HD1 Oktober 17, 2014 Wir haben in 2013 einige Aktien undAnteile an Investmentfonds(Aktien) verkauft. Hierbei sind steuerlich relevanteEinkünfte entstanden, die die depotführende Bank nach Verrechnung mit denVerlusten des laufenden Jahres in der Steuerbescheinigung(zusammengefasst) und in der Erträgnisaufstellung (auch jeVerkaufsvorgang) ausgewiesen hat. Im Anschreiben zur Einkommensteuererklärung haben wir beantragt, die Gewinneaus Aktienverkäufen in 2013 vorrangig mit den Altverlusten ebenfalls ausAktienverkäufen) aus 2008 zu verrechnen (analog „first in“, „first out“),die wir seit Jahren über eine gesonderte Feststellung des verbleibendenVerlustvortrages vom Finanzamt bescheinigt bekommen. Die Nichtberücksichtigung der Neuverlustein 2013 führt zu einem insgesamt höheren Gewinn aus Aktienverkäufen, derallerdings durch den Verlustvortrag aus 2008 kompensiert würde (Im Ergebnis hatdies also keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer 2013). Wir beantragten den verbleibenden Verlustvortrag aus 2008 um den Gewinn aus2013 zu reduzieren und uns in gleicher Höhe einen Verlustvortrag aus 2013 zurVerfügung zu stellen, der dann weiterhin für Kapitalerträge aus zukünftigenAktienverkäufen eingesetzt werden kann. Das Finanzamt hatdies mit dem Argument abgelehnt, dass die Bescheinigung der Bank bindend seiund es keine gesetzliche Grundlage gäbe, von den bescheinigten Werten(sind die Salden der bankinternen Gewinn- und Verlustberechnungen !)abzuweichen. Derzeit befinden wir uns im Einspruchverfahren. Wer hat Erfahrungmit diesem spitzfindigen Thema? Was sagen die Gesetze und Verordnungen? Danke für IhreStellungnahmen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Oktober 17, 2014 · bearbeitet Oktober 17, 2014 von Akaman Alles, was nach "IhreStellungnahmen" kommt, ist schlicht unlesbar. Neuer Versuch? Danke für IhreStellungnahmen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Oktober 17, 2014 · bearbeitet Oktober 17, 2014 von reckoner Hallo, wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es darum, eine bankinterne Gewinn/Verlust-Verrechnung wieder rückgängig zu machen, weil einzelne/alle Neugewinne für die Altverluste genutzt werden sollen. Falls ich richtig liege, sehe ich da nur sehr geringe Chancen. Man hätte das vorher regeln können und müssen (siehe auch den großen Altverluste-Thread hier im Forum, wo viele Male vor dieser Problematik gewarnt wurde - auch von mir). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Oktober 18, 2014 wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es darum, eine bankinterne Gewinn/Verlust-Verrechnung wieder rückgängig zu machen, weil einzelne/alle Neugewinne für die Altverluste genutzt werden sollen. Sehe ich auch so, das haben wir schon vor vier Jahren diskutiert: Die Interne Verrechnung bei den Banken kann nicht rückabgewickelt werden. Deswegen gab es damals schon den Rat Verluste und Gewinne bei anderen Brokern zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag