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corvus_maximus

Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte?

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Hallo zusammen,

 

ich bin vor kurzem auf das Thema Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Arbeitnehmer gestoßen.

 

Situation: Student kurz vor Abschluss des Masterstudiums.

 

1 - Angestellter Ingenieur im Öffentlichen Dienst (Wissenschaftlicher Mitarbeiter): Einige Versicherer bieten hiefür eine spezielle Berfus-HV an. Ist das wirklich sinnvoll? Wenn ja/nein, wieso?

 

2 - Angestellter Ingenieur in Forschungs-und-Entwicklungs-Abteilung eines internationalen Großkonzerns: Braucht man hierfür auch eine Berufs-HV? Eigentlich gibt es doch vom Arbeitgeber eine Betriebs-HV!?

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polydeikes

1/2 ... nein ...

 

Berufshaftpflicht sichert den Arbeitnehmer vor Haftpflichtansprüchen des Arbeitgebers und den Selbstständigen ggf. anstelle einer Betriebshaftpflicht vor Ansprüchen seiner Kunden. Übergänge Betriebshaftpflicht / Berufshaftpflicht können fließend sein, in bestimmten Berufen benötigt man jedoch eine spezielle Berufshaftpflicht, um das Gewerbe überhaupt ausüben zu dürfen. Hebammen zum Beispiel oder auch Makler mit ihrer Vermögensschadenshaftpflicht ...

 

Die Auswahl an Haftpflichtversicherern mit Berufshaftpflicht ist sehr überschaubar, für Lehrer gibt es relativ viele Angebote. In deinem Fall kaum ...

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Du bist auch als Angestellter nicht von Haftungsansprüchen des Arbeitgebers freigestellt.Ist ein etwas komplexeres Thema,nur soviel:Ob dich als AN überhaupt eine Teil- oder gar Vollhaftung trifft,hängt von deinem Grad der Mitwirkung ab.

Streckenweise lässt sich das Risiko auch über eine private Haftpflichtversicherung abdecken,dann allerdings nicht mit den dort gängigen Deckungssummen,sondern über ein Sublimit im Bereich weniger tausend Euronen.

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Du bist auch als Angestellter nicht von Haftungsansprüchen des Arbeitgebers freigestellt.Ist ein etwas komplexeres Thema,nur soviel:Ob dich als AN überhaupt eine Teil- oder gar Vollhaftung trifft,hängt von deinem Grad der Mitwirkung ab.

Streckenweise lässt sich das Risiko auch über eine private Haftpflichtversicherung abdecken,dann allerdings nicht mit den dort gängigen Deckungssummen,sondern über ein Sublimit im Bereich weniger tausend Euronen.

 

Ja, als PHV habe ich Interrisk XXL. Da sind auch dienstliche Schlüssel mitversichert.

 

Aber was passiert beim Führen dienstlicher Fahrzeuge? Das Risiko wäre dann wohl nicht versichert. Man kann/sollte eben nicht alles versichern...

 

1/2 ... nein ...

 

Berufshaftpflicht sichert den Arbeitnehmer vor Haftpflichtansprüchen des Arbeitgebers und den Selbstständigen ggf. anstelle einer Betriebshaftpflicht vor Ansprüchen seiner Kunden. Übergänge Betriebshaftpflicht / Berufshaftpflicht können fließend sein, in bestimmten Berufen benötigt man jedoch eine spezielle Berufshaftpflicht, um das Gewerbe überhaupt ausüben zu dürfen. Hebammen zum Beispiel oder auch Makler mit ihrer Vermögensschadenshaftpflicht ...

 

Die Auswahl an Haftpflichtversicherern mit Berufshaftpflicht ist sehr überschaubar, für Lehrer gibt es relativ viele Angebote. In deinem Fall kaum ...

 

Ja, ich habe das Angebot bei der Debeka gesehen. Aber wenn das nicht so wichtig ist, dann lasse ich es erstmal bleiben... Interessant wäre noch, wie es bei dienstlichen Fahrzeugen aussieht...

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polydeikes

Betriebs- und Berufshaftpflicht sind im Prinzip nichts anderes als normale PHVs, die um bestimmte Bereiche erweitert werden. Die Debeka mit ihrer Amtshaftpflicht ist auch nur eine normale PHV mit einer kastrierten Vermögensschadenshaftpflicht dazu. So richtig genormt ist die Berufshaftpflicht nicht, das ist sie nur bei den Berufen, die eine entsprechende Police brauchen, um das Gewerbe überhaupt ausüben zu können. Lehrer sind halt ein Zwischending. Gemeint sind aber in der Regel Lehrer im ÖD an öffentlichen Schulen. Du als WiMi wärest bei den üblichen Policen nicht unbedingt gemeint im Sinne des Versicherungsschutzes.

 

Bei den Vermögensschäden langt halt eine PHV nicht mehr. Hat man da auf Grund der betrieblichen Konstellation ein hohes Risiko, kann es Sinn machen. Seh ich aber hier nicht ...

 

Und was den Dienstwagen angeht ... der ist ja KFZ versichert im Normalfall ... nur eben wieder mit SB und Pie, pa, pops ... alles zu viel Versicherungen für nicht wirklich ernste Risiken ...

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corvus_maximus

Betriebs- und Berufshaftpflicht sind im Prinzip nichts anderes als normale PHVs, die um bestimmte Bereiche erweitert werden. Die Debeka mit ihrer Amtshaftpflicht ist auch nur eine normale PHV mit einer kastrierten Vermögensschadenshaftpflicht dazu. So richtig genormt ist die Berufshaftpflicht nicht, das ist sie nur bei den Berufen, die eine entsprechende Police brauchen, um das Gewerbe überhaupt ausüben zu können. Lehrer sind halt ein Zwischending. Gemeint sind aber in der Regel Lehrer im ÖD an öffentlichen Schulen. Du als WiMi wärest bei den üblichen Policen nicht unbedingt gemeint im Sinne des Versicherungsschutzes.

 

Bei den Vermögensschäden langt halt eine PHV nicht mehr. Hat man da auf Grund der betrieblichen Konstellation ein hohes Risiko, kann es Sinn machen. Seh ich aber hier nicht ...

 

Und was den Dienstwagen angeht ... der ist ja KFZ versichert im Normalfall ... nur eben wieder mit SB und Pie, pa, pops ... alles zu viel Versicherungen für nicht wirklich ernste Risiken ...

 

Gut. Obwohl man als WiMi an der Uni manchmal die Aufgaben eines Lehrers hat (Übungen halten, Ausflüge für/mit Studenten organisieren/unternehmen...). Aber das Risiko sollte sich in der Tat in Grenzen halten. Von daher vernachlässige ich dieses Thema erstmal.

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polydeikes

Freiberufliche Dozenten, Nachhilfelehrer usw. haben auch die "Aufgaben" eines Lehrers, sind aber regelmäßig in solchen Policen nicht abgesichert und / oder gar nicht versicherbar.

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corvus_maximus

Freiberufliche Dozenten, Nachhilfelehrer usw. haben auch die "Aufgaben" eines Lehrers, sind aber regelmäßig in solchen Policen nicht abgesichert und / oder gar nicht versicherbar.

 

Stimmt.

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Matthew Pryor
Aber was passiert beim Führen dienstlicher Fahrzeuge? Das Risiko wäre dann wohl nicht versichert.

Och,doch.Mit einem Sublimit bis zu 10.000€.Grundsätzlich gelten für die Haftung des Arbeitnehmers aber andere Spielregeln als für Privatpersonen.

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