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BU-Bedarf bei Arbeitnehmern mit Vermögen

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Dann müsste man noch das genaue Datum kennen. Wann genau läuft denn die Frist der Anzeigepflichtverletzung ab: 10 Jahre nach Antragstellung, 10 Jahre nach Erhalt des Versicherungsscheins, 10 Jahre nach Versicherungsbeginn oder 10 Jahre nach Wirksamwerden der Versicherung?

Mit Abgabe der Vertragserklärung durch den VN.Vereinfacht gesagt,wenn du den Antrag eintütest und abschickst.Eine Besonderheit wäre,wenn der Versicherer nach Antragstellung Rückfragen stellt.Dann beginnt das Spiel von Neuem.

 

Außerdem hatten meine Eltern zuvor eine RS nach ARB 2000/2001. D.h. die Nachmeldefrist verjährt m.E. schon nach 2 Jahren!?

Die (nicht bindenden) ARB 2000 sehen ebenfalls eine Frist von Jahren nach Ausscheiden aus dem Vertrag vor.Alles andere wäre eine (negativ zu betrachtende) Besonderheit der Roland.

 

Dann müsste ich noch klären, ob seitens des Vertreters wirklich ein Beratungsfehler vorlag. Wenn nicht, wäre ich tatsächlich früher aus der RS meiner Eltern rausgeflogen. Es ging um die Thematik, ob ich mich noch in der Ausbildung befinde. Der Vertreter hat gesagt "Wenn Ihr Sohn einen dualen Bachelor-Abschluss erworben hat und im Anschluss einen (nicht dualen) Master derselben Fachrichtung erwirbt, dann ist er seit dem Bachelor-Abschluss nicht mehr bei der Roland mitversichert. Der erste Berufsabschluss zählt". Für meine Eltern war diese Aussage plausibel und sie haben (ohne zu prüfen) den neuen Vertrag unterschrieben.

Da möchte ich mich mangels detaillierter Kenntnisse des Einzelfalles nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen.Nur so viel:Unter Umständen (→siehe damaliges Bedingungswerk) wären deine Eltern verpflichtet gewesen,diese Änderung von sich aus anzuzeigen.Ob man da jetzt schlafende Hunde wecken möchte,soll die Versicherungsberaterin entscheiden.

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