s.p Oktober 21, 2014 Hallo, im Jahr 2010 wurde eine BU-Versicherung bei der Axa abgeschlossen. Dies erfolgte ohne Ausschlüsse. Alternative wäre Allianz mit erheblichem Ausschluss oder keine BU gewesen. In der Zwischenzeit hat sich das Gesundheitsbild nicht wie erhofft verbessert (um dann zu wechseln), sondern erheblich verschlechtert, so dass ein Wechsel nunmehr ausgeschlossen ist. Aus diesem Grund ist die Axa-BU nicht mehr als Übergang anzusehen und ich würde gerne die Fallstricke / Nachteile des Bedingungswerkes genauer unter die Lupe nehmen, damit ich sie "kenne". Die Bedingungen habe ich angehängt. Versicherungssumme: knapp unter 2k € (Da ginge rechnerisch und nachversicherungstechnisch mehr, aber die Summe liegt bereits deutlich über meinen Ausgaben.) Dynamik: "AV-Höchstbetrag, min 5% / 30€ jährlich" (wird alle drei Jahre genutzt) Vertrags- & Leistungsdauer: bis 67 Jahre Berufsgruppe: 1# Tarif: ASBVM-8 Vielen Dank an alle, die sich beteiligen / etwas aufzeigen! AXA-BU-Vertragsbedingungen.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 21, 2014 · bearbeitet Oktober 21, 2014 von polydeikes Anbei die Auswertung mit Textmarker. Grün ist gut geregelt, orange ist schlecht geregelt. Gelb ist der Verzicht auf konkrete Verweisung für Ärzte, just nice to know, Sondermerkmal im Axakonzern. Auf Seite 3 findest du links die Klausel Verbrechen und Vergehen. Es gibt viele vorsätzlich begehbare Verkehrsdelikte, die nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind. Die Absicherung "fahrlässiger Verstöße" hilft nicht wirklich weiter. Auf Seite 3 rechts findest du die Definition der Berufsunfähigkeit. Hier fehlen konkrete und belastbare Grenzen bei der zumutbaren Einkommensreduzierung. So wird auf die vermeintliche "höchstrichterliche Rechtssprechung" (=BGH) abgestellt. Diese Klausel wurde zwischenzeitlich bspw. vom OLG Karlsruhe kassiert. Eine gute BU begrenzt definitiv bei 20 %, in deinem Fall heißt es eben, schauen wir vor Gericht, wie der Richter das so sieht. Gleiches Problem ergibt sich beim Stichwort Umorganisation für Selbstständige. Die Axa weitet zudem auf Freiberufler aus. "Auf Dauer ins Gewicht fallen", "wirtschaftlich zweckmäßig" usw. usf. sind lari fari Formulierungen und nicht belastbar. Auf Seite 4 findest du die Regelung zum Ausscheiden aus dem Berufsleben. Scheidest du länger als 3 Jahre aus - sei es Sinnkrise oder Arbeitslosigkeit - ändern sich die Prüfkriterien. Du hast dann die abstrakte Verweisung wieder drin, auf die eine Seite davor noch ausdrücklich verzichtet wurde. Abstrakte Verweisung heißt: Es wird geprüft, ob du einen Beruf ausüben könntest, nicht ob der Job tatsächlich am Arbeitsmarkt verfügbar ist oder du ihn konkret ausübst. Bei der Berufsgruppe 4 noch schlechter ausgestaltet, trifft aber in deinem Fall nicht zu. Auf Seite 5 findest du eine der ausgedehntesten Arztanordnungsklauseln am Markt. Bedenklich insbesondere die Erweiterung auf Maßnahmen mit offener Aufzählung, kombiniert mit der allgemeinen "Schadenminderungspflicht", dem Totschläger §242 BGB, welcher bei BUs nichts zu suchen hat, nur bei Sach- / Schadensversicherung. Auf Seite 5 unten links findest du das befristete Anerkenntnis einer BU von bis zu 18 Monaten. Problem: Der Versicherer erkennt die BU nicht endgültigt, sondern bspw. nur befristet an. Du musst dann in 18 Monaten erneut von dir aus beweisen, dass du immernoch BU bist, praktisch neuer Leistungsantrag. Erkennt der Versicherer dauerhaft an, muss er dir beweisen, dass du nicht mehr BU bist. Qualitativer Unterschied: Wenn du nach 18 Monaten minimale Besserungen erzielst und so die 50 % nicht mehr schaffst, ist der Versicherer dich los. Auf Seite 5 rechts findest du die Mitwirkungspflichten im Leistungsfall. Du musst entweder eine Minderung der BU ODER eine Aufnahme einer Tätigkeit / Änderung von dir aus anzeigen. Besser geregelt wäre ein reines UND, dann müsste nur gemeldet werden, dass sich die Gesundheit verbessert hat UND eine Tätigkeit aufgenommen wurde. Noch besser wäre ein Verzicht auf diese Mitteilungspflicht. Versäumst du die Mitteilungspflicht, ist der Versicherer je nach Schwere des Verschuldens erstmal leistungsfrei. Seite 6 findest du die Verpflichtung Beiträge bis zur Feststellung der BU weiter zahlen zu müssen. Sehr ungünstige Regelung ... Fällt das Einkommen weg und der BU Versicherer spielt auf Zeit, kann es finanziell problematisch werden. Daher auch den Passus im Hinterkopf behalten. --- Bei Fragen frag. auswertung-axa-wpf.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s.p Oktober 21, 2014 · bearbeitet Oktober 21, 2014 von s.p Anbei die Auswertung mit Textmarker. Grün ist gut geregelt, orange ist schlecht geregelt. Gelb ist der Verzicht auf konkrete Verweisung für Ärzte, just nice to know, Sondermerkmal im Axakonzern. Wow, danke! Da es ist was es ist klapper ich die Punkte einfach mal einzelnt ab um sicher zu sein sie a) zu verstehen und dadurch b) für meine konkrete Situation einschätzen zu können. Auf Seite 3 findest du links die Klausel Verbrechen und Vergehen. Es gibt viele vorsätzlich begehbare Verkehrsdelikte, die nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind. Die Absicherung "fahrlässiger Verstöße" hilft nicht wirklich weiter. Ergo Augen auf im Straßenverkehr und möglichst nicht durch eigenes Verschulden im SV BU werden. Ansonsten geht das Gerangel vor Gericht los ... Auf Seite 3 rechts findest du die Definition der Berufsunfähigkeit. Hier fehlen konkrete und belastbare Grenzen bei der zumutbaren Einkommensreduzierung. So wird auf die vermeintliche "höchstrichterliche Rechtssprechung" (=BGH) abgestellt. Diese Klausel wurde zwischenzeitlich bspw. vom OLG Karlsruhe kassiert. Eine gute BU begrenzt definitiv bei 20 %, in deinem Fall heißt es eben, schauen wir vor Gericht, wie der Richter das so sieht. Gleiches Problem ergibt sich beim Stichwort Umorganisation für Selbstständige. Die Axa weitet zudem auf Freiberufler aus. "Auf Dauer ins Gewicht fallen", "wirtschaftlich zweckmäßig" usw. usf. sind lari fari Formulierungen und nicht belastbar. Bei konkreter Ausübung einer anderen Tätigkeit, die meiner ähnelt (um auch mal so ungenau zu sein), auf Gerangel vor Gericht einstellen. Trost: Anderer Job sollte das Gerangel (finanziell) ertragbarer machen. Trost 2: Mache ich etwas (inhaltlich) komplett anderes, egal was es da an Gehalt gibt, gibt es auch kein Streit? Auf Seite 4 findest du die Regelung zum Ausscheiden aus dem Berufsleben. Scheidest du länger als 3 Jahre aus - sei es Sinnkrise oder Arbeitslosigkeit - ändern sich die Prüfkriterien. Du hast dann die abstrakte Verweisung wieder drin, auf die eine Seite davor noch ausdrücklich verzichtet wurde. Abstrakte Verweisung heißt: Es wird geprüft, ob du einen Beruf ausüben könntest, nicht ob der Job tatsächlich am Arbeitsmarkt verfügbar ist oder du ihn konkret ausübst. Bei der Berufsgruppe 4 noch schlechter ausgestaltet, trifft aber in deinem Fall nicht zu. Meine Annahme war, dass ich bei Arbeitslosigkeit eh keinen Anspruch auf BU hätte, sondern dass für einen Anspruch die Tätigkeit zum Zeitpunkt des BU auslösendenen Ereignisses auch vorliegen muss. Allerdings jetzt die Frage was passiert denn, wenn ich nach einer länger als drei Jahre andauernden Auszeit meinen Beruf wieder aufnehme und *dann* BU werde? Sollte dann auf abstrakte Verweisung nicht verzichtet werden bedeutet das ja mehr oder weniger, dass ich bei Auszeit >3 Jahre die BU kündigen kann. Auf Seite 5 findest du eine der ausgedehntesten Arztanordnungsklauseln am Markt. Bedenklich insbesondere die Erweiterung auf Maßnahmen mit offener Aufzählung, kombiniert mit der allgemeinen "Schadenminderungspflicht", dem Totschläger §242 BGB, welcher bei BUs nichts zu suchen hat, nur bei Sach- / Schadensversicherung. Ok, viel Mist wird über mich ergehen, den man dann wohl mitmachen muss. Tendenziell auch Gerangel vor Gericht über "Gesundheitszustand durch Maßnahmen" und <> 50% BU. Auf Seite 5 unten links findest du das befristete Anerkenntnis einer BU von bis zu 18 Monaten. Problem: Der Versicherer erkennt die BU nicht endgültigt, sondern bspw. nur befristet an. Du musst dann in 18 Monaten erneut von dir aus beweisen, dass du immernoch BU bist, praktisch neuer Leistungsantrag. Erkennt der Versicherer dauerhaft an, muss er dir beweisen, dass du nicht mehr BU bist. Qualitativer Unterschied: Wenn du nach 18 Monaten minimale Besserungen erzielst und so die 50 % nicht mehr schaffst, ist der Versicherer dich los. Antragsstress x 2, ggf. doppeltes Gerangel ... Vielleicht doch den ein oder anderen Schein mehr auf die hohe Kante legen, denn der Rechtsanwalt verdient immer. Auf Seite 5 rechts findest du die Mitwirkungspflichten im Leistungsfall. Du musst entweder eine Minderung der BU ODER eine Aufnahme einer Tätigkeit / Änderung von dir aus anzeigen. Besser geregelt wäre ein reines UND, dann müsste nur gemeldet werden, dass sich die Gesundheit verbessert hat UND eine Tätigkeit aufgenommen wurde. Noch besser wäre ein Verzicht auf diese Mitteilungspflicht. Versäumst du die Mitteilungspflicht, ist der Versicherer je nach Schwere des Verschuldens erstmal leistungsfrei. BU bleiben und anderweitig reich werden -> Gerangel. Seite 6 findest du die Verpflichtung Beiträge bis zur Feststellung der BU weiter zahlen zu müssen. Sehr ungünstige Regelung ... Fällt das Einkommen weg und der BU Versicherer spielt auf Zeit, kann es finanziell problematisch werden. Daher auch den Passus im Hinterkopf behalten. Wie oben, den ein oder anderen Schein auf die hohe Kante. Wie ist denn so die durchschnittliche Streitzeit vor Gericht? 3-4 Jahre? Bei Fragen frag. (Nochmals vielen Dank!) Ach, vielleicht eins noch. Besteht die Hoffnung, dass einzelne Passagen über die Jahre wie auch immer ausgelöst verbessert werden? Ist soetwas vielleicht in der Vergangenheit schon passiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus Oktober 21, 2014 · bearbeitet Oktober 21, 2014 von corvus_maximus Dann bist du ja ein Leidensgenosse ! Ich habe nämlich auch eine mäßige BU, woran sich aufgrund meines Gesundheitszustandes so schnell nichts ändern wird. Ein paar Punkte, die aus meiner Sicht helfen könnten: 1. Im BU-Fall: Vorsicht bei der Antragstellung. Lass das einen Fachmann machen! 2. Vielleicht bekommst du kleine BU-Versicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung? Das hängt von deinem Gesundheitszustand ab. Die BUs kannst du ergänzend abschließen (oft sind nur kleine Renten versicherbar). Manchmal gibt es über den Arbeitgeber oder über Berufsverbände BUs, die du (fast) ohne Prüfung abschließen kannst (z.B. Direktversicherung, Gruppentarife). Ansonsten gibt es diese Tarife auch am freien Markt. 3. Wenn der Versicherer im BU-Leistungsfall dumm kommt, kannst du einen spezialisierten Versicherungsberater mit der Sache beauftragen. Manchmal kann man den Streit außergerichtlich lösen. Das ist billiger als zu klagen. 4. Wenn gar nichts hilft: Ich überlege auch noch, ob ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen soll. In seltenen Fällen kann die helfen, weil ein Anwalt/Prozess schnell teuer werden kann. Falls du bedingungsgemäß nicht BU sein solltest, hilft die RS-Versicherung natürlich nicht. Für Optimisten: Freue dich, dass du damals überhaupt eine BU abgeschlossen hast! Hättest du das nicht getan, würdest du jetzt ganz ohne Schutz sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 22, 2014 Hallo s.p. Die Ausgangssituation ist ja folgende: Du hast einen Vertrag und verlässt dich natürlich irgendwo zu einem gewissen Grad auf diesen bestehenden Schutz. Der bestehende Schutz weist aber diverse Lücken bzw. / und löchrige Regelungen auf, die im Falle eines Falles Probleme bereiten können. Eine Anpassung ist aus gesundheitlicher Situation nicht möglich. Ich kenne das Problem selbst sehr gut. Habe 2006 auf einem Lehrgang eine schwere, irreparable Knieverletzung kassiert. In Kombination mit früheren Verletzung, einen langgezogenen Heilungsprozeß und psychischem Druck seitens vorgesetzter Ebene ging ich dann 2008 selbst in Dienstunfähigkeit. Seit dem kann ich selbst aus diversen Gründen ebenfalls keine BU mehr abschließen. Lange Rede, auf den Punkt zu deinen Fragen: --- Problem, vorsätzliche Verkehrsdelikte: Ergo Augen auf im Straßenverkehr und möglichst nicht durch eigenes Verschulden im SV BU werden. Ansonsten geht das Gerangel vor Gericht los ... Es gibt verschiedenste Verkehrsdelikte, die im Vorsatz liegen können. Von Peter immer gern verlinkt, der §315c StGB. Ebenfalls im Vorsatz können Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen. Wirst du in Folge eines vorsätzlichen Verkehrsdelikts BU (klassischerweise Unfall), ist das gem. deinen Bedingungen nicht versichert. Heißt im Klartext, in einem solchen Fall gleich von Anfang mit Fachanwalt versuchen zu vermeiden, überhaupt im Vorsatz zu landen. --- Bei konkreter Ausübung einer anderen Tätigkeit, die meiner ähnelt (um auch mal so ungenau zu sein), auf Gerangel vor Gericht einstellen. Trost: Anderer Job sollte das Gerangel (finanziell) ertragbarer machen. Trost 2: Mache ich etwas (inhaltlich) komplett anderes, egal was es da an Gehalt gibt, gibt es auch kein Streit? Du bist immer so lange BU, wie der bedingungsgemäße Zustand BU anhält. Du sicherst ja deinen Beruf, so wie er ausgestaltet war ab. Verdienst du heute bspw. 60.000 Euro Brutto, wirst BU und übst ein paar Jahre danach einen Job aus, bei dem du 40.000 Brutto verdienst, bist du mit einem guten Bedingungswerk immernoch BU. Denn eine gute BU begrenzt den zumutbaren Einkommensverlust fix auf maximal 20 % (alles unter 48k wäre erstmal BU). Diese fixen Grenzen gibt es hier nicht. Im Zweifelsfall entscheidet eben ein Gericht was zumutbar ist. Je geringer das Einkommen, desto unproblematischer der Passus. Je höher das Einkommen, desto nachteiliger die Regelung. --- Meine Annahme war, dass ich bei Arbeitslosigkeit eh keinen Anspruch auf BU hätte, sondern dass für einen Anspruch die Tätigkeit zum Zeitpunkt des BU auslösendenen Ereignisses auch vorliegen muss. Allerdings jetzt die Frage was passiert denn, wenn ich nach einer länger als drei Jahre andauernden Auszeit meinen Beruf wieder aufnehme und *dann* BU werde? Sollte dann auf abstrakte Verweisung nicht verzichtet werden bedeutet das ja mehr oder weniger, dass ich bei Auszeit >3 Jahre die BU kündigen kann. Eine gute BU sichert dir beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben den Status quo des zuletzt ausgeübten Berufs, dauerhaft. Greifbares Beispiel sind Frauen, die 3 Jahre + mind. 1 Tag Kindererziehung betreiben, später aber ins Berufsleben einsteigen möchten. Auch wenn man Hausfrau ist, oder arbeitslos wird, können einen Unfälle oder schwere Krankheiten ereilen. Somit kann man auch in der Arbeitslosigkeit durchaus BU werden, da der ursprünglich abgesicherte / zuletzt ausgeübte Beruf vor Arbeitslosigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Befristen BU Bedingungen diesen Zeitraum und ändern in Folge die Prüfkriterien, ist das negativ zu bewerten. Eine abstrakte Verweisung ist in der Praxis gar nicht so einfach zu machen für den Versicherer. Aber im Zweifelsfall landet man eben wieder vor Gericht und muss dort klären, ob die flappsigen Ideen eines Versicherers gerechtfertig sind oder nicht. Kündigen musst du deine BU daher nicht gleich, aber im beschriebenen Kontext wird es deutlich einfacher für den Versicherer dich los zu werden. --- Problem Arztanordnungsklausel ... Ok, viel Mist wird über mich ergehen, den man dann wohl mitmachen muss. Tendenziell auch Gerangel vor Gericht über "Gesundheitszustand durch Maßnahmen" und <> 50% BU. Hast du richtig erfasst. --- Problem befristetes Anerkenntnis ... Antragsstress x 2, ggf. doppeltes Gerangel ... Vielleicht doch den ein oder anderen Schein mehr auf die hohe Kante legen, denn der Rechtsanwalt verdient immer. Richtig, diese Gefahr besteht, Schlußfolgerung korrekt. --- Mitteilungspflichten ... / Mitwirkungspflichten ... Hier geht es im wesentlichen darum, dass du durch eigenes "Verpennen" dem Versicherer die Vorlage liefern kannst. --- Wie oben, den ein oder anderen Schein auf die hohe Kante. Wie ist denn so die durchschnittliche Streitzeit vor Gericht? 3-4 Jahre? Kommt immer darauf an, wie klar der "BU Zustand" ist und durch wie viele Instanzen ggf. geklagt werden müsste. Wenn es erstmal losgeht, sind 15 Monate + keine Seltenheit. --- Ach, vielleicht eins noch. Besteht die Hoffnung, dass einzelne Passagen über die Jahre wie auch immer ausgelöst verbessert werden? Ist soetwas vielleicht in der Vergangenheit schon passiert? Nein. Die Bedingungen bleiben im Grunde immer wie sie sind, da wird nichts verbessert. Vertragsumstellungen können ggf. den Wechsel in das aktuelle Bedingungswerk auslösen, das stellt dich bei der Axa aber auch nicht besser. ---- Schlussfolgerungen: - Eine Rechtsschutz kann sinnvoll sein - ausreichend (liquide) Reserven sind immer sinnvoll - eine Krankentagegeld kannst du trotz deiner Erkrankung einmal prüfen Und die wichtigste Schlussfolgerung: Im BU Fall ist der Leistungsantrag selbst der wichtigste Weichensteller. Das ist ... um mal Peter zu zitieren ... nichts für "do it yourself". Heißt im Klartext: Im Falle eines Falles, zahle Geld für fachkundige Hilfe, bspw. für den Leistungsantrag über einen spezialisierten Versicherungsberater. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag