu zählen muss, habe ich angenommen, dass die Direktzusage auch darunter fällt. Da ich damit schon über den Betrag komme habe ich es fälschlicherweise verworfen. Wenn nicht über die Generali, dann könnte ich nur eine Entgeltumwandlung über die Wuppertaler Pensionskasse machen. Ist aber auch nicht das Beste, von dem her würde ich keine Direktversicherung mehr abschließen. Ich würde die Police selbst nie abschließen und auch nicht fortsetzen, aber das ist deine Entscheidung. Rückwirkend betrachtet und mit ein bisschen mehr wissen wie damals bin ich voll und ganz deiner Meinung! Ich würde nichts lieber machen, wie die Direktversicherung abfinden zu lassen. Zur Abfindung musst du mir aber auf die Sprünge helfen: Es handelt sich von Beginn an um eine gesetzlich unverfallbare Anwartschaft nach § 1b Abs. 5 BetrAVG, da diese durch Entgeltumwandlung durchgeführt wurde. Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen abgefunden werden. Da ich aber laufend beschäftigt bin, fallen diese Regelungen nicht darunter. In den 5 Seiten von der Signal Iduna ab Pkt 2.2 hab ich auch nichts gefunden, dass man gesetzlich unverfallbare Anwartschaften bei laufender Beschäftigung abfinden kann. Ich frage vor dem Hintergrund, da ich mal eine zweite Direktversicherung für die Differenz von 210 € zur jährliche steigenden 4 % der BBG RV abgeschlossen habe, fondgebunden natürlich mit einer Kostenquote von 32 %^^ Als ich die Versicherung über meinen AG kündigen wollte, hat er gesagt, dass er die nicht kündigen, sondern nur freistellen kann. Er hat dabei das BetrAVG, das BGB und ein Urteil vom OLG zitiert. Im Anhang habe ich den Emailverkehr zusammen gefasst beigefügt. War die Ablehnung meines AG’s überhaupt zulässig? Kann ich eine Abfindung verlangen? Wenn ja auf welcher Rechtslage? Gibt es da irgendwie ein Urteil? Habe gegoogelt, ich lese nur immer, dass tarif-(vertraglich) unverfallbare Anwartschaften bei laufendem Arbeitsverhältnis abgefunden werden können. Ich finde aber nirgends das gesetzlich unverfallbare Anwartschaften bei laufendem Arbeitsverhältnis abgefunden werden können. PS: du störst natürlich nicht diese Diskussion und ich bin froh, dass sie jetzt in die richtige Richtung geht Emailverkehr vom 28.08.12.doc Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 28, 2014 Ein Pensionsfond wird nicht angeboten. Dann mach ich an die Direktzusage mal einen Haken hin ;-) Für so einfach halte ich das Prüfschema vorbehaltlich deiner Angaben in der Tat. Das mit der VWL von dir habe ich mir durch gelesen. Da du aber glaub geschrieben hast, dass man da alle Betriebsrenten dazu zählen muss, habe ich angenommen ... Man kann nie alle Eventualitäten und Einzelfälle in einem Posting berücksichtigen. Ich zumindest nicht, Vanity bekommt das vielleicht noch hin. Die Leistungen aus der Direktzusage sind Stand heute keine Betriebsrenten, sondern Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Inwieweit das im Zuge der Entgeltumwandlung dauerhaft bestand hat, bleibt offen. Die Gesetzeslage hat sich in diesem Fall nicht nur 1x geändert. Details über einen versierten Steuerberater, empfehlen kann ich keinen, suche selbst seit 10 Monaten nach einem bezahlbaren UND nicht überdurchschnittlich unfähigen Steuerberater, hier in der Region eine nicht so leicht auffindbare Kombination. --- Die Personalabteilung irrt, aber das ist nicht weiter verwunderlich, sondern üblich. Der §3 BetrAVG greift nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde, kann der Vertrag abgefunden werden. Steht übrigens auch im verlinkten PDF mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit irgendwo drin (ungeprüfte Aussage). Steht drin, Seite 4 ... :- Eine Kündigung einer Direktversicherung ist jedoch niemals möglich, der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. Heißt, nur der AG kann kündigen und mit diesem Betrag dann den AN abfinden. Und die rechtliche Grundlage ist das BetrAVG §3 (sowie eine Durchführungsverordnung), dass die Verfahrensweise bei beendigten Arbeitsverhältnissen einschränkt, aber eben NICHT bei andauernden Arbeitsverhältnissen. Siehe Merkblatt, Seite 4, Rechts, Mitte ... --- Zur Zulässigkeit der angehängten Begründung keine Aussage von mir, ich bin Makler, nicht Jurist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli Oktober 28, 2014 · bearbeitet Oktober 29, 2014 von harter.oli Siehe Merkblatt, Seite 4, Rechts, Mitte ... Du meinst betimmt "Abfindungen von Anwartschaften während des laufenden Arbeitsverhältnisses" Mich hat daran gestört, das hier von verfallbaren Anwartschaften die aufgrund tarif-(vertraglichen) Regelungen unverfallbar sind die Rede ist. Meine Anwartschaft ist aber eine gesetzliche unverfallbare Anwartschaft weil sie aufgrund von § 1b VetrAVG bereits unverfallbar ist. Habe hier im dritten Absatz unter "Arbeitsrechtlicher Sicht" was gefunden. Wenn man dazu den Vermerk sich anschaut steht: "zu beachten ist jedoch, dass sich Restriktionen für eine Abfindung aus tariflichen Besonderheiten (nicht rückkaufsfähiger Tarif) ergeben können. Dies würde sich mit der Aussage der Personalabteilung decken, "Unsere Verträge sehen jedoch den Rückkauf einer aus Gehaltsbezügen umgewandelten Altersversorgung nicht vor." Meine weitere Vorgehensweise: 1. Ich schreibe morgen einfach mal eine Email an die Personalabteilung, dass ich nach § 3 BetrAVG um eine Abfindung der Direktversicherungen bitte. 2. Falls dies nicht möglich ist, gehe ich mit der Begründung zum Rechtsanwalt und lass das prüfen. Davor will ich auch den Vertrag sehen, den mein AG und die Generali geschlossen hat. 3. Falls eine Abfindung nicht möglich ist, entscheide ich mich, ob ich den Vertrag beitragsfrei stelle, nur vl rein laufen lasse oder den Beitrag reduziere. Damit ich das beurteilen kann, benötige ich aber die Abschluss- Vetriebs und Verwaltungskosten, wie bekomme ich die raus? Muss mir die Generali die genauen Kosten nicht bei Vertragsabschluss nennen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 28, 2014 2007 gab es die heutigen Produktinfomationsblätter noch nicht. Und selbst aus den heutigen wird der Laie bei einer Generali nicht schlau. Rechne mit 4 % Abschlusskosten und 8-10 % Verwaltungskosten grob, ggf. auch Pauschalen, Rahmenverträge niedriger. Generali Policen aus 2007 hab ich nun nicht im Kopf. Da gibts wichtigere Dinge, bspw. Menschen, die sich auf Youtube "wehtun" oder auch die Musterung meines Toilettenpapiers. Anbei mal ein Auszug aus Bedingungen eines Riesterprodukts des Versicherers. Das sollte verdeutlichen, was ich von der Gesellschaft und ihren Produkten halte. --- Die Unverfallbarkeit spielt keine Rolle. "Nach Par. 3" bedingt das Ausscheiden, nicht Ausscheiden eben nicht Par. 3. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli Oktober 30, 2014 · bearbeitet Oktober 30, 2014 von harter.oli Zwecks der Kündigung/Abfindung meiner Direktversicherung. Hab mich in den letzten Tagen intensiv damit beschäftigt und eingelesen. Die Email meiner Personalabteilung entspricht nicht der Gesetzgebung und das zitierte Urteil ist ein Witz, das passt mal überhaupt nicht. Hab nun sogar ein Arbeitsgerichtsurteil gefunden, das auf so einen Sachverhalt sehr gut eingeht und entsprechend auch sehr gut erläutert. Werd morgen eine entsprechende Email zwecks Abfindungswunsch versenden. Dann mal sehen was passiert. Deine Anhaltspunkte sind aber mehr als genug Grund dafür, mich davon zu trennen. Bekommt man eigentlich von der Versicherung eine konkrete Auskunft wenn man sie im Nachhinein wegen den konkreten Abschluss- und Verwaltungskosten anfragt? Dann bleibt für mich im RK2 ja nur noch Riester. Ich werd mir mal meine Förderquote berechnen, um zu schauen ob das was ist. Gegebenenfalls ist RK2 dann halt nichts für mich und ich muss mir was im RK3 suchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 30, 2014 Die Riesterfördersituation ist attraktiv. Dennoch würde ich zum aktuellen Gesichtspunkt davon abraten. Deine Schicht 2 Versorgung im Sinne der Direktzusage ist herausragend. Das so etwas im öffentlichen Dienst möglich ist, ist sogar mir neu. Was zu prüfen wäre, wie man Riester ggf. im Sinne legalen Gestaltungsmissbrauchs zur Beschleunigung der Tilgung beim gewünschten Immobilienerwerb nutzen kann. Ansonsten bist du Schicht 2 aus meiner Sicht hinreichend versorgt. --- Bekommt man eigentlich von der Versicherung eine konkrete Auskunft wenn man sie im Nachhinein wegen den konkreten Abschluss- und Verwaltungskosten anfragt? Eingefügtes Bild Wir reden schon noch von der Generali? Wovon träumst du Nachts? --- Das zitierte Urteil würde ich dich bitten entweder hier anzulinken oder mir privat zukommen zu lassen. Ich sammle zwar fleißig, aber zuweilen übersehe ich etwas und vielleicht kenne ich es noch nicht. Für Erkenntnisgewinn im letzteren Fall bin ich immer dankbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli Oktober 31, 2014 · bearbeitet Oktober 31, 2014 von harter.oli Was zu prüfen wäre, wie man Riester ggf. im Sinne legalen Gestaltungsmissbrauchs zur Beschleunigung der Tilgung beim gewünschten Immobilienerwerb nutzen kann. Mmh ich und meine Freundin streuben uns irgendwie gegen eine Wohnriester. Das hast zwei Gründe: -die Besteuerung im Rentenalter (man hat aus der Riester keine laufende Zahlung mehr mit dem die Steuer verrechnet wird) aber vor allem -die Bindung an die Immoblie Wenn ich mir schon ein Haus kaufe oder baue, dann will ich damit machen können was ich will. Ich will mich nicht zwecks der Förderung irgendwie beschränken müssen. Wer weiß was im Alter kommt. Was meinst du mit "legalem Gestaltungsmissbrauch"? Ich kenne leider keine Kniffe wie man das umgehen oder aufweichen könnte. Falls es eine Rolle spielt, meine Freundin und ich können per Mitarbeiterkonditionen durch die Bank bei der Schw. Hall Bausparverträge ohne Abschlussgebühr abschließen. ----------- Ansonsten bist du Schicht 2 aus meiner Sicht hinreichend versorgt. Ich denk da jetzt gleich dran was ist, wenn ich den AG wechsele, dann hab ich nichts mehr in RK2, gut dann könnte ich immer noch was abschließen... Was würdest du mir denn dann für die weitere Altersvorsorge raten? Reicht das tatsächlich was ich habe? Habe irgendwie nicht das Gefühl. Ich fühle mich als typisch deutscher unterversichert ----------- Wir reden schon noch von der Generali? Wovon träumst du Nachts? so ne Antwort hab ich irgendwie erwartet ----------- Das zitierte Urteil würde ich dich bitten entweder hier anzulinken oder mir privat zukommen zu lassen. Ich sammle zwar fleißig, aber zuweilen übersehe ich etwas und vielleicht kenne ich es noch nicht. Für Erkenntnisgewinn im letzteren Fall bin ich immer dankbar. Falls jemand die Suchfunktion benutzt setz ich es mal hier rein: LAG Bremen vom 22.06.11 - 2 Sa 76/10 (Revision wurde zurückgenommen-finde gerade leider nicht mehr wo ich das gelesen hab) Die Erläuterungen dazu finde ich sehr gut hier Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 2, 2014 Wenn ich mir schon ein Haus kaufe oder baue, dann will ich damit machen können was ich will. Ich will mich nicht zwecks der Förderung irgendwie beschränken müssen. Wer weiß was im Alter kommt. Was meinst du mit "legalem Gestaltungsmissbrauch"? Ich kenne leider keine Kniffe wie man das umgehen oder aufweichen könnte. Falls es eine Rolle spielt, meine Freundin und ich können per Mitarbeiterkonditionen durch die Bank bei der Schw. Hall Bausparverträge ohne Abschlussgebühr abschließen. Ich meine damit, dass Riester ein netter EK Hebel sein kann und auch ein Tilgungsbeschleuniger. Alles eine Frage der Gesamtkonstellation, eures Beleihungswerts, eurer Eigenkapitaldecke usw. usf.. Denke, das würde hier einfach den Rahmen sprengen. Komm mit dem Thema noch mal, wenn sich die Immobilienplanung konkretisiert hat. Fürchte die SHall nützt nicht viel. Kannst ja mal prüfen, was die kürzestmögliche Laufzeit für eine Zuteilung bei denen ist. Bin der Meinung, die haben nur Langläufer von der Konstruktion her, bin mir aber nicht sicher. Ich denk da jetzt gleich dran was ist, wenn ich den AG wechsele, dann hab ich nichts mehr in RK2, gut dann könnte ich immer noch was abschließen... Was würdest du mir denn dann für die weitere Altersvorsorge raten? Reicht das tatsächlich was ich habe? Habe irgendwie nicht das Gefühl. Ich fühle mich als typisch deutscher unterversichert Zum aktuellen Zeitpunkt bist du gut versorgt und planst den Immobilienerwerb. Zusätzliche Altersvorsorge würde ich mir daher nicht ans Bein binden. Und wenn es doch anders kommt, kann man in 1-2-3 Jahren immernoch nachlegen. Sehe das ganz relaxt in deinem Fall und die solide Immofinanzierung empfinde ich als wichtiger zum aktuellen Zeitpunkt. Falls jemand die Suchfunktion benutzt setz ich es mal hier rein: LAG Bremen vom 22.06.11 - 2 Sa 76/10 (Revision wurde zurückgenommen-finde gerade leider nicht mehr wo ich das gelesen hab) Die Erläuterungen dazu finde ich sehr gut hier Danke dir. Urteil kannte ich schon, den Kommentar aber noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli November 13, 2014 Ich meine damit, dass Riester ein netter EK Hebel sein kann und auch ein Tilgungsbeschleuniger. Alles eine Frage der Gesamtkonstellation, eures Beleihungswerts, eurer Eigenkapitaldecke usw. usf.. Denke, das würde hier einfach den Rahmen sprengen. Komm mit dem Thema noch mal, wenn sich die Immobilienplanung konkretisiert hat. Vielleicht dauerts gar nicht mehr so lange, sind die Tage bei einem Reihenhaus hängen geblieben, das wir uns nochmal 1-2 mal anschauen werden. Ja das sind Vorteile, aber irgendwie kann ich mich mit den Nachteilen deswegen nicht besser anfreunden Fürchte die SHall nützt nicht viel. Kannst ja mal prüfen, was die kürzestmögliche Laufzeit für eine Zuteilung bei denen ist. Bin der Meinung, die haben nur Langläufer von der Konstruktion her, bin mir aber nicht sicher. Ja dabei hast du Recht. Ich schaus mit dann nochmal genauer an wenn Wohnriester doch noch irgendwie Thema wird. Zum aktuellen Zeitpunkt bist du gut versorgt und planst den Immobilienerwerb. Zusätzliche Altersvorsorge würde ich mir daher nicht ans Bein binden. Und wenn es doch anders kommt, kann man in 1-2-3 Jahren immernoch nachlegen. Sehe das ganz relaxt in deinem Fall und die solide Immofinanzierung empfinde ich als wichtiger zum aktuellen Zeitpunkt. Auch da hast du schon wieder Recht Ist aktuell so am sinnvollsten. ------------ Zum Zwischenstand meiner Direktversicherung: Email am 04.11.14 an meine Personalabteilung Erinnerung Email am 11.11.14 Anruf heute am 13.11.14 erhalten Was geschehen ist: Meine Versicherung ist mit November 2014 beitragsfrei gestellt worden. Heute hat mich die Personalabteilung angerufen und mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter die Versicherung nur beitragsfrei gestellt werden kann und mehr nicht, da 1. keine Abfindung einer betr. Altersvorsorge statt finden kann 2. sie es auch nicht machen, da sonst die Erben auch nach Abfindung Ansprüche bei ihnen gelten machen können Ich habe darauf geantwortet, das 1. nicht stimmt und wie er bei 2. darauf kommt und auf welche Rechtsgrundlage er sich dabei bezieht. Danach kam nichts mehr, hat halt der Abteilungsleiter gesagt. Sodann habe ich vorgeschlagen, ihm das von mir schon genannte Urteil zu kommen zu lassen. Habe dann das Urteil mit ein paar Zeilen per Email übermittelt. Bei den Erben wollte er wohl auf § 17 Abs. 3 S. 3 BetrAVG i.V.m. § 134 BGB hinaus. Eine Vereinbarung die gegen das BetrAVG verstößt bzw. zu ungunsten des Arbeitnehmers ist, ist nichtig. Darauf bin ich in meiner Email auch eingegangen. Habe ihm erläutert, dass eine Abfindung im aktiven Arbeitsverhältnis nicht gegen das BetrAVG verstößt. Mal sehen was raus kommt. Will es ungern zum Rechtsanwalt geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag